
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann (Francis Picabia). Der Kopf ist blank, damit (sich) das Denken spiegeln kann. Das Denken ist geballt, damit es Glück haben und trotzdem tragen kann. Der Apparat hat eine Blende, damit er Tiefenschärfe einstellen oder fokussieren kann (HKW Berlin, 2021).
Über die Wahrnehmung des Rechts und der Rechte einmal jenseits desjenigen staatsrechtlichen Schemas nachdenken, das die Unterscheidung Staat vs. Gesellschaft als Leitdifferenz versteht und zur Wahrnehmung von (Lebens-)Formen nutzt, das ist eines der Angebote, die von der Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken kommen. Auch über Formen nachzudenken, die nachleben und so durch Akt und Passion eine restituierteoder restituierende Dimension haben, auch das ist ein Angebot. Also:
1.
Über das Instituieren einmal nicht mit deutschstaatsrechtlich ein- und ausgeübten Rastern nachdenken: das ist ein Angebot, das die Forschung zu juridischen Kulturtechniken macht. Über Institutionen als Schlingen nachdenken (forschen und lehren), das ist das Angebot, das wir seit 2010 machen – und das vorher von Cornelia Vismann gemacht wurde. EIn Instituieren, das nicht aufhört, auch zu substituieren, und ein Instituieren, das (ver-)schlingt, indem es begehrt, verkehrt und verzehrt, dazu zu forschen und zu lehren bieten wir an. Angebot ist das, was nicht angenommen werden muss, aber wem sage ich das?

Diese Forschung will mit Anthropologen wie Roy Wagner oder praxis- und pendelorientierten Juristen wie Dupret kooperieren. Anthropologen oder Juristen: dieses „oder“ ist ein „und“. Und/ oder: die Formel „Anthropologe oder Jurist“ sagt was vom Instituieren und Substituieren, sie tut beides ja schon selbst. Schon weil wir davon aus gehen, dass die Bild- und Rechtswissenschaft eine Wissenschaft ist, gehen wir davon aus, dass die Anthropologie und die Rechtswissenschaft eine Wissenschaft ist. Dass man auch dann daran und damit alles unterscheiden kann, setzen wir voraus. Der Bluff der Interdisziplinarität, der ist uns zu aufwendig und zu ineffektiv in einem.
Die Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken übt eine Kritik am Dogma großer Trennung, also auch daran, unsere Wahrnehmung des Rechts und der Rechte von der Universität des 19. Jahrhunderts beschirmen und abschirmen zu lassen. Deren Unterscheidungen, nicht nur die systematischen, sind uns nicht zu alt. Das Gegenteil ist der Fall. Sie sind uns zu neu und noch zu imprägniert. An ihrem Schirm perlt noch ab, was Tiefenzeit sein kann; sie sind dann auch noch zu groß für das, was Mikrozeit sein kann. Wir folgen insoweit Warburg, Wind, Mühlmann und Baxandall, Vismann: allen denen, die ihre Forschung am ‚Bilderstreit‘ entwickelt haben, das heißt daran, Bilder zu bestreiten und aufzubringen. Unterscheidungen sollen nicht geleugnet werden (nicht eine!). Keine Unterscheidung, die je gemacht wurde, soll widerlegt werden. Als Station soll jede Unterscheidung berücksichtigt werden. Als status oder gar Stand der Wissenschaft soll eine Unterscheidung verstanden werden, soweit man unter status und Stand Musterung oder Muster versteht. Die Unterscheidung Staat vs. Gesellschaft steht als Muster zur Verfügung, musterhaft und vorbildlich. Wissenschafter, deren Anzahl uns unbekannt ist, widmen ihr Energie in einem Ausmaß, das wir nicht nachgemessen haben. Wer hier gerade welches Feld dominiert: wir haben da die Übersicht nicht. Wir suchen und versuchen andere Muster. Es kann sein, dass wir dieses Muster übersetzen. Auf jeden Fall setzen wir über: ausgehend von diesem Muster zu anderen Mustern, etwa solchen, die mit Mimesis und Rekursion operieren.
