I.

Immer dann, wenn irgendetwas anfängt, dann fängt auch das Recht an, wenn anzufangen eine juridische Kulturtechnik ist und juristische Methode hat. Das wird nicht in einer Sekunde sein, sondern mindestens in zwei Sekunden. Don’t worry! Spricht man vom Anfang des Rechts, dann ist der Genitiv hinreichend doppeldeutig, um die Frage nach dem Anfang aporetisch zuspitzen zu können und sie in Passagen entfalten zu können oder um in die Abstraktion der Paradoxie und Metaversion einsteigen und sich in die Details der Parasiten und Subversionen einfühlen zu können.

Gelungene Gründungen kämen immer zwei mal vor, behauptet Cornelia Vismann in einem Aufsatz zum Instituieren, der den Titel Die Macht des Anfangs trägt und einer jener Aufsätze ist, in denen sich Miss Vis mit römischen Institutionen befasst. Die Institutionen sind schon ein Beispiel für diese elementare, auch elementar temporale Zweiheit. Sie kommen mindestens zwei mal vor. Auf der Strecke oder im Zuge juristischer Methoden kommen sie mindestens zwei mal vor: zum Beispiel einmal als antikes Manual von Gaius und einmal als Kompilation des spätantiken und imperialen, oströmischen Apparates von Iustinian. Auf der Strecke und im Zuge juridischer Kulturtechiken kommen die Institutionen ebenfalls mindestens zwei mal vor, zum Beispiel einmal in der gerade erwähnten Version von Gaius und einmal in der Version von Quintilian. auch ohne doppelten Text: einmal Gaius und einmal die Protokolle der Stadt Rom. Wo man auch hinfasst, wo man hinblickt, wo man auftritt oder aufsitzt: Zwei sind schon da und sind ein Zweifaches. Der Anfang des Rechts ist gedoppelt, wird gedoubelt, ist doubliert. Er wird dem einen oder dem anderen zwielichtig vorkommen.

Die Bild- und Rechtswissenschaft, die sich an Aby Warburg und Cornelia Vismann orientiert (und der zwei Vorbilder im Hinblick auf die Technik der Verdoppelung für’s Erste reichen), die geht mit einer Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken einher. Damit wird das Angebot gemacht, Rechtsgeschichte und Rechtstheorie einmal nicht im Hinblick auf das Allgemeine, Beständige und Stabilisierende hin zu entfalten, sondern auf die Wiederholung und das Unbeständige hin zu entfalten.

Das ist Teil einer Kritik am Dogma der großen Trennung (Goody, 1977; Viveiros de Castro, 2009) und damit Beitrag zu den Theorien der Vernetzung (für diese Richtung ist u.a. Bruno Latour bekannt geworden) und Kooperation sowie Kritik eines Gedächtnisses, das stolz und kurz gehalten wird, also Kritik an Geschichten der Fragmentierung, Ausdifferenzierung und vom Take-Offs des Westens. Unter anderem zeigt sich das Angebot in dem Fokus auf Objekte, Medien, Formen und Techniken, die als minor, niedrig, schwach oder klein verstanden werden und von den Objekten, Medien, Formen und Techniken unterschieden werden, die als groß verstanden werden, u.a. weil sie die große Trennung, den Take-Off einer groß angereicherten oder bereicherten, sogar groß beschleunigten Assoziation tragen sollen. Sie sollen zum Beispiel die Trennung der großen Gesellschaft tragen, die von manchen Leuten als Westen oder als moderne Gesellschaft vorgestellt wird. Beispiel für Kleines sind zum Beispiel Diagramme oder Tabellen. Das Wort Tabelle markiert das Kleine explizit. Das Tablett ist auch so eine kleine Tafel, der Teller ist so eine kleine Form des Tabletts. Im Bereich der Architekturen haben wir eine vergleichbare Unterscheidung, die zwischen tablinum (kleines/ minores Archiv) und tabulatorium (großes Archiv). Kleines ist klein im Vergleich und im Verhältnis, ist also schon ein Effekt von Unterscheidung, Skalierung, Stratifikation, Messung und Musterung. Klein ist das Kreischen, das Palavern auch, aber die Sprache ist groß. Klein ist die Skribbelei, groß ist die Schrift. Klein sind die Zettel, die Notizen, die Akten und Kalender, groß aber ist das verfasste Buch. Klein ist das Zählen und Listen, groß sind die Computer und die sozialen Netzwerke. Die Stadt ist klein, der Staat ist groß.

