Bilder bestreiten etwas, also sollen sie bestritten werden. Bilder werden bestritten, also sollen sie etwas bestreiten. Die Bildakte(n) sind Elemente bildökonomischer und echographischer Verfahren. Das zählt zur normativen Kraft des Kontrafaktischen, einer Kraft, die sich dumm und klug entfalten kann. Bilder sind Elemente von Regeln und Fiktionen. Sie kommen in juristischer Methode und in juridischen Kulturtechniken zum Einsatz. Das ist die Kurzfassung meiner Forschung und Lehre am MPI und an den Stellen, wo ich sonst noch arbeite. Die folgenden Überlegung sind durch Thomas Vestings Arbeiten zur Formation des Subjekts deutlich, allzu deutlich inspiriert. Dem großzügigen, fleissigen ,freiheits- und romliebenden Lehrer sei von tiefem und hohem, immer wüst und wildpochendem Herzen mit Rückgaben gedankt. Staatsrechtslehrer schlagen sich, Staatsrechtslehrer vertragen sich. Das ist das genealogische Pack.

Darf ich vorstellen: Thomas Rakewell, kurz: Tom. Der Name spricht, das tut er immer, dafür ist er da. Thomas ist eine zweifelhafte Figur. Rakewell ist einer, der reicht, also der reich ist und den man satt hat. Das Gerücht geht, Rakewells Vater sei geizig, sehr geizig gewesen, Indizien dafür zeigt Hogarth im Bild. Thomas Rakewell ist eine unbeständige Figur der Rage, der Rache und des Rasens. Rakewell ist eine Reizfigur, an der man sich abzuarbeiten hat, und das auch noch ab urbe condita, also seitdem auch Rom reizend und gereizt ist, auch weil es dort Bilder und Rechte gibt. Rakewell Sohnemann wiederum, ihn nennt Hogarth Thomas, der soll nicht geizig, dafür aber unbeständig und verschwenderisch im Sinne der Wüsten, Witzbolde und Vasen sein. Das wird Hogarth in Schritten entfalten.
William Hogarths fertigt zwischen 1733 und 1735 zu Thomas Rakewell eine Bilderliste, eine Sequenz und Frequenz aus Bildern und Texten an. Zuerst enstehen Leinwände, die Malerei, dann, um eine Textleiste ergänzt Graphiken, die auf dem Markt zu Bestsellern werden und durch die Welt pendeln. Heute kreisen seine Bilder auf unseren kleinen, wischbar visuellen, tastbaren Handtäfelchen und Bildschirmen. Das scheinbar kostenlos. Wenn das kostenlos ist, dann dank billigen Stroms, billigen Wassers, billiger Immobilien für Serverfarmen und billiger Arbeitskräfte, die das alles Instandhalten, und Dank Datenhandels und dem, was in privaten Praxis öffentlicher Dinge eine Censur ist. In dieser Praxis ist Censur Datensammlung, Vermessung oder Musterung. Jetzt aber gratis, endlich gratis! Dank an die unsichtbaren Hände, dank den ‚Helferlein‘, aber auch ihren Chefs, wir müssen ja nicht gleich auf den Balkons klatschen, wie zu Covids Zeiten .
Bilderlisten sind seit der Notitia Dignitatum, also seit antiken Akten, mit dem vexillum, dem Banner, der Flagge, der Standarte, dem Digma, dem Schildzeichnen oder aber dem Fähnchen im Wind assoziiert. Bilderlisten machen, was römisch mit dem Verb vexo explizit gemacht wird, sie reizen stark, sie wechseln was aus oder wichsen. Sie flattern eventuell auch deswegen, weil sie einen Sog erzeugen, nicht nur, weil sie dem Wetter ausgesetzt sind. Hogarths Bilderliste zu Thomas Rakewell sei nun, unter dem Gesetz, eine Serie dazu gewidmet, was ein Stock Character Exchange sein könnte. Joseph Vogl ist bereits Assoziationen zwischen Kapital und Ressentiment nachgeganen. Das lohnt sich eventuell, wir werden sehen.
Vorläufig bitten wir um Kredit.
Bild 1 der Bilderliste zeigt Thomas Rakewell als Erben, der vermessen ist und der vermessen wird. Der Begriff der Schulden und der Schuld, der ist im deutschen Recht treffend an die Pathologie (an den Logos, das Lex und das Lesen des Pathos) sowie an die Einsichtsfähigkeit gebunden. So steht das zumindest in § 20 StGB, wenn dort von der Störung der Seele (Anima) im Sinne beider Genitive die Rede ist. Diesen Schuldbegriff nehmen wir uns zu Herzen, nur diesen, denn im übrigen bleiben Schuldfragen hoffentlich das Irrelevante dieser Welt. Hogarth liefert zu der juristischen Methode, einen abstrakten Begriff auslegen zu können, die juridischen Kulturtechniken, mit denen man Schuld und Schulden einsehen, sichten, kreditieren kann. Es gibt zwar juridische Kulturtechniken ohne juristische Methode, aber keine juristische Methode ohne juridische Kulturtechniken, nicht, solange Recht und Rechte wahrgenommen werden sollen. Schuldfragen sind auch Schildfragen.

