Vismanns Graphien: Schreibstunden

Vismanns Graphien: ziemlich gründliche Linienzüge, aber nicht total gründliche Linienzüge. Und Trachten noch dazu.

Sind’s Deiner Seufzer Wehen, die mir die Segel blähen?

1.

Im Jahr 2000 veröffentlicht Vismann ihre erstaunliche Dissertation, die Studien zu den Akten, widmet das erste Kapitel „Schreibstunden des Rechts“. In diesem Kapitel befasst sie sich zuerst mit einer Szene im Denk-, Spiel- und Zeitraum der anthropovaguen Wesen, die den tropischen Wald in Amazonien bevölkern. Vismann nennt das eine „Schreibszene“ und macht in der von ihr als Schreibszene getauften Situation Schreibakte aus: Schritt für Schritt verkettet sich was, etwas sitzt anderem auf und etwas legt sich über was. Die Überlegung: Akte(n) und ein(e) Geschichte. Die Nambikwara werden von Claude Lévi-Strauss aus quasi biblischem Anlass besucht, betrachtet und zum Gegenstand einer der zahlreichen Zwillings- und Doppelgängerwissenschaften der Rechtswissenschaft (hier der Ethnographie und Anthropologie). Lévi-Strauss schreibt bei seinem Besuch etwas auf, was vom Schreiben handelt. Daraus macht er einen Text, den veröffentlicht er später in „Traurige Tropen“. Diese Passage wird dann wieder später von Jacques Derrida in dem Buch Grammatologie und von Jaques Lacan in seinen Schriften kommentiert. Das liegt ihr vor. Als Cornelia Vismann ihr erstes Kapitel zu den Akten schreibt, liegt ihr eine schriftförmige Geschichte in zwei Schichten vor: Zwei Texte, einer davon ist dem anderen Referenz, der Bezugspunkt. Vismann zitiert aus dem ersten Schreiben, dem ersten Text, also aus den Traurigen Tropen eine längere Passage. Der zweite Text, die Kommentare von Derrida und Lacan, paraphrasiert sie.

Der Anlass von Lévi-Strauss Besuch war also, darauf verweist Vismann, quasi biblisch und der Generation von Vismann vertraut: Volkszählung. Das ist Zensur vor der ‚Enteignung der Wahrsager‘ also eine censorische Tätigkeit, die mustert und misst. Der Besucher soll helfen, statistisches Wissen zu sammeln und in Leibniz‘ Sinne ‚gewisse Staats-Tafeln‘ zu füttern. Das gibt ihm Gelegenheit Institutionen aufzuzeichnen, nämlich Namen zu nehmen und weiter zu geben, Begriffe und Bilder auch (wie der Besucher am Anfang des Buches schreibt: „unbekannten Mythos, neue Heiratsregeln und eine vollständige Liste von Clan-Namen zu sammeln“ . Lévi-Strauss soll Protokoll führen und tut’s.

Das Protokoll ist eine Angelegenheit doppelter Artikulation, denn das Protokoll zeichnet auf und ab, nach und vor. Es verdoppelt Formen, zum Beispiel die der Nambikwara und ihrer Schreibstunden, ohne dabei unbedingt auf der Grundlage hylemorphistischer Unterscheidungen zu operieren. d.h. ohne unbedingt Inhalte in Formen zu packen, so wie man es auf Reisen mit seinen Sachen und Koffern tut. Unbedingt legt das Protokoll aber Formen an, die sich auf Formen beziehen, ihnen aufsitzen und aufliegen. Zwischen den Formen gibt es An- und Abstösse, man beurteilt sogar, wie nahe sie sich kommen und inwieweit sie voneinander abweichen. In den Schreibstunden notiert Levi-Strauss etwas vom Notieren. Schreibt er, wie eben noch behauptet, vom Schreiben? Daran entzündet sich ein Streit, nämlich der, ab wann Linienzüge Schreiben oder Schrift bilden können. Ab wann können sie Geschichte schreiben und ab wann das Recht bestimmen? Die Schreibstunden handeln von Hochstapelei, gentlemenlike gesagt: vom Aufbau der Archive und Zivilisationsgeschichte.

Die Schreibstunden der Nambikwara gehören zu den meistkommentierten Passagen aus den Traurigen Tropen. Sie bildeten eine kanonische Passage aus der Literatur zu juridischen Kulturtechniken, wenn es denn so einen Kanon und so ein Fach geben würde und nicht erst erfunden oder zusammengeklaubt werden müsste. In Sandro Zanettis Sammelband zum Schreiben als Kulturtechnik (einem Buch zum Unterricht an Universitäten und damit selbst Institution) kann man in schnellem Ein- und Überblick noch einmal nachlesen, welche Positionen nach Traurige Tropen eingenommen wurden.