Wir vertrauen insoweit sogar denjenigen Kollegen, die mit der Leitdifferenz Staat vs. Gesellschaft unsere Forschung nicht wahrnehmen können (insoweit, d.h. limitiert vertrauen wir ihnen). Wir vertrauen darauf, dass sie mit ihrer Leitdifferenz ‚Staat vs. Gesellschaft‘ wahrnehmen können, was ihr Begehren ist. Auch das ist Dogmatik, dem einen DOGE dem anderen doggy.
Was ist mein Begehren? Der Blick für Wiederholung und Unbeständigkeit soll scharf bleiben. Die Antwort schrappt an der Tautologie und am Widerspruch. Hoffentlich ist das Folgende eine Klarstellung: Das Begehren ist das Verkehren ist das Verzehren. Alle drei werden als juridische Kulturtechniken betrachtet, die mit der Fülle der Formen und mit Regungen zu tun haben. Die Unbeständigkeit ist nicht die Unschärfe und nicht die Unbestimmtheit. Sie ist jeweils scharf, immer und überall. Sie kommt verschwenderisch und wüst vor. Sie ist jeweils genug, kommt noch saturiert und satyrisch vor – und im Übrigen ist sie ungenügsam. Alles an ihr, alles dasjenige, was an der Unbeständigkeit ist, das ist Detail und zu unterscheiden, zu messen, zu schichten/ zu stratifizieren und zu mustern.
2.
Diese Forschung befasst sich unter anderem mit Lettern – ohne sie auf die Unterscheidung zwischen Recht und Literatur, zwischen Mündlichkeit und Schriftlichkeit oder zwischen Text/ Sprache einerseits und Bild anderseits hin anzupassen. Letter haben an beidem Anteil, oder aber (wenn die Wahrheit begehrt wird), an beidem keinen Anteil. Letter sind graphische Züge, die nicht nur auf und ab, hin und her gehen. Das, was an ihnen Akt ist, geht mit Passion einher (also auch mit Passivität und Pathologie). Letter sind Auflagen und Unterlagen, sie kommen als Briefe und Buchstaben vor. Sie kommen als klamme Sendungen, kurz und klein vor, darum nennt man sie auch brief oder Brief. Sie kommen als Charakter bedrückt, eindrucksvoll, industriell und luxuriös vor. Sie kommen als Mahle vor, so werden sie über den Tisch gezogen, ziehen sogar selbst auf diese Weise über den Tisch. Wir wollen Letter als Objekte betrachten. Weil sie schon Charakter und Typen sein können, schließen wir allerdings nicht aus, dass sie zu den Wesen gehören, die in ihrem aufsitzenden und ausschlagenden Wesen auch zu den Menschen zählen. Wir betrachten sie operativ als Objekt, auch weil sie dann als das händelbar sind, was durch Austauschanöver als Subjekt wahrgenommen, mithin auch als Subjekt wahrnehmen kann. Nicht zuletzt Subjekte sind es, die Objekte wahrnehmen.
Letter ist auch ein Begriff, und dazu noch einer, der aus Lettern gemacht ist. Rekursiv betrachtet haben Letter in der Wahrnehmung von Zeit eine sedimentäre Geschichte. In der Wahrnehmung von Raum behalten und beinhalten Letter ein sedimentäres Geschichte. Noch die kleinste Stelle der Letter hat ein oben und ein unten, eine vorne und hinten, Eingang und Ausgang. Als Begriff ist Letter Teil der Sprache, die durch Rom ging, dort verkehrte und nach Rom pendelte.
Der Begriff ‚Letter‘ ist geballt. Fortuna und Atlas können ihn bolisch lesen; sie begreifen den Begriff Letter als Brief, den Brief als klamme Sendung und ihr Sinnen wiederum als kleine Graphie. Fortuna und Atlas begreifen Letter als Stab, Lanze, Achse, pole oder Pol aus Buchen oder für Bücher, als Druckmittel, als Charakter oder Typus, als Mahl und Verzehrsmittel. Juristisch gebildet begreifen Glücker und Atlanten Letter als ‚tabula picta‘, also als eines jener zwieschichtigen Dinge, an denen im römischen Recht Verkehrsfähigkeiten wahrgenommen werden. Letter ist begrifflich, was lässt, was und wie auch immer. Letter lassen, zu. Letter unterlassen, sie lassen runter, aus. Letter lassen sein. Das lässt sich fortführen, in alle Richtungen, durch Letter. Letter sind wendig. Wir haben es dennoch mit einem widerständigen und insistierenden Objekt zu tun.