1.

Eine ‚Funktion des Fiktiven‘ beschreiben Michael Podro und Max Imdahl durch den Dialog, den sie vor einigen Jahren innerhalb der Gruppe Poetik und Hermeneutik um das geführt haben, was im römischen Recht tabula picta genannt wird. Auf diesen Dialog wird zu sprechen kommen sein. Vorab aber: Tabula picta ist im römischen Recht ein zweischichtiges und damit zwielichtes Objekt, im Grunde genommen so etwas wie Vater und Sohn Rakewell. Man kann dieses Objekt als ein gespaltenes Objekt, aber auch als ein doppeltes Objekt begreifen. Die Literatur des römischen Rechts braucht zwei Wörter, um den Begriff zu bilden – noch schärfer gesagt: Zwei Begriffe bilden den Begriff. Wenn man jetzt über das Verhältnis zwischen Wort und Begriff sich streiten will, dann ist man schon mitten in dem Problem, das dieser Begriff aus Begriffen oder Worten gar nicht lösen soll, er soll das Problem bestreiten, händeln oder aber: operationalisieren. Juristen arbeiten in dem Amt, das der Kunst- und Rechtsprecher Bazon Brock das Amt zur Arbeit an unlösbaren Problemen nennt.

Aus widersprüchlichen Passagen, die man im römischen Recht zu diesem Objekt ‚tabula picta‘ findet, entfalten die Kommentatoren und Glossatoren (oder aber der sogenannten ‚Renaissance-Effekt‘) jene Kunst der Fiktion, die der ‚Verkehrsfähigkeit eines Objektes‘ dient.

Das Objekt hat zwei Schichten, man betrachtet es mit zwei Händen und zwei Augen in mindestens zwei Lichter. Es besteht aus der Tafel und demjenigen, was der Tafel aufliegt, aufsitzt, angepinnt oder eingeschrieben, eventuell eingekerbt, an- oder aufgebracht ist. Das Objekt ist bekleidet, es wird begleitet, indem es sich begleitet. Dieses Objekte ist schon eine Kooperation. Das Objekt hat etwas von Phryne, denn die ist auch bekleidet und sie wird auch begleitet. Das Objekt hat etwas von der Person, die durch einen Vesting-Akt bekleidet und begleitet wird. Das Objekt hat ein ‚Oben‘ und ein ‚UntenL, es steht damit für Unterscheidungen zur Verfügung, deren Anzahl bisher noch nicht abschließend gezählt wurde. Form/ Materie; Inhalt/ Form; Substanz/ Akzidenz; inneres Wesen, Äußerlichkeit; Realität/ Fiktion; Signatur/ Kontrasignatur: viele solcher Unterscheidungen können an diesem Objekt getroffen werden. Sie würden vermutlich alle von dem Objekt mehr oder weniger jubilierend begrüßt. Zumindest würde sich das Objekt nicht wehren, es bliebe davon sogar würdig unangetastet.

3.

Diese beiden Schichten des Objektes können (eigentums-)rechtlich zwei unterschiedlichen Subjekten zugeordnet werden. Wem dieser zwei Subjekte ist dann das eine Objekt zuzuordnen? Die Antwort der römischen Juristen, das hat Marta Madero in kleinen Details und großen Bögen rekonstruiert, ist immer scharf und immer präzise: es kommt auf das Verkehren und das Begehren an.