Vismanns Beitrag zu der Diskussion über Anfänge des Schreibens und der Schrift liegt (1.) in der folgenreichen Benennung der Situation als Schreibszene, (2.) darin, die vaguen Linien als algorithmische Listen eines reflexiven oder rekursiven,l auf Wiederholung angelegten Verwaltungsverfahrens zu deuten, in dem man Schreibakte ausmachen kann und (3.) darin, den in Schreibakten verfahrenden Linienzug mit der Notitia Dignitatum, also niederem römischem Recht, Tabellen, Schildzeichen (Digmata), Kartenstapeln und Zeichnungen bürokratischer Einrichtungen zu assoziieren. Vismann stellt sich auf die Seite der Positionen, die davon ausgehen, dass auch nicht-syntaktische Graphien, satz- und sprachlose oder stimmlose Graphien etwas schreiben können und Schrift bilden können. Dabei löscht und leugnet sie keinen Unterschied, verweist nur auf andere Assoziationen. Man kann nach Vismann die Schrift des Nambikwara und die des Brüsselers (der sich wie ein Pariser gibt und vielleicht sogar für einen hält) unterscheiden, etwa dadurch, dass der eine mit seinen Linienzügen noch keine Sätze produziert, der andere tut es schon. Und sie sind doch assoziiert: beide operieren in Schreibszenen durch Schreibakte, beide listen, sie listen etwas auf, beide ‚tabellieren‘, tafeln oder tischen etwas auf, und das graphisch, sehr, sehr graphisch. Beide protokollieren in dem Sinne doppelter Artikulation, beide vollziehen ein Protokoll und bei beiden ist das Protokoll choreographisch, wo es Körper bewegt, und es ist graphisch, wo Linienzüge sind und etwas trachtet. Je deutlicher, desto deutbarer. Vismanns Position stellt sich quer zu denen, die das Dogma der großen Trennung tragen, sich an der Unterscheidung zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit orientieren und diese Unterscheidung über die Physik der Zeichen (statt über Muster) zu deuten. Andere Rechtswissenschaftler halten die Unterscheidung zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit für eine Leitunterscheidung, so beurteilen sie noch Karlsruher und Moskauer Prozesse. Dieser Unterschied gehe damit einher, dass Mündlichkeit im Moment des Ausspruchs zerfallen würde, während sich Schrift stabil halten würde. Sogar Karlsruher und Moskauer Gerichtsverfahren heißt es bei einem Autor in einem der typischen Kurzschlüsse zwischen Medienwissenschaft und rechtstheoretischer Schriftsatzliteratur, seien Formen sekundärer Oralität und nicht Ausweis dessen, was Schrift im Gegensatz zur Mündlichkeit leisten soll. Eine Reihe von Rechtswissenschaftlern zapfen Medienwissenschaften an, um das, was sie immer sagen, noch einmal unter Rückgriff auf Auszüge medienwissenschaftler Stellungnahmen zu sagen und damit scheinbar durch die Expertise derer abzustützen, die angeblich mehr über Medien wüssten. Vismann tut das nicht, sie rekonstruiert Medien, die etwas händeln, die streiten und selbst umstritten bleiben. Ihre Darstellung der Schreibszene und des Schreibaktes bliebt ambigue. Das ist vorbildich. Man kann nicht aus der Rechtswissenschaft aussteigen und in eine Bildwissenschaft einsteigen, um zu klären, welche von zwei Ansichten über das Bild denn nun die richtige wäre. Man kann nicht aus der Rechtswissenschaft austeigen, schon gar nicht mit der Behauptung, bisher sei Rechtswissenschaft keine Medienwissenschaft gewesen, um dann ein Wissen auszuweisen, mit dem geklärt wäre, was denn jetzt ein Medium des Rechts sei. An dieser Stelle unterscheidet sich die Vorgehensweise von Vismann und mir deutlich von anderen Entwürfen in Deutschland, vor allem denen permantenter Reformation mit ihren Idealen und Spitzenpositionen weißer anglosächsischer protestantischer Medien (die es nicht einmal für nötig halten, Gegenpositionen aufzuführen oder sich auf eine Diskussion einzulassen).

Das ist ein- und ausleuchtend: Szene ist es, wenn es Licht in Schatten wirft. Szene ist es, wenn es (ver-)wandelt.

2.

Schreibszene ist also für den juristischen Diskurs eine Wortprägung dieser Juristin, die damit praktisch und theoretisch vorgeführt hat, was sie in ihrer Faszination für römische Institutionen an dem Juristen Gaius mehrfach beschrieben hat, nämlich die Kunst, zu benennen, oder wie sie es an anderer Stelle beschreibt, mitzumachen, wie in einer Kette aus Substitutionen aus Dingen Sachen werden.