3.
Das Projekt Letter geht den nächsten Schritt, es geht langsam und hypnotisch zaudernd voran. Jetzt stehen Lektüren an: zwei Texte von Yan Thomas und ein Beispiel aus der Ars Reminiscendi (1602) von Giovann Battista della Porta. Wir lesen einen Text von Yan Thomas, in dem er sich mit zwei Dingen befasst, nämlich mit der Rhetorik und mit dem, was zwischen Worten und Dingen steht. Wir lesen einen zweiten Text von ihm, indem er sich mit dem befasst, was das Objekt nicht sein soll, also mit dem Subjekt.
Wir schauen uns zuerst mindestens einen Bondage-Meister an, und zwar denjenige, der in seiner Ars Reminiscendi das B als Bondage abbildet. Ihn halten wir für mindestens Semenawa-Lehrer und mindestens ein Shibari-Vorbild derjenigen juristischen Literatur, die das sein soll, was auch die Unterscheidung Staat vs. Gesellschaft sein soll, nämlich spannungsvoll und doch nicht für jeden.
Wir schauen uns erst einmal ein Cover an, das für alle und keinen Juristen was ist. Die Assoziation mit Bondage, Semenawa und Shibara soll akzentuiert sein. Es muss keine Abbildung eines Paares daneben gesetzt werden, das sich in Semenawa übt. Die Bilder kursieren ohnehin im Netz, you may google it – es ist nicht illegal, kann sogar vom Dienstcomputer aus geschehen. Diese spezifische Praxis des Semenawa sei erwähnt, wegen der Akzentuierung, die ich als subtil im Sinne rhetorischer Institutionen, also als subtil in Quintiilians (Qs) Sinne verstehe. Q nennt den Phryne-Akt als ein Beispiel für subtiles Vorgehen (dazu später mehr). Das Subtile ist nicht edel und einfältig, still und groß, dazu später mehr. Die Betrachtung soll nicht verschämt sein. Die Scham muss die Seiten wechseln, das ist tatsächlich so. Dafür, dass ich jetzt keine Fotos aus der Bindungspraxis neben dieses Cover setze, dafür hebe ich aus dieser Praxis die des Semenawa besonders hervor. Was in Bondage und Shibari statt findet, gerät im Semenawa an Kippmomente, die Scheitelpunkte sein sollen. In der so, Semenawa, benannten Fesselung wird Grenze auf maximal intensive Weise fragwürdig, sogar die zwischen Recht und Rhetorik, zwischen Worten und Dingen und jede Grenze der Fiktionen und Kontrafakturen. Polarität wird fragwürdig. Kehren, Kippen, Wenden werden fragwürdig. Eine Fusion findet eindeutig nicht statt. Akt und Passion, die finden statt. Distanzschaffen und Verleibung, die finden auf eine erstaunlich Energie freisetzende Art statt. Nicht die Menge der Energie ist erstaunlich, ihre Trajektorie ist es.

Im Einzelnen:





Porta in fünf Akten pflügt. Portare, es zieht! Drehen Sie sich um, dann drückt’s. Porta richtet ab. Drehen Sie sich um, dann richtet er etwas aus. Porta instituiert, nicht ohne zu substituieren.
Wir kommen darauf zurück, aber jetzt Yan Thomas, um in der Konstellation die Spannung zu schärfen. Ich präsentiere hier zwar immerhin die erste Häfte des Textes, die zweite muss aber selbst besorgt werden. An diesem Text interessiert mich besonders, welchen Beitrag Thomas‘ Texte für die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken leistet. Ich setze voraus: In dem, was wir meinen, kommt uns niemand zur Hilfe. In dem, was wir begehren, da kommen die Helferlein (Zong!).
