Zur Wiederholung über die Wiederholung.

I.
Inzwischen ist viel passiert. Im Einzelnen:
Ich bin seit Sonntag, dem ersten Februar, Opa und Medien sind nicht mehr der letzte Schrei. Die Fakultät Medien an der Bauhaus-Universität in Weimar, so flüstert es auf den Fluren, wird wohl, nach hochschulpolitischem Maßstab geschickt, abgeschafft. Das sagt man nicht so, man würde eher vom Auslaufen sprechen (Ausbluten-lassen sagt auch keiner) oder schlicht Schaunwamal und Wernwa uns schon einig sagen. Die Professuren sollen nicht neu besetzt werden. Munkelt man.
Et in Weimar ego, vorsorglich hinterher geschoben: Kein Grund zur Häme. Ich habe heute nacht ebenso vorsorglich davon geträumt, dass die Thüringer Abiturientinnen und Abiturienten dieses Jahrgangs nicht mehr irgendwas mit Medien machen wollen, sondern irgendwas mit Abschiebung.
Ich habe das Weimarer Scheitern schon ein paar Jahre hinter mir und inzwischen weitgehend verträglich verdaut (das passende Smiley dafür muss allerdings noch entwickelt werden). Für das, was erst Cornelia Vismann und dann auch ich dort vor hatten (nämlich eine Wissenschaft für alle und keinen Juristen) gab es keine Ausstattung, also keine Bibliothek. Und ein wichtiges Element fehlte noch dazu: Die Studentinnen und Studenten, die das ebenfalls wollten. Die wollten halten irgendwas mit Medien machen (Der Kuss im Film und so), aber nicht irgendwas mit notitia dignitatum, mancipatio, decorum und pomerium. Und jetzt will der Thüringer Nachwuchs halt auch nicht mehr irgendwas mit Medien machen (im Traum: „mit Lügenpresse“).
Ich biege ein bisschen die Balken. Schon 2010 war auf den Sitzungen das Wissen darum im Raum, dass der Boom der Medienwissenschaften vorbei war. Die Sorge um den Nachwuchs war im Raum und immer wieder wurde entweder deprimiert oder deprimierend überlegt, welchen Trend man jetzt anzapfen könnte, um weiterhin dem Ministerium einerseits und den Studenten andererseits attraktiv zu sein. Der Aktivismus, mit dem Forschungsanträge zum ‚Mediozän‘ geschrieben und die These stark gemacht werden sollte(n), dass wir jetzt nicht mehr im Anthropozän, sondern schon im Mediozän leben würden (kein Witz; klingt zwar wie ausgedacht, war es aber auch), ist für mich zum Inbegriff des Agendahoppings und der Niederungen verzweifelter Selbsthypnoseverwaltung und ihrer Antragspoetik geworden. Wenigstens mussten wir nichts mehr zu Medien und Nachhaltigkeit beantragen. Ich wünschte, dass ich sagen könnte, ich käme aus dem Luxus der Rechtswissenschaft, die sich nicht darum sorgen muss, dass ihr vom Nachwuchs die Bude eingerannt wird. Aber leider gelten auch insoweit alle Weisheiten des Ruhrgebietes. Ob Studenten nicht kommen oder ob sie kommen, beides furchtbar. Man entkommt den Gräßlichkeiten nicht, man ist ja selbst ein Teil davon. Das ist wie mit dem Stau, man steht nicht darin, man ist der Stau. Die Universität, die ich unbedingt liebe, die existiert in Wirklichkeit nicht. Nennen wir sie Universität von O.

Es ist mal wieder was passiert und mir hat sich nix geändert. Dass da, wo ich auftauche, die Dinge deutlich ihrem Ende entgegengehen, das kann nicht daran liegen, dass ich 1970 geboren wurde, oder? Kaum werde ich Assistent von Bazon Brock, wird nicht nur sein Lehrstuhl, sondern gleich der ganze Studiengang Kommunikationsdesign eingestampft. Ich habe Kommunikation und Medien welken sehen, like tears in rain.
Kaum werde ich Mitarbeiter am juristischen Fachbereich in Frankfurt, verwandelt man ihn in die Cherry Coke unter den klassisch deutschen Juristenfakultäten. Kaum betrete ich Gletscher, schmelzen sie dahin. Kaum übernehme ich auch nur einen Quadratmeter Sils Maria, sterben die Godlys weg , verkaufen mit letztem Atemzug die Chesa Marchetta an Hauser&Wirth und sanktmoritzisieren damit den Ortskern. Sowohl den Benrather als auch den Ratinger Hof habe ich nur noch zipfelweise mitbekommen, gerade mal lange genug, um nicht enden-wollenden-Ärger über Luxusindustrie und Innenstadtverschönerungsverschönerung‚ anzusammeln, aber nicht, um dort einfach Samstag für Samstag entweder sitzen oder tanzen zu können. Seit Jahren schlummert ein Forschungsprojekt von mir in den Schubladen, das hat den Titel Nach dem Gesetz und handelt von Kino und Recht nach der Oktoberrevolution. Jetzt, in diesem Augenblick, wo die Institute für Ostrecht auch abgewickelt werden, müsste ich es eigentlich spätestens wieder hervorziehen. Dann könnte ich mir wenigstens wieder sagen, sie würden die Institute nur deswegen abwickeln, weil ich mit einem Projekt zum Ostrecht komme.
Dass ich in der Regel dann an einem Ort ankomme, wenn der abgewickelt wird, das muss doch einen anderen Grund haben. Es gibt zu dieser aufdringlichen Regel zwei Ausnahmen: (1.) Ich habe in den Neunzigern eine Immobilie in sensationeller Lage in einer der schönsten europäischen Großstädte für mehr oder weniger wörtlich einen Appel und ein Ei gekauft (2.) Mein Sohn ist so frühzeitig geboren, dass der ohne Smartphone durch die Schule kam! Hi hi hi! Das ist der größte Triumph meines Lebens! Dem ganzen richtigen Scheiß sind wir gerade noch rechtzeitig entkommen!
Auch wenn das Ausschöpfen in kleiner Anzahl für ein ganzes Leben reicht: Ansonsten bin ich dauernd erst hinterher geeilt, dann an Resten gelandet und habe dann schließlich selbst alles furchtbar spät bis viel zu spät erledigt. Schon klar, Fabian Society und so. Am Zaudern kann es aber auch nicht liegen, oder? Da war doch durchaus einmal ein Eilen, oder etwa nicht? War ich nicht auch einmal schnell? Hatte ich nicht auch einmal Ambitionen, die Welt zu erobern?
Ein Kollege, der 1972 geboren wurde, der schildert übrigens auch den Eindruck, immer zu spät an Orte und insbesondere deren Töpfe zu kommen. Der wurde erst dann Professor in der Schweiz, als es dazu nicht mehr eine Flat-Rate bei der Swiss Air und nicht einmal ein paar Gutscheine für Meajet gab. Es ist wie verhext.
Darum dachte ich eine zeitlang, es sei eine Generationsfrage, müsse also daran liegen um 1970 herum geboren zu sein. Liegt es aber nicht, denn auch Gunther Teubner erzählt das Selbe, als ich ihn letztens in seiner Villa bzw. Klosteranlage auf Sizilien anrufe. Durch den habe ich das, was lange Zeit nur dumpfes Gefühl war, ja überhaupt erst auf den Begriff oder wenigstens in sagbare Satzform gebracht. Es geht also ein Eindruck um in Europa, dass man persönlich nur noch an Orten landet, an denen ab da etwas ausläuft, abläuft oder endet. Vielleicht liegt’s am melancholischen Talent? Es sind inzwischen selbst schon Jahrzehnte, dass ich Routinen entwickeln musste, um mich trotzdem noch einigermaßen einrichten zu könne. Eine der Routinen: Vorbilder nachahmen.
II.