Vermutlich nimmt Vismann Niklas Luhmann nicht beim Wort, dann nicht, wenn er von Ausdifferenzierung und Anschlussfähigkeit spricht. Das Recht hat nicht aufgehört, ars, Technik und Kunst zu sein. Unbefangen mit einem künstlerischen und literarischen Geist, der auch ein Geist der Technik ist, prägt Vismann das Wort Schreibszene. Wenn andere daran anschließen wollen, sollen die das halt tun, und sie tun es später auch, später nennen sich Forschungsgruppen so. Dass sie aber das Wort im Jahr 2000 niemandem anhängt, keine Autorität zitiert, die für sie definiert hätte, was denn eine Schreibszene und darin wiederum ein Schreibakt sein soll, das hat Vorteile, denn so kann sie den Begriff für eine Geschichte und Theorie des Schreibens entwickeln, in dem das Schreiben ein Verwaltungsverfahren ist, das Elemente aus Registern involviert, die von anderen Wissenschaften sorgfältig auseinander gehalten werden, Wissenschaften, die im Dogma der großen Trennung operieren. Erfunden hat sie den Begriff nicht, bei Rüdiger Campe war er schon aufgetaucht, aber sie prägt diese Begriff durch ihre Ausführungen, soweit sie das für ihre Fragen an Rechtsgeschichte und Rechtstheorie braucht.

Schreibszene und Schreibakt involvieren Subjekte und Objekte, Personen, Dinge und Handlungen, Körper, Zeichen, Diagramm, Schrift und Bild, und von allem dem was, was in Biefelder Kosmologie unter dem Stern von Weber und Luhmann sorgfältig auseinandergehalten wird. Vismann verhäkelt sogar Amazonas und Rom, Antike und Moderne in ihrer Vorstellung von Schreibszene und Schreibakt. Die Schreibszene ist ein (Ver-)Wandler, sie (ver-)wandelt. Am Begriff der Szene schätzt Vismann das Theatralische, die Inszenzierung, die sie als Einrichtung einer Schau, besser gesagt einer Erfahrung schätzt, in der etwas verwandelt wird, fingiert und künstlich gestellt wird. Szenen sind ein- und ausgerichtete Stellen des Symbolischen und Imaginären, sie räumen die Möglichkeit der Verwandlung ein: etwas zu instituieren und subsituieren. Die Autorin bindet die Vorstellung der Schreibszene eng an die Vorstellung von Ersatz und Stellvertretung und damit ein Machen für etwas anderes. Dinge werden in Zeichen verwandelt, Körperbewegung in Geste, Geste in Schrift. Mehr noch: Schreibszene und Liste führt Vismann eng zusammen. Beide, Liste und Szene, sind ‚Medien der Übertragung‘, so gedoppelt formuliert Vismann das. Beide sind Überträger. Kurz gesagt: Beide sind tragend, trachtend.

In Vismanns Vorstellung vom Schreiben spielt Schrift eine Rolle. Ihre Geschichte und ihre Theorie schlägt sich aber nicht auf die Innenseite der Schrift, darum spreche ich von Graphie. Vismann produziert keine ‚inwendigen Selbstbehauptungen‘, auch da nicht, wo sie anmerkt, dass eine Akte sich selbst als Ablauf enthalten würde. Auch in dieser Formulierung weist sie sich als Denkerin aus, die in der Tradition eines „Denken des Außen“ steht. Enthalten ist dort kein anders Wort für beinhalten, denn die Enthaltung geht mit Ablauf einer. Vismann deutet die Schreibszene und darin die Schreibakte nicht nur über Schrift, sondern auch über Gesten oder, wie es in barocken Zeremonialwissenschaften manchmal heisst, Gebärden, die sie auf einen der Doppelgänger- und Zwillingsbegriffe des Rechts, nämlich den Begriff des Ritus bezieht (ach, ritzen, reizen, reiten, reissen!). Zur selben Zeit deutet sie die Schreibszene und den Schreibakt als arabisch benanntes, nämlich alghoritmisches Verfahren, das in Listen und Schritten operiert. Diese Listen, so schreibt sie, steuern Übergabeprozesse. Sie begleiten etwas, das von hier nach da gehen soll, das sind Protokolle.