Thomas hat eine starke Position, aber vorsichtig soll man sein. Man soll ihn nicht allein über den Inhalt seines Meinens beurteilen, nicht einfach als Repräsentanten einer Meinung einführen und nicht einfach das nutzen, was Bruno Latour eine Signatur nennt. Latour nennt Signatur, was erstens eine spezifische juristische Existenzweise hätte und zweitens Personen an Aussagen binden würde. Das kann ich nicht tun, nicht mit Thomas Namen eine Meinung signieren und damit eine eigene juristische Existenweise sichern, schon weil ich nicht auf juristische Methode ziele, sondern auch auf juridische Kulturtechnik. Die ist dem Recht nicht eigen. Und selbst wo sie dem Recht eigen ist, kommen zur Signatur noch Kontrasignaturen – und mir geht es vorläufig nur um Thomas. Ich will Thomas nicht so positionieren, wie Staatsrechtslehrer (kennst du einen, kennst du einen!) Vismann positionieren oder wie Luhmann im Lehrbuch Staatsrechts II positioniert wird, wenn dort zum Abschreiben der Satz serviert wird, dass Luhmann die Leistungstheorie der Würde vertreten würde. Diese Techniken sind zwar faszinierend, sogar Gegenstand der Forschung, Kopieren und Schreiben sind ja auch juridische Kulturtechniken.
Ich glaube allerdings auch an Thomas‘ Unbeständigkeit und vor allem daran, dass er mit Problemen umgeht, ohne doof zu sein oder etwas nicht akzeptieren zu können, schon gar nicht eine „Phänomenalität der Subjektivität“. Thomas ist nicht dumm zu lesen, er ist schlau zu lesen, das heißt: windungsreich und wie der Wind, auch der Edgar Wind. Was an Thomas also anarchisch bleibt, das ist herauszulesen. Mit Portas Letter im Blick soll die Lektüre darauf achten, wie Yan Thomas mit Fiktion und Kontrafaktur umgeht, wie er mit Mimesis und Rekursion umgeht – und wie er mit dem umgeht, was hier so oft als Kreuzung bezeichnet wird. Kann man sagen, dass ich Fiktionen als Kontrafakturen und Kontrafakturen als Kreuzungen verstehe, Thomas aber nicht?
Das wird eine leitende Frage für die Lektüre des folgenden Textes. Kann man sagen, dass Thomas an eine Abstraktion glaubt, die vollkommen (utter/ utterly) wäre? Er spricht ja davon, aber was heißt das? Soll man ihm abnehmen, was er im ersten Absatz ankündigt, nämlich dass er an die Einzigartigkeit, Eigenart und Exklusivität eines römischen Rechts glaubt, in dem vorkäme, was sonst nicht vorkäme, und das tue, was sonst kein Diskurs täte?
Oder/ Und ist er nicht gerade da findig – und bleibt anthropologisch gelehrt? Wie verhält sich Thomas‘ Vorstellung von ratio und Technik zu jener musterhaften Lektüre, die wir vor wenigen Wochen den Arbeiten Rüdiger Campes entnommen haben und deren Muster mit der Unterscheidung zwischen antiker Technik und technologischem Zeitalter einhergeht? Fragen die gestellt werden, sollen beantwortet werden.
Hier die erste Hälfte des Textes:
Wir sehen vom ersten Satz nicht ab, in dem der Übersetzer listig davon von spricht, dass etwas keiner Demonstration bedürfe, weil es dem gemeinen Sinnen in breitem Ausmaß vor Augen geladen sei. Wir sehen uns diesen Satz genau an. Wir übersetzen den ersten Satz, der schon Übersetzung ist, so:
Es gibt keinen Bedarf danach, zu demonstrieren, dass sich im/ am/ mit/ durch Recht eine Technik/ Ratio zeigt, weil den gemeinen Sinnen von diesem Vorgang ein breites Ausmaß vor Augen geladen ist.
