
I.
Wien, Wien, ja was denn nun?
Die Regierung wurde bis auf weiteres zurückgeschult. Gleich folgen dann die Folien meiner Präsentation in Wien St. Marx (wo, wenn nicht hier, Folien besprechen?).
Das waren drei plus eins ergiebige Tage. Benno Wagner hat Kafkas Listen vorgeführt und daran erinnert, wie risikoreich es ist, in Brauereien wie derjenigen von Luhmanns Vater in Lüneburg zu arbeiten. Man ist dort unfallversichert, weil man von Leitern fällt, Bierfässer über Füße rollen und Flaschen explodieren. Allein deswegen ist es schon gut (denn sicher ist sicher), dass Luhmann sich für eine Karriere entschieden hat, die vom Verwaltungsjuristen zum Professor reichte. In der Universität gibt es zwar auch Leitern, Fässer und Flaschen. Man fällt in der Universität auch runter, wird auch überrollt und nicht nur die Flaschen explodieren auch hier, aber alles nur im Sinne der Übertragung. Veronika Tacke war dann auch da, also sowohl in Bielefeld als jetzt auch Wien, sie hat mich beeindruckt, da wehte schönster Bielefelder Stil durch den Raum. Sie hat auch etwas von Buster Keaton in den Augen, auf jeden Fall führt sie vor, wie produktiv man Nüchternheit und Präzision mit Pathos kombinieren kann. Anton Tantner, der Archäologe des Informationsverwaltungsrechts schlechthin, hochgelehrt-barocker Forscher zu Kulturtechniken der Nummerierung und des Zählens, den habe ich jetzt das erste mal Live und in Farbe gesehen; er war so großartig wie seine Texte. Tantner ist Bruder im Geiste, weil er die Aufkunft des technisch-zeitgenössischen Subjets, das vereinzelt homo digitalis genannt wird, archäologisch erschließt. Für mich ist so technisches Subjekt ein künstliches Subjekt, also ein rhetorisches Subjekt und ein Renaissance-Effekt. Dieses Subjekt ist ausserdem ein Kind von Atlas und Fortuna, von Nemesis und Occasio, also der polare, unbeständige und melancholische Charackter, der zwar allem entfremdet ist, der aber auch alles verfremdet, alles übersetzt und alles händelt. Für Tantner ist so technisches Subjekt dasjenige Subjekt, das alles adressiert und das von allem adressiert wird, das alles zählt. Tantner führt seine Archäologie des zeitgenössisch-technischen Subjektes so vor, wie ich: distanzschaffend und verleibend. Er ist ein Fall dieses Subjektes, me too. Wir sind wie Inkarnationen längst wieder chthonisch registrierter Ahnen. Tantner ist mein Zeitgenosse, im nachdrücklichen Sinn, und das Zeitmedium, das unsere Zeit teilen lässt, ist in dem Fall eine frühneuzeitliche Episode dieses technisch-zeitgenössischen Subjekts. Niels Werber der Große, der war auch da, der ist einer der größten Voskuilfans (nicht: Vosskuhle, aber da verrate ich wohl nichts) und kann ansteckend davon erzählen; Burkhardt Wolf berichtete von Conduite-Listen, also gab es was zu juridischen Kulturtechniken der Stratifikation. Und bald erscheint ein Buch, auf das ich dringend warte, nämlich zur Geschichte des Disziplinarrechts in der Moderne. Therese Garstenauer hat nämlich ihre Habilitation vorgestellt, ich kann es kaum erwarten, das Buch zu lesen. Heinz Drügh: gibt es eine sympathischere und noch treffendere Stimme, Gedichte zu lesen, in denen die Kinder nicht versiegen?
Ich habe mir, nicht heimlich, Kalbsries und Kalbshirn gegönnt, einmal im Blauensteiner, einmal im Giorgina. Ausserdem ist mir jetzt endlich klar, was Tschecheranten sind, die Bedeutung dieses Begriffes stand mir früher nur verschwommen vor Augen. Jetzt aber habe ich den Klaren, den Blick!
So, Chefitäten, zur Sache!

Mappen listen, sie sind Akten. Dieses Bild stammt aus Mappe 39b, in ihr will Karl von Amira, wie er notiert, privatrechtliche Zeremonien, also (Choreo-)graphien oder Protokolle einer privaten Praxis öffentlicher Dinge sammeln. Also sammelt er Bilder, durch die Bewegungen gehen.
