Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken

Linienzüge, Akten, Rekursionen (Frankfurt 2025)

1.

In Forschung und Lehre befasse ich mich mit der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken. Das sind Techniken, die dabei kooperieren, Recht und Rechte wahrzunehmen. Juridische Kulturtechniken sind keine juristischen Methoden. Juristische Methoden hängen an Texten oder Textualität. Deutsche Rechtstheoretiker assoziieren juristische Methoden in medienhistorischer Hinsicht mit der Sprache, der Schrift, dem Buchdruck und Computernetzwerken, mit sog. westlichen Errungenschaften sowie damit, autonom und ausdifferenziert zu sein. Juridische Kulturtechniken kann man insoweit mit Medien und Techniken assoziieren, denen das fehlt, was die vorgenannten großen Medienkomplexe ausmacht; schon das Sprechen ist in dem Sinne Teil juridischer Kulturtechnik, aber keine Sprache. Ein Modell dazu hat Cornelia Vismann vorgestellt, die ihre Rechtsgeschichte auf Akte und Aktebn, nicht auf verfasste Texte, Sprache und Bücher gestützt hat. Akten, Kalender, Protokolle, Listen, Algorithmen, Diagramme, Pläne – in abstrakter Hinsicht sind das juridische Kulturtechniken, die dabei koooperieren, Recht und Rechte wahrzunehmen. Sie operationalisieren Differenzen, zeichnen also zum Beispiel Unterscheidungen, sie messen, skalieren, stratifizieren, zählen und mustern.

Die Wissenschaften von juridischen Kulturtechniken werden teilweise außerhalb der Rechtswissenschaft in der Archäologie, der Rhetorik, der Ästhetik, der Diplomatik, den Zeremonialwissenschaften, den historischen Hilfwissenschaften, den Medien- und Bildwissenschaften verortet und es wird teilweise behauptet, das Wissen um diese Techniken sei (durch Ausdifferenzierung) aus dem Recht verdrängt worden, von der Rechtswissenschaft ignoriert worden oder dort schlichtweg nicht vorhanden. Kollegen behaupten sogar, Cornelia Vismann und ich seien aus der Rechtswissenschaft verdrängt worden. Wäre ich nicht so lustig, dann müssten sie aufpassen, nicht in die Reichweite meiner Fäuste und Füße zu kommen. So lange ich da bin, werde ich nirgends verdrängt. Wo ich bin, da ist Rechtswissenschaft. Die sagt zu allem was, weil sie sich von allem was sagen lässt.

Eine Reihe von Autoren registriert das Wissen der Kulturtechnikforschung in Anschluss an Max Weber und Niklas Luhmann in fremden Wissenschaften, also zum Beispiel in Bild-, Kultur- und Medienwissenschaften. Sie behaupten, diese Wissenschaften seien keine Rechtswissenschaften. Auch die Naturwissenschaften seien keine Rechtswissenschaften. Sie leiten daraus teilweise die Notwendigkeit ab, dass Rechtswissenschaftler dieses Wissen anderer Wissenschaften noch einmal rechtswissenschaftlich reformulieren. Man soll danach aus einem angeblich fremden Wissen ein angeblich eigenes Wissen machen. ein anspruchsvolles Modell dafür liefert zum Beispiel heute Gunther Teubner mit seiner Idee eines responsiven Rechts, er ist aber nicht der einzige. Manche unterscheiden zum Beispiel Bilder danach, ob es Bilder im Recht oder Bilder vom bzw. über das Recht sind, das scheint mir weniger anspruchsvoll. Man liest zwar selten von der Unterscheidung zwischen Worten im Recht und Worten über das Recht oder Worten vom Recht. Aber von mir aus, wem‘ es hilft, Bilder danach zu unterscheiden, ob sie im Recht oder vom Recht oder über das Recht sind. der soll die Bilder und die Worte danach unterscheiden, ob sie im Recht, vom Recht oder über das Recht sind. Wem es hilft, Rechtswissenschaft unbedingt mit dem Geltungssymbol zu verknüpfen, und die Rechtswissenschaft unbedingt in den Dienst des Rechts zu stellen und von der Rechtswissenschaft zu verlangen, dass sie legales, rechtmäßiges Wissen produziert, der soll das tun.