Die Steuerung ist ein kybernetischer Prozess, in dem das Steuern so viel Aktion wie Passion, so viel Aktivität wir Passivität enthalten kann. Dem wird von moderner Wissenschaft spätesten seit den Macy- Konferenzen dadurch Rechnung getragen, dass man dieser Technik den mythischen Namen des Kybernes gegeben hat, also jenes Steuermanns von Trojasohn und Romvater Aeneas, der über Bord ging und die Gründerszene dennoch oder gerade deswegen ans Ziel brachte. Vismann deutet die Schreibszene und den Schreibakt noch als zählendes Verfahren, also als ein Verfahren, das mit Ziffern aus dem indoarabischen Denkraum durchgeführt wird. Schließlich stellt sie die Schreibszene und den Schreibakt als operative Verfahren vor, nicht als kommunikative Verfahren.

Man kann sagen: dieses Kapitel hatte Folgen. Immerhin hat sich später eine Forschung zu Schreibszenen und zu operativen Bildern entwickelt. Diese Entwicklung muss sich nicht auf Vismann berufen, muss nicht Danke sagen und muss keine Autorität anzapfen, keine Erben um Lizenz zum Weiterdenken und Weitermachen bitten. Hat sie auch nicht gemacht. Man muss nicht Vismann zu dem machen, was so gerne Vater einer Wissenschaft genannt wird, gegen so etwas hat sie gearbeitet. Anderseits grenzt das, was Kollegen (aus ihrer eigenen Disziplin und sogar von ‚ihrer Universität‘ aus) der Kollegin machen, wenn sie sie nach eigenen Worten „mutig“ zurecht stutzen und verkürzen an Peinlichkeit. Das ist eine Enttäuschung. Sie machen sich keine Mühe mit Vismann. Lieber sagen sie ein nettes Wörtchen und hupen dann, was Staatsrechtslehrers größere Wichtigkeit sein soll.

Darum ist es mir wichtig, an die ungezügelte Reiterrolle von Vismann zu erinnern. Ich werde dabei auf dem zwar falschen aber ausgerechnet doch eigenen Fuß erwischt. Den Fuß würde ich als Fuß eines Bild- und Rechtswissenschaftlers beschreiben, dessen Gegenstand der Bilderstreit ist. Anders gesagt: Mein Gegenstand ist entweder keiner, mindestens zwei oder entzwei oder aber, wenn er denn durch eins (das Eine) geht, dann immer so etwas wie ein falscher Fuß, ein Tritt nämlich. Der Gegenstand, der meiner ist, der muss bestritten werden, der muss auch aufgebracht werden, denn sonst ist es schon kein Gegenstand.

Dass Vismanns Vorstellung nicht ins Konzept einer Geschichte und Theorie permanenter Reformation passt, die sich mit inwendigen Selbstbehauptungen auf das Dogma der großen Trennung stützt und viele edle, einfältige, stille und großen Stationen und Ideale aufreiht, an denen westliche Zivilisation das eine errungen, das andere losgeworden ist und nun nach einem monumentalen Take-Off als groß angereicherte und groß bereicherte Gesellschaft da steht, anderen Gesellschaften Mangelbescheinigungen ausstellen kann: will ich mich darüber beschweren? Will ich mich darüber beschweren, dass Vismann umstritten ist? Will ich beklagen, dass Law und Love wie immer streng limitiert bleiben? Wer Bilderstreit sucht, der bekommt ihn. Mmjl.

Vom Wischen: Seine Wisskraft macht es so ergiebig.

3.

‚Schreibstunden des Rechts‘ besteht aus mehreren Abschnitten, der über die Wellenlinien (vaguen Linien) ist nur der erste Abschnitt dieses Kapitels. Über diesen Abschnitt stülpe ich noch mehr Begriffe, nämlich den der Graphie, den des Linienzuges und den der Tracht/ des Trachtens. Vismann Vorstellung ist geballt, ich sage es so: das ist bolisch.

Es ist nicht einfach, einer Vorstellung, die historische und theoretische Dimensionen hat, so viele Begriffe überzustülpen, zumal Vismann ja selbst schon mit zwei Begriffsprägungen ankommt, dem der Schreibszene und dem des Schreibakts. Ich mache es dennoch, das ist Methode und Absicht. Für Unterricht, Bewerbungsverfahren und leichte Verbreitung des Wortes mag es hinderlich sein, etwas zu komplizieren. Für eine Wissenschaft, zumal eine, die weder zum Recht noch zur Kunst, auch nicht einmal zu Kosmologien auf großen Abstand geht, ist es aber unabdingbar, auf Probleme, Fragen, Widerständigkeiten und Insistenzen hin zu orientieren und nicht denjenigen zu geben, der die Falten ausbügelt und mit Appellen kommt, die leicht fruchten sollen.

4.