Kein Bedarf nach Demonstration, das Evidente liegt bereits vor. Wir unterscheiden den Bedarf, der aus dem Mangel und der Leere kommt, vom Begehren, das aus der Fülle, dem Verkehr und Verzehr der Formen kommt (wie der Appetit beim Essen, die Kinolust mit dem Film und das Klagebegehren mit den Akten). Den Bedarf (requirement) schließen wir aus, das können wir ruhig, er fußt ohnehin auf dem Mangel. Das Begehren, das schließen wir nicht aus, wir können das gar nicht, denn es fußt ohnehin auf der Fülle. Das machen wir im Urteil zu unserem Willen. Also: Wir wollen alles vom Begehren wissen, nichts vom Bedarf. Was rationality itself sein soll, das, so setze ich voraus, ist scharf, weil Yan Thomas es scharf formuliert. An diesem Satz löst sich vor Augen nichts, aber auch gar nichts auf, keine Letter schwindet, keiner schwindelt, nichts ist verwackelt. Nicht dem common sense, nicht dem gemeinen Verstand. Welcher Vorgang das auch ist, den Thomas mit dem Wort reveal bezeichet, ihn halten wir für eine mimetischen und rekursiven Vorgang. An diesem Satz kann sich die Frage entzünden, ob man hier nicht zwischen antiker Technik und technologischem Zeitalter unterscheiden müsste. Ist’s vorbei mit der Evidenz, wenn die Technik zwar weiterhin künstlich beredsam ist, das Sprechen aber durch große Sprachmodelle modelliert wird? Von dem Satz sehen wir nicht ab, von dem Zweifel wollen wir absehen und unterstellen, dass die Technik rational ist. Nicht mit dem Verhältnis zwischen Technik und Vernunft wollen wir Thomas‘ Text stören. Mit dem Verhältnis zwischen Technik, Fiktion, Kontrafaktur und Kreuzung wollen wir uns auseinandersetzen.
Thomas vorwerfen, er würde das Recht rein normativ, rein technisch, rein selbstreferentiell, rein juristisch, rein dogmatisch, rein römisch, rein antik betrachten und mit so einem reinen Einstieg eine Unzulänglichkeit oder einen Mangel in den dann folgenden Text importieren, das brauchen wir nicht, haben wir gar nicht nötig. Von Reduktion zu sprechen, also zu sagen er würde das Recht auf etwas reduzieren, das ist unnötig. Aus technischen Gründen, qua Verfahren ist das unnötig. Wir haben doch den Bedarf ausgeschlossen, nicht das Begehren. An Bedarf haben wir also in diesem Verfahren ohnehin kein Bedarf. In diesem Verfahren begehren wir ohnehin zu begehren. Von der Kulturtechnik Kochen her gedacht (also jetzt mit dem Baseler Kulturtechnikforscher Markus Krajewski gedacht): Wenn Thomas etwas reduziert, wird er es eventuell so machen, wie mit Sauce, es wird also dichter in dem, was er aufschreibt und sein Sprechen wird auf dichtere Weise los, was es sagt.
Psychoanalytisch gesagt: Wenn er etwas verdrängt, dann registriert er es wohl, nur in anderen, von mir aus tieferen oder niederen Registern. Melancholisch gedacht: wir haben ohnehin, was uns fehlt. Uns fehlt ohnehin, was wir haben. Mit Warburg gedacht: Thomas liefert doch auch so (engrammatisch) Formeln, damit zum Akt die Passion und zur Passion den Akt. Mit Vismann gesprochen: Thomas nimmt etwas zu den Akten, er versäumt vielleicht etwas, aber gerade das ist doch die Chance, das Canceln bleibt doch produktiv. Auch mit diesem Einstieg also, indem Yan Thomas auf ein römisches Recht zu sprechen komme, das tun würde, was sonst kein Diskurs täte, bleibt Form erstens in Fülle und zweitens voller Regung. Auch darum sagen wir: Es gibt zwar juridischen Kulturtechniken ohne juristische Methoden, aber keine juristische Methode ohne juridische Kulturtechniken.
Wenn das Recht, wie Yan Thomas schreibt, ein einzelner, einziger, nur ein (1) Diskurs ist, der jene Welt produziert, die dieser Diskurs bezeichnet (etwa durch Akte(n), mit denen etwas zur Welt wahrgenommen wird, wie Vismann beschreibt), auch dann, so Thomas weiter, haben wir es mit einem status zu tun, der sich selbst reflektiert: strange! Thomas spricht in Bezug auf diese seltsame Spiegelung oder Reflexion auch von Atmosphäre, die uns oder nur einem Leser, einem einzigen, eine meteorologische Zone, eventuell auch Milieu sein kann (nicht System oder Architektur sein muss). Etwas oszilliert, es kann die Atmosphäre selbst sein oder aber das Recht in dieser Atmosphäre. Thomas spricht dann von Moliere und Metaphysik. Thomas nutzt noch einen Buchstaben (letter!), nämlich das M in Alliteration vom Moliere und Metaphysik mit ihrem auf und ab, um Worte nicht einfach zu setzen, sondern auf und ab schwingen zu lassen und damit Mimesis und Rekursion zwischen Worten und etwas anderem als Worten, er sagt things, es könnten auch Wellen oder Wogen sein (das M verkehrt ja schon) vorgehen zu lassen. M, und die Stadt sucht ein Wort und Wörter.
