Albert Hellwig und die Geschichte des Kinorechts

1.

Der Text über Albert Hellwig ist 2017 in einem Sammelband erschienen, den Sigrid Köhler, Sabine Müller-Mall, Sandra Schnädelbach und Florian Schmidt zu einer Berliner Tagung herausgegeben haben (hier Link zum Einstieg mit Gliederung und Vorwort der Herausgeber). Dieser Band trägt den Titel Recht fühlen. Den Beitrag habe ich zwischen 2010 und 2014 in Weimar geschrieben, zu der Zeit als ich an der Bauhaus-Universität den Lehrstuhl für die Geschichte und Theorie der Kulturtechniken vertreten habe und die Habilitation in Frankfurt vorbereitet habe. Die erste Hälfte des Lebens war gerade krachend hart zuende gegangen und die zweite Hälfte des Lebens hatte sanft begonnen. Das waren Pendelzeiten und Zugzeiten. Der Speisewagen der DB war mein Gehäus‘, nicht schöner als dasjenige, das Albrecht Dürer 1514 dem Übersetzer und exzessiven Asketen Hieronymus gezeichnet hat, aber mindestens so effektiv, wenn nicht sogar effektiver. Kurz gesagt: Hach ja, et in Weimar ego. In diesem Text entfalte ich im ersten Versuch die Idee, dass es für die Kulturtechnikforschung eine zentrale Frage gäbe, nämlich die nach demjenigen, was unterhalb der Schwelle des Rechts läge und dennoch dabei kooperiere, Rechte wahrnehmen zu lassen. Die Vorstellung, dass etwas unterhalb der Schwelle des Rechts läge hat mehrere Richtungen, in diesem Text bezieht sie auf historische Schichten (u.a. auf einen zwar modernen, aber inzwischen älteren Begriff, denjenigen der Suggestivkraft, der in der Geschichte des Kinorechts eine Rolle spielte) und auf ‚archäologische‘ Ideen wie diejenige, dass bestimmte Kulturtechniken einerseits für die Wahrnehmung von Recht eine tragende Rolle spielen, ihnen aber die rechtliche Qualifikation fehlt.

Kulturtechnikforschung muss kein Kollektiv sein, kein Kreis, der im Namen einer Person spricht und in dem alle das gleiche wollen. Kulturtechnikforschung muss keine Schule und kein Zoo mit Alphatierchen sein. Es ist also fraglich, ob man die Forschung auf so eine zentrale Frage verpflichten kann. Was ich von Kulturtechnikforschung will? Die Möglichkeiten, meinen Fragestellungen nachzugehen und dasjenige zu lehren, das ich für lehrenswert halte. Beides hat immer wieder mit dem Bereich zu tun, von dem es hier heißt, er liege unterhalb der Schwelle des Rechts.

2.

Der Text zeigt, was ich mir um 2014 herum unter Kulturtechnikforschung vorgestellt habe. Irgendwas mit Medien ist mir damals irgendwas mit Unterem. Albert Hellwig ist der zentrale Autor, um den es dort geht. Als ich den schreibe, hablitiere ich noch und glaube tatsächlich noch daran, wenigstens einmal bei deutschen Juristen vorsingen zu dürfen, obschon selbst befreundete Assistenten (erstaunlich sensible Indikatoren) mir sagen, ihr Habilitantenkreis sei nichts für mich, ich solle lieber draußen bleiben. Ich glaube damals trotzdem noch daran und fange sogar, zwar rasch vorübergehend aber mit fatalen Folgen an, die deutschen Staatsrechtslehrer ernst zu nehmen und ihnen zu glauben. Dieter Grimm und andere kommen in diesem Text also auch vor, aber nicht nur, weil ich ihn ernst genommen und ihm geglaubt habe.

Ich untersuche dort nicht, wie ein neues Medium ins Recht einbricht und danach angeblich nichts mehr so ist, wie zuvor. Ich untersuche keine Fragmentierung. Ich untersuche Kontraktionen und Distraktionen (das ergab sich aus der Habilitation, die erst den Titel „In zerstreuter Verfassung“ trug und dann brav abgemildert Medienverfassung genannt wurde). Ich untersuche dort Relationen, also Verhältnisse, hier inbesondere zwischen den Schreiben von Albert Hellwig, der Entwicklung eines neuen Mediums (des Kinos) und der Geschichte des ersten Lichtspielgesetzes. Wie so oft beobachte ich in dem Text die Geschichte der Rhetorik mit. In dieser Geschichte ist das Untere nicht das Medium, es ist das Subtile – und das wiederum kann das Frivole, das Gemeine, das Einfache, das Obszöne sein. Es kann sein, was in Trastevere und anderen Hafenviertel abgeht. Es kann Triebfeder sein, um es einmal kantianisch zu fassen.