Diese Protokoll geht damit einher, die Hand aufzulegen, es ist der mancipatio affin oder verwandt, die von Gaius seltsamerweise eine imaginäre oder bildiche venditio genannt wird, obschon kein Verkäufer ins Protokoll involviert ist. Jemand, der seine Herrschaft über ein Ding verliert ist zwar dabei, steht aber unbeteiligt in der Gegend herum. Es ist darum möglich, dass Gaius den Bergriff venditio so verwendet, wie er angeblich eine Metapher oder Trope sein soll. Es ist möglich, dass diese Verwendung aber auch keine Metapher oder eine reine Trope ist.
Auf jeden Fall meint venditio dann ein Tosen, Wirbeln, Werben, ein Wind-machen, wie Ventilatoren es tun und wie es ganz oben am Mont Ventoux gemacht wird. Wie gesagt: auf dem Bild oben sieht man etwas, was der Geste der mancipatio durch das Handauflegen zumindest ähnlich, affin oder sogar verwandt ist. Das Bild in Mappe 39b zeigt zwar keine mancipatio, aber eine Wiederholung, nämlich eine Übertragung der Übertragung.


Schon wieder Fähnchen im Wind.
Ganz rechts als Wappen und auf einem Wappen der Gemeinde St. Moritz/ Graubünden/ Schweiz, über amtlichen Nachrichten.
Das Wappen ist rekursiv, nämlich Fähnchen im Wind auf der Grundlage von Fähnchen im Wind. Es ist auch das, was Wolfgang Kemp unter Rückgriff auch Bachtin eine Heteroglosse nennt und damit erstens als Bild-im-Bild, zweitens als kommentarförmig versteht. Die Rekursion kann damit zwischen Selbst- und Fremdreferenz kippen.
II.
Die Rinder kommen, die Rinder gehen: gut, dass es Listen gibt. Die Gaben kommen, die Gaben gehen: gut, dass es Listen gibt. Die Aufgaben kommen, die Aufgaben gehen: gut, dass es Listen gibt. Die Ämter kommen, die Ämter gehen, gut, dass es Listen gibt. Und nicht nur das. Es gibt auch (Bilder-)Listen des römischen Rechts. Ich stelle zwei Quellen vor, die Notitia Dignitatum (395/425) und den Chronographen 354, in denen sich charakteristische Bilderlisten römischen Rechts finden. Mit diesen beiden Quellen befassen sich Aby Warburg und Cornelia Vismann. Für Warburg und Vismann handelt es sich bei den Bilderlisten römischen Recht um bestimmende Quellen. Das heisst, dass man darin, wie die beiden sich mit diesen Quellen befassen, beide als die originellen Wissenschaftler erkennt, die sie sind. Sie betrachten die Quellen auf besondere, bemerkenswerte, eigensinnige, auch idiosynkratische, auch erste (lancierende, vorläufige) Weise. Sie wechseln die Perspektive in der Betrachtung.
Was der Bauer nicht kennt, das frisst er oft genug schon, denn er kennt den Hunger. Was manche Wissenschaftler nicht sehen, das nennen sie arg oft eh Irrtum/ Unsinn, denn Wissenschaftler kennen zwar unbedingt das Wissen, aber nicht unbedingt das Fragen und die unstillbare Neugierde. Warburg und Vismann wechseln etwas am Sinn dieser Listen aus. Sie verändern das Verhältnis zwischen Sinn und Unsinn. Meine These von Wien greift Warburgs und Vismanns Betrachtungs auf. Sie lautet, dass die Bilderlisten römischen Rechts ein typisches Bild hervorbringen. Dieses Bild nenne ich Fähnchen im Wind, das wäre lateinisch ein vexillum. Im deutschen Grundgesetz, in Art. 22 GG, ist von einem dieser Fähnchen im Wind die Rede, es wird dort Bundesflagge genannt. Solche Fähnchen kommen aber historisch nicht aus den Verfassungen, sie kommen aus der Verwaltung – und dort aus den Bilderlisten, römisch-rechtlich aus der Notitia Dignitatum, die damit Digmata/ Digmen oder aber Schildzeichen von administrativen und teils militärischen Einheiten auflistet. Auf der Tagung in Wien hat Friedrich Balke von einer Liste der Nationalstaaten gesprochen – in gewisser Hinsicht bietet die ND (hier und jetzt nicht: Neues Deutschland) einen archäologischen Untergrund solcher Listen, wenn sie adminstrative Einheiten auflistet: Magistrate, Duces, Vikariate etc.