Gelungene Gründungen und Anfänge kommen immer zwei mal vor. Inwieweit gibt es darin Kleines und Großes, technisch formuliert: was ist an Anfängen Effekt eines Verhaltens, das skaliert, stratifiziert, misst und mustert, damit ein Verhältnis bildet, das als polarisiertes und polarisierendes oder als vagues (wellendes/ schlingendes/) Verhältnis gedacht werden kann? Ob eine Frage seltsam ist, das ist eine seltsame Frage. Sicher kann einem eine Frage fremd sein, aber da kommen die Fragen ja her, aus entfernter [sic!] Heimat hinter den Blitzen rot, von dort, wo einen keiner mehr kennt. Und wenn sich eine Frage stellt, dann stellt sie sich nunmal und wird nicht dadurch schlummernd liegen, dass man mit ihr fremdelt. Also: die Frage stellt sich, nochmal: Inwieweit sind Anfänge klein und groß? Was ist am Anfang Effekt eines Verhaltens, das skaliert, stratifiziert, misst, mustert und damit ein Verhältnis bildet, das als polarisiertes und polarisierendes oder als vagues (wellendes/ schlingendes) Verhältnis gedacht werden kann?

II.

Dieser Frage gehender Atlas und die Kartographie nach, soweit sie Gründen nachgehen. Das ist eine These. Anders formuliert: am Atlas und an der Kartographie kann diese Frage Antworten finden. Nicht nur da, da aber auch. Die These lautet also nicht, dass es die besondere Funktion oder der Aufgabe eines Atlas und einer Karte wäre, das Verhältnis zwischen Kleinem und Großem aufzuspannen. Atlas und Kartographie sind Beispiele. Für die Kartographie ist leicht zu sagen, dass sie als Graphie in rechtshistorischen und rechtstheoretischen Registern kleiner Medien, Objekte, Formen und Techniken auftaucht. Die Rechtsgeschichte und die Rechtstheorie, die behauptet, dass sich das römische Recht und dass sich die westlichen Rechtsordnungen durch Karten auszeichnen, die muss man nämlich suchen.

Das Dogma der großen Trennung, das ich im Blick habe (es gibt andere) bildet sich im 19. und 20. Jahrhundert unter anderem an Schrift und Sprache aus. An der sog. Notitia Dignitatum, die Kartographien enthält, kann man beobachten, wie sie im Laufe des 19. Jahrhunderts in Registern des Kleinen auftaucht. Ich spreche nicht vom Landen und Einrasten. Die Kritik am Dogma der großen Trennung braucht nicht die Behauptung, dass dieses Dogma ein Gussmaschine, ein Walze oder eine Presse sei. Das Interesse, das in der Kritik mitläuft, braucht nicht die Behauptung, dass etwas ignoriert, nicht hinreichend wahrgenommen, unterdrückt oder verdrängt würde. Denn das Intersse ist doch ohnehin da oder eben nicht. Mit solchen Thesen von Verdrängung, Ignoranz oder Unterdrückung härtet das Verhältnis zwischen dem Kleinen und dem Großen sogar aus. Mit solchen Thesen operiert man selbst innerhalb des Dogmas großer Trennung. Dieses Dogma muss man aber nicht unbedingt befolgen.

