I.


Der Sommer der Bildökonomie hält immer noch an. Das ist der Sommer, in dem ich mich auch mit William Hogarths und John Hoadlys Serie A Rake’s Progress befasse. Diese Serie ist eines der klugen und inspirierenden Beispiele für Bildökonomie. In dem Fall ist das Bildökonomie mit bildlichen und ökonomischen Mitteln. Oben sieht man links die Version des dritten Gemäldes, das heute in Sir John Sloanes Museum in London hängt. Rechts einen der Drucke dieses dritten Bildes mit den Versen von Hoadly. Eine hochauflösende Version dieser Graphik findet man hier.
Hogarth malt zuerst die acht Bilder dieser Serie und stellt danach die graphischen Vorlagen und Drucke her (das alles geschieht von 1733 bis 1735); Hoadly schreibt auf Hogarths Bitte hin die Verse zu dieser Serie, die man in den graphischen Reproduktionen unterhalb der Bilder findet. Sie stehen dort so, wie sie in der Emblematik unter dem Bild stehen würden. Diese Verse bieten einerseits Klärungen, lenken nämlich die Blicke und Deutungen: sie sind Teil des Bildprotokolls. Diese Verse machen das allerdings dadurch, dass sie Anlaß zur gelehrten Auseinandersetzung geben. Diese Verse sind ökonomische Verse, wenn Ökonomie dasjenige ist, was etwas bestreitet und unterhält und dabei selbst bestritten und unterhalten werden muss. So eine Ökonomie ist dann selbst auch Streit und Unterhaltung. So sind die Bilder auch zu betrachten: (be-)streitend und unterhaltend. So eine durch Bild und Verse gehende Betrachtung führt dann also (be-)streitend und unterhaltend Oikos mit. Oikos ist, wir definieren das technisch, (a) ein Haushalt und seine Kreisläufe, (b) eine Behausung, (c) ein Lebens-, Wohn- und Denkraum (ein gebildeter Bau) und das, was durch diese Räume und gebildeten Bauten kursiert, (c) eine lebendige Stätte oder: Stätte des Lebens und seiner Formen, also auch seiner Unterscheidungen, Schichten, Skalierungen, Maße und Muster. Ökonomie, Ökologie, Echographie und Eikonomie behandeln wir hier als mehrere Worte für einen Begriff oder als mehrere Begriffe für dasjenige, was kreisend oder kursierend das Leben und seine Formen wiederholt, also auch seine Unterscheidungen wiederholt. So gesagt wiederholt sich damit das Lebendige und das Leblose, das Leben und das Nachleben, das Leben und der Tod, das Organische und das Anorganische, das Artifizielle und die Natur. So gesagt gesagt wiederholen sich alle Formen des Beseelten, Bewegten und Animierten – und die Techniken, Maschinen, Automaten und Apparate, die wiederholen sich auch, solange sich die Formen des Lebens wiederholen. Die Dynamik und die Energie darin, damit ist zumindest zu rechnen, kann Bewegung sein, die kann Verkehr sein, sie kann ein Begehren sein, die kann ein Verzehren sein.
Die durch Verse und Bilder gehende Betrachtung führt nicht nur Oikos mit, sie führt auch Echo mit. Echo definieren wir technisch als (a) eine Nymphe und ihr Nachleben und (b) als Wiederhall dessen, was in aristotelischen Übersetzungen die Bezeichnung anima führt. Anders gesagt: Die und das Echo sind ein Wiederhall oder die Wiederholung der Formen des Leben (ob sie nun Prinzip, Instanz, Station oder Durchgang (Stanze) sein sollen, das stellen wir anheim).
Ökonomie, Ökologie, Echographie und Eikonomie, Ikonologie, Ikonographie: Sie klingen so, sie sehen auch so aus, dass darin Ähnlichkeiten und Unähnlichkeiten liegen. Sie sollen hier einmal als ein Bereich mit unterschiedlichen Ausprägungen betrachtet werden. Sie sind darin assoziiert, dass sie Wahrnehmungen sind, in denen Oikos und Echo mitbestimmen, wie und was wahrgenommen (also vorgestellt, erfahren und (aus-gebübt)) wird. Eine Betrachtung ist dann auch deswegen ökonomisch, weil und soweit sie mit dem einhergeht, was Johan Horst mit brillianten Überlegungen Stoffwechselrecht nennt (ich kündige hier etwas an, was selbst geschrieben noch nicht steht – spätestens bald aber zu lesen sein wird) und was man sogar auch zu den bolischen, vaguen, polaren oder meteorologischen, in allen Fällen unbeständigen Rechten zählen kann.
Wenn im folgenden Oikos und Echo zusammengedacht werden, dann ist das nicht das erste mal, dass Oikos und Echo zusammengedacht werden und dass der Begriff der Bildökonomie mit denen der Bildökologie, der Echographie und der Eikonomie zusammengedacht werden. Francesca Falk und Emmanuel Alloa haben vor wenigen Jahren unter dem Titel Haushalten mit Sichtbarkeiten einen Sammelband mit Texten herausgegegben, die die Geschichte eines Ensembles von Oikos/ Eikon / Ikon einschließlich ihrer Nomien, Logien und Graphien bis in antike schriftliche und bildliche Quellen zurückverfolgen lassen. Das Haus der Haushaltung wird historisch seit der Antike auch als Bau, Bildung und Bild gedacht. Von Oikos ist auch bildlich die Rede; auch ohne Rede kommt dieser Oikos durch Bildung, sogar Einbildung, durch Bauten und Bilder vor. Auch der antike Bilderstreit ist, und das auch explizit, eine Angelegenheit des Oikos. Raphael Drai hat den dritten Band seiner Arbeit zur Prophetik der économie chabbatique gewidmet, wir nennen diesen Band ’nur‘ als Beispiel für einschlägige Literaturen, die genauso vorliegen wie die streitbefangenen und unterhaltungsbefangenen Dinge. Die Beispiele werden genannt, um nicht in die Falle jener Diskursregel zu tapsen, nach der man Überlegungen mit der Behauptung beginnen lassen soll, bisher habe niemand so richtig über die Probleme nachgedacht, niemand habe bisher die Zusammenhänge gesehen, die man nun selber entdecken würde. Diese Diskursregel ist eine Falle, weil sie erstens den Autor von den Details entlastet, in denen nicht nur der liebe Gott und der Teufel leben können, sondern die auf solche Weise dennoch leblos sein, vor allem aber Elemente des Kreisens und Kursierens sein können. Das ist auch deswegen (zweitens) eine Fall, weil man damit leicht, alzlu leicht suggeriert, man biete eine Problemlösung an. Insoweit sollen die Überlegungen hier kritisch bleiben und auf die Probleme hin orientieren, aber nicht vorgeben, dass die Lösung vorliege. Mehr Beispiele! Bettine Menke und Jörg Jochen Bruns haben Texte und Bücher zur Echo und zum Echo vorgelegt, die ebenfalls einschlägig und ebenfalls nur Beispiele sind. Oikos und Echo als Kreisen und Kursieren dessen zu denken, an dem das Lebende Form und Unterscheidungen hat, das hat auch Pierre Klossowski in seinem Text La Monnaie Vivant schon getan. Auch er und dieser Text: Beispiele, nur Beispiele, in dem Fall Beispiele eines Denkens, das sich dem Denken derjenigen beiden Figuren annähert, die ich für die Vorbilder einer Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken halte: Aby Warburg und Cornelia Vismann. Das Bild, von dem Pierre Klossowski nämlich schreibt, ist auch deswegen ein Bild des Lebenden (und seiner Prägung, Form und Unterscheidung), weil es einen Leib oder einen Körper hat), also Effekt dessen sein kann, was Aby Warburg Verleibung nennt. Das, was Klossowski die lebende Münze (eine ‚lebende Prägung‘) nennt, kann das sein, was Cornelia Vismann in ihrer Geschichte und Theorie der Akte(n) einen Akt nennt. Vismann nennt nämlich die Hetäre Phryne einen Akt, sie schreibt vom ‚Phryne-Akt. Ihre Geschichte und Theorie der Akte ist nicht nur eine Geschichte und Theorie der Objekte, die römische Juristen Dinge nennen. Das ist nicht nur eine Geschichte und Theorie der Subjekte, die römische Juristen Personen nennen. Das ist nicht nur eine Geschichte und Theorie der Handlungen, die römischen Juristen actio (Akt) nennen. Das ist auch eine Geschichte leidenschaftlicher Interessen, leidenschaftlicher Teilung, leidenschaftlicher Übertragung, also auch Geschichte und Theorie der Passionen, Pathologien und des Begehrens. Vismann nennt immerhin eine der Frauen einen Akt, an denen Pierre Klossowski seine Überlegungen entwickelt hat. Sie macht das in einem Text, den sie immerhin Pierre Klossowski gewidmet hat.