Weil es sich bei den Bilder solcher Listen auch um Bilder der Verwaltung (beide Genitive) handelt, bekommt das Verwalten mit solchen Bilderlisten das, was Römer vexo oder via nennen. Vexo/ vexare ist das Verb zum vexillum. Wie, vexo/ vexare? Solche Bilder reizen auf eine Weise, die dem reissen/ reisen/ richten/ regen verwandt ist, sie regeln und regulieren etwas auf deutlich oder aber stark reizende/ gereizte Weise. Dieses Reizen kann also necken oder plagen, es kann quälen wie Geliebte und Gehasste es tun. Es kann attraktiv und destruktiv scheinen. Vexo kann man mit nöseln übersetzen, d.i. ein Wort aus ‚kleiner Literatur‘ (so nennt Deleuze ein subtiles, minores Sprechen und Schreiben, also unter anderem lokale Dialekte), das mit Nuissance, Noise und Nerven assoziert wird. Rütteln, schütteln, stark bewegen: das meint vexo/ vexare.
Und Via? Wie, Via? Weg (meine Oma sprach das Wort so aus: Wech), wagen oder aber path/ pass/ passion? Viele Wege, teils graphisch, teils akustisch, teils im elliptischen Kreisen von der Energie der Übersetzung getrieben, wehen uns eine Wurzel, besser gesagt den Samen einer Pusteblume aus dem Sanskrit zur Nase: vah-āmi. Das vexillum ist also, Fazit bis auf weiters, ein Vehikel, sein Begriff auch. Im Warburgs Vokabular ist das vexillum ein Bilderfahrzeug.
Bilderlisten bringen Fähnchen im Wind hervor: das sind Bilder, die nicht unbedingt darauf angelegt sind, etwas (kontrafaktisch) zu stabilisieren oder auszudifferenzieren. Mein Interesse an Warburg und Vismann ist auch das Interesse an Bildern, Recht und Rechten, die vague sind, deren Vagheit aber präzise und exact ist. Es gibt das Interesse an Bild und Recht, das auch ein Interesse an Unbeständigkeit, Polarität ist. Es gibt eine Tradition, die die Ordnung des Rechts und sein System nicht unbedingt auf Gleichgewichte, Architektur (Gebäude), Stabilität, Fundamentalität oder Homöostase verpflichtet. Meine These lautet insoweit auch, dass es Systemen vor den Systemen des 19. Jahrhunderts gab – und dass eine Archäologie der Bild- und Rechtswissenschaft uns von solchen Systemen und Ordnungen, etwas Historisches und Nachlebendes von meteorologischen Systemen und Ordnungen, von polaren und vaguen Systemen und Ordnungen erzählen kann. Von solchen Systemen vor den Systemen und von solchen Ordnungen vor den Ordnungen erzählen viele Literaturen, ich entdecke nichts Neues und erfinde prinzipiell nichts.
Solche Systeme und Ordnungen sind auch in der Moderne nie versiegt oder verschwunden. Sicher gibt es die Thesen, in der westlichen Moderne habe eine Rationalisierung stattgefunden, die die Rhetorik, die Bilder, die Affekte, die Unruhe, das Pathos, den Traum, den Exzess, Hypnos und Thanatos, die Titanen, das Chthonische und den Mythos aus den modernen Systemen und Ordnungen ausgeschieden oder zumindest verdrängt hätte.
Wenn überhaupt jemals etwas verdrängt wurde, dann auf und innerhalb derselben Stelle, also vielleicht nach unten, von mir aus in die Füße, das Knie oder die Infrastrukturen, ins Subtile oder Niedrige, in kleine Formen und kleine Literaturen, vielleicht ins Horn oder Haar, irgendwo in die Ränder oder auf die Oberflächen. Warburgs Theorie des Nachlebens der Antike ist Teil der Archäologie, wie man sie bei denen findet, die die Moderne nicht leugnen, auch nicht verdammen, aber für unvollendet, unerreicht, unerledigt und ohnehin (wie alles Weitere) für heterotopisch und heterochronisch durchsetzt halten. Das ist eine Archäologie, die nicht unbedingt an Max Weber, Durkeim oder Luhmann hängt. Vismanns Geschichte und Theorie desjenigen Rechts, das begehrt und begehrt wird, ist ebenfalls so eine Archäologie. Vismann ist insoweit eine Theoretikerin und Historikerin des Begehrens, auch wenn einige Leute sie explizit verkürzt als Theoretikerin und Historikerin der Macht und dann noch als bloßes Echo von Michel Foucault und Friedrich Kittler lesen. Warburg und Vismann, so eine weitere These, mussten quasi zwangsläufig auf Bilderlisten zu sprechen kommen, auch weil solche Listen typischerweise hervorbingen, was Römer vexillum nennen. Sagen wir es so: Bilderlisten bilden Verwaltung, neckend bis plagend, immer aber rüttelnd oder schüttelnd, immer witternd (meteorologisch ahnend) oder wetternd (meteorologisch mit bemerkenswerter Affektion).