Ein paar dieser Vorbilder heißen Cornelia Vismann, Bernhard Siegert, Friedrich Kittler, Horst Bredekamp, Sybille Krämer, Karl Möseneder, Heiner Mühlmann und natürlich Bazon Brock (Gunther Teubner, also meinen Lieblingsherrnhuter und meinen Nowak, den hatten wir ja schon erwähnt). Das Häufchen Erstgenannte mach(t)en seit dem Jahr 2000 nicht mehr irgendwas mit Medien, sondern Forschung und Lehre zur Geschichte und Theorie der Kulturtechniken. Diese Wissenschaft in ihrer spezifischen Form ist nämlich eine der Wissenschaften, die man betreibt, wenn das eigene Wissen abgelaufen scheint. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Diese Forschung, wie ich sie verstehe, wendet sich dem zu, was u.a. Markus Krajweski unter Rückgriff auf John McPheeTiefenzeit nennt.1 Krajewski etwa forscht mit diesem Begriff zur barocken Geschichte künstlicher Intelligenz und zur Möbelgeschichte der Computer. Die Forschung zur Geschichte und Theorie der Kulturtechniken fragt nämlich auch in Bezug auf die Digitalisierung nach dem ‚Nachleben der Antike‘, indem sie der Geschichte der Digitalisierung in der Antike nachgeht und dazu Kulturtechniken des Tippens, Fingerns und Zählens untersucht. Vismann etwa rekonstruiert die Bedeutung der Algorithmen in ihrem Buch über Akten aus dem Jahr 2000 anhand des namensgebenden Mathematikers aus Choresmien, der um 780 herum geboren sein soll.
Das Wissen ist abgelaufen, von mir aus auch abgeschritten und abgegangen. Statt weiterhin Avantgarde sein zu wollen, statt im Sprint einen Gang hochzuschalten und endlich, endlich als erster am Ort der Wissensentstehung zu sein, auf das frischste Agendasetting zu wetten und dann im immer anwachsendem Maße die nächste Abschaffung zu durchleiden, vollzieht diese Wissenschaft eine Drehung auf der Ferse. Die Wendung kann man mit einem Begriff von Bazon Brock als Drehung in den Arrieregardismus bezeichnen. Der erzählt dazu immer von einem kurzen Dialog, der in verschiedenen Version kursiert, u.a. so:
Kaiser Wilhelm II. besucht ein Sternwarte in Potsdam. „Na, Herr Professor, was gibt’s Neues am Sternenhimmel?“ Herr Professor:„Kennen Majestät schon das Alte?“
Selbst das Neue ist von Wiederholung angerührt, sei es, weil man es (wie Boris Groys das in Bezug auf Kunstwerke und Archive getan hat), als Effekt eines Tausches und als das andere Alte begreift oder weil auch durch das Neue Übersetzungen und (die Energie) der Übertragung laufen. Mein Interesse gilt insbesondere dem Aufsitzen, der und dem sedimentären Geschichte, deren Aktivität und deren Passionen. Wenn man schon zur Wiederholung arbeitet, dann wäre selbst eine Arbeit am Nullpunkt eine Arbeit an einem Nullpunkt, der aufsitzt. Dann wäre auch die Arbeit zu neuesten Entwicklungen im Neuschneerecht eine Arbeit zu einem Recht, das aufsitzt (organisiert der deutsche Anwaltsverein eigentlich noch Skirechtsseminare?). Im Rahmen der Wiederholung ist eine Arbeit über Satellitenrecht nicht nur eine Arbeit zu den großen Taten von Elon Musk, sondern auch eine Arbeit zur ‚weißen Göttin‘ (Robert Ranke-Graves) und zum Satellitenfrosch.
Die Geschichte des Bildrechts beginnt in dieser Perspektive nicht so, wie Hugo Keyssner das 1895 in seinem Text „Das Recht am eigenen Bild“ geschildert hat (also so, wie Juristen das seit dem gerne schildern, nämlich bisher habe es zu der Frage keine Literatur gegeben, plötzlich seien neue Bilder entstanden und man selbst habe das jetzt als erster gemerkt und eine Lösung parat). Die Bilder dringen nicht 1895, nicht 1898 und auch nicht gegenwärtig ins Recht ein. Iconic turn ist immer dann, wenn Bilder entweder an- oder abturnen, also 24 Stunden am Tag, Schlafzeiten eingerechnet, sogar die der Neandertaler. Vor dem bürgerlichen Bildrecht gab es unter anderem ein ius imaginum und dazu noch die Bildregeln der Rhetorik, Poetik und Ästhetik. Vor allem aber sind Bilder, weil sie Form sind, auch selbst Norm, zum Beispiel als Vorbild oder Muster. Die Zentralperspektive heißt nicht zufällig auch costruzione legittima und, wie Hubert Damisch rekonstrutriert hat, sie hat von Anfang an, also seit Brunelleschis Experiment, eine juridische Dimension, auch eine forensische Dimension. Der Fotoapparat und der Apparat der Glossatoren teilen auch nicht zufällig ihren Begriff. Sie lassen beide etwas erfahren, mustern und erscheinen, sind also in dem Sinne dogmatisch, den u.a. Maximilian Herberger und Pierre Legendre betonen.
Das Selbe wie für Bilder gilt auch für Computer, Algorithmen und künstliche Intelligenz. Die sind ebenfalls nicht jüngst aus rechtsfreien Räumen aufgetaucht und sie brechen nicht ins Recht ein. Die kursierenden Thesen von der Fragmentierung und die Thesen, dass plötzlich neue Medien und neue Techniken ins Recht eindringen würden, dass die Entwicklung zuerst in rechtsfreien und vom staatlichen Recht weder behinderten noch geförderten Räumen sich vollzogen hätte, dann andere, sog. ‚Nachbarwissenschaftler‘ etwas über diese Neuigkeiten in Erfahrung gebracht hätten, die übrigen Juristen bisher dazu aber nichts wüßten, man selbst aber sich eingearbeitet und das Thema schließlich bewältigt hätte, das sind nicht nur Märchengeschichten, das sind mir schon abgestandende Märchengeschichten, mit denen eventuell einfallslose oder historisch ungebildetet Juristen hausieren gehen können, um ihrer faulen Literaturauswahl und ihrem eigenen Text besondere Weihen zu verleihen. Interdisziplinäre Arbeit von Rechtswissenschaftlern ist dann faul, wenn sie mit der Behauptung einhergeht, außerhalb des Rechts sei das Wissen um die Dinge, mit denen das Recht zu tun hat, unumstritten und würde dort zum gesicherten Fakt. Wo Kontingenz ist, da ist Konflikt. Wo etwas zusammenkommt, da ist Auseinandersetzung. Anders herum ist es ja auch so.
Nichts bricht ein und markiert damit den großen und entscheidenen Bruch, der die eigene Zeit und den eigenen Raum von der Zeit und dem Raum trennt, der fremd sein soll. Im Falle des Bilderstreits ist das offensichtlich, denn schließlich sind Juristen nicht erst seit den Erfindungen des byzantinischen Bilderstreites in das Wissen darum, was ein Bild sein soll, involviert. Es ist auch ein Märchen zu erzählen, Rom sei wie Bielefeld organisiert gewesen, also ausdifferenziert gewesen und der römische Jurist und der römische Orator oder Rhetor seien Figuren aus ausdifferenzierten und operativ geschlossenen Systemen gewesen. Römisches Recht ist nicht nur das, was später im Corpus Iuris Civilis sich findet. Cornelia Vismann und Aby Warburg haben beide treffend darauf verwiesen, dass Akten und Kalender, also auch die berühmte notitia dignitatum und der Kalender des Filocalus von 354 (so u.a. auf Tafel 7 des Mnemosyne-Atlas) einen wichtigen Teil des römischen Rechts ausmachen. Beide Quellen sind (neben den rhetorischen Institutionen) für mich der römische Inbegriff dessen, was unterhalb der Schwelle des Rechts liegt und trotzdem dabei kooperiert, Recht und Rechte wahrzunehmen. Landvermessung und Zeitmessung haben juristische Bedeutung. Die Tätigkeit der Censoren hat rechtliche Bedeutung (zu Fögens Buch über die Enteignung der Wahrsager ist noch sehr viel zu sagen!). Landvermessung und Zeitmessung sind juridische Kulturtechniken. Ich muss schon wissen, wo und wann Rom ist, um etwas zum römischen Recht sagen zu können. Will ich einen Sklaven mittels erwerben, muss ich den Ort für die mancipatio und einen Termin finden. Geographie und Zeitmessung werden nicht erst im 19. Jahrhundert verrechtlicht und nicht erst Kafkas Schloss gibt dem Landvermesser einen juristischen Kontext. Die Geschichte der Computer schließt die Geschichte der Computisten ein, das sagt schon der Begriff dieser Objekte.
