
I.
Jetzt frisch erschienen: Die 21. Ausgabe der Bildwelten des Wissens. Das Heft ist in diesem Jahr juridischen Schauplätzen technischer Bilder gewidmet. Die Zeitschrift ist eines der Organe der Berliner Kulturtechnik-Forschung und Bildwissenschaft. In ihm findet man einen Aufsatz von mir: Warburg, ein Rechtswissenschaftler. Außerdem findet man dort, das erste mal außerhalb des Universitätsarchivs in einer Zeitschrift abgedruckt, die Schlussbetrachtung von Cornelia Vismanns legendärer Habilitation („Verfassung nach dem Computer“).
Das Heft ist im Format open-access erschienen (link hier). Hier möchte ich die Gelegenheit ergreifen, den kurzen Beitrag zu kommentieren. Zuerst eine ‚Diashow‘ (so nennt mein Schreibzeug, die App des Unternehmens WordPress, die Bildpräsentation, mit der man mehrer Bilder so hintereinander schalten kann, dass die Leser mit kleinen Pfeilen die Bilder austauchen und dabei die Richtung des Austausches wechseln können. WordPress nennt diese Präsentation nicht Buch, Blatt oder Text, es erfolgt kein Hinweis auf ein Blättern und Lesen, wie gesagt wählt wordpress den Begriff Diashow, den ich gerne beim Wort und beim Bild nehme. Eine Diashow lässt Text nicht nur im Status des Textes, sie nimmt ihm mit ihrer (über-) tragenden und trachtenden Energie auch etwas von diesem Stand. Warburg macht auf vergleichbare Weise auf Tafel 78 diplomatische Schreiben und Schrift, ‚Letter‘ (Buchstaben und Briefe sowie klamme, kurze und kleine Mahle) zu Bildern und Schildern.
Jede vom Layout eingerichtete Tafel des jüngst erschienenen Textes wird jetzt auch von mir in ein Dia oder slide verwandelt. In so manchen Sprachen meint ‚Dia‘ nicht nur Bilder, sondern auch kalendarische, zeitliche Einheiten (der Tag mit dem Sonnenschein oder aber die 24 Stunden eines Kalenders). Dias und slides sind unruhige oder beunruhigende, durchscheinende oder durchleuchtende Objekte. Wir belassen es nicht mit der Vorstellung, dass wir etwas geschrieben hätten, was nun lesbar sei und damit gleich noch stabil, fixiert und Kommunikation (gleich drei Eier in einem) sei. Wir präsentieren statt dessen mal wieder: sliding law, durchgehend schlitternd. Unsicher sind wir also, ob wir damit völlig alleine sowie isoliert sind und dazu noch der Majestätsplural eher wahnsinnig verwendet wird oder aber ob die die Situation angemessen beschrieben ist. So, jetzt Diashow:
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II.
Die beiden Tafeln 78 und 79 gehören inzwischen zu den meistpublizierten und meistkommentierten Tafeln des Atlas. Zur Publikationsgeschichte dieser beiden Tafeln ist noch viel zu sagen, auch wegen mancher Verwechslungen, die sich mit Warnkes Edition von Anfang der 1990’er Jahre, der ersten mit breiter Öffentlichkeit, eingeschlichen haben.
Das gilt besonders für das letzte Bild von Tafel 78 (78/8), mit dem die Literatur zu Warburg bisher (und spätestens seit der Edition von Warnke) Kardinal Gasparri mit Kardinal Maffi sowie Rom mit Turin verwechselt und eine der Pointen von Tafel 78 übersieht, nämlich dass Warburg auch auf dieser Tafel seinen Witz mit hohen und niedrigen Bedeutungen ausspielt: Erst gründet man Rom, dann Autohäuser! Der Witz entspricht mit seinem Austausch zwischen Sublimem (Hohem) und Subtilem (Niedrigem) dem u.a. von Horst Bredekamp kommentierten Witz, den Warburg in Bezug auf Tafel 79 während einer Doktorandenfeier über den Papst und den Schwimmer dadurch gemacht hat, dass er die Formel‘ ‚Hoc est enim corpus meum‚ durch die Formel ‚Hoc meum corpus est!‚ austauschte. Mir ist im Rahmen meines Forschungsprojektes das erste mal gelungen, nicht nur den genauen Ort und Anlaß des letzten Fotos von Tafel 78 zu lokalisieren, sondern auch einen Film im Archiv zu finden, über den Warburg von diesem Ereignis erfahren haben kann. Mir ist dazu noch gelungen, zu zeigen, dass Warburg nicht nur auf der rechten Seite von Tafel 79 Zeitungseiten kopiert, sondern dass er das auch auf der rechten Seite von Tafel 78 macht, indem er das Arrangement der diplomatischen Schreiben und digmata (Schildzeichen in der Tradition der notitia dignitatum) aus einer italienischen Illustrierten kopiert. Das bekräftigt noch einmal das Argument, dass beide Tafeln eine Doppeltafel bilden.