Die Originalität von Warburg und Vismann liegt nicht darin, dass sie sich etwas ausgedacht hätten. Die Originalität ihrer Wissenschaft liegt da, wo sie immer liegt: Die beiden haben dringende Fragestellungen und entwickeln dazu Inventionen. An dem Umgang mit den Listen erkennt man, was den beiden am römischen Recht fragwürdig ist. Warburg erkennt man in seiner Beschäftigung mit den Bilderlisten des Chronographen 354 als denjenigen, der nach dem Recht fragt, das weder ausdifferenziert noch stabil, stabilisiert oder stabilisierend sein soll. Man erkennt ihn als denjenigen, der nach Formeln fragt, mit denen Akt und Passion gehändelt werden können. Die Formel ist Form zur Wiederholung, durch sie geht ein Regen. Eine Bewegung, ein Animieren: das markiert die Formel; die Animation marschiert ‚in Formation‘ durch die Form. Warburg fragt nach einem Recht, das unbeständig, noch besser gesagt vague ist. Das Vague ist in Warburgs Sinne nicht bestandslos, nicht leer, nicht unbestimmt, nicht unscharf. Das Vague ist verschwenderisch, wüst, witzig, geisternd, wogend, weit und, so zeigt er schließlich auf Tafel 79: verzehrend, begehrend und verkehrend.
Warburg befasst sich mit Regierung, Regimen, Regung und Recht – und er gehört zu denen, die dem Gebot, Recht und Regen bloß nicht zu verwechseln, nicht folgen leisten kann und nicht Folge leisten mag. An Worten nicht zu rütteln fällt aber auch nicht leicht, wenn sie vom Rütteln was sagen. Warburg glaubt nicht an die hygienisch begradigten Kanälen der Etymologie und nicht an die Sprachwächter, die in der Sprache schützen wollen, welche Worte verwandt, welche nur affin sein, welche wiederum falschen Kontakt gehabt haben sollen. Das, womit Warburg sich befasst, nennt man besser Regen als Regung, weil er zwar nicht auf Abstraktion zielt, dafür aber auf etwas, was sich sowohl jenseits Unterscheidung von Kontrolle und Kontrollverlust abspielt als auch diese Unterscheidung unterläuft. Die Unterscheidung, die er anvisiert, ist schließlich diejenige zwischen Akt und Pathos/ Passion, er zielt präziser das Begehren als auch die Macht. Er entwirft sogar solche konkreten Protokolle juridischer Kulturtechniken, die Erregung, Aufregung, Anregung , Abregung anhand der Wanderung von Formen nachvollziehbar machen. Er fängt überhaupt an, sich mit dem römischen Recht zu befassen, weil er kurz zuvor sich mit Tänzen/ Choreographien befasst hat, die unter anderem den Regen anregen sollen, nicht zuviel und nicht zuwenig zu regnen. Warburg befasst sich mit einem Recht, dessen Ordnung nicht in dem Begriff desjenigen Systems aufgefangen wird, das architektonisch konzipiert wird und dessen Gründung mit dem Verb condere (bauen, stiften) assoziiert wird. Besser wäre, an condire zu denken (reizen oder reizend machen, kleiden, versuchen, seasoning/ dressing). Ab urbe condita meint dann also grammatikalisch ebenfalls korrekt: Seit dem die Kreisstadt (Rom) reizend oder gereizt ist.
Das Recht, das Warburg in den Blick nimmt, hat eine Ordnung, die auch da, wo sie noch systematisch ist, auch meteorologisch ist. Seine Rechtstheorie und seine Rechtsgeschichte entwickelt er nicht parallel zu den Linien hylemorphistischer Unterscheidungen, nicht parallel zu den Linien der Unterscheidung zwischen Form/ Materie, nicht parallel zu der Linie der Unterscheidung zwischen Wort, Sprache, Schrift, Buchdruck und Text einerseits und Bild anderseits. Er entwickelt seine Rechtstheorie und Rechtsgeschichte diagonal, besonders also an Kreuzungen oder an Bildern, die Texte durchqueren; an Texten, die Bilder durchqueren (mit Louis Marin gesprochen).