Die Kulturtechnikforschung ist unter anderem aus dem Umstand entstanden, dass sie keine dieser drei Forderungen erhebt. Sie interessiert sich auch dafür, was am Recht kein Recht ist, also für Umwelten, Milieus, Konditionen, Widerstände, Mängel, externe Ressourcen, für Übersetzungen, sogarfür den Wechsel und die Verwechslung. Wie wird aus Papier ein Gesetzbuch oder ein Geldschein? Was macht eine Stadt? Was machen Infrastrukturen? Wie fabriziert man einen Richter? Wie baut man ein Gericht? Wie richtet man ein Büro ein? Wie übersetzt man Ökönomie ins Recht? Wie übersetzt man die Beobachtung von Laborergebnissen in Recht, zum Beispiel bei einem Vaterschaftstest? Wie untersucht man junge Frauen, um für ein Gesetzgebungsverfahren Gefahren von Werbung im öffentlichen Raum zu begründen? Wie untersucht man das Klima, um Gerechtigkeit zu garantieren? Kulturtechnikforschung ist als Grenzwissenschaft entstanden, so will ich sie verteidigen.

Dass sich die Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken erklärt und dass sie sich überhaupt einen Namen gibt („Kulturtechnikforschung“), das geht nur teilweise von ihr aus. Zum einen kam es um das Jahr 2000 herum zur Einrichtung eies Institutes in Berlin, dem sog. Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik an der Humboldt-Universität in Berlin. Aus solchen Anlässen erklärt man sich. Juristen waren dabei nur am Rande involviert, quasi nur als Dienstleister, Berater der Wissenschaftler. Man braucht Verträge, Satzungen, Gesetze und öffentliche Mittel um so ein Institut zu gründen, dafür brauchte man am Anfang Juristen. Dass Cornelia Vismann in dieser Zeit ihr Buch über die Akten geschrieben hat, das war hilfreich, über Umwege, etwa dadurch, dass man mit Hilfe eines guten Buches Leute davon überzeugen kann, mehr in der Richtung zu produzieren. Wie man Akten führt, dass wußte man aber auch ohne Vismann, denn das gehört zu den stummen Routinen der Verwaltung, deren Zeitfenster Vismann als ein babylonisches Zeitfenster beschrieben hat. Die Satzung, die Verträge: da hätte Vismann helfen können, andere aber auch.