Statt von einer Fragmentierung und einem fundamentalen historischen Bruch auszugehen, nachdem man von den Traditionen abgeschnitten sein soll und nun nichts mehr so sein soll wie zuvor, gehe ich davon aus, dass die Geschichte kontrahiert und distrahiert. Geschichte hört nicht auf, zerstreut zu sein und sich weiter zu zerstreuen, mit allen ihren Elementen anzubranden, uns auf die Pelle zu rücken, nahe zu kommen und zur selben Zeit abzurücken und sich zu entfernen. Sedimentäre Geschichte hört nicht auf, seismisch aktiv und seismisch passioniert zu sein. Die auch heute noch abgeschriebene Formulierung, die Bilder würden jüngst ins Recht einbrechen oder es gäbe seit kurzem eine Bilderflut, die ist mir deutlich abgestanden. Vor kurzem stand in der Zeitschrift Der Staat (eine Zeitschrift, die ich ohnehin gefressen habe) sogar, bisher gäbe es keine Forschung zu Emotionen und Recht, man selbst habe da jetzt aber eine Lücke entdeckt und wisse, sie zu füllen. So etwas wird abgedruckt. Forschung zu juridischen Kulturtechniken wird hingegen mit dem Argument abgelehnt, da könne ja jeder kommen. Das stimmt natürlich, denn das ist eine Forschung für alle und keinen Juristen. Was daran ein Nachteil sein soll, wenn jeder kommen kann, das leuchtet mir auch ein, das bedeutet nämlich sicher auch Kontrollverlust oder Mehrarbeit. Daraus aber ein wissenschaftliches Programm machen? Dann lieber keine Wissenschaft, dann lieber ars und Technik. Was ich an dieser Zeitschrift gefressen habe, das nenne ich Bogdandy-Schule, möge es nicht persönlich gemeint, sondern rein autorenbezogen sein. Diese Schule ist vielleicht auch gegenwärtige Verfassungstheorie. Zeitgenössisch ist mir das nicht; anders gesagt: ich bin kein Zeitgenosse solche Vorstellungen von Rechtswissenschaft. Ich empfehle weiterhin sturr, die Geschichte und Theorie des Bildrechts und die sog. ‚Medien des Rechts‘ mit den Methoden einer Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken zu rekonstruieren, also unter anderem einschließlich einer Geschichte und Theorie des decorum, der Musterung (einer juridischen Kulturtechnik). Dazu gehört freilich auch eine Geschichte des Bilderstreites und der Umstand, dass der Bilderstreit auch eine Geschichte und Theorie bildgebender und bildnehmender Techniken ist. Bilder müssen bestritten werden, es sei denn, dass man sie nicht wahrnehmen will.
Ich lese insbesondere Vismann auch nicht als Vertreterin eines technischen Determinismus, schon gar nicht als simples Echo der Stimme von Friedrich Kittler oder, wie Rüdiger Campe formuliert, eine, die das, was Kittlers Idee gewesen, auf das Recht beziehen wollte. Herrje, was für eine Formulierung der Campe in seinem Kommentar zu Vismann liefert. Vismanns Fokus liegt auf einer Technik, die Fiktion ist und dem Reich jener Phantasmen und Phantasien angehört, die davon leben, mitgemacht zu werden. Diese Fiktion verstehe ich als Kontrafaktur und diese Kontrafaktur als Kreuzung. Vismanns erstes großes Buch heißt zwar Akten, es handelt aber auch von Passionen, durchgehend. Der Doppelcharakter des Mitmachens, seine Ambivalenz und seine Ambiguität steht mir der Annahme entgegen, dass Vismann von technischem Determinismus schreibt. Sie schreibt mir von Kippen, Wenden und Kehren, von Kreuzungen und Scheidewegen – und immer wieder von einem Recht, das durch Rom ging, dort verkehrte und nach Rom pendelte. Ich sehe Vismann insoweit eher Warburg und seiner Frage nach dem Umgang mit Aktion und Passion nahe als einer Lehre vom technischen Determinismus. Ich lese Vismann eher als Historikerin und Theoretikerin der Wiederholung eines graphischen Zuges, der in ihrem Aktenbuch u.a. als Kafkas Saum, als Ideogramm der Kanzleien, als Wellenlinie am Amazonas, als Albertis velum und in dem Buch über Griechenland als Entzug von Phrynes Tracht und als Faltenwurf beschrieben wird. Vismann ist mir, wie Warburg, Historikerin und Theoretikerin der Wiederholung eines graphischen Zugs, der die Einheit der Differenz von auf und ab, hin und her sowie von Aktion und Passion ist. Das macht sie nicht zu einer Schülerin Warburgs.
Bin ich denn der einzige, der Vismann eigensinnig liest? Nein. Siegert hat einen wunderbaren Kommentar über die Doppelbewegung in Vismanns Werk geschrieben, den findet man in dem Editorial des Heftes der ZMK, die den Medien des Rechts und dem Andenken an Vismann gewidmet war).2 Vismanns Historiographie enteignet den gegenwärtigen Machtphantasten aber durchaus die Vorstellung, sie hätten jetzt als Demiurgen neuer Welten die Fäden in der Hand und seien damit die Verantwortlichen für unseren Reichtum. Hat jemand ihr Buch über Bildregime und ihre Kritik an der Vorstellung der Bildmacht gelesen? Bin ich der einzige, der von dieser Kritik der Bildmacht aus auch davon ausgeht, dass Vismann mit verwandten Argumenten auch die Idee einer Computermacht kritisieren würde?

III.
Vor Allem:
Das Recht sagt zu allem etwas. Kaum kommt Covid, sind Staatsrechtslehrer Covidspezialisten; kaum steigt die Hitze im Konflikt um die Krim und den Donbass, um Gasvorkommen und Einflusszonen wieder so an, dass man einen Krieg nicht mehr leugnen kann, sind Rechtswissenschaftler Russlandspezialisten, diejenigen eingeschlossen, die nicht ein Wort Russisch sprechen, nicht einmal einen Fuß in das Land gesetzt haben und vielleicht auch darum empfehlen, die Institute für Ostrecht abzuwickeln. Rechtwisssenschaftler wissen, wann das Leben beginnt und wann es endet, wie sich das Klima entwickelt, was die Kunst und was Religion ist, sie können Hypothek und Grundschulden unterscheiden, erkennen den Unterschied zwischen Wahrheit und Lüge und können sogar eine Nichtleistungskondiktion im Drei-Personen-Verhältnis aufdröseln. Sie wissen, was die Vorschriften des Milch- und Fettgesetzes bedeuten, und zwar so meisterlich, dass man ihnen ein Beratungsmonopol dafür einrichtet. Juristen sagen also zu allem etwas, und das übrigens schon seit Zeiten, deren Anfang entfernt ist. Zwischen diesem Anfang und ‚unseren Zeiten‘ liegen Tage, Nächte und Dämmerungen, Jahreszeiten und Jahreszeitenwechsel, deren bloße Zählung schon ein ganzes Leben in Anspruch nehmen würde. Das Recht und die Juristen sollten sich von allem und allen etwas sagen lassen. Aus diesen Bedingungen heraus, sprechen wir ruhig von einer Pointe, ist eine Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken entstanden, die eine Wissenschaft für alle und keinen Juristen ist. Dass diese Forschung nicht auf das zielt, was dem Recht eigen sein soll, das dürfte einleuchten. Dass sie eine Neugierde gegenüber dem hat, was dem Recht fremd sein soll, auch das dürfte einleuchten.