Die Notitia Dignitatum taucht also im 19. Jahrhundert in Registern des Kleinen auf. Aber das heißt nicht, dass sie von dort aus nicht wieder groß gemacht wurde oder werden kann oder dass der Eintrag in Registern des Kleinen die Skalierung und die Stratifikation abschließen würde: Gegen große Trennungen lässt eine mindere Anthropologie kleine Mannigfaltigkeiten wuchern, keinen Narzissmus der kleinen Differenzen, schreibt Eduardo Viveiros de Castro in der kannibalischen Metaphysik zuversichtlich. Diese Zuversicht soll für die Überlegungen zum Atlas in Pernambuco, zur Kartographie und zu den juridischen Kulturtechniken übernommen werden.

Eintragungen im Register differenzieren etwas. Dass damit etwas ausdifferenziert sei, ist nicht gesagt. Die Kartographie der Notitia Dignitatum wird im 19. Jahrhundert in Registern des Kleinen verzeichnet, wenn und soweit sie nicht als Rechtsquelle verzeichnet wird und ihre Technik nicht als juristische Methode registriert wird, sie aber weiterhin mit römischem Recht assoziiert bleibt. Dann ist sie etwas, das andere Wesen und Gesellschaften, die nicht römisch sind und kein römisches Recht haben, auch haben. Dann ist sie ein kleines, schwaches, niedriges oder minores Medium: an ihr wird austauschbar und verwechselbar, was römisch und was Recht sein soll. Oder aber, das kann auch sein, an ihr wird das, was römisch und Recht sein soll, zu jener Wiederholung, die Deleuze (Differenz und Wiederholung, 1968) als eine Ordnung begreift, die nicht die Ordnung der Allgemeinheit mit ihren Ähnlichkeiten und Äquivalenzen ist. An dieser Stelle geraten wir in eine Spannung zwischen den Vorstellungen der Austauschbarkeit und Ersetzbarkeit, wie sie vom Rechtsbegriff und vom Begriff der juristischen Methode ferngehalten werden sollen, und den Vorstellungen von Austausch und Ersatz, die Deleuze als Merkmal einer Ordnung der Allgemeinheit begreift. Diese Spannung soll hier und jetzt nicht aufgelöst werden, sie soll die Fragestellung weiter antreiben.

Noch einmal zusammengefasst und schnell gerafft: an Atlas und Kartographie wird die Frage nach dem Anfang auch eine Frage nach einen polaren (nämlich elliptisch kreisenden, wirbelnden sowie werbenden) und vaguen (nämlich wellenden sowie schlingenden) Verhältnis, das durch Kleines und Großes geht.

Die Zweiheit, von der Vismann spricht, ist die Medialität, das Artifizielle, das Technische des Anfangs. Diese Zweiheit ist Zweideutigkeit und Ambiguität, dazu noch in einem spezifischen Sinn, den es weiter zu entfalten gilt: nämlich vague und polar. Diese Zweiheit ist Montage, und weil wir im Feld der Bild- und Rechtswissenschaft operieren, ist Montage Bilderstreit. Sie ist eine Technik, Bilder zu bestreiten und aufzubringen.

III.

In der Literatur zu juridischen Kulturtechniken hat Cornelia Vismann in ihrem Buch über Akten auf die Notitia Dignitatum in den Passagen zu den Schreibstunden der Nambikwara verwiesen. Das ist ein verrückter Beitrag, den sie später explizit als Beitrag zu einer Geschichte und Theorie der Kartographie wertet. Bernhard Siegert hat dazu ebenfalls beigetragen (dazu später mehr). Sabarish Suresh hat besonders dazu beigetragen. Er schreibt von einen Cartojuridismus der East India Company.