Weil es so wichtig ist wird es also nochmal und immer wieder, das sogar noch lange, gesagt: Alles (Sämtliches) liegt vor und bleibt doch unbeständig und unruhig. Alles, was im folgenden bedacht sein soll, kommt aus der Fülle. Selbst das Begehren, was ja auch dann noch, vor allem dann wirksam ist, wenn alles vorliegt, ist etwas, was aus der Fülle kommt, nicht aus dem Mangel. Der Bedarf kommt aus dem Mangel, aber das Begehren aus der Fülle, so definieren wird das technisch.
Die Geschichten und Theorien solcher Rechte und solchen Rechts, die mit Bildern, Oikos und Echo nicht nur im Sinne einer Bewältigung (Störung und Meisterung) zu tun haben, sondern in denen alle Elemente überhaupt dank und durch die anderen Elemente vorkommen und vorliegen, die liegen also selbst vor. Quellen liegen vor, Spuren liegen vor – und wie immer kann man sich mit den Quellen und Spuren nicht begnügen. Das Recht und die Rechte darin, die kommen dank und durch Bilder, Oikos und Echo vor. Die Bilder kommen dank und durch Recht, Rechte, Oikos und Echo vor. Der Oikos kommt dank und durch Recht, Rechte, Bilder und Echo vor. Das Echo kommt dank und durch Recht, Rechte, Bilder und Oikos vor. Die Methoden, damit umzugehen, auch die liegen vor. Das hier etwa liegt, das ist freilich selbst bildlich und haushaltend gesagt, das Material kreist und kursiert, man will es nicht zu kompliziert sagen, man will auch haushalten mit dem, was man sagt. Da sagt man schon einmal etwas bildlich.
Hogarth und Hoadly sind nur zwei Beispiele dessen, was vorliegt. Nicht alle wissen davon, das zeichnet das Recht und die Bilder von Oikos und Echo aber nun wirklich nicht aus. Das ist immer so. Nicht alle Menschen kennen die Geschichten und Theorien, die sich um die Nichtleistungskonditiktion im Dreipersonenverhältnis gebildet haben. Aber deswegen muss man auch nicht gleich übertreiben, bluffen und sagen, bisher sei das Wissen um diese Nichtleistungskonditiktion ignoriert, verdrängt, blockiert worden oder bisher gäbe es kein richtiges, zum Durchbruch gebrachtes Wissen dazu. So ist das mit dem Recht von oikos und Echo auch. Zur allgemeinen Ordnung ist dieses Recht nicht geworden, wozu auch? Es kam und kommt immer noch wiederholt vor, das sollte es auch. Wenn dieses Recht von Oikos und Echo mit den Bildern auch nur in Details oder in kleinen Formen existiert, deren Anschlüsse unterbrochen sind oder limitiert, dann reicht uns das schon. Nochmal: Hier wird davon ausgegangen, dass alles, d.i. sämtliches, schon vorliegt. Und es bewegt sich doch: die Unruhe und die Unbeständigkeit bleiben. Der Streit, die Bestreitung, die Unterhaltung, das Nöseln, Rauschen, Rascheln, Knacken, die Überraschung, die Langeweile, die Reize, das Reizose: alles das bleibt. Das Verkehren, Verzehren und Begehren ‚halten an‘, durchgehend erscheinen sie, weiterhin, bis auf weiteres.
II.
Anlaß für die Beschäftigung mit dieser Bilderserie von Hogarth & Hoadly ist unter anderem die Auseinandersetzung mit der Rechtstheorie eines meiner akademischen ‚Chefs‘ Thomas Vesting (ein historisch Vorgesetzter, auch ein Lehrer). Vesting hat in seinem letzten Buch vorgeschlagen, den Blick der Rechtstheorie (die bei ihm auch historische Elemente hat, also mit Rechtsgeschichte einhergeht) auch auf Praktiken und Lebensformen auszurichten, die in seinem Verständnis (und nach ihm in einem allgemeinen Verständnis) zwar keine Rechtspraxis, aber Kultur, Literatur, Ökonomie und Bild seien. Warum sollte man das tun? Warum reicht dem Recht und der Rechtswissenschaft nicht das, was Recht sei soll? Vesting begründet das unter anderem so: Diese Praxis sei Teil von (a) Persönlichkeiten, von (b) Formen der Subjektivität und (c) der Genese der Psyche, die zur Entwicklung des Recht beitragen würden. Er hat drei Formen dieser Personen, Subjekte und Psychen ausgewählt: den Gentleman, den Manager und den Homo Digitalis, und er vertritt die These, dass sie zur Ausbildung einer Kultur universaler Freiheitsrechte beigetragen hätten. Das denke ich auch. Das Inspirierende daran: damit beginnen sämtliche Fragwürdigkeiten und Fragestellungen.