Was bedeutet mir die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken?
Ich formuliere die Frage so, weil ich nicht mehr am Allgemeinen arbeite. Vom Betrieb habe ich mich verabschiedet, so formuliere ich das gesichtswahrend. Wenn ich am Allgemeinen gearbeitet habe, dann ist das immer vollständig schief gegangen, mir fehlt da offensichtlich der Zugang, der Sinn und das Verständnis. Dem Betrieb, der sich über die eigene Gegenwart, Aktualität und Dringlichkeit definiert, dem habe ich bewiesenermaßen nichts zu bieten. Das liefert auch eine erste Antwort auf die Frage nach der Bedeutung einer Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken. Die lautet nämlich, dass das für mich die Möglichkeit einer Wissenschaft bietet, die nicht an der Ordnung des Allgemeinen arbeitet, sondern an Ordnung der Wiederholung (ich komme später auf die Herkunft dieser Unterscheidung zurück). Weil auch diese Wiederholung eine Wiederholung und nicht die allgemeine Wiederholung ist, kann man das wohl präzisieren: das ist die Wissenschaft von Wiederholungen, die reproduktiv, übersetzend oder übertragend, mimetisch und rekursiv sind. Weiter noch sind diese Wiederholungen technisch, künstlich, artifiziell, fiktiv, kontrafaktisch, nachmachend, kopierend, imitierend, simulierend und dissimulierend.
Eine zeitlang dachte ich noch, ich würde an einer allgemeinen Geschichte und Theorie der Kulturtechniken arbeiten. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Ich dachte sogar, mein Verständnis von den Arbeiten von Cornelia Vismann sei ein allgemeines Verständnis. Mit wachsendem Erstaunen habe ich dann aber erfahren, wie andere Kollegen Cornelia Vismann lesen und dass insbesondere Staatsrechtslehrer und Frankfurter Kollegen ein für mich eher schockierendes Bild von Vismann zeichnen.3 Fazit: Was ich mache, das ist klein, nicht groß. Da stehen wenig bis keine Leute dahinter. Ich könnte nicht einmal einen kleinen Club füllen, völlig abwegig zu glauben, ich könnte im Namen der Gesellschaft oder einer Gemeinschaft sprechen. Ich scheine nur auf eine besondere, vereinzelte, nicht-repräsentative Geschichte und Theorie der juridischen Kulturtechniken zu zielen. Ich scheine Vismann schräg zu lesen. Das kann sein. So what? Marcel Ophüls hat einmal gesagt, dass ein Mensch, der 100 Stunden im Archiv sitzt, mehr bringt, als 100 Menschen, die eine Stunde im Archiv sitzen. Das denke ich auch.
Diese vereinzelte Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken, die zeichnet sich dadurch aus, dass ich für meine Arbeit (a) der Reproduktion/Wiederholung, (b) den rhetorischen Institutionen und (c) schließlich dem Bilderstreit eine zentrale Stellung einräume. Die Wiederholung ist eine, in der Technik Fiktion und Fiktion Kontrafaktur und Kontrafaktur Kreuzung ist. Die rhetorischen Institutionen sind mir die archäologische Fundgrube juridischer Kulturtechniken schlechthin. Der Bilderstreit hat eine exemplarische und eine symptomatische Bedeutung, weil jeder Konflikt darin die Unterscheidungen kreuzt, die das Dogma der großen Trennung tragen, sei es die Unterscheidung zwischen Form und Materie, zwischen Körper und Geist, zwischen Zeichen und Bezeichnetem, zwischen höherem und niederen Sinnen, zwischen Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit, zwischen Transzendenz und Immanenz, zwischen Mythos und Logos oder zwischen Wahrheit und Lüge, zwischen Westen und Osten (um nur ein paar Beispiele aufzuzählen). Diese vereinzelte Forschung geht mit einer Kritik am Dogma der großen Trennung einher, insbesondere einer Kritik der Vorstellungen einer Ausdifferenzierung, eines Vorsprungs und einer Sonderstellung westlicher Gesellschaften.
Sowohl Vismanns Arbeiten zu den Kulturtechniken als auch meine Arbeiten haben einmal in medientheoretischem und medienhistorischem Kontext begonnen. Die deutsche Rechtswissenschaft hat sich anders weiterentwickelt. Seitdem Vestings Medien des Rechts ab 2010 erschienen, sind die Unterschiede deutlich geworden. Was zuerst mit noch nebensächlichen, aber auch da schon irritierend distanzierenden Randbemerkungen und dem schlichten Übergehen der Arbeiten von Vismann begann, hat sich in späteren Büchern als elementarer inhaltlicher, substantieller Konflikt erwiesen. Zuletzt hat ein Kommentar von Vesting, der aus Anlaß einer Tübinger Tagung entstand, deutlich gemacht dass es einen ‚ziemlich gründlichen Spalt‘ gibt, den man durch nette Worte oder gar Schmeichelei und ‚Lob‘ (!) nicht verdecken kann. Dann ist das eben so, ändern kann ich es nicht.
Die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken, wie ich sie mir vorstelle, versucht nicht zu klären, was die westliche Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften qualifiziert und auszeichnet und was ihre Anreicherung und Bereicherung in Zukunft sichern könnte. Ich bemühe mich um so mehr, Norm und Form konsequent als vollständige Synonyme zu verwenden und bemühe mich insoweit auch, darauf zu verzichten, Gesellschaften mit noch mehr als ihren Formen zu qualifizieren, also etwa ein Maß dafür zu entwickeln, dass die eine Gesellschaft freundlicher, sauberer, reichhaltiger, kreativer und zukünftiger wäre als die andere Gesellschaft. Würde ich das tun, hätte ich den Eindruck, meine Texte würden im Leerlauf aufheulen wie ein BMW vor einem schicken Innenstadtcafé. Ich bemühe mich, solche weiteren Qualifikationen zu unterlassen, tue ich es doch, muss das umgehend gestrichen werden. Das Vermeidungsbemühen liegt nicht daran, dass ich Spitzengesellschaften und ihre Geschäfsführer nicht schätze. Es liegt daran, dass ich mich erstens für vollständig unfähig halte, hierfür einen Maßstab und passenden Rat zu entwickeln. Zweitens genügt mir schon, dass Norm Form und Form Norm sein kann. Für Weisung und Weissagung tauge ich insoweit auch nur sehr bedingt. Immerhin aber kann ich einiges zur Geschichte der Mantik als juridischer Kulturtechnik sagen, sogar zur Geschichte der Mantik im modernen Recht des 20. Jahrhunderts. Und ich weiß sogar, wer in diesem Augenblick zu der Rolle von Wahrsagern vor afrikanischen Gerichten arbeitet. Auch dazu später mehr. Nur in Bezug auf das Scheitern habe ich inzwischen auch einen gewisses Wahrsagungstalent erworben, aber wie gesagt: im übrigen bin ich unfähig zu sagen, was den Westen angeblich retten oder nur so seinen Fortbestand garantieren soll.

Innenstadtheteroglosse, Frankfurt 2026
IV.
