I.
Einen guten Rat soll man niemals vergessen. Einen guten Abrat auch nicht. Vor einigen Jahren schlug eine Mitarbeiterin des MPI für europäische Rechtsgeschichte dem MPI ein Projekt vor. Die Wissenschaftler des Institutes sollten vor Originalen sprechen. Sie hatte mit einem Kollegen von der Universität in Frankfurt bei ihren mobilen und doch fixierten Tagen im Krümelclub (ehemals Huss’sche Buchhandlung) diesen Plan ausgeheckt. Übung vor Originalen sind im bildwissenschaftlichen Teil der Ausbildung zum Bild- und Rechtswissenschaftler Anfängerübungen. Man lernt dort Stummes zum Sprechen zu bringen. Man lernt dort, Tafeln zum Sprechen zu bringen. Das kann man immer gebrauchen.
Lukas 19, 40: Wenn diese schweigen werden, so werden die Steine schreien. Es ist keine Erfindung von Walter Benjamin, Alexander Kluge und Bazon Brock, kritische Theorie als ästhetische Praxis zu begreifen. Die drei liefern dazu allerdings faszinierende Beispiele. Wenn Juristen schweigen, dann können Bilder sprechen. Carsten Peter-Warncke hat vor vielen Jahren ein rechts- und medienhistorisches Grundlagenwerk über eine ‚auch juristische und juridische‘ Praxis verfasst, das sich mit sprechenden Bildern und sichtbaren Worten befasst. Warnckes Buch ist ein gelehrtes und fazinierendes Werk, das in der Rechtswissenschaft fruchtbar rezipiert wurde, nicht von allen, aber wann passiert das schon einmal? Um den juristischen Bilderstreit historisch und theoretisch grundlegend auszuleuchten, auch für die Dogmatik, sollten Juristen Bild- und Rechtswissenschaftlich ausgebildet [sic!] werden.
Die Mitarbeiterin schlug also dem damaligen Direktor vor, die Rechtshistoriker vor Bildern sprechen zu lassen. Die Idee beschränkte sich nicht auf die Direktoren, sondern alle Mitarbeiter. Der Direktor riet ab, im übrigen entschied er. So scheiterte das Projekt zwar schnell, aber nur vorübergehend. Der Direktor folgte noch dem Dogma großer Trennung. Er behauptete, Rechtswissenschaft sei keine Bildwissenschaft und Recht sei keine Kunst. Bildwissenschaft das sei allenfalls eine Nachbarwissenschaft. Man müsste unseren ausländischen Nachbarn endlich mal erklären, was deutsche Nachbarwissenschaften sind, die vertun sich da immer wieder. Der Direktor sagte, die Moderne sei ausdifferenziert. Das Recht sei autonom und die Kommunikation finde in einer Sprache statt, die vom Bild getrennt sei. Der Direktor fürchtete, die Juristen vom MPI würden nicht kompetent sein, vor den Bilder zu sprechen. Es bestünde die Gefahr, dass das unseriös sei, wenn die Mitarbeiter das täten. Wenn es auch nicht motivierend ist, so hat es doch Führungsstärke, auf einer Skala sehr genau.
Ein Witz, und doch erinnert Werner Hamacher in dem Buch Das Schöne am Recht an diese Episode, und das in der Trauerrede auf die Mitarbeiterin. Nicht alle erinnert er daran, aber einen kleinen Haufen namens Niemand erinnert er an diese Episode.
Die Bildwissenschaft nahm damals wieder einmal Konjunktur auf. Immerhin veröffentlichte dann der Direktor ein Buch über Bilder, Blicke und Gesetze. Seine Mitarbeiter(in) hielt er für nicht kompetent, sich selbst für kompetent. Das Buch woederum hielt der Direktor allerdings für nicht besonders wichtig, wie er später auf einer Tagung in Berlin explizit deutlich machte, schon dadurch, dass er die eingeräumte Zeit für Vortrag und Diskussion vollständig mit Vortrag nutzte, um deutlich zu machen, dass Rechtswissenschaft keine Bildwissenschaft sei. Dieser Bild- und Rechtswissenschaftler kam mit einem Rollkoffer zum Vortrag, hielt den ersten Vortrag auf der Tagung doppelt so lang wie geplant, rollte und kofferte ohne Diskussion wieder davon. Diese Tagung zum Bildakt wurde in bild- und rechtswissenschaftlichen Fachkreisen allein wegen dieses spektakulären undveindrucksvollen Auf- und Abtrittes schon legendär. Man hat damals viel über die Vorstellung, Anschauung und Einbildungskraft juristischer Kompetenz gelernt.