Vismann erstes Kapitel liefert im ersten Abschnitt zu den Wellenlinien (vaguen Linienzügen) auch das erste Modell einer Graphie. Unterschätze den Fußnotenapparat nicht: da steckt noch erstaunliches Zeug drin, und dieses Zeug ist das Element dieses Modells, das mich am meisten erstaunt und befasst. Über das Buch, mit dem Jack Goody den Begriff der großen Trennung geprägt hat, nämlich über das 1977 erschienene Buch The Domestication of the Savage Mind, assoziiert Vismann die vaguen Linien mit der Notitia Dignitatum, einerseits dem wohl berühmtesten Material römischer Verwaltung und anderseits einem Material, das es weder in die spätantike Sammlung Justinians geschafft hat noch irgendeine Rolle für den Stolz der Ausdifferenzierung römischen Rechts spielt. Kein Satz des Prätors, kein Interdictum, eine seltame Abstraktion. Seit dem fünften Jahrhundert kursiert das Material, das man sich nicht als Buch, gut aber als Akte vorstellen kann, einerseits hochverehrt, nämlich in Prunkversionen (sonst hätte es sich kaum durch Kopien erhalten), anderseits nicht nur zwielichtig, sondern auch mit wechselnden Bestand und sogar mit Verwechslungen, wie der lustigsten und gleichzeitig irrsten Verwechslung der Bild- und Rechtswissenschaft im 20. Jahrhundert, nämlich der Verwechslungen, nach der das Material erst im 15. Jahrhundert entstanden und Andreas Alciatus sein Autor sein soll. Noch in Behrman Buch über Tyrann und Märtyrer hat es diese Verwechslung geschafft. Verwechselt auch Vismann was? Will sie sie sagen, Andreas Alciatus sei vom Amazonas oder die Nambikwara seien die Autoren der Notitia Dignitatum? Natürlich nicht. Ihre Intersse an Kreuzungen geht damit einher, dass historische Material als heiliges Material zu behandeln. Den Murks, Alciatus als Autor der Notitia Dignitatum auszuweisen, das konterkariert den Witz der Kreuzung und den Witz, über die heterogenen Strecke hinweg zwei Elemente zu assozieren. Wenn alles egal ist, alles gleich ist und man nicht mal nachschaut, wie und überhauot Anreads Alciatus Autor eines Materials hätte werden kännen, dass bereits ca. 1000 zirkuliert, bevor er geboren wurde, dann können Differenzierungen keine Rolle mehr spielen. Sie assoziiert die vaguen Linien mit der römischen Akte, ihren Tabellen und Tafelszenen, weil es ihrm in Bezug auf Techniken der Differenzierung auf zwei Punkte ankommt: erstens auf die Tabellen (Auflistungen und Aufschichtungen) und zweitens eine Graphie, die Schrift und Bild umfasst. Die Tabellen sind vague Linien, weil sie etwas in Sequenzen und Frequenzen aufzeichnen. auflisten und aufschichten. Sie sind Graphie, die Schrift und Bild umfasst, sie operieren diagrammatisch und diagraphisch. Sie sind Teil eines Materials, an dem die Trennung zwischen westlicher Zivilisation und anderen Assoziationen klein wird und ihren fundamentalen, prinzipiellen und leitenden Charakter verliert. Die Notitia Dignitatum ist ein Material von West- und Ostrom, dass sich der Ideologie des lateinischen und karolingischen Imperiums entzieht und damit auch den späteren, protestantischen Zivilisationsgeschichten nicht ins Muster passt. Das Material muss ihn verdächtig und zwielichtig bleiben.

Man kann sich gut und einfach vorstellen, dass ein großer Haufen von Juristen sagen würde, das Material der Notitia Dignitatum zähle gar nicht zum Bestand des römischen Rechts, das sei kein Recht, nicht einmal rechtsförmig. Stehen ja keine Sätze drin! Und wenn doch einmal, wie etwa der bekannte Satz, dass der Mensch dem Menschen Pommes sei (gut, der Satz ist nicht allen bekannt, aber denen, die Unter dem Gesetz lesen), dann könne man das kaum ernst nehmen. Zu sagen, was alles kein Recht sei, das fällt Juristen allerdings oft leicht, dafür müssen sie nicht einmal im kalten Krieg heiß gebadet habe. Auch die Mexikaner, Russen, Chinesen oder der Daniel Damler tun doch nur so, als hätten sie Recht. Wird nicht nur gesagt, wird auch geschrieben. Vismann zählt dieses Material aber dennoch zum römischen Recht, das in dem Sinne zwar Verwaltungsrecht ist und Elemente einer Militärverfassung hat, aber mit der Verwaltung von Geschäften (etwa Kredit- und Wechselgeschäft) leicht und ohne weiteres verwechselbar ist.