Sabarish Suresh: Circumscribing East India Company

Vom Stand der Wissenschaft soll man erst einmal nur mitnehmen, dass etwas vorliegt, u.a. nämlich eine Bild- und Rechtswissenschaft sowie Entwürfe zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken, für die Rechtswissenschaft nicht da endet, wo der Begriff des Rechts und der einer juristischen Methode aufhört. Es liegt eine Wissenschaft vor, die nicht an Thesen der Fragmentierung und Ausdifferenzierung anschliesst. Ab da beginnt die Unbeständigkeit, nämlich unter anderem der Umstand, dass man, wenn man von der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken spricht, nicht von einer ordentlichen Schule, einer Art Ordensgemeinschaft spricht. Hat man einen pedantischen Sinn für die Fragestellungen dieser Forschung, spricht man nicht einmal von Autoren, die stabile Repräsentationen von Meinungen wären. Man spricht eher von launischen Schreibern und von verketteten Umständen (durchschaut also noch diejenigen, die sich als Väter oder Gründungsfiguren dieser Forschung präsentieren und achtet dann darauf, wie sie das trotz allem schaffen.)

Im Kontext einer Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken lautet eine Frage, inwieweit der Linienzug, den Sabarish Suresh bescheibt, nicht ins Register der Souveränität, aber in andere Formen von Potenz und puissance passt. Wenn man diese Geschichte und diese Theorie mit dem Namen Cornelia Vismann assoziiert und dann noch seine Vorstellung von Cornelia Vismann allein auf den Bewerbungsvortrag stützt, den sie für die Vertretung des Lehrstuhl für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken in Weimar geschrieben hat, können sich bei mangelnder Sorgfalt und mangelnden Interesse Verkürzungen einschleichen, die sich wiederum zu groben Missverständnissen auswachsen können. Es ist schon passiert, wird nämlich behauptet, Vismann sei an Medien und Kulturtechniken wegen, im Rahmen und nur im Hinblick auf deren Souveränität interessiert gewesen. Das stimmt nicht. Es stimmt für die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken nicht, die auch die Rhetorik als archäologische Fundgrube begreift, gilt für Siegert und Vismann nicht und soll mit Nachdruck deutlich gemacht werden, inbesondere weil an den juristischen Fakultäten und Fachbereichen in Deutschland vereinzelt ein grob verkürztes und damit falsches Bild, insbesondere von Vismanns Forschung gezeichnet wird. Dass das Bild falsch sei, das sei mit Zurückhaltung gesagt, denn jeder blickt das Bild, das er verdient. Die Pointe, dass die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken nach dem Minoren fragt, die geht in den Thesen, dass Vismann auf Souveränität nicht verzichten könnte, verloren. Auch das sei mit Zurückhaltung gesagt, den das Verlieren kann dem Thesensteller ein Gewinn sein. Wem das Minore nichts sagt und wem es keine Fragen stellt, der muss damit nichts zu tun haben. Wem die Höhe der Zeit und ihre Größe Frage stellt, wem das Kleine aber keine Fragen stellt, der verliert nichts, nicht einmal dann, wenn er ein falsches Bild von Vismann zeichnet. Man kann davon ausgehe, dass alle jeweils genau das wissen, was sie wissen wollen und sogar wissen sollen. Zumindest erhöht sich kein Druck, kein Drängen und keine Dringlichkeit dadurch, dass man nicht davon ausgeht.

Vismanns Beitrag zur Geschichte und Theorie von Atlas und Kartographie besteht darin, erstens die Aufmerksamkeit für die Notitia Dignitatum und das minore, römische Recht (also auch für den Kalander des Filocalus) geschärft zu haben, daraus eine Geschichte und Theorie des Akt und der Akte entwickelt zu haben und dabei ein vielfältiges (die Zahlen können exakt angegeben werden) Modell der Graphie entwickelt zu haben. In historischer Hinsicht legt Vismann hier eine Rechtsgeschichte und Rechtstheorie an, die mit dem Vokabular von Niklas Luhmann und Jacques Derrida daherkommt und auf eine besondere Weise schon Kritik an den Ideen der Fragmentierung, Ausdifferenzierung, der großen Trennung und des kurzen, stolzen Gedächtnisses leistet. Alles das, was Vismann nicht nur beschreibt, sondern ausschreibt, also zu einem Modell entwickelt, das kommt in Rom, im Recht, im Westen und in der Moderne vor. Woanders und ohne das alles aber auch. Die Nambikwara haben es auch. Die Notitia Dignitatum hat es auch. Die Hetäre Phryne, die wohnt im Osten, sie hat es auch. Das laub- und zettelartige Journal mit der Erstveröffentlichung von Kafkas Vor dem Gesetz hat es auch. Albertis Velum und sein (porno-)graphischer Einsatz bei Dürer hat es auch. Gitterstäbe haben es auch.