Das Buch war eine Provokation. Es hieß damals, als das Buch noch jung war, gerüchteweise, niemand wolle hören oder lesen, was dort geschrieben stünde. Das Buch und mindestens eine Übersetzung, eventuell sogar zwei, sind aber mit großzügiger Unterstützung gefördert worden und so haben Vestings Thesen ihre Anhänger gefunden. In Teilen bin ich einer davon. Das Buch hat, wohl wegen des Willens zu provokanter Ansätzen, einiges auf ärgerliche Weise verkürzt. Vesting wirft einen Blick auf das, was Vesting dann nicht mehr zum Recht und zum Wissen der Rechtswissenschaft, sondern zur Kultur, Kunstgeschichte, Literatur und Nachbarwissenschaften zählt, und von dem er auch in anderen Büchern sagt, er entdecke dieses bisher verdeckte Feld. Ob das alles so richtig ausgewählt, sortiert und bezeichnet oder mit Labeln versehen ist, ob dieser Blick tächlich über einen Tellerrand geht, das ist alles strittig und nachrangig, viel wichtiger ist: Der von ihm vorgeschlagenen Blick ist weiterzutreiben. Der Blick auf das, was Vesting nicht mehr zur Rechtswissenschaft, sondern zu Nachbarwissenschaften zählt, der ist weiterzutreiben. Wer der Erste war, das ist für die von Vesting beschriebenen Subjekte sehr wichtig, ein Anhänger von Vesting spricht von einer Theorie des Primats (der Kalauer liegt nahe: dann sind die Subjekte die Primaten im Primat der Praxis). Wie üblich treibt mein Blick auf Sekundäre und Sekundanten: Tom Rakewell wäre einer von denen. Auch die Sekundären und Sekundanten sind Beiträger zu dem, was Kultur, Recht und frei sein soll. Und: Hogarth ist einer von denen, die vom Recht soviel wissen, wie von der Literatur und von den Bildern. Wieviel wird das sein? Vermutlich soviel, wie das Begehren dosiert. Was nun an erster Stelle kommt, ob es nun Menschen oder Tiere, Personen oder Dinge, Medien oder die Praxis sei, ob es Objekte oder Subjekte (und falls es Subjekte sind, dann welche Subjekte), das ist in der Anhängerschaft der Vestingisten teilweise wichtig (mir nicht!), auch weil Vesting schon seine Beiträge zum Verhältnis von Recht und Medien mit der Diskursregel hat anfangen lassen, zu sagen, er sei der erste, der den Zusammenhang herstelle, den er herstelle, und der darstelle, was er darstelle. Seine Überlegungen zu Subjekten sind Überlegungen zu ersten, führenden und leitenden Subjekten, in einer Reihe von Passagen lenkt er die Aufmerksamkeit auf Erstes und Erste. Seine Überlegungen zu Bildern sind Überlegungen zu dem, was er mit Johanna Braun „Leitbilder“ nennt. Ich halte das für inspirierend, wie ich den Weihnachtsmann und den Osterhasen, Oshum und Ogum, das Grundgesetz, den Isenheimer Altar, das Volk und Helge Schneider für inspirierend halte. Man kann zu allem dem ja sagen (am besten im immer aufsteigenden Ton von Alexander Kluge!). Angemessen sagt man es auch so: Ja Ja! Und man kann alles das als das auffassen, was es auch sein kann: Das sind Ideen von Wesen, die auch deswegen aufsitzen und ausschlagen, weil sie eingebildete, phantasiebegabte und über Illusionen verfügende Wesen sind. Auch wenn im Vestingismus vom Primat und von Primaten die Rede ist, kann man das als Wiederholung wahrnehmen, denn das ist der Vestingismus schon begrifflich. Was daran Illusion, Phantasie, Fiktion oder kontrafaktisch ist, das muss nicht widerlegt werden. Man kann gerade daran auch verfolgen, wie Oikos und Echo, Recht(e) und Bilder in den Theorien effektiv sind. Vestings Vorschläge sind also aufzugreifen. Sie sind weiterzutreiben, aber sie treiben freilich auch ohne jedes Zutun durch die Welt.
In einer Kurzversion, allerdings in zehn Punkten aufgelistet heißt das (Weiter-)Treiben in meinen Augen: (1.) Man muss nicht unbedingt von einer großen Trennung westlicher Gesellschaft und nicht von der erfolgten Ausdifferenzierung gesellschaftlicher Teilsysteme oder von der Auflösung einer (Aus-)Differenzierung ausgehen. Mein Verdacht lautet, dass das Vesting tut, mich ärgert es manchmal auf wohl unpassende Weise, aber welcher Ärger passt schon? (2.) Man kann juristische Methoden und Quellen von juridischen Kulturtechniken unterscheiden; (3.) man kann Norm und Form als vollständige Synonyme behandeln; (4.) die Unterscheidung zwischen normativen und kognitiven Erwartungen muss keine Leitdifferenz bilden; (5.) es kann auch davon ausgegangen werden, dass Max Weber und Niklas Luhmann mit ihren Gesellschaftsbildern nicht richtig lagen; (6.) es kann auch davon ausgegangen werden, dass Gabriel Tarde nicht völlig falsch lag mit seinen kreisenden, kursierenden und vaguen Gesellschaftsbildern. (6.) Man muss nicht unterstellen, dass das Recht und die Rechtswissenschaft ein allgemeine, beständige, stabilisierte oder stabilisierende Ordnung bilden. (8.) Man muss das auch nicht bestreiten oder widerlegen, es kann einfach auch andere Dimensionen und weitere Dynamiken mit dem Recht, am Recht oder durch Recht geben. (9.) Man kann die Einheit der Rechtswissenschaft aufgeben, muss diese Rechtswissenschaft nicht als Repräsentation einer allgemeinen Ordnung begreifen und kann auch einmal davon ausgehen, dass die sogenannten Nachbarwissenschaften selbst historische Rechtswissenschaften sind; (10.) Man kann sogar auch einmal davon ausgehen, dass entweder die Rechtswissenschaften oder die Juristen oder diejenigen, die mit einem Rechtsbegriff Person oder Rechtssubjekt genannt werden, von allem dem etwas wussten, von dem es in Folge der Vorstellung von Ausdifferenzierung nun heißt, niemand habe bisher davon gewußt und entsprechendes bedacht. Man kann von den vielen Literaturen, die davon erzählen, dass ‚das Recht‘, seine Wissenschaftler und Praktiker, seine Personen und Subjekte nichts oder nicht genug von ihren Umgebungen gewußt hätten und wiederum niemand vom Personal auch nur etwas gewußt hätte, genug haben. Man kann die Literaturen über das fehlende Wissen satt haben. Niemand ist Odysseus. Das Recht kann, und das seit der Antike, auch odyseeisch gedacht werden. Recht und Rechtswissenschaft ohne Monopol: so soll es gedacht werden.
Statt also, wie man das nicht nur bei Vesting, sondern auch bei Vestings Vorbild Ladeur (symptomatisch in Bezug auf seine Blockadethese in Sachen Savigny und in Bezug auf ‚Ladeurs Blockade‘ in Sachen Johann Jacob Bachofen) findet, davon auszugehen, dass die Rechtswissenschaft ein bestimmtes Wissen von Kultur bisher nicht gehabt, ignoriert, blockiert oder verdrängt hätte, soll man einmal davon ausgehen, dass jeder zu seiner Zeit das wußte, was er wissen sollte und zu wissen begehrte – und dass die Rechtswissenschaft, die Juristen, die Personen und die Rechtssubjekte alles von der Kultur, von der Literatur, von Bildern und von der Kunst wußten, was sie wissen sollten und zu Wissen begehrten. Zu sagen, Ladeurs blockiere in seinem letzten Buch zum Bildungsroman das Wissen um Bachofen, er ignoriere und verdränge ihn oder er verkürze hier die Rechtswissenschaft mit seiner Blockadethese, das ist also auch nur ein weiterer, technischer Kniff aus den Reservoir juristischer Methoden und juridischer Kulturtechniken. Das ist auch zum Recht und dabei rhetorisch und artifiziell gesagt.