Vismann assoziiert die vaguen Linien mit der Notitia Dignitatum in einem Schritt, von dem man leicht sagen kann, das sei ein kleiner bis winziger Schritt für sie und ein großer für die Menschheit. In Fußnote 16 passiert’s. Sie verweist sogar nicht direkt auf einen der Codices oder eine der Editionen, die ab dem 15. Jahrhundert mit großer Wertschätzung entstehen, sondern auf Eduard Böckings (allerdings bekannte) Publikation zur Notitia Dignitatum. Man kann daran vielleicht erkennen, wo Vismann damals gearbeitet hat, am MPI Frankfurt. Böckings Publikation ist dort nämlich diejenige, die am leichtesten zu haben ist. Die Publikation ist äußerst handlich, liegt seit Monaten auf meinem Tisch und nimmt kaum Platz ein. Dagegen ist Pancirolis Edition von 1608 ein schwerer Brocken, den habe ich regal stehen, nimmt auf dem Tisch zuviel Platz weg. Keinen der Codices besitzt das MPI, aber noch eine weitere, bildlose Edition aus dem 19. Jahrhundert besitzt es, die die Notitia dignitatum ideenreich und mit Schläue als Anhang zu kaiserlichen Konsitutionen des 4. Jahrhunderts aufgefasst hat. Vismann aber wie gesagt greift in ihrer Dissertation auf das Objekt zurück, das am leichtesten zu haben und zu händeln ist, wenn es darum geht, die vaguen Linien mit der Notitia Dignitatum zu assoziieren.

Noch etwas fällt auf: Goodys Buch, das Fußnote 16 eröffnet, ist ein Buch zur ‚Häuslich- und Herrlichmachung‘ eines unbeständigen Geistes. Nicht gleich an Hausarchitekturen denken, für ein contubernium reicht ein Hausen und Adressieren. In der Schreibszene in Amazonien und in römischer Verwaltung reichen für das ‚Domestizieren‘ schon Operationsfelder, die mit bürgerlichen oder gar feudalen Architekturen wenig oder kaum Ähnlichkeit besitzen. Lichtungen können reichen. Goodys Buch hat, was Rechts- und Bildwissenschaften betrifft (und darauf läuft Fußnote 16 hinaus, nämlich darauf, den Schreibakt auch daran zu fassen, was an ihm Bildakt ist) ein zentrales Kapitel. Das heißt: Was ist eine Tafel? Die Wahrheit ist über den Tisch gezogen.

In der kleinen Passage von Fußnote 16 passiert also viel, dort wird der Schreibakt auch als Bildakt aufgefasst, sogar als Tafelakt – so erscheint nämlich der Akt in der Notitia Dignitatum. Das was an dieser antiken Akte satz- und sprachförmige Schrift ist, macht die Notitia Dignitatum nicht signifikant. Das, was an ihr Tabellen, Tafeln, Karten und Tische sind, das macht sie signifikant. Wenn Akten sich selbst enthalten, dann sieht das bei der Notitia Dignitatum so aus, nämlich tabellenförmig und immer wieder Tafeln, die Tafeln auf Tafeln zeigen.

Tafeln auf Tafeln, Schreine und Schirme auf Tafeln, Schilder auf Tafeln, Täfelchen auf Tafeln.

Vismann hat den Begriff der Schreibszene aufgetischt, die Passage kreuzt aber den Rahmen dessen, was sich innerhalb der Grenzen des Schriftbegriffes hält. Ich bezweifele nach einiger Erfahrung, dass es eine Schule der Kulturtechnikforschung gibt. Aber ich glaube fest an das Credo, was soll man auch anderes mit einem Credo tun? Dessen Formel (schönste Pathosformel) hat Thomas Macho geliefert, mit dem Satz, Kulturtechniken seien älter als die Begriffe, die sie hervorbringen. Es ist nur eine Formel, die ist schon gut.

5.

Für Vismanns Beitrag zur Diskussion um Anfänge und Grenzen von Schrift und Schreiben ist das signifikant, dass sie von Grenzen nicht behauptet, sie würden fluide, sich auflösen, verschwinden und durch eine Welt ersetzt, in der das Wissen vermehrt und immer mehr Anschlüsse gemacht würden, in dem sich damit die Schreiben, die Bilder, die Rechte, das Wissen und die Vernetzung vermehren und immer vermehren würden. Sie liefert damit ein Gegenmodell zu den Geschichten und Theorien der Vermehrung, Pluralisierung und Fragmentierung, die das Dogma der großen Trennung füttern. Auch als Verlustklage taugt Vismanns Passagen zu den vaguen Linien nicht. Vismann macht das, was sie selbst liebenswürdig (besonders an Gaius) geehrt hat und würdigen konnte: einen Anfang, der das Denken der Kreuzung anstossen soll.