Hellwig mustert die Filme, und er übersetzt decorum-Theorie in Texte, die ein Lichtspielgesetz fordern. Die Unterschiede zwischen Medienblöcken wie etwa zwischen Schrift und Bild oder Schriftlichkeit und Mündlichkeit, die interessieren mich wie immer nur indirekt, nämlich wenn Autoren sie zu Leitdifferenzen erheben und damit ihr Gesellschaftsbild entwerfen. Das heißt, dass mich diese Differenzen als Risse, Entwurfs- und Verwerfungslinien interessieren. Eine These von mir lautet zum Beispiel, dass Thomas Vestings Arbeiten spezifisch, stringent und konsequent auf die Qualifizierung einer seiner Ansicht nach westlichen und permanent reformierten Gesellschaft ausgerichtet sind. Es gibt in seinem Werk eine große Referenz, die er in Abgrenzung zu anderen Referenzen (etwa der des Mittelmeerbeckens bei Aby Warburg oder derjenigen des Abendlandes bei Pierre Legendre oder bei Cornelia Vismann) als den Westen oder die westliche Gesellschaft begreift. Insoweit sind seine Ausführungen an großen Medien ausgerichtet, an der Sprache, der Schrift, dem Buchdruck und dem Computer (die Anzahl von vier Medien hat eine sedimentäre Geschichte, die in die Kosmologie zurückreicht). In seinen Arbeiten sind das westliche Medien, weiter westlich als Silicon Valley geht kaum, nicht in seiner Darstellung. Seine Ausführungen sind nicht an kleinen Medien ausgerichtet, nicht an Tafeln, Tabellen, Akten, Kalendern und Diagrammen – und nicht an den pendelnden und kreuzenden ‚Bilderfahrzeugen‘ Warburgs oder den Akten Vismanns. Alle Autoren sind nicht an einer überstehenden Wahrheit zu messen, sondern daran, was sie begehren, was ihre Triebfedern und ihre Interessen sind. Insoweit ist Vestings Darstellung der Medien des Rechts nicht falsch, sie liefert die Norm für diejenigen, die eine westliche Gesellschaft mit Vorsprung haben wollen. Vismanns Geschichte,, etwa ihre legendäre Verknüpfung der Schreibstunden der Nambikwara mit der römischen notitia dignitatum liefert die Norm u.a. für mich, weil ich ein Interesse an Kreuzungen, Verwechslungen und immer wieder an dem habe, was unterliegen soll.

Im rhetorischem Paradigma und in der Theorie der Operationsreihen spielen Unterschiede zwischen Bild und Schrift oder zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit auch eine Rolle, aber nicht als Leitdifferenz oder fundamentale Differenz. In einer Operatiosreihe kann der Körper eines Redners, z.B. eines Anwalts vor Gericht, erst zu einer raw-Datei werden und dann zu einem gedruckten Foto, das einen Artikel in einer Zeitung illustriert. In dem rhetorischen Paradigma und in der Theorie der Operationsreihen werden aus einem Morphem ein Graphem. Aus einem Stück Brot wird der Leib Christi. Aus einem Schreiben wird ein Verwaltungsakt, aus einem anderen ein Vertrag, aus einem Sprechen wird ein Versprechen, also Adolf Reinachs Akt. Aus einer nackten Frau wird ein Akt, daraus ein Akte. Aus einer Handgeste wird ein Strich, aus ihm ein Name, aus ihm eine Unterschrift, daraus eine Aktion, daraus ein Beobachtung, daraus ein Zeugembericht, daraus die Passage in einem Urteil.

Was Cornelia Vismann in ihrem Aufsatz zur Kulturtechnik und Souveränität die Entmächtigung eines Subjektes nennt, kann zu einem Begehren werden, zur Lust eines Skifahrers oder eines Schreibers, zum Auftritt der Phryne, zur ecriture automatique oder zum einem Gedicht von Isidor Isou und damit zu einem Fall für die Pariser Polizei. Die Unterscheidung zwischen Schrift und Bild, zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit und zwischen der westlichen Gesellschaft und anderen Gesellschaften als Leitdifferenz fallen zu lassen, daran mache ich einen Unterschied fest: einerseits gibt es eine Medienwissenschaft einerseits, die Medien-, Rechts- und Gesellschaftstheorie assoziiert und mit dem Modell von vier großen Medienblöcken (Sprache, Schrift, Buchdruck, Computernetzwerke) die westliche, moderne und schließlich postmoderne Gesellschaft als ‚unsere Gesellschaft‘ von anderen Gesellschaften unterscheidet. Für diese Medienwissenschaft ist Max Weber und derjenige Luhmann eine Referenz, der erst von Ausdifferenzierung und dann melancholisch vom Verschwinden einer europäischen Anomalie gesprochen hat. Andererseits gibt es Kulturtechnikforschung, aber nur, wenn man sie tut.

Es schneit zwar, aber es gibt keine Kulturtechnikforschung. Es sei denn, man tut sie (2025).

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