Die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken dient mir also dazu, den Wiederholungen und Reproduktionen des Rechts nachzugehen (wie immer beide Genitive!). Sie dient mir dazu, den Übersetzungen und der (Energie der) Übertragung nachzugehen. Den Begriff der Technik assoziiere ich mit dem Begriff der Fiktion, den wiederum mit dem Begriff der Kontrafaktur und den wiederum mit dem Begriff der Kreuzung. In Bezug auf rhetorische Institutionen würden diese Assoziationen u.a. mit zwei Begriffen gefasst, dem der Simulation und der Dissimulation. Die Forschung zu den Kulturtechniken geht dieser Assoziation auch mit Forschung zur Mimesis nach, dazu ist ein exzellenter Sammelband von Siegert und Lutz (mit einem fantastischen bild- und rechtswissenschaftlichem Beitrag von David Ganz ) herausgegeben worden.4 Betonen möchte ich auch die Richtung, die Erhard Schüttpelz mit seinem Initiativen zur Wissenschaft der Kooperation und zur Anthropolgie vorangetrieben hat. Mir macht es wenig bis keinen Sinn, Kulturtechnikforschung nach 25 Jahren immer noch mit dem Schlagwort Kittlerkreis oder mit den polemischen Routinen von Karl-Heinz Ladeur platt zu bügeln.5 Aber ich kann natürlich nicht ausschließen, dass das für Vesting und Ladeur Sinn macht, sonst würden sie es ja auch nicht tun.
Das Über der erwähnten Übersetzungen und Übertragungen dürfte also kein Allgemeines, vor allem kein beständiges Meta sein, es dürfte als schlicht übliche Präposition und dementsprechend (nach-)lässig bis unverbindlich in der Formulierung stecken geblieben sein. Es könnte ein Über sein wie in dem Satz: Ich bin heute einmal über Solingen nach Remscheid gefahren und habe dort all‘ die Baustellen, Sonderangebote und die neusten Handy-Shops gesehen. Das Über solcher Übersetzungen und Übertragungen könnte allerdings auch ein Von oder sogar ein Zu sein. Das Über der Übersetzungen und Übertragungen könnte eine der Wolken sein, die man immer weiß und die „sehr weiß und unheuer oben“ (Berthold Brecht) sind. Da ist zumindest keine Referenz, die nicht bereits durch Wiederholung gegangen ist, versetzt und verstellt, verzogen, vermehrt und vermindert wurde
Juridische Kulturtechniken sind Techniken, die dabei kooperieren, Recht und Rechte wahrzunehmen (auch im Sinne einer Ausübung). Diese juridischen Kulturtechniken sind durchaus mit juristischen Methoden zu verwechseln – und darum soll man wie immer etwas, in diesem Fall eben die juridischen Kulturtechniken von den juristischen Methoden – unterscheiden (und das auch noch, ohne die Verwechselbarkeit zu leugnen). Keine Unterscheidung, die nicht Norm ist. Keine Norm, die nicht Form ist. Anders als Norm und Form sind Unterscheidungen nicht zu haben, nicht in der Perspektive dieser Wissenschaft. Im Allgemeinen aber vielleicht schon.
Zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken zu forschen, das ermöglicht mir, demjenigen nachzugehen, was unterhalb der Schwelle des Rechts liegt und dennoch ins Recht involviert ist. Wenn man davon ausgeht, dass der Mensch ein aufsitzendes und ausschlagendes Wesen ist, das auch mit Illusionen eine (wenn auch unsichere und limitierte) Zukunft hat, dann ermöglicht die Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken, diesem Aufsitzen und dem Ausschlagen auf spezifische Weise nachzugehen. Beides hat mit Schichten, Stratifiktion, Skalierung und Musterung zu tun. Der Mensch sitzt auf – und alle seine Heflerlein tun das auch. Der Mensch, das kann ein Jurist sein, sitzt auf einem Stuhl, sein Schreiben findet auf Papier statt, das wiederum liegt auf einem Tisch. Er spricht – und das, was an diesem Sprechen Sprache ist, geht mit Zunge, Zähnen, Mundhöhle, Kehlkopf, Lauten, Geräuschen und Krach, Luft und Feuchtigkeit einher. Der Mensch hat ein Gesetz, das Triebfedern aufsitzt. Zu diesem Geschichte, aus dem heraus dieses Wesen dann als Mensch agiert, kommt, dass dieses Wesen auch eine Geschichte hat. Und zu dieser Geschichte kommt wiederum, dass nicht alles an der Geschichte die Geschichte ist. Etwas daran ist zum Beispiel nicht sagbar, nicht erzählbar, nicht im Begriff, nicht repräsentativ. Es ist symptomatisch bis ‚pathologisch‘. Etwas daran ist das, was Aby Warburg teils das ‚Nachleben der Antike‘, teils ‚Gespenstergeschichte für ganz Erwachsene‚ nennt und das sich seiner Kontrolle so entzieht, wie seiner Bewältigung oder Meisterung. Der Mensch ist ein aufsitzendes Wesen dank und durch Mittel, die ebenfalls aufsitzen. Mit Aby Warburg soll man auch davon sprechen, dass der Mensch ein Wesen des Tragens und Trachtens ist – und ebenfalls mit Aby Warburg kann man dem nachgehen, was an diesem Tragen und Trachten ein Treiben ist, das nicht gemeistert und bewältigt werden kann, aber auch gar nicht unbedingt gemeistert und bewältigt werden muss. Es muss nur mitgemacht, nur beäugt und gehändelt werden, am besten freilich geschickt und routiniert, aber anders geht es auch.
V.
Eine Besonderheit meiner Arbeiten, die nicht zur allgemeinen Theorie der Kulturtechniken gehören, liegt darin, dass ich zwischen juridischen Kulturtechniken und juristischen Methoden unterscheide. Diese Unterscheidung ist mir wichtig, im übrigen spielt sie in der Literatur keinerlei Rolle. Muss sie ja auch gar nicht. In dem zuletzt erschienen Band aus Tübingen spielt diese Unterscheidung keinerlei Rolle, muss sie ja auch nicht!
Unterscheidungen sind selbst Elemente von Kulturtechniken, das sind Instrumente, mit Vismann gesprochen: Helferlein. Sie sollen dann eine Rolle spielen, wenn sie helfen. Wenn sie nicht helfen, dann muss man sie nicht verwenden. Juridische Kulturtechniken sind nicht die Welt, sie sind nicht der Bestand der Gesellschaft, nicht einmal deren Kitt sind sie. Technik ist insoweit Fiktion, Fiktion ist Kontraktur. Das mag kompliziert klingen, ist es wohl auch – und darum soll man es nur mitmachen, wenn es hilft. Wenn es nicht hilft, dann soll man es lassen. Es macht wenig Sinn, Autoren vorzuwerfen, sie würden diese Unterscheidung nicht beachten oder aber etwas vermengen, was in Wirklichkeit doch getrennt wäre. Ich bin zwar als Staatsrechtslehrer qualifiziert worden, habe mit fatalen Folgen auch ein zeitlang ernst genommen, was und wie Staatsrechtslehrer so schreiben. Mit eisernem Training treibe ich mir das repräsentative Schreiben in Namen der Gesellschaft aber jeden Tag wieder aus.