Aufgegriffen hat die Passage vor allem einer, nämlich Erhard Schüttpelz, der ebenfalls mit dem Talent zu Ehrung und Würdigung diese Passage weitergedacht hat – zu den Schreiben von Adolf Reinach hin, also zur der Phänomenlogie des bürgerlichen Rechts, die erstens überhaupt eine Theorie des Akt entwickelt hat und für die sich zweitens zwar nur eine handvoll Juristen interessieren, dafür aber Aby Warburg um so mehr interessiert (wie man an seinen Zettelkästen erfahren kann).

Schüttpelz hört bis heute nicht auf, die Passage weiterzudenken, dazu später mehr. Das ist vorbildlich, daran sollen sich die Kollegen der Staatrechtlehre, auch die Verhinderer und Abratgeber, mal ein Beispiel nehmen. Die Beschäftigung mit Vismann Graphien ist Teil einer Arbeit zur Bild- und Rechtswissenschaft, in die Richtung denke ich die Passage weiter. Der Begriff der Graphie, der des Linienzuges und der von Tracht und Trachten denkt Vismanns Denken weiter in eine Richtung, die ich mit Warburgs Richtung verbinden würde.

Wodurch zeichnet sich diese Richtung aus? Da ist das Interesse an einem Recht, das nicht ausdifferenziert, nicht stabil und nicht stabilisierend sein soll – und dennoch Nutzen bringt. Das ist das Interesse an einem Recht, das auch noch mimetisch gedacht wird und damit als Teil einer Epistemologie auftritt, die Roger Caillois zu den diagonalen Wissenschaften gezählt hat. Das ist das Interesse an einer Kritik am Dogma der großen Trennung. Das Dogma muss nicht stören, an der Größe der Trennung soll man (sich) reiben, scheuern und kratzen. Das ist das Interesse an einem Recht, das nicht in seinen kommunikativen Elementen gedacht wird, sondern in seinen operativen Elementen; ein Recht, dessen Anfang nicht in nationalisierten Sprachen, kanonischen Schriften, autorisierten Büchern und monumentalen Netzwerken liegen und mit Konnektivität und Anschlussfähigkeit auftrumpfen muss. Dieses Recht kann schon an Tafeln, sogar schon beim Tafeln im tropischen Wald anfangen (da, wo Tafeln Blätter sind und Zetteln entsprechen). Das ist das Interesse an einem Recht, dessen Verhältnisse weder stabil noch stabilisiert sein müssen, um anhalten und durchhalten zu können. Auch wild bewegt und unbeständig können Verhältnisse anhalten und durchhalten. Das ist Teil einer Geschichte und Theorie unbeständigen Rechts und seiner unruhigen, beunruhigenden, drängenden und dringlichen Objekte.

Was klappert die Mühle am rauschenden Bach? Klipp-Klapp, Klipp-Klapp, Klipp-Klapp.

6.

Im Rahmen der Schreibstunden des Rechts bringt Vismann noch ein zweites Modell an, das ich das Modell von Kafkas Saum genannt habe. Denke ich drüber nach, dann ist das ein Modell von Saum und scrinium (Schrein/ Schirm/ Deckel/ Cover/ Tracht). Das überspringe ich jetzt einmal, ziehe das dritte Modell vor, das pomerium oder die vorgeschobenen und durchbrochene Linie römischer Stadtgründung. Warum?

Im ersten Modell ist hoffentlich deutlich geworden, dass Vismanns Geschichte und Theorie des Recht auf Differenzierungen gerichtet ist, die unbeständig sind, dabei aber in jedem Augenblick auf eine Weise limitiert bleiben, die man als Linienzug beschreiben kann. Das dritte Modell macht dazu ergänzend besonders gut deutlich, dass Vismann diese Differenzierung auf Intensitäten und ‚Ausdrücke‘ bezieht, die zu- und abnehmen, also auf einer Skala stärker oder schwächer erscheinen können. Dabei sind zwei Details dieses Modells der Schlüssel: erstens spricht sie in diesem Modell das erste Mal explizit vom Begehren. Zweitens macht sie das Begehren an dem römischen Linienzug fest, der in den römischen Institutionen geradezu streng an die Skala der Intensitäten schlechthin gebunden ist, nämlich an das decorum ästhetischer Erfahrung, dessen Vorstellung in den rhetorischen, poetischen, architektonischen Institutionen und Manualen scharf zwischen den Polen des Sublimen und des Subtilen entfaltet wird. Mit der Skalierung geht die Differenzierungen mit Adressierungen und Polarisierungen einher.

