
Corpus Iuris Civilis (1488), Folio1r, Münchener Staatsbibliothek
I. Zu einem Forschungsprojekt
1.
Am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie haben sich Mitarbeiter und Gäste zu einer internationalen Forschungsgruppe zusammengefunden. Anlaß ist die Forschung zur Geschichte und Theorie kleiner und kleinster Gegenstände, kleiner und kleinster Wesen, kleiner und kleinster Formen, kleiner und kleinster Objekte, kleiner und kleinster Subjekte, kleine und kleinster Akte, kleiner und kleinster Passionen. Was imer auch klein oder kleinst ist, wir machen es in der Forschung zum Objekt der Forschung. Wir nennen dieses Objekt Letter. Das ist teilweise nicht neu. Buchstaben sollen das kleinste Element von Schrift- und Sprachsystemen sein, sie werden dann auch als Graphem oder Morphem bezeichnet. Bei Briefen wiederum soll es sich immerhin um kleinere oder kürzere Schreiben handeln.
Gegenstand unser Forschung sind also Letter. Wir betrachten sie als Objekt. Wir befassen uns mit beiden Versionen, also der kleinen und der kleinsten Version des Objektes und gehen davon aus, dass beide die Versionen eines Objektes sind. Wir gehen davon aus, dass Buchstaben und Briefe treffend in einem Begriff fassbar sind. Wir nennen das Objekt also Letter, benutzen dabei den Begriff einer Sprache, die durch Rom ging, dort verkehrte und nach Rom pendelte. Wir geben dem Objekt einen Namen, der historisch aufgeladen ist und zu dessen Übersetzung weitläufige Kartographien und Historiographien angelegt werden können. Einleitend begnügen wir uns mit der Beziehung, die sich zu Buchstaben einerseits und zu Briefen anderseits aufspannt.
Buchstaben und Briefe bilden vertraute Gegenstände des Rechts. Sie sind auf zwei unterschiedliche Weisen bekannt. Rechtswissenschaftler benutzen Buchstaben und Briefe routiniert, ohne darüber nachdenken zu müssen, was sie sind. Juristen nutzen Buchstaben und Briefe, auch ohne Wissenschaftler der Objekte zu sein, die sie nutzen. Rechtswissenschaftler müssen keine Medien- Sprach- oder Kulturwissenschaftler sein. Rhetorik, Grammatik, Diplomatik und die sog. Hilfwissenschaften müssen einem nicht bekannt sein, wenn man als Rechtswissenschaftler oder Jurist spricht, schreibt und etwas zeichnet. Allerdings gibt es auch die zweite Weise der Bekanntschaft. Das Verhältnis zwischen Recht und Letter ist nämlich historisch durchgearbeitet, bedacht und reflektiert worden, mithin selbst wissenschaftlich bearbeitet worden, auch von Rechtswissenschaftlern. Letter sind also implizit und explizit genutzt worden. Das werden sie auch heute. Man beschreibt die implizite Nutzung heute teilweise als tacit knowledge, Praxis oder praktisches Wissen. Teilweise benutzt man für die implizite Verwendung die Formel, das Objekt würde in stummen Routinen, blind oder wie im Schlaf genutzt. Und doch gibt es historisch dazu Wissenschaften. Die Rechtswissenschaft ist eine davon, wie bei allen Wissenschaften sind ihre Grenzen umstritten. Alles hat dabei Geschichte.
Letter sind heute auch ein Gegenstand der Medienwissenschaften, Literaturwissenschaften, Kulturwissenschaften, Bildwissenschaften und historischen Hilfwissenschaften. Wenn man davon ausgeht, dass die jüngere Literatur die Literatur ist, die in den letzen 150 Jahren zum Thema Recht und Letter erschienen ist, dann ist in diesen 150 Jahren eine wiederkehrende Formel erkennbar.