Dass die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken sich erklärt, das hat noch mal andere Gründe: und das sind die Kollegen, die behaupten, diese Forschung solle verdrängt sein. Weder Cornelia Vismann noch ich wären auf die Idee gekommen, dass wir irgendwie sonderbar, anders oder fremd seien. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, die Arbeiten von Cornelia Vismann so zu lesen, wie einzelne Staatsrechtslehrer sie lesen, kurz gesagt: ziemlich doof steht sie in der Lektüre der Kollegen da, als eine, die die moderne Phänomenilogie nicht akzeptieren, dafür aber ein paar Schlagworte von Friedrich Kittler nachplappern könnte. Weder sie noch ich hätten jemals gedacht, dass wir nicht normal seien oder nicht das seien, was man die Ottonormaljuristen nennt. Andere hatten die Idee. Ich dachte nur, dass etwas mit der Wissenschaft und dem Recht nicht stimmt und dass man darum daran arbeitet. Andere kamen denn mit der These, was wir machen würde sei nicht normal. Sie sollen aufpassen, was sie sagen, ich habe traininiert, hart zurückzuschlagen. Man kann nicht ingnorieren, wenn die wichtigsten Zeitschriften der Disziplin sich weigern, Texte abzudrucken und das damit begründen, dass der Text zwar Kulturwissenschaft, aber keine Rechtswissenschaft sei. Man kann nicht ignorieren, wenn man nicht zum Vorsingen eingeladen wird und Miete nicht zahlen kann, weil Kollegen entscheiden, man käme als Kollege nicht in Betracht. Man schaut dann scharf und geladen nach vorne. Dann erklärt man sich, immer wieder. Das ist wie bei den Menschen, die ich in den Neunziger Jahren in St. Petersburg und Moskau kennen- und schätzen gelernt habe. Das waren Menschen, die sich sorgfältig und mit großen Phantasien erklärt haben, weil sie alle an einem Platz gelandet sind, von dem sie gestern gar nicht wussten, dass es ihn gibt. Der Parkhauswächter wird Immobolienentwickler, der Atomphysiker Taxifahrer im Ausland. Der Komsomol wird Oligarch, der Strafrechtsprofessor Gärtner im Exik seiner Datscha. Die Verkäuferin wird Anthropologin, der Informatiker Bauleiter. Das ist die Erfahrung, dass eine Welt verschwunden ist, von einer anderen Welt ersetzt wurde und sich im übrigen nichts, aber auch gar nichts an der Welt verändert hat. Wie nach dem Tod und dem Verlust geliebter Menschen, exakt in der Sekunde, in der man unmittelbar nach der Erfahrung dieses schlimmsten aller möglichen Verluste auf einen Baum schaut und das Laub dort genauso raschelt wie in den Momenten, in denen die geliebte Person noch neben einem war, man mit ihr sprechen und ihre Worte hören, die Gesten sehen und fühlen und die Luft gemeinsam atmen konnte. es raschelt weiter und streicht noch durch jedes kleine Zittern seine Ungerührtheit grell und aufdringlich heraus. Sagen wir so: das ist die Erfahrung, dass auch die symbolische Ordnung einen Schluckauf haben und niessen kann und dabei manchmal etwas vom Symbolischen ins Imaginäre, vom Realen ins Symbolische oder vom Imaginären ins Reale schwappt. Dann erklärt man sich. Man landet aber dann auch da, wo man angefangen hat, nämlich mit dem Eindruck, dass etwas mit der Wissenschaft und dem Recht nicht stimmt und man auch darum daran arbeitet, weil zwar etwas nicht stimmt, aber dennoch anziehend bleibt.

Ich gehe erstens davon aus, dass es sich bei den Wissenschaften um eine Wissenschaft handelt und diese Wissenschaft ihr Wissen in historischen Situationen bestreitet und aufbringt. Welche Wissenschaften meine ich? Alle. Den Begriff der juristischen Methode knüpfe ich streng an des Aufkommen einer Fakultät, die über das Staatsexamen mit einem Berufsmonopol verknüpft ist und darüber die Idee der Autonomie und Ausdifferenzierung verteidigt. Den Begriff der juridischen Kulturtechniken unterscheide ich von de Begriff der juristischen Methode. Ich unterscheide grundsätzlich das Juristische und das Juridische. Die juristische Methode ist eine qualifizierte Methode. Die Qualifikation der Methode hat etwas mit Rechtsquellen, mit beruflicher Qualifikation, mit Staatsexamen und Berufsrecht zu tun. Juristische Methode hat etwas mit dem Staat und jenseits des Staates dem Stand der Juristen zu tun. Die juristische Methode hat etwas mit Systematierung, Idealisierung und Universitäten zu tun. Den Begriff der juridische Kulutrtechnik verstehe ich aber anders. Juridische Kulturtechnik ist jeder Technik, die dabei kooperiert Recht und Rechte wahrzunehmen, zu erfahren oder auszuüben. Ihr Modus des Bezugs zum Recht ist nicht derjenige einer Eigenheit und einer Autonomie. Der Modus ist der einer Kooperation. Juridischer Kulturtechniken kommen mit dem Recht vor, ohne Recht auch. Die Klassifikationen der Juristen, Glossatoren und Kommentatoren sind juridische Kulturtechniken, aber Biologen und Astronomen klassifizieren auch. Die Ladenbesitzerin und der Händer auf dem Wochenmarkt, die klassifizieren auch. Schreibe, Rechnen, Zählen, Bildgebung: Juristen tun’s, andere aber auch. Ist der Begriff der juridischen Kulturtechnik weiter als derjenigen der juristischen Methode? Über die Weite eines Begriffes kann man aus Sicht der Kulturtechnikforschung keine allgemeinen Aussagen treffen, es kommt auf die Verwendung an. Insofern kann der Begriff so weit und so eng sein, wie derjenige der juristischen Methode. die besondere Qualifiaktion der juristischen Methode macht den Begriff mit juristischer Methode vielleicht enger, aber nicht mit juridischer Kulturtechnik. Sprich: Wenn man Geltung gelten lässt dann ja, wenn nein dann nein.