Zu diesem Buch dieses Direktors schrieb der einzige zweite Teilnehmer der zwar mobilen, aber doch auch fixierte Tage im Cafe Crumble eine Rezension. Die schlug er einer Zeitschrift vor. Ein Redakteur dieser Zeitschrift versuchte eventuell, die Veröffentlichung zu verhindern. Der rief auf jeden Fall, das steht fest, dann nicht bei dem Autor der Rezension an, sondern beim Chef des Autors der Rezension. Damit war das Vorgehen öffentlich und auf dem Dienstweg oder zumindest so einer Art Dienstweg, auf jeden Fall nicht mehr eine Privatangelegenheit, sondern eine Angelegenheit von Vorgesetzen, Arbeitsverträgen, Weisungsrechten und Grundrechten. eine rechtliche Angelegenheit war es von Anfang an – und selbst subjektive und selbst private Rechte sind so subjektiv und so privat nun auch wieder nicht. Der Redakteur bat den Vorgesetzten, so erzählte das der Vorgesetze des Autors dem Autor, seinem Mitarbeiter mitzuteilen, dass der Mitarbeiter solche Rezensionen in Zukunft besser nicht mehr schreiben sollte. Wieso? Cliffhanger!
Statt einer Werbepause Auslassungspunkte oder aber Punkte des Gelassen-Seins […]
So würde der Mitarbeiter nämlich nicht glücklich! Ach so, darum! Vermutlich, so vermutete das der Autor der renezsion, war der Redakteur von der Redaktion überstimmt worden, denn diese Rezension wurde ohne Änderungswünsche in genau dieser Zeitschrift veröffentlicht. Was der Redakteur entweder über den Dienstweg oder über so eine Art Dienstweg (auf jeden Fall nicht im direkten Gespräch mit dem Autor) mit dem Autor besprechen wollte, musste also ein Mindermeinung oder ein Minderheitenvotum gewesen sein. Wenn der Vorgesetzte des Autors das alles, was er weiterleiten sollte, richtig weitergeleitet hat, dann war das, was der Redakteur zu sagen hatte, auf jeden Fall ein gut gemeinter „Rat und Hinweis für die Zukunft“. Der Redakteur gab also freundliche Karrieretipps, da ist es praktisch, wenn man den Weg über Vorgesetzte sucht. Das ist natürlich sehr nett und hilfreich, so was nimmt man sich als junger Mitarbeiter an deutschen Universitäten immer zu Herzen und darf es niemals nicht vergessen!
Was der Redakteur allerdings nicht wußte: Der Autor dieser Rezension nimmt Kollegen, die wegen eines seiner Textes nicht ihn direkt, sondern über den Dienstweg oder über eine Art Dienstweg seinen Chef anrufen, sehr ernst, aber nicht total ernst. Das ist bis heute so. Da hat der Autor eine rote Linie oder so eine Art rote Linie, weil er erstens nach der französischen Revolution und zweitens nach der Oktoberrevolution geboren wurde und drittens sehr viel von wissenschatlicher Freiheit hält. Er glaubt fest daran, dass diese Freiheiten alle tragen, nicht nur Lehrstuhlinhaber und Direktoren. Er nimmt Minderheiten und ihre Voten schon auch ernst und hört ihren Argumenten zu, besonders aufmerksam dann, wenn sie die Minderheiten denn direkt mit ihm sprechen. Wenn die Minderheiten den direkten Weg zu seinem Vorgesetzten suchen, nicht zu ihm, dann nimmt er sie immer noch ernst und hört ihnen in Zukunft immer gerne zu, besonders dann, wenn sie einmal direkt mit ihm sprechen. Nehmen Minderheiten den Umweg über Machtpositionen, zweifelt er schon daran, ob es überhaupt Minderheiten sind. Sie können es sein, müssen es aber nicht sein. Vielleicht bluffen sie nur, vielleicht pokern sie?
Was war damals? Der Autor hört durchgehend und anhaltend, mit großen Augen und Ohren zu, was ihm sein anwesender Chef als Stellvertreter eines abwesenden Chefs sagt. Steht jemand mit ihm direkt in Kontakt, geht es schneller und einfacher. Er merkt es sich wortwörtlich und macht für alle Fälle Notizen für seinen Zettelkasten. Und dann schreibt er genau und exakt jene Texte, die er begehrt zu schreiben, auch schreiben will, falls das Begehren durch sein freies und mündiges Urteil gegangen ist und er sie für wahr, gut, schön und methodisch angemessen oder richtig hält. Das alles macht er mit juristischen Methoden und juridischen Kulturtechniken. Kurz gesagt: er macht es mit Recht und zurecht. Er macht es mit Rhetorik und rhetorisch.