Die Möglichkeiten, die waren und die es gab, die waren zwar nicht auf Verwirklichung angewiesen, aber sie lagen auch so vor: auf den Rückseiten (so heißt es nicht nur metaphorisch) der Zettel, Blätter, Seiten, Bilder, Tafeln und Mauern dessen was schon geschrieben stehen soll.
Es wird gesagt, eine Angst vor dem gesellschaftlichen Wandel habe jede theoretische Reflexion blockiert. Das sagt man schnell so, wenn man schriftsätzlich wird. Die Worte sind nicht auf die goldene Waage zu legen. Ein melancholischer Diskurs hat ohnehin das, was ihm fehlt. Ihm fehlt ohnehin das, was er hat. In Ladeurs Registern des Rechts findet sich nichts, in seinen Register der Literatur findet sich dann aber doch was (eigentlich alles) zur theoretischen Reflexion. Er nennt das einen Ersatz.
Cornelia Vismann behauptet übrigens , dass jede Instituierung mit Substituierung einhergeht. Da kann das Recht Ersatz für Literatur, die Literatur Ersatz für Recht sein. Die Gesellschaft begehrt und verkehrt allerdings auch über die Grenzen der wissenschaftlichen Register hinweg, also auch ohne grenzpolizeiliche Befangenheit. Gut so, dass nicht jeder alles machen muss.
Ceterum Censeo: Österreich war auch anschlussfähig.
Ich gehe davon aus, dass Rechtswissenschaftler auch Bildwissenschaftler waren; dass sie auch Literaturwissenschaftler waren; dass sie auch Kulturwissenschaftler waren; dass sie auch Naturwissenschaftler und nicht nur Wissenschaftler waren. Nicht nur die Rechtswissenschaftler speisen das, was man (mit doppeltem Genitiv) das Wissen des Rechts nennt. Nicht alle Rechtswissenschaftler waren auch Wissenschaftler von Anderem als Recht. Aber erstens ist kein Rechtswissenschaftler jemals ein Gesamtrechts- oder Allrechtswissenschaftler und zweitens gab es ein paar Aussenseiter, Schmuggler und Grenzüberschreiter, und das zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Nächste, wenn auch schwierige These: Das Wissen, das nach einigen Thesen aus der Rechtswissenschaft verdrängt, ignoriert oder blockiert genannt wird, ist auch ein effektives Wissen. Es ist ein umwegig effektives Wissen – und Teil der Technizität, der Künstlichkeit des Wissens. Das ist jetzt eine Kurzversion der Vorstellungen, die ich auch als Kritik am Dogma der großen Trennung verstehe. Mir ist es unproduktiv, einerseits dem Recht und der Rechtswissenschaft bestimmte Grenzen zu unterstellen, um dann den Zauberer zu geben, der das Kaninchen aus dem Hut zieht, indem er die von ihm gerade selbstgezogenen Grenzen überschreitet und sagt, dass habe es vor ihm noch nicht gegeben. An der Art und Weise, wie Vesting die Forschung zu Kulturtechniken, insbesondere die Arbeiten von Cornelia Vismann und die rechtshistorische Forschung im Fall Thomas Duve verkürzt, um der These Plausibilität zu verleihen, Vismann sähe die Medien und das Recht, Duve hingegen das Normative verkürzt, ist zumindest mir deutlich geworden, wie ärgerlich und unproduktiv diese Methode sein kann. Auf Offenheit zu starren, dass man ringsum erstaunlich häufig Verschlossenheit sieht und noch Kollegen und (ehemalige) Mitarbeiter vor den Kopf stösst: unnötig. Ich muss mir schon tapfer vorsagen, dass entspreche Aussagen von Vesting (nicht nur über Kulturtechnikforscherinnen und -forscher, auch über Russen und Chiapaneken) aus geheimen Gründen dem Vesting produktiv sind. Das ist aber nicht allein Vestings Problem, wie alles Anstossende. An Ladeurs letztem Buch zum Bildungsroman kann man entsprechendes auch beobachten: die These von der Blockade, die er dort vertritt, sie lebt von der Blockade der These (deutlich zum Beispiel im Umgang mit der Wirkung Savignys auf Johann Jacob Bachofen). Aber das ist freilich auch ein triviales Problem: Wie man den Blick mit seinen Perspektiven einrichtet, so bestimmen dann auch die Perspektiven. Roy Wagner betrachtet das als die Assoziation von Subjekt und Kontrolle, treffend verweist er (am Beispiel von Pieter Bruegels Darstellung des Census/ der Volkszählung) darauf, dass auch so Inventionen möglich sind.
Also doch: die Arbeiten von Vesting und Ladeur sind mit ihren verkürzenden Verkürzungsthesen, mit ihren ignorierenden Ignoranzthesen und mit ihren blockierenden Blockadethesen voller Inventionen und sicher voll von Möglichkeiten zur Invention. Die Thesen sind anstössig und anstoßend, das ist wohl manchmal dasselbe. Die begrenzenden Grenzthesen sind auch so produktiv und inspirierend. Es ist für mich nur, vielleicht aus (als persönlichen, (b) subjektiven und (c) psychischen Gründen dasjenige von diesen Rechtstheorien abzuziehen, was daran das übliche Gerede der deutschen Staatsrechtslehre und die entsetzliche Schriftsätzlichkeit deutscher Rechtswissenschaft ist. Alles das ist abzuziehen, wo Schreiber als Stellvertreter einer Meinung im übergreifenden Prozess um das Recht wie Pappkameraden oder potemkinsche Gegner der eigenen Interessen aufgestellt werden. Es ist schlicht zu überlesen, was der Diskursregel folgt, zu sagen, bisher habe niemand an das Richtige gedacht, man selbst hätte es aber nun an bisher geheimen Stellen entdeckt. Wie Vesting Vismann und wie Vesting und Ladeur Duve ‚würdigen‘: davon ist einfach mal abzusehen. So, nämlich entsätzliche schriftsätzlich, schreiben deutsche Staatsrechtslehrer manchmal im Primatenstreit (im Streit darum, was Schimchen Primat der Praxis nennt), man legt es besser nicht auf die goldene Waage und behandelt sie nach Möglichkeit nicht so, wie sie andere behandeln, wenn sie ihre pappigen Meinungsstellvertreter im Text aufstellen. Meinung ist doch eh etwas, was man haben kann.