Auf einer Ebene, einer, von der ich ausgehe, ist das eine Wissen nicht weniger normativ oder juridisch, das andere Wissen nicht normativer und juridischer als das andere. Das Wissen der Biologie, der Sternekunde oder der Kunstgeschichte, der Küche und des Gartens, der Stadtteile und der Wälder ist nicht weniger normativ und juridisch als das der Rechtswissenschaft. Die Rechtswissenschaft ist nicht normativer und juridischer als die Biologie. Auf einer allgemeinen Ebene lassen sich solche Abstufungen aus Sicht der Kulturtechnikforschcung nicht festlegen. Sind wir wirklich im Anthropozän oder sollen wir im Anthropozän sein? Sind wir wirklich Menschen oder sollen wir Menschen sein? Ist der Dackel tatsächlich ein Dackel oder soll er einer sein? Ist das Betacoronavirus SARS-CoV-2 wirklich dieses Virus oder soll es das sein? Die Kulturtechnikforschung setzt hier so an, wie die Anthropologie, die Akteur-Netzwerk-Theorie und die Science-and-Technology Studies ansetzten. Das heißt, dass keine Unterscheidung geleugnet wird, auch nicht die, zwische Fakten und Normen. Das heißt aber, dass alles rekursiv gedacht wird – und Rekursion darum weitschweifig und umwegig gedacht wird. Das heißt weiter, dass in der Rekursion keine großen Referenzen als feststehend vorausgesetzt werden, also auch keine Systeme und Gesellschaften, keine Wesen als feststehend vorausgesetzt werden. Kulturtechnikforschung zielt nicht auf Gesellschaft, nicht auf das Allgemeine. Sie zielt auf Wiederholung.

Das Wissen ist rekursiv in historische Streitigkeiten verstrickt. Meine Thesen lauten also, von einer Wissenschaft auszugehen. Eine Wissenschaft ist es, die etwas von von juridischen Kulturtechniken weiß, schon weil sie das, was sie weiß, durch juridische Kulturtechniken weiß. Dass diese Wissenschaft sioch dann in manchen Situation Rechtswissenschaft, in anderen aber Psychologie nennt, das kann diese Wissenschaft dank und durch juridische Kulturtechniken. ich interssiere mich also auch dafür, wie Juristen und rechtswissenschaften historische in Wissenschaften und in ein Wissen verstrickt sind, das manche vom Recht fundamental und groß unterscheiden wollen. Ich interessiere mich dafür, wie Juristen und die Rechtswissenschaft historisch in das Wissen um Vererbung, Leben, Tod, Natur und Kosmos verstrickt sind.

Bekannte historische Konfikte wie der Universalienstreit oder der Bilderstreit ermöglichen es, Juristen, ihre Methoden und Techniken von anderen Wissenschaftlernm ihren Methoden und Techniken zu unterscheiden. Aber so ein Unterschied ist dann entweder ein Unterschied, der keinen Unterschied macht oder ein Unterschied, dessen Maß nicht feststeht. Das kann ein kleinster, kleiner oder großer Unterscheid sein. Solche Maße sind historisch sorgfältig und anhand von Details zu bestimmen. Um dem Rechnung zu tragen, ist mir die Unterscheidung zwischen juridischen Kulturtechniken und juristischen Methoden wichtig.