Wozu verwende ich in meinem Gehäuse die Unterscheidung zwischen juristischen Methoden und juridischen Kulturtechniken? Ich verwende sie dafür, um mit dem Paradox der Unterscheidung umzugehen (einem Paradox, das nicht alles der Unterscheidung ist, aber eben mit einer Unterscheidung einhergeht). Ich versuche also damit umzugehen, dass der Unterschied zwischen dem Recht und dem Unrecht sowohl Recht als auch Unrecht sein kann. Dazu nutze ich eine spezifische Form der Unterscheidung. Mit dem Unterschied zwischen dem Juristischen und dem Juridischen möchte ich nämlich erstens die Verdoppelung der Unterscheidung und zweitens die Verwechselbarkeit und die Austauschbarkeit akzentuieren. Die Unterscheidung zwischen dem Juristischen und dem Juridischen verdoppelt also ‚die Unterscheidung des Rechts‘. Und sie tut dies mit zwei Begriffen, denen etwas Verwechselbares und Austauschbares anhaftet. Dass diese Unterscheidung bei ihrer Übersetzung in anderere Sprachen Verwechslungen begünstigt und der Umstand, dass beide Begriffe auch ohne weitere Übersetzungen ähnlich und verwechselbar klingen, dass dahinter kein gesichterter, allgemeiner Sprachgebrauch und kein garantierbarer Unterschied steht, dass man sich technisch, künstlich merken muss, was von beidem jetzt nochmal was sein soll, das kommt mir durchaus entgegen, weil ich die Verwechselbarkeit und Austauschbarkeit akzentuieren möchte.
Das gilt, obschon ich beide Begriffe bestimmt, scharf und technisch definiere. Die Verwechselbarkeit hat etwas mit Unbeständigkeit zu tun, aber nicht mit Unschärfe oder Unbestimmtheit. Ich gehe nur eben davon aus, dass auch mit dieser technischen Definition die Dinge immer wieder durcheinandergehen und das so seinen Sinn macht. Also technisch definiert: Juristische Methoden zeichnen sich dadurch aus, dem Recht eigen zu sein. Sie sind autonom. Sie haben eine kategoriale Funktion, sprich: was sie unterscheiden, unterscheiden sie kategorial. Von mir aus darf man sie auch gerne als autopoietisch wirksam und ausdifferenziert betrachten. Juridische Kulturtechniken sind dem Recht nicht eigen. Sie kommen mit dem Recht vor, ohne aber auch. Sie kooperieren dabei, Recht und Rechte wahrzunehmen. An einer Unterschrift habe ich das einmal genauer untersucht (in: Archiv für Mediengeschichte). Die Unterschrift kann als juristische Methode beschrieben werden. Zur Unterschrift gibt es sogar sowohl im Zivielrecht als auch in öffentlichen eine ausgefeilte Dogmatik, sowohl zur Signatur als auch zur Kontrasignatur (mit herrlichen Verwechslungen und einem hohen Verbrauch von Anführungszeichen). Die Leute kritzeln ihren Namen aber auch auf den Dom in Florenz, in den Sand von Hurghada und in die Rinde der Bäume im Park.
Wir ist es wichtig, die Verwechselbarkeiten und Austauschbarkeiten betrachten zu können, denn daran entzünden sich Fragen. Diese Definiton soll Probleme nicht ausschließen, sie soll Fragen händeln können. Mir ist insoweit, wegen des Fokus auf verwechselbarkeit und Austauschbarkeit, Cornelia Vismanns Text zu den Versäumnisurteilen (in dem es um Kalendergschichte und um die Verwechselbarkeit einer Seite Papier und dem Gesetz geht) wesentlich wichtiger als der Text Kulturtechnik und Souveränität. Im Allgemeinen gilt der Text über Kulturturtechnik und Souveränität von Cornelia Vismann inzwischen als ihr wichtigster Text (mir ist kein Rätsel wieso, die Leute brauchen Schlagworte). Der deutsche Kommentar von Thomas Vesting und die englischen Kommentare von Trish Luker sind insoweit völlig treffend und bestens repräsentativ. Vesting und Luker sind die perfekten Stellvertreter einer allgemeinen lesart von Cornelia Vismann, ich wette, dass diese beiden Lesarten zahlreich zitiert und kursieren werden.
Nur ist mir dieser Aspekt, der mit einem Machtschalter zu tun hat, als große Folgerung gelinde gesagt weitgehend uninteressant. Zu sagen, dass nicht die Subjekte, sondern die Objekte die Erbnehmer des Souveräns seien, das ist für mich zwar so witzig wie jene Szene aus den Abenteuern des Rabbi Jacob, in der Luis de Funes als verkleideter Rabbi in der Rue des Rosier feststellt, dass dort nicht der Sonntag der Sonntag, sondern der Samstag der Sonntag ist. Der Witz liegt und hält sich in der Dauer Verwechslung, nicht im vollzogenen Austausch.
VI.
Die Verwechselbarkeit und die Austauschbarkeit interessieren mich u.a auch deswegen so, weil ich die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken zu den Operationswissenschaften zähle, nicht zu den Kommunikationswissenschaften. Luhmanns Vorstellung von Kommunikation und die Idee von Variation, Selektion und Retention lege ich meinen Arbeiten nicht zu Grunde. Scharf, also übertrieben gesagt: Kulturtechniken kommunizieren nicht, sie operieren. Sie verstehen nicht, sie operieren. Und was für die Kommunikation in Luhmanns Sinne Variation, Selektion und Retention/ Restabilisierung ist, das ist für die Operation in Steinhauers Sinne die Trennung, die Assoziation und das Austauschmanöver. Sprich: Jede Operation ist als Trennung, als Assoziation und als Austauschmanöver beschreibar. Mit dem Interesse an einem aufsitzenden und ausschlagenden Wesen orientiere ich mich insoweit nicht an system- oder gesellschaftstheoretischen Modellen, sondern an anthropologischen Modellen. Der Begriff der Kultur ist mir darum kein Synonym für den Begriff der Gesellschaft oder der Gemeinschaft. Das ist mir Begriff für Reproduktion, also Wiederholung. Scharf, also übertrieben gesagt: Kultur ist, was reproduziert wird, auch wenn es völlig asozial oder ungesellig ist.
Die Verwechselbarkeit und die Austauschbarkeit interessieren mich aber auch, weil ich Aby Warburg neben Cornelia Vismann als das zweite Vorbild für meine besondere (nicht allgemeine!) Vorstellung von der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken verstehe. Warburg kommt aus dem Wechselgeschäft und ist ein hochtalentierter Verwechsler. Diese Gabe zur Verwechslung ist auch eine Gabe, über Unbeständigkeit hinweg Affinitäten zu erkennen. Bei Aby Warburg geht das Talent zur Verwechslung mit der melancholischen Gabe einher (das ist öfters so). Anders gesagt: Warburg hat einen ausgeprägten Sinne für Ähnlichkeitsunruhe und für die Unähnlichkeistruhen, also für alle die komödiantischen Versicherungen, die dafür sorgen sollen, dass die Leute nicht verwechseln, was verwechselt werden kann. Warburg hat einen siebten Sinn für entfernte Ähnlichkeit, das schließt den Sinn für Affinität, die durch das Unähnliche geht, ein. Warburg kennt, dafür lege ich meine Hand ins Feuer, seinen Zensor und weiß um die Mittel, ihn pausieren zu lassen. Ich selbst erkenne die Ähnlichkeit zwischen einem VW-Käfer brasilianischer Baureihe und einer ägyptischen Pyramide schneller und sicherer als die Ähnlichkeit, die mein Morgengesicht mit meinem Abendgesicht hat. Für alles das, was beständig ist, sind meine Sinne entweder atrophiert oder sie waren immer schon unentwickelt. Für das Unbeständige habe ich Sinn und Gedächtnis. Ich betrachte Aby Warburg als Wahlverwandten in Sachen Symptom und Diagnose, obschon es heißt, ich hätte da keine Wahl. Aber so ist das mit dem Mitmachen, besser, wenn den Wechsel zwischen Aktion und Passion so händelt, als ob er Routine sei.
Schließlich assoziiere ich, wie schon gesagt, den Begriff der Technik mit dem der Kontrafaktur und dem der Kreuzung. Auch darum fokussiere ich Verwechslungen und Austausch.
VII.

The Kulturtechnikforschung strikes back!
Jetzt erschienen, übersetzt von dem unerschöpflichen Supermaster Ricardo Spindola, herausgegeben von Superstar Bruno Lima und Louis Rosenfield, dem (!) Louis Rosenfield.
