Über…

1.

Hier verzettelt Fabian Steinhauer Schreiben, Bilder und Filme zur Bild- und Rechtswissenschaft sowie zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken.

Die Seite setzt den gleichnamigen tumblr fort, der von 2018-2025 gefüttert wurde. Sieben Jahre habe ich dort getumblert, also getrommelt, gewaschen und getrocknet. In den Jahren gab es einmal eine größere Zäsur: 2022 habe ich dort einen Reset durchgeführt; ab da entwickelte sich der tumblr um ein Forschungsprojekt zu Aby Warburg herum, das von Friedrich Haufe und Friedrich Weber-Steinhaus bestellt wurde. 2026 soll ein Buch dazu erscheinen. Es gibt diesen tumblr noch, er wird jetzt ‚musealisiert‘. Ich lese den tumblr nun als Making-of-warburgs-staatstafeln.

2.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und der Kunstgeschichte in Passau und St. Petersburg habe ich als Anwalt sowie als Assistent von Bazon Brock in Wuppertal gearbeitet. Ich habe mit einer Arbeit über Regel und Fiktion am philosophischen Fachbereich in Wuppertal und mit einer Arbeit über Bildregeln am juristischen Fachbereich in Frankfurt promoviert. Die erste Dissertation ist immer die schwerste, die zweite Dissertation wurde mit dem Walter-Kolb-Preis der Stadt Frankfurt ausgezeichnet. Danach habe ich mehrere Jahre als Assistent im öffentlichen Recht gearbeitet und mich mit einer Untersuchung zur Medienverfassung in Frankfurt habilitiert. Die ist ein Skript geblieben, das liegt dort öffentlich im Archiv. Das reicht.

Ich besitze die venia legendi für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Medienrecht. Zur Zeit der Niederschrift der Habilitation habe ich vier Jahre den Lehrstuhl für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken an der Bauhaus-Universität in Weimar vertreten. Danach habe ich Lehrstühle an den juristischen Fakultäten in Gießen, Mainz, Bremen und Münster vertreten und war Dozent für Medienwissenschaft an der Universität in Basel. Seit einer einjährigen Gastprofessur an der Bundesuniversität in Pernambuco, Recife/ Brasilien beschäftige ich mich in einem weiteren Schwerpunkt mit (Rechts-)Theorien Brasiliens, insbesondere mit der Anthropofagie.

Hatte ich keinen festen Job, dann habe ich Geld damit verdient, dass ich als Schüler mich mit geringem Erfolg als guter Handwerker versucht habe, später habe ich für das Theater Texte geschrieben, für Kanzleien Bilder gemacht oder für das Kino Locations gesucht. Die Depression der Arbeitslosigkeit und Arbeitsuche kenne ich, den Machrausch (sic!) auch, vielleicht sogar besser als die Hemmung und das Bremsen. Das Ziel meiner Arbeit ist die Freiheit und nebenbei die Widerlegung des Gerüchtes, man dürfe heute nicht mehr sagen und tun, was man wolle.

3.

Ich arbeite seit Herbst 2022 in der Abteilung für Rechtstheorie (Marietta Auer) am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main, bin also aus dem Prekariat in den Luxus katapultiert worden. Dort beschäftige ich mich jetzt mit dem, mit dem ich mich immer beschäftigt habe. 

Ich gehe davon aus, dass das Recht und die Wissenschaft dank und durch Bilder operieren.  Recht und Wissenschaft nehmen an dem teil, was man Bilderstreit nennt und was dabei eine voltenreiche Geschichte hat. Bilder werden regiert und reguliert, beurteilt, verwaltet und zensiert. Alles das tun sie auch, sie  regieren und regulieren, beurteilen, richten und bezeugen etwas, sie verwalten und zensieren auch. Sie sind vom Recht nicht bloß betroffen. Bilder kooperieren bei der Wahrnehmung, aktiv und passiv, vergleichbar mit dem, was Pathosformel tun. Bildregeln können bildförmig sein und regeln, indem sie regen, also bewegen, animieren, verursachen, begründen, situieren oder „Lage“ (Kittler) und „Umfang“ (Warburg) bestimmen. Sie „agieren akzentuiert“ (Vismann).

Meine Forschung/ Lehre zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken knüpft an die Arbeiten von Cornelia Vismann an und führen das Projekt fort. Gemeinsam mit Alexandra Kemmerer und Markus Krajweski bin ich einer der Herausgeber der Schriften von Vismann. In dieser Forschung unterscheide ich juristische Methoden von juridischen Kulturtechniken. Diese Forschung entwickelt eine Kritik am Dogma der großen Trennung, also an Vorstellungen, nach denen sich bestimmte (z.B. westliche oder moderne) Gesellschaften von anderen Gesellschaften auf eine Weise getrennt und von ihnen mittels eines Take-Offs abgehoben haben, deren Größe stabil sei und eine Errungenschaft bilde, hinter die es keine Rückkehr gäbe. Die Kritik betrifft alle Referenzen, an denen Unterschiede festgemacht werden. Die Kritik am Dogma der großen Trennung ist insofern auch Kritik an einer große Referenz des Westens und der Moderne, dabei nicht gegen die Trennung gerichtet. Sie kann auch kein Dogma widerlegen. Sie untersucht aber das Maß und die Größe jeder Trennung erstens historisch und zweitens im Verhältnis zu dem, was mit einer Trennung assoziiert und welches Austauschmanöver vorgenommen wird. Eine Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechnik beschreibt das Recht also nicht über Kommunikation (Variation/ Selektion/ Retention) sondern über Operationen (Trennung/ Assoziation/ Austauschmanöver). Der Zettelkasten ist ein Medium dieser Forschung, seine Technik ist die Verzettelung. Neben Cornelia Vismann ist Aby Warburg das zweite Vorbild dieser Forschung. In kunsthistorischer Hinsicht knüpfe ich u.a. an Heiner Mühlmann an, soweit der ab den späten sechziger Jahren Bildwissenschaft als Wissenschaft von Regeln und Rekursion sowie der Koextension von Recht und Stadt verstanden hat.

Mein Interesse gilt dem Recht, das unbeständig ist. Ich gehe davon aus, dass keine Differenzierung je ausgeht oder aus ist. Das Recht hat auch nicht aufgehört dasjenige zu sein, was Römer ars genannt haben.

Hier ist der Link zu meiner Seite am MPI:

https://www.lhlt.mpg.de/3231248/steinhauer-fabian

Impressum:

Fabian Steinhauer

Sophienstraße 27

60487 Frankfurt am Main