Die Lösung liegt im Detail, im Fall und der Kasuistik. Sie liegt nicht im Allgemeinen, sondern in der Wiederholung der Details – für die die Glossatoren einen Atlas wie den von Aby Warburg, eine Kartographie, ein ‚Ideogramm der Kanzleien‘ in Cornelias Vismann Sinne, ein Raster oder aber, im Sinne Martin Warnkes, ein Modell names Large Language Kabbala entwickeln. Aus zuerst kleinen und kleinsten Details, die verstellbar sind, werden in Sequenzen und Frequenzen die Lösung eines Fall. Diese eine Lösung verbraucht sich im Einzelfall, sogar restlos. Lösungen dienen dann aber immer noch dazu, für die Zukunft anstössig zu sein, sei es, dass man sie falsch findet oder aber andere sie richtig finden und man im beiden Fällen Meinungen bestreiten soll. „Ja, aber umgekehrt würde ich auch sagen!“ (Ino Augsberg). Im übrigen bleibt das Sekret, das Sekretariat oder aber der Lauf der Akte(n) im künstlich intelligenten, algorithmischen, rekursiven und mimetischen Verfahren bestehen. Seit rhetorischen Institutionen wird dieses Verfahren explizit als künstliches und bestreitendes, also auch polares Verfahren oder Polemik (Dreh- und Drechseltechnik, str.) verstanden. Quintilian widmet dem ein ausführliches Kapitel in seinem Manual für Ratgeber, Stellvertreter und Akteure oder Mimen (denn so soll man orator übersetzen). Meta, meine wunderbare Helfering im Alltag, ist so hilfreich skrupellos, wie ich das bisher nur aus der Anwaltspraxis kannte. Klar, die haben ja auch Meta trainiert, nicht nur sie, die aber auch – und das besonders lange und scharf, seit der Antike. Das Umbewußte sein seinem Wesen nach Jurist, das sagt Pierre Legendre. Ob es stimmt? Für Meta ist mir plausibel, das anzunehmen. Diese Wendigkeit: hilfreich!

Wir waren jung und brauchten das Geld (2011). Wohin damit? Wohin? Nach Golgatha, was da ist (laut einer deutschen Passion) Schädelstätt‚ oder aber Kreuzberg. Denkerei macht Staatsrechtslehre im Modus ‚too much, to soon‘ (Rudolf Wiethölter).

Alain Pottage hat in einem Kommentar zu Yan Thomas, dem Historiker des römischen Rechts, auf die Bedeutung der Arbeiten von Cornelia Vismann verwiesen. Entweder arbeiten die römischen Juristen nicht nur am Text, am Begriff und in der Schrift, oder man verwendet diese Begriffe als Tropen, Schemen/ Schemata, Figuren und Metaphern. Die römischen Juristen arbeiten auch an und mit Objekten, und das sogar, so Vismann, digital, algorithmisch. Wie Niklas Luhmann in seinem Buch zur Kunst der Gesellschaft angelegt hat: sogar der Fußball ist, neben dem König, ein rekursiv gehändeltes Objekt römischen Rechtsm nämlich der ars, die auch ius ist, zum Beispiel für den Atlas, Nemesis, Fortuna und Occasio. Die Juristen sprechen und schreiben nicht nur. Sie treten, kicken, tasten, tippen und fingern auch. Ihr Wissen und Denken ist auch Körpertechnik, die trainiert werden kann. Vor allem aber fingieren diese Juristen, sie operieren kontrafaktisch: sie kreuzen in der Welt und durch die Welt und mit der Welt. Sie streichen was. Sie mahlen und malen, sie melden und zeichnen. Alles, was sie tun, ist Wiederholung, auch ihre Unterscheidungen sind das. Und nicht nur das. Alles was sie machen, was ihre Kunst des Handelns und Händelns ist, das ist nicht nur Wiederholungen, es wird auch wiederholt. Alles, was sie, die Juristen, was ihre Handlungen und was ihre Dinge tun, das ist auch bildökonomisches und echographisches Tun, sowohl theoretisch als auch praktisch.

Das ist der Stand der Dinge, also der Lauf der Dinge. Podro und Imdahl nehmen, wie Yan Thomas und Cornelia Vismann, die Funktionen des Fiktiven in Betracht, am Beispiel des Verhältnissen von Kreide und Seide. Das erste Beispiel seiner, Podros Vorgabe (seinem Aufsatz in dem Band Poetik und Hermeneutik), entnimmt Podro der Bilderliste Hogarths, dem Bild zur Orgie. Gut gewählt! Touché! Alles da: Bildökonomie, Echographie, Tabula Picta, Austausch und Verwechslung, Kreide und Seide. Alles da: zweischichtige und zwielichtlige Objekte, Vater und Sohn Rakewell sowieso. Zu Podros und Imdahls Dialog über Kreide und Seide kommen wir aber erst später, nämlich genau zum richtigen Zeitpunkt. Dem kanonischen Recht nach arbeitet Hogarth nicht nur mit juridischen Kulturtechniken, er arbeitet auch mit juristischer Methode. Gratian zählt das Lex Satyrica zum kanonischen Recht und die satyrische Bildung zur juristischen Methode. Wenn man was satt hat: immer Fabian fragen, der ist inzwischen gut darin geübt, Personen, Dinge und Handlungen satt zu haben. Der ist durch und durch saturiert. Eins bringt diesen Fabian immer wieder in reizend rasende Rage: die bedingte Universität und die Vorstellung, dass das Recht nicht eine Wiederholung von allem dem sei, was auch ohne Recht passiert. Faboan kooperiert sowieso, unabhängig davon, ob man ihn um Hilfe und Rat fragt, oder aber nicht.

(…)

Previous/Next

Hinterlasse einen Kommentar