Was Vesting in seinem letzten Buch die informellen Verhaltens- und Erwartungsnotifikationen nennt, das ist anderen (u.a. mir) der Bereich juridischer Kulturtechniken: Das sind auch Formen, die auch Normen sind (so wie das u.a. Ernst Gombrich schildert). Die Kritik an Vestings und Ladeurs verkürzenden Verkürzungsthesen, an ihren blockierenden Blockadethesen und an ihren ignorierenden Ignoranzthesen soll erstens daran erinnern, dass Rechtswissenschaftler zu allem etwas sagen und sich darum von allem etwas zu sagen haben lassen. Das Recht und die Rechtswissenschaft sind Denkräume von Kosmologien oder Kosmographien, in denen auch dann der Kosmos durchgehend vorkommt, wenn er noch in anderen Kosmologien und anderen Kosmographien vorkommt. Meine Replik an Vesting ist hoffentlich inspirierte und inspirierende Kritik. Sie soll ihn ermutigen, noch weiter dem nachzugehen, was er weder für Recht noch für ‚rechtswissenschaftlich gewußt‘ hält. Von mir aus kann sein Blick die Erweiterung des Blicks genannt werden, von mir aus auch Öffnung der Rechtswissenschaft, nur ist beides nicht wörtlich zu nehmen. Von mir aus kann jeder davon ausgehen, er sei jemand, der den Blick über den Tellerrand eröffne. Meine Replik soll an das Nachdenken über Beiträge weiterführen und zur selben Zeit an Kooperationen erinnern, auch daran, dass es neben den Kommunikationen noch die Operationalisierungen gibt, also für das Recht und seine Wissenschaften nicht alles vom Recht und seinen Wissenschaften explizit und bewußt begriffen werden muss. Das ist der Witz einer Kooperation: das Subjekt muss gar nicht Herr im eigenen Haus sein; es ist auch gar nicht so sehr dadurch zu enttäuschen, dass die Objekte kooperieren. Eventuell haben die sogenannten ‚Kränkungen‘ soviele Wesen nicht gekränkt; eventuell haben vielke Wesen, auch die Subjekte sind, diese berühmten Kränkungen kokett aufgenommen oder sogar eher als herzliche Würdigung ihres Kosmos verstanden- Das sehen Vesting und Ladeur vielleicht auch so, aber insoweit überzeugt mich die Form der Verkürzungs- und Blockadekritik, die sie auf der Linie eines meines Erachtens sehr deutschstaatsrechtlichen Diskurses wählen, nicht. Mich inspirieren aber gerade auch so eine Reihe von (Bild-)Beispielen, die sie nutzen. Sie gehen mir nur nicht weit genug. Ds ist wohl auch der Sinn einer Inspiration, die das Begehren anfeuert. Dazu kommen wir gleich.
Meine Replik soll daran erinnern, dass das Recht und die Rechtswissenschaft Wiederholungen sind, damit auch Übersetzungen. Mit dem Recht und der Rechtswissenschaft kooperiert etwas, das Recht und Rechte wahrnehmbar macht, und zwar im Sinne der Vorstellung und (Ein-)Bildung, der Erfahrung und Perzeption sowie die (Aus-)Übung (der Instituierung und Substiuierung). Zweitens soll die Kritik als Folge der Inspirationen durch die beiden verstanden werden, also so: Gut so, weiter so. Aber mehr!
Die Vestingisten und Ladeuristen sollen ermutigt werden, sich noch weniger an den Erwartungen der deutschen Staatsrechtslehre und überhaupt nicht mehr an der Redaktion der sackgassigsten Zeitschrift des uns bekannten Universums zu orientieren (wie auch immer ihr Name sei). Schaut einfach weiter, was in anderen Ländern an anderen juristischen Fakultäten los ist – und tut nicht so, als wisse niemand was aus Frankreich. Hoffentlich schlichter gesagt: so besonders und ausgesondert sind das Recht und die Rechtswissenschaft nun auch wieder nicht. Das Andere ist anders, aber nicht total anders. Nochmal so gesagt, dass es hoffentlich simpler gesagt sind: Nicht nur die Stooges tun das, was sie tun.

Was haben deutsche Staatsrechtslehrer nur mit ihrer Ausdifferenzierung und ihrem Weber?
Was ziehen sie nur für Grenzen, um sie dann doch zu überschreiten oder zu unterlaufen?
Bilde ich mir das ein, oder ist in anderen Ländern selbstverständlicher, dass Recht und Rechte wahrgenommen, dabei übertragen und geteilt werden sollen und dass dabei alles das kooperieren kann, was nicht Recht sein muss, sondern ohne weiteres auch Kultur, Natur, Literatur, Kunst, Politik, Ökonomie und sonstwas, selbst Orgie, sein kann?
Gabriel Tarde ist nicht der einzige Autor, der Normen und Formen durchgehend (mimetisch und rekursiv) kreisen und kursieren lässt.
French Theory ist nicht die einzige Theorie, die nicht ostwestfälisch ausdifferenziert ist.
Aby Warburg ist nicht der einzige Polarforscher, der nichts auf grenzpolizeiliche Befangenheit gibt und der mit Leichtigkeit Polarforschung als Bild- und Rechtswissenschaft betreibt.
Hogarth ist nicht der einzige, der Bildgebung auch als Produktion von Rechten versteht.
Die Kulturtechnikforschung ist nicht alleine darin, wenn sie darauf insistiert, dass es neben der juristischen Methode noch juridische Kulturtechniken gibt und dass sich Normativität mit Recht und ohne Recht wiederholt. Sie ist nicht alleine, wenn sie Normen und Formen als vollständige Synonyme behandelt. Sie ist nicht alleine, wenn die dem Recht kein epistemisches Monopol zukommen lässt. Das MPI in Frankfurt ist nicht der einzige Ort, der von Multinormativität und Multiplicity ausgeht. Vismann ist nicht die einzige, die das Recht auf das hin befragt, was daran das Begehren und der Verkehr ist. Die Entwürfe zur Bildökonomie sind doch nicht die einzigen Weisen, am Recht das zu beobachten, was daran kreist, indem es bestritten und unterhalten wird. warbrug ist nicht der einzige, der Rechte und Bilder als etwas betrachtet, was auch insofern kursiert, weil es schwankt, auf- und abgeht und auch insofern pendelt und Schwingungen unterliegt, weil seine Wiederholungen in Frequenzen und Sequenzen erscheinen. Die Rhetorik ist nicht isoliert, wenn dort Autoren wie Heiner Mühlmann und Michael Baxandall Systemlegenden aus den deutschen Universitäten des 19. Jahrhunderts (die auch dort und dann nie das allgemeine Wissen bildeten, sondern allenfalls exemplarisch, beispielhaft, Fälle, Stellvertretungen oder Symptome bildeten) für Figuren und Fiktionen hält, die nicht für bare Münze zu nehmen seien.
III.
Hogarths und Hoadlys Bildserie ist ein passender Gegenstand, um der Form der Person/ der Persönlichkeit, der Form des Subjekts und der Form der Psyche (das ist Vestings dreifache Fassung dessen, was an Tom Rakewell und den Beteiligten seines Fortschritts zu betrachten wäre) auch im Hinblick auf alles Juristische und Juridische daran nachzugehen.
