
1.
Hier verzettelt Fabian Steinhauer Schreiben, Bilder und Filme zur Bild- und Rechtswissenschaft sowie zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken.
Die Seite setzt den gleichnamigen tumblr fort, der ab 2018 gefüttert wird. Sieben Jahre habe ich vor allem dort getumblert, also getrommelt, ver- und geschleudert, gewaschen und getrocknet. In den Jahren gab es einmal eine größere Zäsur: 2022 habe ich dort einen Reset durchgeführt; ab da entwickelte sich der tumblr um ein Forschungsprojekt zu Aby Warburg herum, das von Friedrich Haufe und Friedrich Weber-Steinhaus bestellt wurde. 2027 soll ein Buch dazu erscheinen.
2.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und der Kunstgeschichte in Passau und St. Petersburg habe ich als Anwalt sowie als Assistent von Bazon Brock in Wuppertal gearbeitet. Ich habe mit einer Arbeit über Regel und Fiktion (zur normativen Kraft des Kontrafaktischen) am legendären Fachbereich 05 in Wuppertal und gleich darauf mit einer Arbeit über Bildregeln am juristischen Fachbereich in Frankfurt promoviert. Die erste Dissertation ist nicht immer, dafür jedoch in diesem Fall Punk, und dazu noch wie immer die schwerste. Sie ist aber auch ein Manifest dessen, was ich immer machen wollte und immer machen werde, es war kontrafaktisch und wird alles kontrafaktisch sein. Die zweite Dissertation fällt immer leichter. In diesem Fall wurde sie sogar mit dem mir teuren und ehrenhaften Walter-Kolb-Preis der Stadt Frankfurt ausgezeichnet. Wegen der Liste der Preisträger bin ich darauf wirklich stolz, sogar angemessen beschämt. Danach habe ich mehrere Jahre als Assistent im öffentlichen Recht gearbeitet und mich mit einer Untersuchung zur Medienverfassung in Frankfurt habilitiert. Die ist fertig geworden, war im Verfahren erfolgreich und ist ein Skript geblieben, das liegt dort öffentlich im Archiv. Das reicht. Recht reicht, das sagt schon der Begriff. Nicht alles muß auch ein Buch sein, das war schon lange so.
Ich besitze die venia legendi für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Medienrecht. Zur Zeit der Niederschrift der Habilitation habe ich vier Jahre den Lehrstuhl für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken an der Bauhaus-Universität in Weimar vertreten. Das ist der Lehrstuhl, den Cornelia Vismann zwischen ab 2008 bis zu ihrem Tod vertreten hat. Die Frage, ob ich bereit wäre, trotz der laufenden Habilitation im Öffentlichen Recht an die Fakultät Medien der Bauhaus Universität zu wechseln, um dort fortzuführen, was Cornelia Vismann begonnen hatte, habe ich unverzüglich mit ja beantwortet, mir waren die Gefahren und Risiken bewußt, das haben mich auch meine alten Chefs gleich spüren lassen, die ab da nämlich blöde Randbemerkungen über den sog. Kittlerkreis in ihren Texten aufstiegen liessen und aufgehört haben, zu betrachten, was ich tue. Wenn es der Wahrheitsfindung dient, soll es mir Recht sein. Das waren vier produktive Jahre in Weimar, in denen ich u.a. neben der Habilitation und neben einem Buch zum ‚eigenen Bild‘ das Buch ‚Vom Scheiden‚ geschrieben habe, um mein Interesse an der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken zu greifen. Danach habe ich Lehrstühle an den juristischen Fakultäten in Gießen, Mainz, Bremen und Münster vertreten und war Dozent für Medienwissenschaft an der Universität in Basel. Seit einer einjährigen Gastprofessur an der Bundesuniversität in Pernambuco, Recife/ Brasilien beschäftige ich mich in einem weiteren Schwerpunkt mit (Rechts-)Theorien Brasiliens, insbesondere mit der Anthropofagie, das ist ein der minoren Epistemologien.
Hatte ich keinen festen Job, dann habe ich Geld damit verdient, dass ich als Schüler mich mit geringem Erfolg als guter Handwerker versucht habe, später habe ich für das Theater Texte geschrieben, für Kanzleien Bilder gemacht oder für das Kino Locations gesucht. Die Depression der Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche kenne ich, den Machrausch (sic!) erfolgreicher Produktivität auch, vielleicht sogar besser als die Hemmung und das Bremsen. Ich kenne das akademische Prekariat und den akademischen Luxus. Das Ziel meiner Arbeit ist die Freiheit und die Widerlegung des Gerüchtes, man dürfe heute in der Wissenschaft nicht mehr sagen und tun, was man wolle.
3.
Ich arbeite seit Herbst 2022 in der Abteilung für Rechtstheorie (Marietta Auer) am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main. Dort beschäftige ich mich jetzt mit dem, mit dem ich mich immer beschäftigt habe. Meine Forschung gilt der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken. Ich lege einen Schwerpunkt auf graphische Techniken.