Mit geschlossenem Mund kommt raus (uns rein): Mmmmh, er meint was, es wellt und wogt – und er meint es scharf: Worte agieren mit. Da ist Kooperation. Der Jurist agiert mit Worten (wie Mord auch ein Wort ist), mit ihrem Sezieren, dem Sezieren der Worte und Wörter. Mit einer Scheidekunst und einem Aufschneiden, wie der Anwalt Freddy Riedenschneider es routiniert kann, kommt was – und es ist ein Pointe oder ein Punkt (Detail und kleinste Form), dazu ein Austauschmanöver: Wort und Ding werden gewechselt bis verwechselt.1 Wenn Thomas mit diesem ersten Abschnitt zeigt, dass seine Beschränkung auf römisches Recht etwas reduziert, dann bleibt es uns so verdichtet, so intensiv und immer noch so in Form, dass daraus, noch aus kleinsten Tropfen dieser Dosis, auf erstaunliche Weise Energie freigesetzt werden kann.
Nicht die Menge der Energie ist erstaunlich, ihre Trajektorie ist erstaunlich. Woher kommt das und wo hin damit? Diese Sorge kann man sich machen, aber man kann die Sorge auch lassen. Absatz für Recht findet sich bisher noch immer, auch die Ressourcen versiegen nicht. Das Wasser findet seinen Weg, das Recht und das Begehren auch. Auch wenn nur Recht Recht ist und Recht nur Recht, auch dann findet ein Wechsel statt, auch dann wird Recht mit Diskurs (mit Mitteln des Diskurses) ge- und vertauscht. Es kann sehr genau erklärt werden, was ein Diskurs ist. Vismann erklärt den Diskurs als kulturtechnischen Effekt der Koextension von Recht (Gesetz) und Stadt, vor allem aber in bezug auf den Bologneser Stadtplan und auf die Architektur, die Portici in Bologna. Das Wort Diskurs bezeichnet doch einmal, wenn schon nicht ursprünglich, dann doch aus Tiefenzeit heraus, Portici und in Portici findet Diskurs statt, also in Gängen (und im szenischen Wechsel von Licht und Schatten) findet Diskurs seine Stätte, seine Sicht und Sichtung von Welt. Es geht keine Schärfe verloren, wenn Worte gewechselt werden und man dabei spazieren geht. Schärfe wird gezogen, Schärfe zieht. Und Details springen raus, es können und sollen auch Details sein, die dabei rausspringen. Pointen und Punkte helfen dabei (Zong!).
Das alles trägt Yan Thomas uns schon im ersten Absatz vor. So kommt es an, der Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken. Insoweit muss man sich auch nicht gegen die Diskursivierung der Kultur, nicht gegen Formalisierung, nicht gegen Normalisierung, nicht gegen Dogmatik und Begriff wenden und statt dessen mehr Leben und Bewegung, mehr Farben und Gerüche, mehr Details, mehr Gesellschaft einfordern. Alles liegt vor, nicht nur die Welt. Der Kosmos liegt doch vor, was will man denn noch? Man braucht auch nicht viel im Leben, eins (1) reicht. Und ist das eine Recht, dann reicht auch das, schon lange und sehr lange noch. Ich wette darauf, dass das, dieses eine römische Recht noch länger reicht als Bad Reichenhaller Salz. Die übliche Diskursregel, zu sagen, bisher hätten Juristen die Welt reduziert, auch die reicht doch, sogar schon lange reicht sie. Die übliche Diskursregel, zu sagen, bisher seien Juristen beschränkt gewesen oder bisher hätten sie lückenhaft gearbeitet, die reicht. Recht reicht, das sagt schon der Begriff, wenn man ihn seziert (also etwas vom Nachleben nutzt).