Der Redakteur liess damals also über einen Vorgesetzen ausrichten, der Autor würde mit solchen Texten nicht glücklich. Was er nicht wußte: Dieser Autor mußte gar nicht glücklich werden , weil er nämlich seit der Geburt schon ein Glückspilz ist. Mit seiner Geburt hat er den Jackpot geknackt. Mit seiner Familiengründung hat er den zweiten Jackpot genackt. Mit seiner Berufswahl hat er den dritten Jackpot geknackt. Er ist nur von dem abhängig, was sein Glück ist. Darum ist er ja ein Glückspilz. Was der Redakteuer auch nicht wußte, war, dass eines der Mottos des Autors die Formel „mutual aid“ und dass seine großen Vorbilder Aby Warburg, der Anarchist Edgar Wind und der international situationistische Salonmacher Roberto Ohrt sind. Warum? Weil sie helfen, mehr als man das durch Vorsetzung tun kann. Sie helfen nämlich dadurch, dass sie einem Technik beibringen und nicht einfach Mitteilungen über Dritte machen. Solche Typen geben keine Karrieretips, die machen Karriere, und zwar ihre selbst (ja wie und was denn sonst?).
II.
Die Episode war (wenigen) Leuten wichtig zur Ausbildung jener Bild- und Rechtswissenschaft, die auch zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken forscht. Man kann allen Beteiligten dankbar sein, dass sie so engagiert sich für die Wissenschaft, das Recht, die Kunst und alles mögliche einsetzen.
Eine Idee war damals also vorübergehend verhindert und doch in der Welt: Wissenschaftler incl. Juristen vor Originalen sprechen lassen. Die Mitarbeiter nahmen odyseeische Umwege über viele Städte und Dörfer. Sie gingen durch die Tropen und wurden Tropenrechtler. Und soweit sie nicht gestorben sind, leben sie noch heute. Der Absagebrief des Direktors schlummert, wie die notierten Ratschläge des Redakteurs, im privaten Archiv und Zettelkasten. Das Material erinnert an diese Episode bis heute, beinahe wie jene Steine, von denen Lukas schreibt. Idea vincit (Aby Warburg). Die Idee nahm den zauberhaften und geheimnisvollen Umweg über München. So kam sie die dann über München zu einzelnen Instituten wieder zurück. Erstaunlicherweise hilft es doch machmal (nicht nur in der Rechtswissenschaft), wenn eine Idee nicht von unten, sondern von oben kommt, vermutlich, weil manche Wissenschaftler dann meinen, sie müsse aus der Richtung des Himmels und wie der heilige Geist über sie kommen.
III.
Jetzt, im allmählich anbrechenden Herbst meiner Karriere kommen die positive Wendung! Wer hätte das gedacht, dass sich diese vielen Jahren, auch die sieben mageren Jahre, doch irgendwann auszahlen würden? Wer, wenn nicht ich, hätte das gedacht?
Wer, wenn nicht ich, freut sich sehr, dass die Max-Planck-Gesellschaft jetzt noch mehr Juristen davon überzeugen konnte, einmal vor Originalen zu sprechen und dasjenige, was eine Anfängerübung sein soll, in angemessene Höhenlagen zu bringen.
Wir halten daran fest, dass die Bildwissenschaft eine historische Rechtswissenschaft ist, nicht nur für Leser des Buches Genesis, nicht nur für Leser römischen Rechts, nicht nur für diejenigen, die kanonisches Recht lehren, nicht nur für die, die zu tabula picta und zum ius imaginum forschen und lehren. Das Recht bildet, denn es ist gebildet. Da ist keine Stelle, an der nicht Bilder kooperieren – und es gibt genug Leute die wissen, wieviel Juristen von den Bildern wissen – und sei es, dass sie es dank und durch jenes Bild wissen, das Gilbert Simondon in seinem Buch zu operativen Ontologie und zu den Institutionen, die Juristen innovativ genieren („Imagination et invention. 1965-1966“) l’image mentale nennt.