Das Juristische ist der Begriff für dasjenige des Rechts, was autonom, ausdifferenziert und damit dem Recht eigen sein soll. Das Juristische kann etwas austauschen und wechseln, es soll nichts verwechseln. Das Juridische hingegen ist der Begriff dafür, was dabei kooperiert, Recht und Rechte wahrzunehmen, indem es Recht und Rechte teilt und (über-)trägt. Das Juridische kommt mit und ohne Recht vor, es kann dem Recht bloß ähnlich, sogar unähnlich sein, es kann ihm affin sein. Das Juridische kann auch etwas verwechseln, sein Austausch und seine Wechsel stehen nicht unbedingt im Dienst des Rechts, sind nicht unbedingt legal, legitim und gerecht. Es gibt juridsche Kulturtechniken ohne juristische Methode, aber keine juristische Methode ohne juridische Kulturtechniken. Die Form der Person, das Menschbild, die Bildung eines Erben: alles wird auch durch juridische Kulturtechniken wahrnehmbar, gemeint sind damit auch nur die graphischen Züge, die Hogarth macht – und die Wiederholungen sind, soweit sie mimetisch und rekursiv sind. Hogarths Bilder und Bildakte gäbe es auch ohne den Hogarth-Akt, also ohne sein Tun in Sachen Gesetzgebung und Rechtssetzung.
Diese Bilderserie steht teilweise, nämlich im zweiten Bild der Serie, in kleiner Nähe zu einem Bild, das in dem letzten Buch von Thomas Vesting auch an zweiter Stelle der Abbildungen und dabei nicht nur als Bild, sondern auch als (In-)Begriff einer politness/ Höflichkeit erscheinen soll. Ich verrate nicht zuviel, wenn ich anmerke, dass Thomas Vestings Beschäftigung mit dem Subjekt schon seit langem auf mimetisches Weise rekursiv und auf rekursive Weise mimetisch ist (das nicht nur bei ihm der Fall, sondern ein Merkmal von Wiederholungen). Wenn Thomas Vesting nämlich in seinem Buch als zweite Abbildung ein Bildnis von Thomas Gainsborough (dem Maler) und William Wade (dem Modell) zeigt, dann ist dieses Zeigen mimetisch und rekursiv. Die Mimesis und die Rekursion laufen nicht nur über die Wiederholung des Namens, mit der ein Thomas einen Thomas wiederholt, sie laufen auch über die Wiederholung jener Form, die auch die Gestalt der Person, in dem Fall des Abgebildeten und des Abbilders (des doppelten Thomas) ist. Schon in der ersten Szene Abbildung des Buches zeigt Thomas etwas von einem Thomas, in dem Fall von Thomas Vesting und Darling (Thomas Vesting zeigt den angehauenden Grabstein von Thomas Darling aus New Haven; die Mimesis hat, wie die Rekursion, zwei Richtungen).
Ich verrate hoffentlich nicht zuviel, wenn ich anmerke, dass der akdemische Lehrer mir zu zwei lohnenswerten Stationen unserer Zusammenarbeit zwei Bücher geschenkt hat, die jedesmal von einem Thomas stammten (einmal von Thomas Bernhard und einmal von Thomas Kling). Das war einmal ein Buch über Alte Meister und einmal ein Buch über Botenstoffe, also beides mal über Angelegenheiten, deren Persönliches, Subjektives und Psychisches mich im besten Sinne tief und sehr bestimmt treffen, beides mal durch unterschiedliche Weisen der ‚Begeisterung‘). Das Subjektive und das Persönliche daran, das Psychische daran: auf alles das ist das Objekt der Gabe nicht unbedingt angewiesen, es wird mit und ohne alles das übergeben. Diese Gaben sind auch Anspielungen. Es laufen noch Diagnosen und sogar Anamnesen mit, und die sind als solche ernst zu nehmen. Ruhekissen sind diese Gaben nicht. Das Subjektive nimmt durch die Gaben mit dem Objekt und mit einem anderen Subjekt Kontakt auf. Subjekt und Objekt übertragen sich, nichts daran verschmilzt. Diese Gaben gehen mit Bedeutung so gut einher (und so schlecht auch), wie ohne Bedeutung. Sie gehen mit Intentionen einher, ohne aber auch. Wenn Vesting von Personen, Subjekten und Psyche etwas schreibt, dann ist daran auch Oberfläche, wie an allem. Aber daran bleibt nichts oberflächlich. Das Mimetische daran und das Rekursive daran sind nicht vollständig durchdacht, das geht auch gar nicht. Aber es ist durchgehend durchdacht, durchgehend auch in dem Sinne, dass an diesem Denken nicht alles aktiv und normal sein muss, es kann auch passioniert, passiv und pathologisch sein. Was der doppelte Thomas (Darling Vesting) bei diesen Gaben gemacht hat, das macht er auch in seinem letzten Buch: das ist doppelt artikulierte Mehrkanalkommunikation, wie manche sie für die Kunst typisch, für juristische Literatur untypisch halten. Die These lautet: was Vesting theoretisch als das ansieht, was von der bisherigen Rechtswissenschaft verkürzt, ignoriert, blockiert und schlichtweg nicht gewußt würde, ist mit dem, was er spielend und praktisch mit seinen Gaben nutzt, in der Form identisch oder aber: dasselbe.
Weiter schließe ich aus diesen ersten beiden Beispielen des Buches, die auch Gaben, zumindest Zugaben des Textes sind, dass Vesting dieses Buch als Rechtstheorie und Literatur angelegt hat, eben weil er solche Referenzen und Anspielungen teilt, ohne zu suggerieren, dass ihr Sinn offengelegt werden sollte oder dass die Form hier die Hülle und nur die Hülle des Inhalts sei. Das Buch zu den (so der inzwischen neue Titel) Transformationen der Subjektivität ist nicht nur eine Provokation, es ist auch eine Herausforderung, weil Vesting von Ausdifferenzierungen und von Grenzen der Rechtswissenschaft spricht und im eigenen Schreiben unterläuft, was er schreibt. Das ist aber genau das, was an diesem Texten von mir als ihr Vorzug verstanden wird. Das ist das, was das Buch bei allem, was ich daran ärgerlich finde, trotzdem produktiv, lesenswert und vorbildlich macht. Diese Spiel, das Diagonale, das Transversale und von mir aus auch das Transgressive, das ist das, was ich an Vestings Arbeit, bei allem, was ich in anderen Texten ärgerlich und in Details nicht mehr als gute wissenschaftliche Praxis ansehe, bezaubernd, inspirierend und vorbildlich finde. Alles lässt sich klug und dumm lesen, jede Lektüre verkürzen und verlängern, jede Operation vergrößern und verkleinern. Was ich tue, ist zwar anders als das, was Vesting tut, aber nicht total anders.
