Albert Hellwig und die Geschichte des Kinorechts

1.

Der Text ist 2017 in einem Sammelband erschienen, den Sigrid Köhler, Sabine Müller-Mall, Sandra Schnädelbach und Florian Schmidt zu einer Berliner Tagung herausgegeben haben (hier Link zum Einstieg mit Gliederung und Vorwort der Herausgeber). Der Band trägt den Titel Recht fühlen. Diesen Text habe ich zwischen 2010 und 2014 in Weimar geschrieben, zu der Zeit als ich an der Bauhaus-Universität den Lehrstuhl für die Geschichte und Theorie der Kulturtechniken vertreten habe und die Habilitation in Frankfurt vorbereitet habe. Die erste Hälfte des Lebens war gerade krachend hart zuende gegangen und die zweite Hälfte des Lebens hatte sanft begonnen. Das waren Pendelzeiten und Zugzeiten. Der Speisewagen der DB war mein Gehäus‘, nicht schöner als dasjenige, das Albrecht Dürer 1514 dem Übersetzer und exzessiven Asketen Hieronymus gezeichnet hat, aber mindestens so effektiv, wenn nicht sogar effektiver. Kurz gesagt: Hach war was schön, et in Weimar ego.

Ich schlage vor, von einem weiten Begriff für Kulturtechnikforschung auszugehen und sich vorzustellen, dass die Leute, die das machen, den Eindruck haben, etwas stimme nicht mit dem Wissen und der Wissenschaft, zum Beispiel mit den Universitäten, und die darum etwas ändern wollen. Was genau? Kommt immer darauf an.

Kulturtechnikforschung muss kein Kollektiv sein, kein Kreis, der im Namen einer Person spricht und in dem alle das gleiche wollen. Kulturtechnikforschung muss keine Schule und kein Zoo mit Alphatierchen sein. Was ich von Kulturtechnikforschung will? Die Möglichkeiten, meinen Fragestellungen nachzugehen und dasjenige zu lehren, das ich für lehrenswert halte. Die Fragestellungen ergeben sich aus dem Recht, aus Bildern, aus der Unbeständigkeit, aus dem weiten und meteorologischen Schweif der Rekursion (oder aber anders gesagt der Melancholie) und aus den Details, an denen man hängen bleibt, wenn sie denn nicht an einem hängen bleiben. Was lehrenswert ist? Forschung, d.h. die Fertigkeit, seinen Fragestellungen unbedingt nachzugehen, die ergeben sich aus dem Triebfedern des Gesetzes, aus dem Begehren, sie sind das auch, die Triebfedern und das Begehren. Ich halte es für lehrenswert, sich mit dem Recht auch dann zu befassen, wenn man die Wissenschaft und das Wissen vom Recht nicht als epistemisches Monopol begreift, nicht einen der Berufe ergreifen will, zu denen es angeblich ein feststehendes Berufsbild gibt und dieses Berufsbild entweder das eines deutschen Richters, einen deutschen Anwalts oder Staatsanwaltes oder eines Beamten der höheren Laufbahn ist. Die anthropologische Erfahrung, nach der alles das, was hier vorkommt, auch da vorkommt, nur in anderer Reihenfolge, die ist lehrenswert. Lehrenswert ist, nicht darauf zu achten, was die Lehrer sagen, sondern darauf, was von ihnen absteht, was ihnen anhaftet oder was sie jenseits der Worte tun.

2.

Der Text zeigt, was ich mir um 2014 herum unter Kulturtechnikforschung vorgestellt habe. Irgendwas mit Unterem. Albert Hellwig ist der zentrale Autor um den es dort geht, aber Dieter Grimm und andere kommen auch vor.