Ja was denn nun? Die Fertigkeit, eine Technik, die hilft, Recht wahrzunehmen, ohne notwendig im Recht zu sein. We Warburgs may call it Distanzschaffen und Verleibung. Vismann bestreitet nicht, dass es Rom, Recht, Westen und Moderne gibt und dass sie allesamt was ganz Besonderes seien. Ihre Kritik am Dogma der großen Trennung ist nicht als Widerlegung angelegt. Es wäre ignorant zu behaupten, dass die Vorstellung von Westen, von der Fragmentierung und Ausdifferenzierung, vom Triumph im Bilderstreit oder im Streit der Fakultäten, von Durkheims, Webers und Luhmanns Errungenschaften nicht wirkmächtig wäre. Eine Pointe von Vismann liegt im Zuge einer Bemerkung, die sie in ihrem Weimarer Bewerbungsvortrag gemacht hat: Die Kunst besteht darin, neue operable Unterscheidungen zu treffen, und zwar genau da, wo die Theorie ihre Ununterscheidbarkeit nachgewiesen hat (Vismann, 2010). Vismann assoziiert diese Kunst mit ihren Listen, ihrer Archäologie, die Schichtung, Skalierung, Stratifikation und Musterung bleibt:

Vismann schreibt von einem Grundakt des Linienzuges und einer kartografischen Markierung. Grund bleibt hier auch Acker, geologische und sogar chthonische Schicht, schon auf dem Erdboden und trotzdem noch unten, denn der Furche wird dann die Architektur und die Koextension von Recht und Stadt aufgesetzt. Auf so etwas baut, daran bildet sich symbolische Ordnung aus, das Imaginäre und das reale verbleibt daran. In diesem Text expliziert Vismann ihr Interesse an diagonaler Praxis und diagonalen Wissenschaft. Dazu schreibt sie nämlich zu der Instituierung auch über die Kette der Substituierungen und die Achsen der Verschiebung. Die Trennungen bleiben von Assoziationen und Austauschmanövern begleitet. Was die Trennungen an Größe aufbauen, muss unbeständig bleiben, weil zu jeder Trennung die Assoziation und das Austauschmanöver verbleibt.

Das sind Referenzen (nicht Zitate) zu einer Archäologie, die durch Baseler Archäologen oder durch Aby Warburg auch in Zitaten vorkommt, die aber Vismann nicht als Zitat nutzen muss, weil es nicht darum geht, Autoritäten herbaizuschaffen, die man anderen Texten Texte belegen sollen. Es ght um eine Problemstellung, die ich als Problemstellung des Minoren, Vaguen und sogar Polaren begreife. Schon das, was Vismann in dem Aufsatz zur Kette der Substituierungen und zu Achsen der Verschiebung schreibt, hat mit Schichtung, Skalierung, Stratifikation, Messen und Mustern zu tun. Es hat mit der mit dem Vorkommen von kleinen und großen Medien, Objekten, Techniken und Formen zu tun. Es hat damit zu tun, was als Element des Rechts und als juristische Methode zu eigen gemacht wird und was nicht, auch wenn es dem Recht assoziiert bleibt. Die Fragmentierung und Ausdifferenzierung bleibt da von Kontraktionen und Distraktionen begleitet. Das Recht, seine Allgemeinheit, bleibt von Wiederholung begleitet. Die Unersetzlichkeit des Rechts bleibt von Austauschbarkeit begleitet – et vica versa. In der Literatur zum Minoren ist auch von Symmetrie die Rede. Es bietet sich aber auch an, von doppelter Asymmetrie zu sprechen, also von zwei Asymmetrien, die sich wechelseitig zueinander verhalten und darin ihre Ziele anhaltend und durchhaltend messen und missen. Das Kleine ist nicht das gleiche wie das das Große, nur in klein. Eine Stadt ist nicht das gleiche wie der Staat, nur in klein. Eine Tabelle ist nicht das Gleiche wie eine Tafel, nur in in klein. Aber das Selbe zieht durch, pulsierend, rhythmisch wie die atmende, hauchende Lunge, deren An- und Abschwellen, deren Kontraktionen und Distraktionen das Selbe hat.