Juridische Kulturtechniken kooperieren dabei, Recht und Rechte wahrzunehmen (d.h. auch zu erfahren und auszuüben), aber sie sind nicht notwendig dem Recht assoziiert. Sie kommen wie gesagt auch ohne Recht vor. Die juristische Methode ist notwendig ans Recht gebunden, ohne sie kein sog. proprium, keine Autonomie, Autopoiesis oder Eigenkraft des Rechts. Was ich unterscheide, das unterscheide ich auch dank und durch juridische Kulturtechniken. Meine Perspektiven sind künstlich eingerichtet. Ich unterscheide das Juridische und das Juristische künstlich, denn ich unterscheide die Welt ‚künstlicher Beredsamkeit‘ ( Cicero/ Quintilian) und jener ars/ Technik, die nach Yan Thomas, Alain de Libero und Marta Madero die künstliche Welt der Juristen, Humanisten, Glossatoren und Kommentatoren ist. Marta Madero hat in ihrer großen, beispielhaften Studie zur ‚künstlichen Intelligenz‘ der Glossatoren und Kommentatoren gesagt, dass deren Techniken eine dauerhaften Effekte auf das Recht und die Rechtswissenschaft gehabt hätte. Die Forschung zu juridischen Kulturtechniken ist einer dieser Effekte.

Mein Schwerpunkt gilt Techniken der Bildgebung oder (choreo-)graphischen Kulturtechniken. Das sind juridische Kulturtechniken, die mit der Geschichte der Bilderstreites verbunden sind und in denen die Objekte auch Medien des Konfliktes sind. Aus dieser Perspektive ist die These, das die Rechtswissenschaft keine historische Bild- und Medienwissenschaft sei, nicht haltbar. Aus dieser Perspektive sind nicht nur Rechtssätze und Rechtsbegriffe Normen. Bildern sind das auch, sie sind auch Normen. Der Unterschied zwischen Norm und Form ist in dieser Sicht ein Unterschied, der bis auf weiteres keinen Unterschied macht. Kognitivität und Normativität sind zwei Phänomene, deren Unterschied ebenfalls bis auf weiteres keinen Unterschied macht. Beides ist sowohl wandel- und änderbar als auch feststellbar. In dieser Perspektive können auch Sätze, Texte und Begriffe Bilder sein, Bilder und Texte können „sich durchqueren“ (Marin);´. Das Bild ist dazu auch von Unsichtbarkeit gefüttert. In dieser Perspektive geht der Bilderstreit auch nicht nur von Verboten aus. Der Bildersturm geht nicht nur von Zonen außerhalb des Bildes aus. Bilder sind in dieser Perspektive selbst Objekte, die Bilder bestreiten, aufbringen, verbieten und stürmen. Kein Bild ist von selbst ein Bild, das Objekt muss als Bild bestritten werden, um ein Bild zu sein. Etwas zu bestreiten, das heißt nicht unbedingt, es zu bekämpfen. Etwas zu bestreiten, das heißt auch, so bei den Gebrüdern Grimm, einer Sache gewachsen zu sein, sie auszuhalten oder zu tragen. Bilder sind insofern Objekte, die wie ein Haushalt bestritten werden. Sie zu bestreiten heißt, sie aufzubringen.

Die Perspektive der Kulturtechnikforschung ist daran interessiert, wie etwa getrennt, assoziiert und ausgetauscht wird. Ich unterstelle, dass das, was Yan Thomas und Marta Madero in Bezug auf eine entfernte Zeit beschreiben, nämlich juristischen Klassifizierungen eine besonders scharfe Ausprägung juridischer Kulturtechniken bilden. anahnd der Glossatoren und Kommentatoren lässt sich beobachten, wie juridische Kulturtechniken in juristischer Methode übersetzt werden. Beide beschreiben auch die Entstehung von besonderen Subjekten, nämlich von Juristen. Sie eignen sich diese Technik aber nicht perfekt an. Die Juristen lösen die paradoxe Ausgangslage rekursiven Wissens nicht auf, befeien sie auch nicht von den parasitären Elementen.