Das ist nicht so schön wie Opa-werden. Aber es geht schon in die selbe Richtung. Die nächste Generation übernimmt. Die Zukunft der Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken liegt in Brasilien, in Taka-Tuka-Land und in allen jenen Gebieten, in denen Bielefelder Fußgängerzonen nicht einem unerschütterlichen Glauben an Max Weber, an Niklas Luhmann und an den Vorsprung eines phantasmatischen Westens den passenden Rahmen liefern.
Die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken gehört für mich also zu den Wissenschaften der Wiederholung. Zur selben Zeit setze ich eine anthropologische Lehre voraus, die mir lautet, dass alles das, was hier vorkommt, auch da vorkommt, nur in anderer Reihenfolge.
Mich wundert es darum nicht, dass Cornelia Vismanns Buch über die Akten, das ja auch ein Buch über die Referenz Rom ist, mit Babylon und mit Schreibstunden der Nambikwara beginnt. Mir leuchtet ein, dass sie die amazonischen Wellenlinien mit der notitia dignitatum assoziiert. Wenn Kulturtechnik Fiktion, Fiktion Kontrafaktur und Kontrafaktur wiederum eine Kreuzung ist, dann stört einen so ein Einstieg nicht. Sagen wir es so: das ist dann mindestens ein normaler Einstieg, dazu kommt allenfalls, dass er noch besonders toll ist, weil er scharfen und witzreiche Pointen setzt. Verrückt? Wenn Kulturtechnik Fiktion, Fiktion Kontrafaktur und Kontrafaktur Kreuzung ist, dann bilden das Vague und das Präzise keinen Gegensatz. Betrachtet man das Recht durch die Brille, die Kulturtechnik Fiktion, Fiktion Kontrafaktur und Kontrfaktur Kreuzung sein lässt, dann betrachtet man ein Recht, das zwar unbeständig ist, aber nicht unbestimmt oder unscharf.
Im Rahmen einer Wissenschaft der Wiederholung gehe ich also davon aus, dass die Konflikte, die man im Recht oder mit juristischen Methoden händelt, ausserhalb des Rechts sich wiederholen und auch ohne Recht nicht nur gehändelt werden können, sondern auch gehändelt werden. Alles das, was juristisch passiert, das ist eine Wiederholung, auch von dem, was nicht juristisch passiert. Jede juristische Operation wiederholt auch eine nicht juristische Operation. Darum glaube ich auch nicht, dass Bildwissenschaftler mehr über Bilder wissen als Rechtswissenschaftler oder dass Medienwissenschaftler mehr über Medien wissen als Rechtswissenschaftler. So etwas sagen zu können, wäre im Rahmen einer Ordnung des Allgemeinen vielleicht möglich, aber nicht in der Wiederholung. Bildwissenschaftler, Künstler und andere Bildmacher bestreiten Bilder vielleicht ohne juristische Methode, aber sie bestreiten sie auch nur. Mit der neokantianischen Unterscheidung zwischen Normen und Fakten fange ich lieber gar nicht erst an, aber da hat Kelsen auch einen aufschlusssreichen Text zu Hans Vaihinger und zur Philosophie des Als-Ob geschrieben.
Nehmen wir ein Beispiel, auf das ich schon einmal in Bildregeln (2009) eingegegangen bin: Es ist problematisch, das pornographische Bild einer minderjährigen Frau anzufertigen und herumzuzeigen und dann noch ihren Namen zu verraten. Das heißt, das so ein Bild im Konflikt entsteht (wie jedes Bild). Es gibt so ein Bild heute sogar in zwei Versionen, Francois Boucher hat beide Versionen gemalt. Eine Version hängt in Köln, die andere in München. Das eine Museum verrät im Saal den Namen des Mädchens, das andere Museum nicht. Für keine der mitlaufenden Entscheidungen brauche ich ein Recht am eigenen Bild, ein Persönlichkeitsrechts, einen Anwalt und ein Gericht. Die Kuratoren können das auch ohne Juristen regeln. Boucher konnte das Bild auch ohne anwaltlichen Rat malen, das Modell konnte ohne anwaltlichen Rat Modell sein. Zu der Zeit, als dieses Bild entstand, ist den Beteiligten der Konflikt auch so klar und man regelt das auch , ohne BGB und Grundgesetz herbeizuzaubern, ohne Anwälte und Gerichte einzuschalten, nämlich schlicht durch Geheimhaltung, Bildtechnik, Architektur und Rhetorik. Boucher macht das Bild zu einem Boudoirbild (man hängt es in intimen Räumen auf), er mythologisiert es ausserdem (gibt der Figur den Kontext einer Nymphe) und man flüstert nur den Namen des Modells. Dass Kunsthistoriker das Mädchen identifizieren können, liegt nur daran, dass ein Höfling den Namen in seinem Tagebuch notierte und dass der Name in einem Polizeibericht, also einer Akte, sich findet. Das sind Techniken der Musterung, der Schichtung und Skalierung und diese Techniken regeln Bildern, das zähle ich schon zu den Unterlagen und Untergründen des Rechts. Solchen kulturtechnischen Normen sitzt das Recht auf. Liest man die Urteile, die seit in Kraft treten des BGB zu Bildern entstanden sind, erkennt man an zahlreichen Passagen die Musterung, also den Umgang mit dem decorum, also die Wiederholung von Normen, die nicht das KUG oder das BGB sind. Diese Passagen wiederholen auch das Bild, weil auch die das streibefangene Bild aufbringen, also auch bestreiten. Das fängt schon im Stil des Sachverhaltes an, fängt schon an, wenn manche Beteiligte mit vollen Namen genannt und andere abgekürzt und anonymisiert werden. Es ist ein länst auserzähltes Märchen, zu behaupten dass die Geschichte des decorum und die Geschichte der Rhetorik durch die Ausdifferenzierung von Recht und Moral an ihr Ende gekommen seien. Auch um das ‚Nachleben der Antike‘ weiterhin betrachten zu könnnen und nicht den Balken der Vorstellung von Ausdifferenzierung vor meine Augen zu schieben verwende ich Norm und Form als vollständige Synonye. Die Form eines Boudoirs ist eine Norm et vice versa, die Form eines Boudoirsbildes ist eine Norm, die Form eines Tagebuches ist Norm, eine Polizeiakte ist Norm usw, die Form des Mädchens ist eine Norm.
Mich stört also nicht, wenn eine Autorin mit amazonischen Wellenlinien ein Buch zu römischem Recht und Akten anfängt. Das römische Recht wiederholt nämlich ziemlich gründliche Wellenlinien. Anders gesagt: Römisches Recht ist, was diese ziemlich gründlichen Wellenlinien wiederholt (deren Vorbild u.a. nach Vismann, aber auch nach Heiner Mühlmann, das pomerium ist). Das ist vielleicht sehr abstrakt und sehr allgemein gesagt, aber darum arbeite ich ja auch nicht an einer Ordnung des Allgemeinen. Interssant wird es mir in der Wiedeholung, in den Reproduktionen. Zu sagen, dass das Recht systematisch begrenzt sei, ist für mich übrigens eine nicht nur ähnliche Formel, meiner Meinung nach ist das sogar die selbe Formel wie die von der Wiederholungen der Wellenlinien. Mich stört darum gewaltig, dass ich mit Cornelia Vismann zusammen nicht mehr Gabriel Tarde habe lesen können. Mich stört noch vielmehr, wenn Rechtswissenschaftler behaupten, Juristen wüssten nicht, was Bilder oder Medien oder Kulturtechniken seien, man selbst habe sich aber in die Fachliteratur einer sog. Nachbardisziplin (wenn ich das schon höre!) eingearbeitet und könne darum sagen, was Bilder, Medien und Kulturtechniken seien. Wenn ich so etwas lese, es gibt genug Beispiele, weiß ich nur, dass ich es mit einem mir faulen Text zu tun habe.