Vismann greift mit ihren Modellen eine Formel aus dem Faszinationsraum der Systemtheorie auf, nämlich die Formel aus dem Kalkül der Formen Spencer-Brown: Draw a distinction. Alle ihre Graphien tun das, sie zeichen Unterschiede oder ziehen Unterschiede (aus dem Ärmel oder an). Mit dem Beispiel des pomerium aber greift sie auch ein Beispiel aus dem Faszinationsraum einer Bild- und Rechtswissenschaft auf, aus dem heraus Literaturen seit längerer Zeit den Geschichten und Theorien der Ausdifferenzierung, zumal denen permanter Reformation, andere Geschichten und andere Theorien zustellen. Die richten sich an der Rhetorik und ihren Skalierungen aus. In den sechziger Jahren wendet sich die Kunstgeschichte in einer Kritik an der Historiographie der Moderne, deren Vorstellung von Autonomie und System, verstärkt der Geschichte der Rhetorik zu, hierfür stehen u.a. Mühlmanns Arbeiten zu Alberti und Baxandalls Arbeiten zur Rhetorik und Stadterfahrung. Beide verstehen Kunstgeschichte nicht unbedingt als Geschichte von Künstlern, die erst Werke schaffen und dann Schüler haben, nicht als Geschichte von Werkereignissen, sondern als Geschichte der Regeln, Routinen, Rekursionen, Verfahren und sogar (so in Mühlmanns Habilitation) der Alghorithmen. Das alles kommt nicht mit dem Computer auf, der Aufzug des Computers ist der Nährboden für die Aufmerksamkeit, die die Kunstgeschichte ab den Sechzigern der Rekursion, Regeln, Mustern und Rhetorik widmet. Das Stadttor, die Stelle, an der der vorgeschobenen Linie Roms eine Unterbrechung eingeräumt ist, ist der neuralogische Punkt, ein Relais, eine Verschaltung der Interessen, die Cornelia Vismann aufbringt und der Interessen, die diese Kunstgeschichte aufbringt.

Das pomerium führt zu etwas: u.a. Stadtgründung, Stadtmauer und Stadttor. Mommsen nennt den Linienzug vorgeschoben, ob der Witz freilich gemacht wurde, wird sich nicht klären lassen. Die Formulierung bleibt äußerst witzig, denn der Linienzug führt zwar zu etwas, ist aber doch vorgeschoben, also Reproduktion, Kopie, Wiederholung, Simulation, Dissimulation und Kontrafaktur einer anderen, ebenso gründlichen Linie Roms.

Dieser Linienzug ist ohne Mimesis und Rekursion nicht zu denken, nicht ohne Begehren und, das ist mir das wichtigste daran, nicht ohne Skalierung/ Skala. Dass Vitruv und Alberti das Stadttor im höchsten Register der Skala registrieren, macht ohne Skala keinen Sinn, und die Skala macht keinen Sinn, wenn der Linienzug sich nicht auf der Skala wiederholen, dabei auch an stärker und schwächerer Stelle, also sublimer oder subtiler wiederholen könnte. Die Differenzierung hört bei Vismann nicht auf, auch Skalierung, Stratifikation, Musterung und Messung zu sein und mit Wesen zu tun zu haben, die ausschlagen können.

Jetzt langt es, jetzt reicht es.

Die Differenzierung fragmentiert nicht, sie bleibt Traktion, Attraktion, Distraktion, Kontraktion, bleibt unbeständig. Nicht immer, aber in dem, was ich an Vismann erkenne. Was an- und durchhält, das sind die Wellen. Vismann macht Anfänge, die man weiterdenken muss. Eine Richtung wäre wie gesagt die von Warburg mit seinem Denken der Polarität. Der Versuch, Bild- und Rechtswissenschaft auch auf die Geschichte der Rhetorik und des decorum weiterzudenken, das würde ich nicht als weiteren, anderen, sondern denselben Versuch verstehen. Warburg ist in der Entwicklung seiner Ideen auch durch das Wissen der Rhetorik gegangen. Eine andere Richtung wurde schon angedeutet: Vismann entwirft Schreibszene und Schreibakt nicht als Kommunikation, sondern als Operationen, die verkettet sind und dabei auf Operationsfeldern stattfinden. Ich würde die Schreibszene und den Schreibakt nicht in Variation, Selektion und Retention/ Restabilisierung zerlegen. Ich würde beide in Trennung, Assoziation und Austauschmanöver zerlegen, freilich, um analytisch und kritisch abstrahieren zu können. Das macht es mir zumindesat einfacher zu sehen, inwieweit Warburg und Vismann Probleme, Fragen und Gegenstände geteilt haben und inwieweit sie am Selben gerabreitet haben.

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