Wenden werden: Rückseite der Kannibalischen Metaphysik mit Diagonalem, Frankfurt 2025

Es ist flugs abstrakt geworden. Vismanns Hinweis auf den pflügenden (also Plaue und Palaver machenden) Grundakt des Linienzuges macht sie am pomerium (der vorgeschobenen Linie Roms) fest. Das ist choreographisch und kartographisch ein Kreisen und, weil es kreuzt, das, was die Grimms kreten nennen und als Protokoll fassen. Weniger abstrakt: In Vismanns Passagen zum pomerium ist u.a. Leon Battista Alberti eine Referenz (kein Zitat). Referenz ist hier also konkret eine Institution und ein Manual, nämlich Albertis De Re Aedificatoria. Dort spielt der Grundakt der Kartographie eine deutliche Rolle. Die ist schon deswegen technisch, weil sie humanistisch ist, also umwegig und wieder über andere Referenzen führt, nämlich in der Welt der Texte über einen antiken Text von Vitruv und über ein antike Stadt und ihre Objekte, nämlich Rom. Für Florenz und die Renaissance ist die Antike eine entfernte Zeit, Rom ein entfernter Raum. Für Alberti ist Rom ein entfernter Denkraum. Das ist Technik und im Sinne der Kulturtechnikforschung Dogmatik, weil es umwegig ist und über Entferntes führt, damit die Rekursion verfalten lässt. Hier bildet sich u.a. ein Verhältnis zwischen Recht und Kunst aus, das auch vom Verhalten des Vaguen und Polaren gezeichnet ist. An diesem Verhältnis wird die abstrakte Frage, was Symmetrie oder was doppelte Asymmetrie sei, konkreter. Was für ein Verhältnis besteht zwischen einem römischen Stadttor und römischem Recht? In der Welt der Wiederholung: Welches Verhältnis besteht zwischen einem Triumphbogen und dem römischen Recht? Welches Verhältnis besteht zwischen der Fassade von St. Andrea in Mantua und römischem Recht? Die Fragen reihen sich auf, schon weil sich an jeder Stelle nicht nur die Frage nach einem Unterschiedes stellt, sondern auch nach dem Maß, dem Muster, der Schicht und der Skalierung dieses Unterschiedes.

IV.

Ignorant zu behaupten, Karten würden nicht ignoriert. Aber Ignoranz zum Ausgangspunkt für Aufmerksamkeit zu machen, ist ein etwas etwas kurzatmiger Effekt. Karten können verdrängen und verdrängt werden, sie können unterdrücken und unterdrückt werden. Aber das zum Ausgangspunkt für eine Betrachtung zu machen, das ist entweder wieder ein kurzatmiger Effekt oder geht daran vorbei, was u.a. Foucault als das Produktive beschrieben hat. Mit Ricardo Spindola geschrieben: be as it may. Kartographien sind unter anderem deswegen minor und klein, weil sie eine besondere Weise des Freien verfahren lassen, nämlich eine Freiheit, die auch libertinär, frivol, burlesk und obszön sein kann. Sie kann subtil und niedrig im Sinne rhetorischer Institutionen und deren Affektökonomien sein. Karten aus Recife tauchen explizit mit Markierungen und Adressen auf, die sie in diesem Sinne als kleine Medien, Objekte, Formen und Techniken markieren. Das Minore der Karten muss nicht unbedingt in und auf Ignoranz, Verdrängung oder Unterdrückung bestehen. Das betrifft unter anderem eine der berühmtesten Karten von Recife:

Diese Karte hat eine Geschichte, von der Teile (Elemente) bei Albert O. Hirschmann beschrieben werden, wenn er die Geschichte der Ökonomie auch als Geschichte von Regimen (oder einem Regen! Anm. FS ) beschreibt, die Leidenschaften betreffen. Leidenschaften sind auch Passionen, in mehrfacher Hinsicht, weil sie nicht nur eine unbeständigen Zustand bezeugen (besser gesagt; sein Symptom und/ oder seine Repräsentation sein können), sondern auch durch andere Passionen erzeugt sind und andere Passionen erzeugen. Nicht nur die Aktionen entstehen im Verhalten der Reaktionen, die Passionen tun es auch. Wo Passionen markiert werden, da werden Leidenschaften und Interesse, also auch Leiden auf ‚beiden Seiten‘, quasi auf Seiten aller Involvierten, markiert. Da werden sie nicht nur markiert, da werden sie rekursiv und reflektiert. Die Karte von Recife markiert Leidenschaften, Leiden und Interessen. deutlich.

Wie das? Die Karte ist in Teilen als Quod-libet angelegt, und zwar da, wo sie Ansätze exzessiver Mimesis (Lutz/ Siegert) zeigt. Das ist die Stelle, wo auf der Karte rekursiv eine Karte gezeichnet ist, die sich aufrollt, Blick freigibt und einem Teil der Karte vorgehängt bleibt. Die Karte-auf-Karte operiert hier als Bild-im-Bild und als Heteroglosse (Kemp/ Bachtin), als Kommentar ihrer selbst. Sie schafft sich selbst gegenüber Distanz.

Solche Operationen werden im Barock auch Teil des Quod-libet, also zu einer Bildgattung, die im Niedrigen, Minoren, Kleinen und Subtilen registriert wird, weil sie frivol, burlesk und ‚gebrochen‘ sind. Das ist die Zone einer leidenschaftlichen Ökonomie, die von der Sphäre des Souveränen und hohen Standes abgesetzt ist, aber auch vom Höfischen und Höflichen abgesetzt ist und von dem, was man in die Zone des Staates und seiner herrlichen, fürstlichen Herrschaft stellen würde. Jacob Ducks Bordellszene, das ist eine Küchenszene und eine Treppenszene. Sie verwendet diese Karte noch einmal, platziert sie treffend im zweifelhaften (zwielichtigen) Souterrain, dort, wo es ein Hinabsteigen gibt (wie beim Akt, den Künstler wie Richter malen). Ein Aufsteigen gibt es aber auch. Eine Freiheit wird hier gewürdigt, ich würde nicht behaupten, dass sie aufgewertet wird, aber sie wird auch nicht abgewertet – sie wird an niedrigen Stellen wiederholt. Sie ist vague, denn sie geht auf und ab, wie wellt und schlingt. Das gemälde von Duck ist eine Würdigung, man kann aber auch im Hinblick auf das decorum von Messen, Mustern, Schichten sprechen, auch von Skalierung, denn die Treppe ist schon im Bild. Und wiederholt wird hier auch das Schichten des Quod-libet. Ob die Würdigung etwas frei setzt, das ist wohl fraglich, aber sie wiederholt eine freie Situierung. Die Freiheit ist eine im Regime der Passionen, also auch der Leidenschaften und des Leidens, zumal aller Involvierten. Alles Pathologische sieht man hier indirekt, einen Teil (nämlich die Arbeit auf der Zuckerplantage) sogar direkt. Bilder sind von Unsichtbarkeit gefüttert, wie es bei Descola heisst. Solche Bilder sind vague und polar, auch weil eine Scharnieroperation (Lutz/Siegert) darin bestehen kann, die Verhältnisse, auch die zwischen Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit, auch die zwischen Aktion und Passion, auch die zwischen oben und unten wenden, kehren und kippen zu können.

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