Man muss den Leuten nicht erzählen, dass die Juristen bisher nichts von Bildern gewußt hätten. Man muss den Leuten nicht erzählen, dass vor kurzen die Bilder ins Recht eingedrungen wären. Man muss ihnen nicht erzählen, dass Mitchell unter einem iconic turn eine visuelle Zeitenwende verstehen würde, vor der es keiner Bilder und kein Wissen über Bilder, danach aber Bilder und Wissen über Bilder gegeben hätte. Man kann es ihnen erzählen, viele werden das auch glauben. Ich nicht. Ich gehe davon aus, dass Iconic turn immer genau dann statt findet, wenn Bilder an- oder abturnen.

Pentecostal sind nicht immer die anderen. Nicht nur die Brasilianer sind Brasilianer, und sie sind nicht nur Brasilianer. Der Westen ist nicht immer im Westen. Manchmal ist man selbst erleuchtet.
In der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken hat sich eine besondere Kulturtechnik ausgebildet, und sie bildet auch aus. Das ist die Kulturtechnik des Verfassens. Damit verfasst man Texte, Bilder und sogar Verfassungen. Diese Kulturtechnik ist ein Distanzschaffen und eine Verleibung.
II.
Hier gibt Armin von Bogdandy Zeugnis von dem, was jenseits von Max Weber, Emil Durkheim und Niklas Luhmann in einer Moderne vorkommt, die nicht unbedingt ausdifferenziert ist, in der aber unbedingt Antike nachlebt. Was kommt da vor? Die Gesetze der Imitation und Gabriel Tarde. Hier wiederholt sich das Recht auch angesteckt und ansteckend. Hier kommen Tafeln und Aby Warburg vor. Hier kommen römische Damen und Pierre Klossowski vor. Hier kommt auch eine Frankfurter Schule, Abteilung Benjamin vor, die unter kritischer Theorie ästhetische Praxis, also eine Praxis der Erfahrung versteht, in der Dogmatik mit Vorstellung und Einbildung, mit Perzeption und Erfahrung sowie mit Übung (u.a. vor Originalen) und Ausübung einhergeht.
III.
Und was kommt durchgehend und anhaltend vor, seitdem erst Lucy Visionen hatte und dann die Neandertaler träumten? Das sind Juristen, die erstens erleuchtet, zweitens vom heiligen Geist befruchtet werden und darin drittens der Maria affin bis verwandt sein sollen.


I.
Ein Bürger und Citoyen erstens im Anzug (d.i. Zwirn im Städel) und zweitens im white cube, allerings mit Farbflecken der jungen Wilden an der Wand.
Was der Ausbildung zur Bild- und Rechtswissenschaft und was der Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken am Herzen liegt, das ist mit Leibniz und Kant im Ansatz beschrieben. Nicht nur Juristen sollen mit dem Recht umgehen oder das Recht umgehen können. Das ist eine Wissenschaft für alle und keinen Juristen. Das ist eine Wissenschaft ohne Wissenschaftsmonopol. Das ist eine Wahrnehmung multipler Epistemologien.
II.
Alle sollen falten können, wie Leibniz uns zu falten gelehrt hat. Alle sollen differenzieren können – und das im Kosmos der Kontingenz (des Möglichen). Mit Kant gesprochen: alle sollen analysieren und kritisieren können.
Es gibt keine juristische Methode ohne juridische Kulturtechnik. Es gibt keine Kulturtechnikforschung, außer man tut sie. Kulturtechniken sind graphische Züge oder aber Operationsketten auf Operationsfeldern. Jede Operation ist die Einheit der Differenz von Trennung, Assoziation und Austauschmanöver. Spricht ein Jurist davon, dass die Trennung Europas aufgehoben worden sei, dann trennt er etwas, er assoziiert etwas und er nimmt ein Austauschmanöver vor. Er hat zum Beispiel Rainer Fettings Gemälde der Berliner Mauer im Rücken, aber das Fotos der Grenzschutzanlage von Ceuta und einer neuen, privatrechtlich gesicherten Gated Community nicht im Rücken, dank und durch Trennung, Assoziation und Austauschmanöver. So bildet man ein Bild der Aufhebung, das ist ein Effekt juridischer Kulturtechnik.
III.
Das ist nicht flasch. Das ist nicht richtig. Das ist nicht Recht. Das ist nicht Unrecht. Dadurch wiederholen sich die Unterscheidungen. Dadurch operationalisiert man Differenz. Das sind Scheidekünste oder aber ius, das nicht aufgehört hat, ars zu sein.
Am Recht und an den Bildern kann man teilnehmen, und man sollte das mündig tun, weil man es sonst anderen überlässt. Der Analphabet der Zukunft wird derjenige sein, der Bildregeln nicht händeln kann.







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