Thomas Gainsborough zeigt also etwas von Thomas Vesting. Was am doppelten Thomas ein Bildakt ist, das ist auch Bildpass: das ist der Begriff für das, was an einer Form das passive, das passionierte, das Passierende, das Passende und das Pathologische, was the path/ hodos/ via/ Trasse ist, auch wenn die Form im übrigen Normal und eine Aktivität (an activity of ordering im Sinne Caroline Levines) ist. Was gezeigt wird, wenn der doppelte Thomas in Abbildung 2 des Buches William Wade zur Illustration des Textes werden lässt, das lässt auch das Begehren dezent erscheinen: so geht der Verkehr, so geht das Verzehren. Das ist das Begehren einer westlichen Gesellschaft, die durch ein Urteil gegangen sein soll und so mit dem Willen erscheint, höflich, produktiv und eine große An- und Bereicherung zu sein, das sogar als Beitrag für universale Freiheitsrechte, also für alles und jeden. Wie könnte man dagegen etwas haben? Mit dem Hosenbandorden gesagt: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Vestings Rechtstheorie ist eine Rechtstheorie, die Inventionen, gestalterische oder, wie Vesting sagt, schöpferische Personen, Subjekte und Psychen nicht nur erst nimmt, sondern ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt, und zwar nicht nur dadurch, dass sie sie als Gegenstand (und so als Objekt) im Text auftauchen lässt, sondern dadurch, dass der Text durch so eine Person, durch so ein Subjekt und durch so eine Psyche überhaupt erst geschrieben und seine Bilder wiederholt werden.
Mit dem zweiten Beispiel aus Thomas Vestings Buch sind wir in Nähe zum zweiten Blatt aus Wiliam Hogarths und John Hoadlys Serie zu A Rake’s Progress. Zur Erinnerung:


Gainsborough zeigt eine gereifte, entfaltete Version des Rokoko in England. Wade ist Capitain der britischen Navy, hier wird er als Protokollchef oder Zeremonienmeister in Szene gesetzt. Das Bildnis ist im Format und in der Ausgestaltung der Kleidung und der Haltung hoher Stil, platziert die Figur aber in eine pastorale Szene, nämlich vor die Mauern der Stadt (jenseits des pomeriums oder der Stadtmauern, vor dem Tor). Wade macht sich hier schick für die Schafe oder die Schäfer(in), darüber wurde auch in Versen gespottet – aber gerade durch die Verschachtelung von subtilen oder niedrigen Elemenen in sublimen oder hohen Elementen steht das Rokoko. Vesting präsentiert das Bild nicht nur als Bild, sondern auch als Inbegriff, und zwar als Inbegriff einer politeness (einer Höflichkeit oder einer Eigenschaft der Höflinge und Kurtisanen). Das Bild ist nicht bloß edel und einfältig, nicht bloß still und groß. Die britisch Navy fährt weiterhin zur See und ist nicht nur dort mit dem Polemos befasst. Trivial zu sagen, dass die Höflichkeiten und die Eigenschaften der Höglfilnge und Kurtisanen begrenzt, als Qualität quasi Halbwertzeiten haben. weniger trivil: Diese Limits tanzen, wie die Meere nicht nur an der Oberfläche es tun – und wie die Capitaine es aus den Bällen und den diplomatischen Treffen tun, die Wade organisierte. Die Politness hat zudem auch mit Polizei, Politik und Polis zu tun, die allesamt wiederum entweder selbst polos/ polus oder aber polar sind und die damit ausschlagen.
William Wade ist anders als Tom Rakewell, aber nicht total anders. Bilder gehen ohnehin nicht in dem auf, was sie sichtbar machen oder was an ihnen sichtbar ist. Sie sind, so sagt es Philipp Descola, von oder durch Unsichtbarkeit gefüttert. Auf das, was an Wades Bild Streit, Unterhaltung, Konstellation und polar sein kann, geht Vesting nicht ein, muss er ja auch nicht, er soll es nur tun, wenn er das begehrt. Statt ihm deswegen zu sagen, was er (nach eigenen Worten „mutig verkürzend“) manchen Kolleginnen und Kollegen sagt, nämlich, hier verkürze jemand den Blick, wisse nichts oder zuwenig, oder, so an der Spitze seiner Behauptungen, die Kollegen sei nicht fähig, die Phänomenologie des modernen Subjektes zu akzeptieren, sei erwidert: Vesting inspiriert dazu, noch mehr zu dem Bild zu sagen. Wir schlagen ihm vor, so über die bisherige Produktivität noch produktiver zu werden. Man kann nicht genug vom (mindestens) doppelten Thomas bekommen.
Man kann die Grenzen des Rechts und der Rechtswissenschaft zwischen Bildern und Recht, damit auch zwischen den Tätigkeiten von Künstlern wie Hogarth und Gainsborough sowie Modellen wie Wiliam Wade und Orten wie der Rose Tavern in London einerseits und Juristen, Rechtswissenschaftlern sowie juristischen Institutionen, Methoden und Quellen ziehen. Obschon Vesting und Ladeur die Kultur und die Literatur, in Ansätzen auch die Bilder in ihre Überlegungen einbeziehen, halten sie an spezifisch deutschen Vorstellungen der Ausdifferenzierung fest. So kommt Vesting zu den Thesen von der Erweiterung des Blickes und von der Öffnung der Rechtswissenschaft; so kommt Ladeur zu seinen Thesen von der Blockade und dazu, Literatur und Literaturwissenschaft nicht Rechtswissenschaft zu nennen, aber einen Ersatz von Rechtswissenschaft.
Man kann das aber auch anders differenzieren, nämlich mit der Unterscheidung zwischen juristischen Methoden und juridischen Kulturtechniken. Die zweite Möglichkeit setzt weder Webers Gesellschaftstheorie, noch Luhmanns Gesellschaftstheorie voraus. Sie kritisiert das Dogma großer Trennung, das nicht nur mit Thesen von der Ausdifferenzierung gesellschaftlicher Teilsysteme einhergeht, sondern auch mit Thesen zu Besonderheit des Westens und der Trennungen zwischen menschlichen Wesen und nicht-menschlichen Wesen, also unter anderem zwischen Menschen und Tieren, zwischen Menschen und Göttern, zwischen Menschen und Nymphen (wie z.b. Echo) sowie zwischen Menschen und Maschinen, Automaten und technischen Objekten, zwischen Menschen und Pilzen sowie Menschen und Wolken oder Menschen und Wellen.
Ich schlage diese zweite Möglichkeit vor, nicht um Differenzierungen zu leugnen oder um zu leugnen, dass das Dogma der großen Trennung effektiv wäre. Ich schlage das auch nicht vor, um das Dogma der großen Trennung zu widerlegen. Schon gar nicht schlage ich das vor, um Vestings Forschung oder Ladeurs Thesen zu widerlegen. Der Vorschlag folgt Fragestellungen, Neugierden und damit einem wissenschaftlichen Begehren. Es gibt eine Operationalisierung von Differenzen, die nicht nur als Unterscheidung effektiv wird, sondern auch als Stratifizierung, Skalierung, Musterung, Messung und als Missen (als artifizielle Fassung des Begehrens) effektiv wird. Darum schlage ich diese zweite Möglichkeit vor.