Die Geschichte, die ich erzähle ist weder die eines Rechts, in das durch technischen Wandel oder kulturelle Veränderungen etwas von außerhalb des Rechts in das Recht einbrechen würde, noch die eines Rechts, das nun in bislang rechtsfreie Räume vordringen würde. Die Geschichte juridischer Kulturtechniken ist das Modell einer Geschichte, die einer anthropologischen Erfahrung entspricht, nämlich jener Erfahrung, dass alles das, was hier vorkommt auch da vorkommt, nur in anderer Reihenfolge. Alles das, was das Recht auszeichnen soll, kommt auch außerhalb des Rechts vor. Das Modell dieser Geschichte ist insoweit das Modell einer Geschichte, in der sich die Konfikte, die als juristische Konflikte qualifiziert werden, auch außerhalb des Recht und ohne juristische Qualifikation wiederholen. Was zum Beispiel ein Bildnis ausmacht, wem es eigen ist und inwieweit es gezeigt werden soll, das ist sowohl ein juristischer Konflikt aber auch ein ‚anderer‘ Konflikt. Theorie und Geschichte juridischer Kulturtechniken geht nicht mit der Vorstellung von Ausdifferenzierung und nicht mit der Vorstellung der Unverwechselbarkeit des Rechts einher.

Ich suche nicht unbedingt nach dem System und suche dementsprechend auch nicht in Einzelheiten nach dem, was an diesen Einzelheiten das System erkennen lässt. Ich untersuche, einfach gesagt, Details oder Einzelheiten. In Bezug auf die Kulturtechniken sind das Operationen. Die Operationen sind technische Operationen, das heißt, dass sie rekursiv/wiederholbar und via detour/ über Umwege laufen. Beschreibt man Kulturtechnik, dann beschreibt man keine autonomen Operationen , sondern Operationen, die kooperativ sind. Der Begriff der Kultur trägt hier noch die Geschichte des Vergleiches, die mit der Idee, der Konkurrenz, Alternative, Rivalität und Kontingenz einhergeht. Kurz gesagt: was Kultur ist, kommt auch an andere Stelle vor, da aber anders. Außerdem verweist der Begriff der Kultur auf eineTradition, das Recht nicht in seine Geschlossenheit zu beschreiben. Selbst da, wo es Isolation und Autonomie gibt, gehen beide mit Übersetzungen und Heteronomie einher. Wenn diese Forschung eine Leitfrage hat, dann lautet sie so:

Was ist es, das unterhalb der Schwelle des Recht liegt und trotzdem dabei kooperiert, Recht und Rechte wahrzunehmen?

Die Frage nach den juridischen Kulturtechniken ist eine Frage nach „Substraten“ (Gunther Teubner) und nach minoren Techniken, bei mir: insbesondere minoren Graphien. Juridische Kulturtechniken lassen sich von der juristischen Methode unterscheiden. Die juridischen Techniken kooperieren zwar dabei, Recht und Rechte wahrzunehmen, sind dem Recht, seiner Praxis und seiner Wissenschaft aber nicht eigen. Ihre Kooperation ist nicht autonom und nicht autopoetisch. Diese Kulturtechniken kommen mit und ohne Recht zum Einsatz. Juristen verwenden sie. Andere aber auch.

2.