Ich gehe davon aus, dass das Recht und die Wissenschaft auch dank und durch Bilder operieren. Recht und Wissenschaft nehmen an dem teil, was man Bilderstreit nennt und was dabei eine voltenreiche Geschichte hat. Bilder werden schon regiert und reguliert, beurteilt, verwaltet und zensiert. Alles das tun sie auch, sie regieren und regulieren, beurteilen, richten und bezeugen etwas, sie verwalten und zensieren auch. Sie sind vom Recht nicht bloß betroffen. Bilder kooperieren bei der Wahrnehmung, aktiv und passiv, vergleichbar mit dem, was Pathosformeln tun. Bildregeln können bildförmig sein und regeln, indem sie regen, also bewegen, animieren, verursachen, begründen, situieren, indem sie eine „Lage bestimmen“ (Kittler) oder einen „Umfang“ (Warburg) bestimmen. Sie agieren und passieren akzentuiert, also auch mit Akzent, ihre Form führt Kleines und Kleinstes, Marginales und Details mit. Form liefert Information und Rauschen. Der Bilderstreit ist nicht nur Zwist, Kampf oder Konfrontation. Bilderstreit ist eine Wiederholung des Bildes, er ist auch ein ökonomisches und ökologisches Phänomen. Bilderstreit ist danach auch dasjenige, was Bilder bestreitet, unterhält (zum Beispiel füttert/ speist) oder aufbringt. Der Bilderstreit ist ein Händeln und Handel.
Meine Forschung/ Lehre zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken knüpft an zwei Vorbilder an: Aby Warburg und Cornelia Vismann. Von beiden stammen grundlegende, innovative Arbeiten, die den Blick auf die Rechtswissenschaft so fassen, wie er zu meiner Fragestellung passt. Die lautet: Was ist es, das unterhalb der Schwelle des Rechts liegt und dennoch dabei kooperiert, Recht und Rechte wahrzunehmen. Gemeinsam mit Alexandra Kemmerer und Markus Krajweski bin ich einer der Herausgeber der deutschsprachigen Schriften von Vismann. In dieser Forschung unterscheide ich juristische Methoden von juridischen Kulturtechniken. Diese Forschung entwickelt eine Kritik am Dogma der großen Trennung, also an Vorstellungen, nach denen sich bestimmte (z.B. westliche oder moderne) Gesellschaften von anderen Gesellschaften auf eine Weise getrennt und von ihnen mittels eines Take-Offs abgehoben haben, deren Größe stabil sei und eine Errungenschaft bilde, hinter die es keine Rückkehr gäbe. Sie entwickelt auch eine Kritik an der Vorstellung, dass das moderne Recht sich erst ausdifferenziert hätte und nun entdifferenzieren würde. Die Phänomene, an denen diese Thesen entwickelt werden, halte ich für Elemente eines melancholischen Diskurses. Thesen zur Ausdifferenzierung und zur Entdifferenzierung halte ich also entweder für repräsentativ oder für symptomatisch – sie tauchen als Zeichen der Melancholie auf.
Die Kritik am Dogma der großen Trennung betrifft alle Referenzen, an denen Unterschiede festgemacht werden. Die Kritik am Dogma der großen Trennung ist insofern auch Kritik an einer großen Referenz des Westens und der Moderne. Die Kritik ist dabei nicht gegen die Trennung gerichtet. Sie kann auch kein Dogma widerlegen. Sie untersucht aber das Maß und die Größe jeder Trennung erstens historisch und zweitens im Verhältnis zu dem, was mit einer Trennung auch assoziiert und welches Austauschmanöver dabei vorgenommen wird. Eine Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechnik beschreibt das Recht nicht über Kommunikation (Variation/ Selektion/ Retention) sondern über Operationen (Trennung/ Assoziation/ Austauschmanöver). Der Zettelkasten ist ein Medium dieser Forschung, seine Technik ist die Verzettelung. Neben Cornelia Vismann ist also Aby Warburg das zweite Vorbild dieser Forschung, dazu schreibe ich ein Buch über Warburgs Staatstafeln. In kunsthistorischer Hinsicht knüpfe ich u.a. an Heiner Mühlmann an, soweit der ab den späten sechziger Jahren Bildwissenschaft als Wissenschaft von Regeln und Rekursion sowie der Koextension von Recht und Stadt verstanden hat.
Mein Interesse gilt dem Recht, das unbeständig ist. Ich gehe davon aus, dass keine Differenzierung je ausgeht oder aus ist. Das Recht hat auch nicht aufgehört dasjenige zu sein, was Römer ars genannt haben.
Hier ist der Link zu meiner Seite am MPI:
https://www.lhlt.mpg.de/3231248/steinhauer-fabian
Impressum:
Fabian Steinhauer
Sophienstraße 27
60487 Frankfurt am Main