Wenn Rechtswissenschatler die Literatur der TorontoSchool oder jüngste Sekundärliteratur zu Foucault wie frisch aus der Vakuumverpackung gerissen referieren und so tun, als wüßte man nicht, dass diese Literatur im Konflikt geschrieben wurde, der auch ein phantasmatischer Ost-West-Konflikt war und ist oder (wie im Fall Foucault) eine Person behandelt, die Zeit ihres Lebens eine schillernde Figur mit Tagversionen und Nachtversionen war, also vermutlich einer wie wir mit Überaschungen und Geheimnissen war, und wenn dann unkritisch und ohne Gegenstimmen von sekundärer Oralität, dem Take-Off des Westens oder gar von einem Art Damaskus-Erlebnis von Foucault in Californien die Rede ist, dann ist mir etwas faul am Text. Mir ist also auch etwas faul daran, wenn Ladeur in seiem Buch zur textualität des Rechts Stephan Kossmanns Buch über die Stimme des Souveräns und die Schrift des Gesetzes zitiert oder wenn Vesting Walter Ong und neue Foucaultsekundärliteratur zitiert, wenn sie die Konflikte nicht schildern oder sie gegen Ende des Textes mit Eindeutigkeit übergiessen. Das tun sie überraschend oft. Soweit das eine geschichte und Theorie permanenter Reformation sei soll, leuchtet mir die Darstellung ein, aber ist beides so schwach, dass man die Gegenliteratur übergehen muss? Schüttpelz hat die Mediengeschichte, wie sie auch bei Vesting und Ladeur zum Einsatz kommt, eine Aufschaukelung und ein ethnographisches Rätseln genannt. Will man doch einmal Gegenstimmen lese, dann empfehle ich Schüttpelz‘ Kritik, seinen Text über die Vorstellung von der medientechnischen Überlegenheit des Westens.
Mir ist auch etwas faul am Text, wenn dort ein Bild auftaucht, ohne zu schildern, was dieses Bild bestreitet, also aus welchem, mit welchem Konflikt es erscheint und wie es aufgebracht wird. Wenn ein Bild abgedruckt wird und nicht beschrieben wird, wie wie dieses Bild bestritten (aufgebracht) wird, dann stört mich etwas am Text, vor allem wenn Rechtswissenschaftker das tun. Mich stört es gewaltig, wenn ein Bild in einem wissenschaftlichen Text also so auftaucht, als sei es vom Himmel gefallen, jetzt da und als sei sein bloßer Abdruck schon seine gesicherte Präsenz. Bilder sind nicht von selbst sichtbar. Wenn ich wieder einmal die schon endlos abgeschriebene Phrase vom Vermehrungsdiskurs lese, also den nach Abituraufsatz klingenden Satz, dass es heutzutage immer mehr Bilder geben würde und die Bedeutung dieser Bildern zunehmen würde, fange ich aber nicht an zu kreischen, weil solche Sätze schon übertrieben genug kreischen. Ich halte das schlicht für gräßliche juristische Literatur, Abiturienten sei verziehen.
Ich weiß nicht, wie oft ich schon die Phrase gelesen habe, dass Bilder schneller wahrgenommen würden als Worte. Mir war weder klar, dass Worte oder Bilder irgendwo ankommen und dann da sind (wo? was machen sie dann dort? Noch wüßte ich also, was dann ist. Stehen sie dann schwitzend herum und warten darauf, abzukühlen?) Wie oft habe ich die Phrase gelesen, dass mit der Schrift ein Distanzgewinn einherginge. Wenn Aby Warburg vom Distanzschaffen spricht, dann ist das ein Distanzschaffen, das die Distanz, die es schafft, nicht zurücklegt. Da ist keine Strecke, die anwächst und größer wird. Das Distanzschaffen kann auch die Distanz verkleinern und etwas annähern, bis es einem mitten durch das Herz geht und dieses Herz zerschneidet. Warburg schreibt von einem Pendeln und Schwingen, von Wellenlinien. Er schreibt von Wogen, auch denen, ‚die wir selbst sind‘ (Jacob Burkhardt). Die Formulierung, dass dank und durch die Schrift das Recht zum System geworden und seine Grenze entwickelt hätte das ist ein Phrase, besser gesagt eine magische Formel. Wie oft habe ich schon gelesen, dass orale Rede nicht so stabil wäre wie Schrift. Das sind mir Rätsel und maßlose Behauptungen. Das sind mir Zauberformeln, magische Sätze wie einer der schönsten rechtswissenschaftlichen Zauberformeln aus Westfalen schlechthin, nämlich derjenigen, dass das Recht eine konfrafaktisch stabilisierte Verhaltenserwartung sei. Faktisch destabilisierte Entäuschungsvorbereitung wäre allerdings auch gut gesagt. Diese Literatur muss nicht gräßlich sein, aber leider ist sie es mir inzwischen meist, vielleicht habe ich zu viel Zeit für die Pflege des Archivs der entäuschten Erwartungen aufgewendet. Die Formel von der kontrafaktischen Stabilisierung unterschreibe ich allerdings weiterhin gerne. Ich würde diese Formel sogar persönlich und mit eigener Hand 500 mal in den Sand des Strandes von Hurghada kritzeln.
Meine Unterscheidung zwischen einer Ordnung des Allgemeinen und einer Ordnung der Wiederholung (die ich mit von Deleuze ausgeborgt habe) hilft mir auch, dieses seltsame Abweichung meines Denkens mir zu erläutern. Wenn es anderen auch hilft: aha, so so, na dann.
Das ist ja jetzt mal wieder (dem römischen Kalender nachtrottend) marsianisch-saturnalisch, wintermelancholisch oder schlicht sehr grumpy geworden. Auf auf, zweiter Text in dem das Selbe positiv gewendet wird, aber dazu müssen noch ein bisschen Sonnejahr und ein bisschen Mondphasen voranschreiten.

- Siehe weiter Archiv für Mediengeschichte 18 (2018), Mikrozeit und Tiefenzeit ↩︎
- Engell/Siegert, Editorial in: Zeitschrift für Medien- und Kulturforschung 2/11, S. 58 ↩︎
- Die veröffentlichten Texte eines Frankfurter Kollegen sind (kalt betrachtet) die Spitze des Eisbergs oder (heiß betrachtet) der Tropfen, der das Faß zum überlaufen gebracht hat. Ich verweise auf den u.a von Rupert Gaderer und Sigrid Köhler herausgegebenen Band zu den Kulturtechniken des Rechts und darin auf den Beitrag aus der Abteilung Nicht-Benjamin. ↩︎
- Lutz/ Siegert (Hg.), Exzessive Mimesis. Trompe l’OEils und andere Überschreitungen derästhetischen Grenze, München 2020; doer: David Ganz, Schriftgeschichten. Das Trompe-l’OEil o italienischen Inkunabelndrucken (S. 75-98) mit einer fantastischen Passage zu sowie Abbildungen von einem 1477 durch Nicolaus Jensons angefertigten venezianischen Druck (Iustinian, Digestum Novum mit der Glossa Ordinaria des Accursius). ↩︎
- Ich gebe zu, dass ich für Ladeurs polemische Routine, die immer wieder in der knappen und weiter nicht erläuterten Formulierung auskristaliisiert, ein Autor würde etwas entweder über- oder unterschätzen, Sympathien übrig habe, weil er sich mit diesen Formulierungen selbst auf’s Spiel setzt, wie das bei einer guten Polemik der Fall sein sollte. Man sollte schon bereit sein, sich selbst lächerlich zu machen, um auf überzeugende Weise polemisch sein zu können. Darum ist auch er eines der Vorbilder, die ich nachzuahmen versuche. ↩︎

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