Schreiben, Lesen, Zählen und Sprechen sind Kulturtechniken und sie sind juridisch, weil sie dabei kooperieren, Recht und Rechte wahrzunehmen. Historisch haben diese Techniken die Wege des Rechts gekreuzt, zum Beispiel haben Juristen diese Techniken gelehrt. Diese Kulturtechniken sind in die Geschichte des Rechts involviert. Mein Schwerpunkt gilt der ‚Bildgebung‘. Insoweit gehe ich davon aus, das Bildgebung seit der Antike auch eine juridische Kulturtechnik ist und das Bild seit der Antike ein juridisches Objekt ist. Wenn ich von Substraten, minoren Techniken und Graphien spreche habe ich drei Dinge im Blick: Das ist zum einen die Geschichte einer Stratifikation, die die Teilung der Sinne und Geschlechter betrifft. Diese Geschichte wird nicht nur, aber auch in der Rhetorik reflektiert und dort auf Techniken der Skalierung,Amplifikation, Dämmung/ Dämpfung und Musterung bezogen. Der Begriff des decorum ist Bestandteil von Formeln und Formaten dieser Geschichte. Darüber hinaus habe ich ich die moderne Literatur zu „kleinen Literaturen“, also Kafka, Benjamin, Deleuze und Guattari im Blick, die die Geschichte der Stratifikation in die Moderne übersetzt haben. Schließlich habe ich die anthropologische Literatur von Goody, Latour und Eduardo Viveiros de Castro im Blick, die das Programm einer niederen Anthropologie ins Spiel gebracht haben.

Die Rhetorik ist eine archäologische Fundgrube für die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken. Solchen Fundgruben gilt mein Interesse. Ich gehe nicht davon aus, dass neue Medien ins Recht einbrechen. Für die Geschichte von Bild und Recht habe ich am deutschen Bildrecht beschrieben, mit welchen Techniken Juristen Anfänge erzählen, um ihr Recht zu limitieren, zu kanalisieren und zu formatieren. Seit meiner Beschäftigung mit dem modernen deutschen Bildrecht untersuche ich neue Medien als andere alte Medien und gehe davon aus, dass es keine Institutionen ohne Subsitutionen gibt. Ich gehe von der Fortsetzung von Konflikten aus und davon, dass da, wo Brüche sind, auch Übersetzungen sind. Da, wo Aporien sind, sind auch Passagen. Digitalisierung lässt sich als Forsetzung einer Geschichte des Zählens, Tippens, Tastens und anderer graphischer, juridischer Kulturtechniken verstehen. Mir geht es dabei nicht darum, Kontinuitäten gegen Diskontinuitäten auszuspielen. Mir geht es um eine Wissenschaft, die technisch, rekursiv sowie normativ operiert und dabei kooperativ ist. Die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken entfalte ich auch im Kontext einer Kritik am Dogma der „großen Trennung“ (Jack Goody, 1977).

Im Rahmen dieses Projektes bin ich Mitherausgeber der Schriften von Cornelia Vismann. In zwei Büchern habe ich angefangen, mich mit der Rhetorik zu befassen: „Gerechtigkeit als Zufall“ und „Bildregeln. Studien zum juristischen Bilderstreit“. In „Vom Scheiden“ entwerfe ich ein Programm der Forschung und Lehre zu den juridischen Kulturtechniken, dass sich an den Überlegungen der medienwissenschaftlichen Kulturtechnikforschung orientiert. Im Archiv für Mediengeschichte 16/ 2016 (Medien der Bürokratie) habe ich eine kleine Studie zum Patriot Act, Autopen und zur Dogma der (Kontra-)Signatur veröffentlicht. In dem Sammelband „Recht fühlen“ von Sabine Müller-Mall, Sigrid Köhler et a. habe ich eine Fallstudie zu Albert Hellwig, der Suggestivkraft und den Anfängen des Kinorechts veröffentlicht. Ab 2018 habe ich meinen wissenschaftlichen Apparat in weiten Teilen als digitalen Zettelkasten öffentlich auf tumblr mit Beiträgen zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken gefüttert.

Man kann sich Aby Warburg, Cornelia Vismann und Heiner Mühlmann als die drei Zulieferer meiner Vorstellung von juridischen Kulturtechniken vorstellen.

3.

Juridische Kulturtechniken operationalisieren Differenz und reproduzieren das Begehren. Sie liegen in der Referenz- und Ingfrastruktur des Rechts. Man kann sie über Operationen beschreiben, also analytisch zergliedern und sezieren. Jede Operation ist Trennung, Assoziation und Austauschmanöver. Trennung, Assoziation und Austaischmanöver sind also Hinsichten/ Perspektivierungen einer Operation.