Thomas nicht so lesen, wie Staatsrechtslehrer Vismann lesen, wenn sie die Frau dumm lesen. Wenn die Herren sagen, die Frau sage, was Herr Kittler sage und sie sei dabei unfähig die Phänomenalität der Subjektivität zu akzeptieren, ihre Sicht auf den Pflug und den Acker gehe am common sense vorbei, dann meine ich eins sehr ernst, denn es ist Teil maßloser Herzensangelegenheiten, die von Liebe zu Beruf reichen: So nicht! Es geht mir um’s Prinzip (wem sage ich das!).
Und doch stecken Finten drin, wie die, dass ich durchaus weiß, dass die Gentlemen die Dame völlig anders lesen können, dass sie viel mehr über Vismanns Arbeiten wissen, als sie sagen, wenn sie sich einen Vorsprung vor der Dame sichern wollen oder eben schlicht sagen, sie seien inzwischen weiter als die Frau, die vor ein paar Jahren starb. Ist doch normal, das ist keine Ausnahmezustand, das ist Alltag. Und hinter dem Fenster rascheln die Pappeln.
Wenn ich solche Staatsrechtslehrer, die die Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken dümmer lesen, als diese Forschung ist, selber dümmer lese, als sie sind, weiß ich, dass sie klüger sind. Bin doch auch Staatsrechtlehrer, kenne die Tricks, halte mich selbst für unheimlich klug und total unterschätzt – und kennst du einen, kennst du einen. Kein Ernst vermag Witz zu vernichten. Die Frage danach, was Fiktion, Technik, Kontrafaktur und Kreuzung sein sollen, wenn Produktion, Reproduktion, sogar Disruption und (Zer-)Störung durch sie (die hier: Fiktion, ars/Technik, Kontrafaktur, Kreuzung) und mit ihnen und an ihnen und in ihnen Hand in Hand/ Auge in Auge gehen, die könnte dringlicher werden, warten wir es ab.
Falls die Ungeduld groß ist: Thomas wird in diesem Text an eine Stelle kommen, die ich als einen Perspektivwechsel registriere, aus eigenen Perspektiven heraus. Er kommt an eine Stelle, an der eine juristische Perspektive an eine anthropologische Perspektive kommt, da ist eine Kreuzung. Er kommt an eine Stelle, an der Perspektiven der Kommunikation an Perspektiven der Operation geraten. Das, was Variation, Selektion und Retention (ReStabilisierung) sein soll, gerät an das, was Trennung, Assoziation und Austauschmanöver sein sollen. Was Umgang mit Worten sein soll, gerät an das, was Umgang mit Dingen sein soll, zum Beispiel mit Bällen, Stöckchen, Blättern, Stäben, Zetteln oder Lanzen. Dieser Stelle sollten wir Aufmerksamkeit widmen. Schon gefunden? Wir lesen derweil weiter.

Das musste ja jetzt, im nächsten Abschnitt des Textes kommen: Marx, also Rheinwechsel, und es wird sich was kräuseln im Verhältnis zwischen Drama und Prosa. Thomas kommt auf marxistische Kritik zu sprechen, die u.a., was Rhetorik sowie die Trennung von Worten und Dingen betrifft, zwei Aspekte berührt. Einmal ist das Fiktive, das im Verhältnis von Basis und Überbau eine Rolle spielt; aber dazu kommt die Unterscheidung zwischen Drama und Prosa, die Marx in seiner Auseinandersetzung mit dem Hegelschen Staatsrecht in die Kritik rinnen (in Kritik rinnen/ rennen/reigen/richten/ regen/ regnen/ reihern etc.) lässt. Die Eröffnung ist vorbei, jetzt beginnt der Text zum römischen Recht, zur Rhetorik und zu dem, was zwischen Wort und Ding steht noch einmal diesesmal richtig. Der Name Marx ist uns schon da begegnet, wo wir Qs Passage und einen Kommentar von Rüdiger Campe gelesen haben und auf die Unterscheidung zwischen antiker Technik (ars/ techné) einerseits und technlogischem Zeitalter andererseits trafen.
[….]
- Zum Sezieren als Aufschneiden, zu Reden und zum Anwalt Freddy Riedenschneider u.a. Steinhauer, Vom Scheiden, Berlin 2015 ↩︎














Hinterlasse einen Kommentar