Ich untersuche dort nicht, wie ein neues Medium ins Recht einbricht und danach angeblich nichts mehr so ist, wie zuvor. Ich untersuche keine Fragmentierung. Ich untersuche Kontraktionen und Distraktionen (das ergab sich auf der Habilitation, die erst den Titel „In zerstreuter Verfassung“ trug und dann brav abgemildert Medienverfassung genannt wurde. Ich untersuche dort Relationen, also Verhältnisse, hier inbesondere zwischen den Schreiben von Albert Hellwig, der Entwicklung eines neuen Mediums (des Kinos) und der Geschichte des ersten Lichtspielgesetzes. Wie so oft beobachte ich in dem Text die Geschichte der Rhetorik mit. Hellwig mustert die Filme, und er übersetzt decorum-Theorie in Texte, die ein Lichtspielgesetz fordern. Die Unterschiede zwischen Medienblöcken wie etwa zwischen Schrift und Bild oder Schriftlichkeit und Mündlichkeit, die interessieren mich wie immer nur indirekt, nämlich wenn Autoren sie zu Leitdifferenzen erheben und damit ihr Gesellschaftsbild entwerfen. Das heißt, dass mich diese Differenzen als Risse, Enwturfs- und Verwerfungslinien interessieren. Eine These lautet zum Beispiel, dass Thomas Vestings Arbeiten spezifisch, stringent und konsequent auf die Qualifizierung einer seiner Ansicht nach westlichen und permanent reformierten Gesellschaft ausgerichtet sind. Es gibt in dem Werk eine große Referenz, der in Abgrenzung zu anderen Referenzen (etwa der des Mittelmeerbeckens bei Aby Warburg oder derjenigen des Abendlandes bei Pierre Legendre oder bei Cornelia Vismann) als den Westen begreift. Insoweit sind seine Ausführungen an großen Medien ausgerichtet, an der Sprache, der Schrift, dem Buchdruck und dem Computer (die Anzahl von vier Medien hat eine sedimentäre Geschichte, die in die Kosmologie zurückreicht). Seine Ausführungen sind nicht an kleinen Medien ausgerichtet, nicht an Tafeln, Tabellen, Akten, Kalendern und Diagrammen – und nicht an den pendelnden und kreuzenden ‚Bilderfahrzeugen‘ Warburgs oder den Akten Vismanns. Alle drei Autoren sind nicht an einer überstehenden Wahrheit zu messen, sondern daran, was sie begehren, was ihre Triebfedern und ihre Interessen sind.

Im rhetorischem Paradigma und in der Theorie der Operationsreihen spielen Unterschiede zwischen Bild und Schrift oder zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit auch eine Rolle, aber nicht als Leitdifferenz oder fundamentale Differenz. In einer Operatiosreihe kann der Körper eines Redners, z.B. eines Anwalts vor Gericht, erst zu einer raw-Datei werden und dann zu einem gedruckten Foto, das einen Artikel in einer Zeitung illustriert. In dem rhetorischen Paradigma und in der Theorie der Operationsreihen werden aus einem Morphem ein Graphem. Aus einem Stück Brot wird der Leib Christi. Aus einem Schreiben wird ein Verwaltungsakt, aus einem anderen ein Vertrag, aus einem Sprechen wird ein Versprechen, also Adolf Reinachs Akt. Aus einer nackten Frau wird ein Akt, daraus ein Akte. Aus einer Handgeste wird ein Strich, aus ihm ein Name, aus ihm eine Unterschrift, daraus eine Aktion, daraus ein Beobachtung, daraus ein Zeugembericht, daraus die Passage in einem Urteil.

Was Cornelia Vismann in ihrem Aufsatz zur Kulturtechnik und Souveränität die Entmächtigung eines Subjektes nennt, kann zu einem Begehren werden, zur Lust eines Skifahrers oder eines Schreibers, zum Auftritt der Phryne, zur ecriture automatique oder zum einem Gedicht von Isidor Isou und damit zu einem Fall für die Pariser Polizei. Die Unterscheidung zwischen Schrift und Bild, zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit und zwischen der westlichen Gesellschaft und anderen Gesellschaften als Leitdifferenz fallen zu lassen, daran mache ich einen Unterschied fest: einerseits gibt es eine Medienwissenschaft einerseits, die Medien-, Rechts- und Gesellschaftstheorie assoziiert und mit dem Modell von vier großen Medienblöcken (Sprache, Schrift, Buchdruck, Computernetzwerke) die westliche, moderne und schließlich postmoderne Gesellschaft als ‚unsere Gesellschaft‘ von anderen Gesellschaften unterscheidet. Für diese Medienwissenschaft ist Max Weber und derjenige Luhmann eine Referenz, der erst von Ausdifferenzierung und dann melancholisch vom Verschwinden einer europäischen Anomalie gesprochen hat. Andererseits gibt es Kulturtechnikforschung, aber nur, wenn man sie tut.

Es schneit zwar, aber es gibt keine Kulturtechnikforschung. Es sei denn, man tut sie.

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