Das, was das Recht trennt, muss keine große Trennung sein. Das, was am Recht eine große Trennung sein soll, kann auch, etwa in anderen Situationen und Perspektiven, kleine Trennung sein. Jede Trennung, die Operation ist, geht mit Assoziationen und Austauschmanövern einher, denn Operationen ist, technisch definiert, der Begriff für das, was Trennung, Assoziation und Austauschmanöver im Selben ist. So kann eine Operation auch ihr Maß jederzeit so ändern, wie sie ihr Muster und ihre Arrangement ändert. Es gibt etwas am Recht, was nicht ausdifferenziert, nicht stabil, nicht stabilisiert und nicht stabilisierend ist. Es gibt etwas am Recht, was unbeständig, vague, meteorologisch oder polar ist.
Um das genauer betrachten zu können, helfen mit Vestings und Ladeurs Thesen nicht, das Gegenteil ist der Fall. Besonders deutlich wird das im Falle der unterschiedlichen Interpretationen, die Vesting und ich von Vismann und der Kulturtechnikforschung haben. Deutlich wird das auch in der unterschiedlichen Interpretation der Bedeutung von Bildern und von der Bildwissenschaft. Da nimmt Vesting eine quasi deutsch-protestantische, linksrheinische und moderne Position ein. Danach ging die von Weber beschriebene Rationalisierung des Rechts zuerst mit einem Bedeutungsverlust der Bilder einher (diese Sicht schildert er in einem der Bände zu den Medien des Rechts), Das soll dazu geführt haben dass „Leitbilder“ (also begrifflich gefasste Konzepte aus der Politik und dem Recht) als die Bilder verbleiben, die für seine Vorstellung von Rechtstheorie relevant sein sollen. Er trennt auch die Sprache, die Schrift und den Buchdruck auf eine Weise, die das rhetorischen Paradigma, zurückhaltend gesagt, wie Zähne zum Knirschen bringt und nicht in dem rhetorischen Ensemble denkt, in dem das Bild insoweit kein Medium ist, weil es in allen Medien, in allen Apparaten und Techniken sein kann – und weil das Bild und das Bildende auch die Energie der Übertragung sein kann. In ihrer Spezifik helfen mir Vestings Vorstellungen nicht, die verfolgen andere Perspektiven. Was mir Fragen stellt und was mir das Begehren anfeuert, das finde ich nicht in Vestings Registern. Ladeurs Vorstellungen der Blockade helfen mir nicht, weil sie blockieren, was mir Fragen stellt und was mein Begehren befeuert, wie eben Johann Jacob Bachofen mir besonders viel Fragen stellt und mein Begehren an der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts besonders befeuert, denn er ist der erste der Baseler Archäologen, aus deren Welt auch Aby Warburg sich bilden wird. Dass Vesting und Ladeur von bestimmten Positionen sagen, das seien keine rechtswissenschaftlichen Positionen, das sei Ersatz: dem widerspreche ich aus trivialen Gründen: solche Positionen haben mich in sieben magere Jahre getrieben. In den Redaktionen sackgassiger Zeitschriften heißt es immer wieder, die Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken sei zwar Kulturwissenschaft, aber keine Rechtswissenschaft, das sei Bildwissenschaft, aber doch keine Rechtswissenschaft. Das hilft es mir auch nicht, eher das Gegenteil ist der Fall, wenn Vesting und Ladeur als Öffner und Erweiterer der Rechtswissenschaft auftreten. Ihr Ansatz geht mir nicht weit genug. Vesting bildet damit eine Schule. Die Schüler, in dem Fall hat einer seiner Schüler ein Buch zum Recht als Praxis geschrieben, setzen sich schon mit der Literatur der Kulturtechnikforschung nicht mehr auseinander. Die Vorstellungen des Lehrers, einmal publiziert, bietet schon genug Autorität und Nachweisbarkeit für den Fußnotenapparat, um die Vorstellungen wiederholen zu können und vertretbar zu machen. In Teilen heißt Rechtswissenschaft in Deutschland der Bereich, in dem Autoren erst Bücher schreiben und dann Schüler haben. Dieser Vorstellung hat Michael Stolleis in drei Bänden [sic!] ein Denkmal gesetzt, im ersten Band seiner Serie sah das glücklicherweise noch etwas anders aus.
Also: Hogarth ist Jurist, er ist Rechtswissenschaftler, er ist eine Person (auch im Sinne des Rechtsbegriffes), er ist ein (Rechts-)Subjekt. Er hat eine Psyche, von der Pierre Legendre sogar behauptet, dass sie, was das Unbewußte daran ist, dem Wesen nach Jurist sei. Hogarth kennt das Recht seiner Zeit. Es bildet ihn, er bildet es. Das ist alles dynamisch, voller Aktionen und Passionen. Das alles gilt auch für Thomas Gainsborough. Beide sind Juristen ohne staatliche Qualifikation, also ohne Examen. Ihre Qualifikation als Jurist dürfte limitiert sein, das ist sie bei jedem Juristen. Sie sind in einem übertragenen Sinne Juristen und Rechtswissenschaftler, das verbindet sie mit allen anderen Juristen und Rechtswissenschaftlern. Sie als Rechtswissenschaftler und Juristen zu bereichnen, soll keine Differenzierung leugnen. Das soll sich mit keiner Differenzierung begnügen. Es soll das Begehren und den Bedarf nach Differenzierung im Detail erhöhen. Gainsborough könnte mit Wade einen vertrag geschlossen haben, das wöre doch eine wichtige Quelle – warum kommt Vesting darauf nicht zu sprechen? Die Navy wird Regeln, Satzungen, Gesetze gehabt haben – die dieses Bildnis konditioniert haben können. Warum kommt Vesting nicht darauf zu sprechen? Vesting behauptet doch selbst, hierin liege ein Beitrag zu Bildung universaler Freiheitsrechte, dann kann man auch so weit gehen, die Beteiligten ’symmetrisch‘ zu behandeln. Auf triviale Weise ist das der Nachteil verkürzender Verküzungsthesen, so, wie es trivialer Nachteil des Umstandes ist, Webers Rationalisierungsthesen und Luhmanns Thesen von der Ausdifferenzierung beim Wort zu nehmen und darum den Spuren und Trassen juristischer Methoden und juridischer Kulturtechniken schon deswegen nicht weiter nachzugehen, weil man den Eindruck hat und vermittelt, da könne aus der Vergangenheit in Archiven (und auf den Rückseiten der Zettel, Blätter, Seiten und Bilder) nichts mehr entdeckt werden. Kann es aber. Aby Warburg ist einer von denen, die das beispielhaft um 1900 anhand eines Rechts- und Bilderstreits in St. Maria Novella in Florenz vorgeführt hat (vgl. Steinhauer, Das eigene Bild, Berlin 2013).
Fazit: der dritte Teil dieser Serie zu einer Reihe von Bildern hatte mit Verschwendung zu tun, vermutlich, weil Hogarth eine Orgie zeigt. Verschwenderisch habe ich mit dem Vestingismus und dem Ladeurismus befasst. Ohne diese Passagen, die verkürzende Verkürzungsthesen auch wieder nur verkürzt wiedergeben, wäre ich direkt zu dem Bild 3 gekommen. Alles, was hier vorkommt, kommt auch dort vor, wenn auch in anderen sequenzen und Frequenzen. Alles, was nicht jetzt passiert, passiert(e) dann.

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