Warburg entwickelt seine Bild- und Rechtswissenschaft an Worten, die in Bilder kippen und an Bildern, die in Worte kippen. Eben liest man die Wörter noch, plötzlich schaut man sie an. Eben schaut man sie an, aber dann wird’s doch ein Lesen. Mal dringt man ein und landet dann doch wieder auf Oberflächen. Mal hat man was verinnerlicht, dann veräußerlicht oder veräußert man es. Mal ist der Letter ein Brief, mal ein Mahl. Es gibt Rechtsgeschichten und Rechtstheorien, die eine andere, eher reformationsorientierte Sicht einnehmen: Danach soll die Ausdifferenzierung des Rechts auch eine medienhistorische Entwicklung genommen haben, die über Sprache, Schrift und Buchdruck evolutionär erst errungen wurde und nun durch Digitalisierung, Alghorithmen und Bilder wieder sich abschwächen oder sogar verloren gehen soll. Nicht nur die sogenannten gesellschaftlichen Subsysteme sollen sich ausdifferenziert haben, auch die Sinne und die Medien sollen es getan haben. Diese Sicht sortiert das rhetorische Ensemble sauber auseinander. Ein deutscher Rechtssoziologe hat solche Thesen für das Verhältnis zwischen Recht und Bild entwickelt, in dem er einen sehr engen Begriff vom Bild und vom Recht gleich mitliefert. Man kann alles ausdifferenzieren, das ist ein technischer Trumpf. Ein deutscher Staatsrechtslehrer den Trumpf der Ausdifferenzierung für das Verhältnis zwischen Sprache, Schrift, Buchdruck und Recht, damit gleich noch für westliche Rechtsordnungen und den Rest der Welt oder für kontinentale Vergangenheit und anglo-amerikanische Zukunft ausgespielt. Die Historiker und Theoretiker der Ausdifferenzierung sind aber seltsam inkonsequent: erst behaupten sie, das alles sei passiert, dann behaupten sie, jetzt gehe es verloren. Ja was denn nun? Woran will man sich halten, ans Reale, ans Symbolische oder ans Imaginäre oder mal an dies, mal an das? Sind’s Fähnchen im Wind?
Warburg denkt in einem rhetorischen Ensemble; für ihn stellt sich die Moderne anders als für Max Weber und Niklas Luhmann da; aus der Sicht seiner Interpretation sind auch aktuelle Thesen zum Verlust einer ‚europäischen Anomalie‘, also zum Verlust eines ausdifferenzierten Rechtes zwar nicht zu widerlegen (weil es Thesen zur Dogmatik sind), aber zu relativieren. Sowohl die Vorstellung von der Ausdifferenzierung einer westlichen Rechtsordnung als auch die Vorstellung vom Verlust dieser Ausdifferenzierung erscheinen in dieser Perspektive als zwei unterschiedliche Episoden eines durchgehend melancholischen Diskurses. Ich reformuliere Warburgs Sicht mit dem Vokabular der Kulturtechnikforschung: Es gibt zwar juristische Methoden, aber keine davon kommt ohne juridische Kulturtechniken aus. Juridische Kulturtechniken operieren; jede Operation ist Trennung, Assoziation und Austauschmanöver. Jede Differenzierung ist Kontraktion und Distraktion. Die Differenzierungen gehen nie aus.
An Warburgs Beschäftigung mit Bilderlisten römischen Rechts erkennt man Warburg also, ich wiederhole es nochmal, als den Bild- und Rechtswissenschaftler, dessen Rechtstheorie auch Bildtheorie und dessen Rechtsgeschichte auch Bildgeschichte ist. Man erkennt ihn als einen, den am Recht nicht dasjenige Fragen stellt, was am Recht allgemeine Ordnung oder aber Ordnung des Allgemeinen ist. Ihm stellt am Recht dasjenige Fragen, was daran Wiederholung oder aber Ordnung der Wiederholung ist. In seiner Kreuzlinger Zeit ersetzt Warburg in seinen Schreiben den Begriff des Nachlebens durch denjenigen der Restitution. Er interessiert sich wohl mehr für Verwaltung als für Verfassung (schon weil er an einer privaten Praxis öffentlicher Dinge und einer öffentlichen Praxis privater Dinge arbeitet ), aber in Kreuzlingen, also in seinem Asyl, wird ihm auch Verfassung zu einem elementaren Problem. Wenn Warburg Verfassungstheoretiker ist, dann allerdings einer, der diesen Begriff nicht nur mit dem den Begriffen der Konstitution und Institution assoziiert, sondern auch (und dort besonders originell) mit dem Begriff der Restitution assoziiert, eben weil es Wiederholungen sind, die ihm Fragen stellen.
III.
Jetzt ein paar, nicht alle Folien meines Vortrage aus Wien:






















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