Autoren schreiben, dass die Rechtswissenschaft keine Wissenschaft dieses Gegenstandes sei. Man kann das besonders an den Objekten beobachten, die durch technische Entwicklungen in der Öffentlichkeit als neue Medien gelten. Um 1900 gelten dank zügiger Entwicklungen der Photographie erst das Photo und dann der Film als neue Medien. In dieser Phase taucht in der juristische Literatur das Argument auf, die Rechtswissenschaft sei keine Bildwissenschaft, sie wisse nichts von Bildern und habe sie bisher nicht reguliert. Waren bis dahin die Literaturen zum ius imaginum, zum Dogma der Ebenbildlichkeit, zum Wappenrecht oder zu tabula picta vielleicht ein spezielles Teilgebiet, aber dort immerhin selbstverständlich in zahlreichen historischen Details bekannt, wurden sie jetzt nicht einfach als Beitrag zum Bilderstreit und Bildrecht zurückgewiesen. Man liess diese Literaturen schlicht ohne Argumente unerwähnt und weg. In den letzten 30 Jahren ist mit der Aufmerksamkeit für digitale Bilder und Bildwissenschaft die Formel wieder aufgetaucht. Jetzt wird sie historisch relativiert. Früher, so heißt es jetzt, sei die Rechtswissenschaft keine Bildwissenschaft gewesen. Jetzt habe sich aber plötzlich etwas gewendet. Bilder würden nun ins Recht eindringen, wobei teilweise eingeschränkt wird, dass sie nach einer neuzeitlichen und modernen Verdrängung aus dem Recht wieder ins Recht eindringen würden. Nun würde die Rechtswissenschaft die Bedeutung erkennen und könne sich damit auch die einer Bildwissenschaft. In der Folge taucht auch die Idee auf, dass es in der Rechtswissenschaft bisher kein Wissen über die Elemente des Sprechens und Schreibens gäbe. Das gilt auch für die anderen Medien, die in den letzten 150 Jahren zügigen Entwicklungen unterlagen. Man findet jetzt Literatur, in der behauptet wird, die Rechtswissenschaft sei keine Medienwissenschaft gewesen, das Wissen um Medien bilde in der Rechtswissenschaft bisher eine Lücke. Ob und wie es neue Medien gibt, das ist immer fraglich, Teil eines Bilderstreites und von Ökonomien, also Austauschmanövern. Die Figur, die seit mindestens 150 Jahren in der juristischen Literatur auftaucht, ist Teil von Ordnungsversuchen und Musterbildungen, auch wenn nicht zu sagen ist, welcher allgemeine Gedanke dahinter steckt oder ob es Nachlässigkeit; Unkenntnis der Geschichte der Rechtswissenschaften, Melancholie oder aber die rechtsdogmatisch kluge Konstruktion einer Lücke ist. Etwas davon wird immer dabei dabei sei.
In den jüngeren deutschsprachigen Literatur gibt es damit zwei Möglichkeiten, an das Wissen um Letter anzuschließen. Die eine Möglichkeit wäre, zu behaupten, es mit einem neuen und bisher unbedachten oder nicht hinreichend bedachten Gegenstand zu tun zu haben. Dann würde die These lauten, dass es in der Rechtswissenschaft bisher kein Wissen über Letter geben würde und das bisher entweder noch kein Jurist sich Gedanken zum Recht der Buchstaben und Briefe gemacht hätte oder noch keiner sich die richtigen Gedanken dazu gemacht hätte. Wir schlagen die zweite Möglichkeit vor, das ist eine archäologische Revision des Wissens um Recht und Letter. Das Projekt findet also nicht in einer Lücke statt, sondern auf einem Haufen historischen Materials, der uns nur unerledigt erscheint. Wir schließen insoweit an die Möglichkeit an, die unsere Kollegin Cornelia Vismann in ihrem Buch über Akten gewählt hat, als sie dieses Buch nicht mit der Behauptung anfing, bisher gäbe es keine Literatur über Akten, und das Wissen um diese Objekte bilde bisher eine Lücke, einen Mangel oder würde von Kollegen nicht hinreichend bedacht, beschränkt, blockiert oder ignoriert. So hat sich dafür entschieden, mit einem „babylonischen Paradigma“ anzufangen, nämlich mit der schlichten Annahme, dass die Wissenschaft einem Haufen von Wissen aufsitzt. Das Positive am Positivismus ist unter anderem, dass er aus der Fülle schöpft. Das hat Vismann getan. Und das wollen wir ihr nachtun.
2.
Das Projekt hat folgende Ziele:
- Es ist objektorientiert und nimmt Objekte als Dinge, Medien, Werkzeuge und Formen in den Blick. Das Objekt, das wir in den Blick nehmen, gilt entweder als kleinstes oder zumindest kleineres Objekt. Diesen Zug greifen wir explizit auf. Insoweit schließt unser Projekt an Projekte an, die sich mit Details, mit Kleinem oder Kleinstem befassen. Dazu zählen wir auch niedere, minore, subtile, schwache oder frivole Objekte. Die entsprechenden Qualifikationen stammen teilweise aus dem römischen Recht, dort aus der Literatur zur tabula picta. Sie stammen teilweise aus der Rhetorik, dort aus den Passagen zur Stratifikation und Skalierung rhetorischer Möglichkeiten. In der Moderne stammen die Qualifikationen aus der Literatur zu ‚kleinen Literaturen‘, ’niederer Anthropologie‘ und ‚minorer Epistemologie‘ sowie aus der Literatur der Critical Legal Studies. Von den jüngeren Medienwissenschaften übernehmen wir das Interesse an „schwachen Medien“ (Thomas Hensel), also solchen Medien, die mit Austauschbarkeit und Verwechselbarkeit einhergehen. Neben der Qualifikation als kleines oder kleinstes Objekt möchten wir schließlich noch einen Vorschlag aus den Science-and-Technology-Studies aufgreifen. Das ist ein Vorschlag, den Susan Leigh-Star mit dem Begriff des boundary-objects gemacht hat. Er lautet, Grenzobjekte in Betracht zu nehmen, dabei gilt als Grenzobjekt ein Objekt, an dem und durch das ein Wissen geteilt wird.
- Mit dem Projekt stellen wir eine Verbindung zu den Forschungen zu ‚Recht und Literatur‘ einerseits und zur der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken anderseits her. Letter kommen auf beiden Seiten der Unterscheidung zwischen Recht und Literatur vor. Die Diskussion um Recht und Literatur interessiert uns in ihrer Auseinandersetzung mit der Wahrnehmung, Erfahrung, Phantasie und mit dem Fiktiven, Symbolischen und Imaginären. Was in unserem Projekt keine Rolle spielt ist die Frage nach der Ausdifferenzung von Kunst/Literatur und Recht und die Frage danach, wie sich Literatur von Recht unterscheidet. Aus den jüngeren Entwicklungen zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken nehmen wir das Interesse an Techniken des Scheidens, Skalierens sowie der Messung, Zählung, Musterung und Stratifikation auf.
- Wir greifen auf, dass Aby Warburg mit seiner Bild- und Rechtswissenschaft Vorgaben gemacht hat, deren Weiterführung sich lohnt. Die Vorgabe ist die Fortsetzung der Wissenschaft von einem Recht, das unbeständig ist und dessen Objekte das tun, was Letter auch tun: Sie verkehren, auch sich. Insoweit bezeichnet wir das Objekt explizit als Letter, wir wählen einen Begriff, dessen Gebrauch Grenzen überschreitet, etwa Grenzen gegenwärtiger Üblichkeiten und Grenzen nationaler Sprachen. Wir wählen dabei zwar einen Begriff aus einer Sprache, die durch Rom ging, dort verkehrte und nach Rom pendelte. Das Objekt ist dabei aber nicht als Objekt einer Sprache vorstellbar. Unser Objekt wird von vornherein ein Objekt mehrerer Sprachen und nicht nur von Sprachen gewesen sein.
Das Projekt hat einen ersten Zug gemacht. Wir haben mit einem Call for Paper geladen, Rechts-, Literatur- und Medienwissenschaftler haben reagiert. Die Gruppe hat sich im Mai 2024 am MPI in Frankfurt wie zu einem zweitägigen Workshop zusammengefunden, um Perpektiven einzurichten. Daraus entsteht ein Sammelband, dessen Konzept es ist, der Unbeständigkeit des Objektes und den Details dadurch gerecht zu werden, dass keine Klammer eingerichtet wird, die zur Homogenisierung der Betrachtung zwingt.
2.
Die Abbildung zeigt Folio 1r aus einem Corpus Iuris Civilis, der 1488 gedruckt wurde und heute in der Münchner Staatsbilbliothek liegt. Bevor ich auf die Ziele des Projektes im einzelnen eingehe, will ich aufspüren, welche Letter das Beispiel zu sehen gibt.
Ein Folio ist ein einmal gefaltetes Blatt, das unter anderem aus Pergament oder Papier sein kann und damit ein Unterlage und ein Operationsfeld für das Schreiben und Zeichnen bildet. Das ist ein Letter. Die Buchstaben sind ebenfalls Letter. Das Beispiel ist bekannt, auch weil sich auf diesem Blatt zwei Abbildungen finden, von denen eine das Bildnis eines Subjektes, einer Person, eines Menschen und Imperators ist. Die obere Illustration zeigt Justinian, der für den Codex den Status des Autors besitzt. Das untere Bild zeigt den Buchstaben h. Im Vergleich der beiden Bilder sind Ähnlichkeiten auszumachen. Das blaue h ähnelt dem Sitz und dem blau gekleideten Souverän. Das h kann als abstraktes Zeichen des Thrones und des Thronenden gelesen werden. Inwieweit Letter Sitz oder Fleisch sind, das wird historisch diskutiert. Es besteht immerhin die Möglichkeit, dass diese Diskussion auch an dieser Seite geführt wurde, weil Ähnlichkeiten oft mit der Frage nach der Unterscheidung einhergehen. Ein Souverän, der im logos operiert, operiert immerhin auch durch logos, also auch mit den kleinsten Elementen des logos wie Buchstaben welche sein sollen. Letter sind also nicht nur Unterlagen/ Operationsfelder oder Buchstaben, sie sind auch Bilder. Die beiden Bilder sind in diesem Beispiel auf einer Ebene, einer Schicht, in gleicher Größe gemalt und werfen die Frage nach dem Unterschied zwischen Justinian und h auf.
Das Beispiel illustriert eine Gemeinsamkeit zwischen dem Objekt Letter und dem Begriff tabula picta (einem Begriff aus dem römischen Recht, dessen Wissenschaft in diesem Codex entfaltet wird). Tabula picta ist ebenfalls ein Begriff für ein Objekt. Wie das Objekt Letter, so geht die tabula picta damit einher, ein Oberes und ein Unteres zu haben. Im Begriff sitzt Schichtung oder Stratifikation. Tabula picta ist der Begriff für Bilder, Schreiben oder Graphien, die in mindestens zwei Schichten aufgebaut sind. Wörtlich übersetzt mein tabula picta angepinnte (angemalte/ beschrieben/ bezeichnete/ Tafel. So verstehen wir auch den Begriff Letter. Wir assoziieren ihn mit littera, aber auch mit epistola und mit tabula picta. Wir assoziieren Letter darum sogar mit allen Begriffen und Objekten, mit denen der Begriff tabula picta assoziiert ist. Das heißt, das unser Objekt nicht nur ein Objekt ist, durch das die Unterscheidungen von Subjekt/ Objekt und groß/ klein geht. Durch dieses Objekt geht auch die Unterscheidung von oben/ unten.



[to be continued]