Der Aufsatz publiziert diesen neuen und wichtigen Erkenntnisse das erste mal auf Papier. Auf meinem tumblr hatte ich das aber alles schon veröffentlicht. Das ist mir wichtig, hier ist Vismann ein Vorbild: Interessiert man sich für etwas, was manche als ‚Nachbarwissenschaften‘ einerseits abtun, anderseits aber überhöhen oder als Interdisziplinarität nett feiern, dann darf man nicht einfach übernehmen, was die angeblich anderen Wissenschaften sagen. Hält man sich nur für einen Rechtswissenschaftler und für nichts als einen Rechtswissenschaftler, sollte man nicht davon ausgehen, dass andere mehr über einen Gegenstand wissen, als man selbst. Das kritisiere ich aan der Formel ‚Nachbarwissenschaften‘ und an interdisziplinären Projekten. In einigen entsprechenden Literaturen wird schlicht übernommen, was man erstens findet und was einem offensichtlich zweitens prima in den Kram passt. Man soll nicht glauben, dass Bildwissenschaftler mehr über das Bild als Rechtswissenschaftler wissen. Schon deswegen nicht, weil die Bild- und Rechtswissenschaft eine Wissenschaft ist.
Wichtige Stationen der Editionsgeschichte bilden noch Charlotte Schöll-Glas Buch über Warburg und den Antisemitismus, weil dort die Tafeln das erste Mal als Doppeltafel auf einer Doppelseiten abgedruckt wurden. Vor allem aber ist der krönende Coup von Roberto Ohrt und Axel Heil zu nennen. Der Wert ihrer Rekonstruktion kann nicht hoch genug geschätzt werden. Ich halte es für dringend, dass Ohrt und Heil den Warburg-Preis erhalten. Man kann diesen beiden verrückten Typen, äußerst gastlichen Anarchisten, nicht dankbar genug sein. Nicht nur, dass die Tafeln endlich auch seriös betrachtet werden können. Auch die Rekonstruktion des Warburgschen Protokolls hat durch Ohrt und Heil entscheidende Impulse gegeben, indem beide Thesen zur Strenge und Präzision der Betrachtung aufgestellt haben, statt mit den üblichen Floskeln der Vielfalt, Offenheit und Differenz zu kommen.
III.
Die Tafeln sind im Laufe des Jahres 1929 entstanden.
Tafel 78 besteht aus einem Bildmaterial, das Warburg während seines letzten Aufenthaltes in Rom gesammelt hatte. Seit Ende 1928 war er schon dort, begleitet von Gertrude Bing. Er wohnte in einem Teil der Stadt (Via Veneto), der erst nach 1870 und sogar mit Referenz auf den Sieg Italiens über den Kirchenstaat angelegt wurde, heute aber wie selbstverständlich zu den eleganten Viertel für Luxusindustrie und jene oligarchische Oberschicht zählt, bei der man zögert, sie Touristen zu nennen (man assoziiert auch Hauser und Wirth oder die Biennale in Venedig immer noch mit Kunst und Kultur, nicht aber mit einer Reiseagency oder einem Tourismusevent). Heute ist die Straße, in der Warburg wohnte, selbstverständlich Rom und ebenso selbstverständlich in Italien. Als Warburg das Hotel Ende 1928 bezieht, ist das aber nicht der Fall. Rom ist zu der Zeit eine geteilte Stadt. Caput Mundi? In bezug auf die Einheit ist Rom gespalten. Legt man Wert darauf, nicht gespalten zu sein, dann muss man sagen, dass Rom zu der Zeit kaputt war. Zwei Staaten erheben Anspruch darauf, dass Rom seine Hauptstadt ist. Das wirft juristische Probleme auf. Sagen wir so: Es ist unsicher, ob sich Warburg legal im Hotel aufhält. Privat wird er sich mit dem Hotel schon geeinigt haben, er zahlt genug dafür. Aber welcher Staat sagt ihm, ob er sich im Hotel legal aufhält oder ob er sich illegal im Land aufhält? Warburg sieht den Fassaden des Hotels an, dass sie nach 1870 gebaut wurden und streng genommen illegale Siedlungen sein können, er ist ja ausgebildeter Kunsthistoriker und weiß dazu noch, dass man nicht einfach siedeln und bauen kann, wo man lustig ist. Er war selbst Bauherr in Hamburg und weiß, dass Baurecht (wie Gewerb- und Gastättenrecht) keine reine Privatangelegenheiten sind. Er wird davon ausgehen, dass Rom und Hamburg insofern vergleichbar sind, er macht das ja auf den Tafeln. Er muss also wissen, dass nicht nur sein legaler Status unsicher ist, sondern auch der Status des Hotels, in dem er wohnt. Vielleicht hat er sich privat geeinigt, aber eventuell ist das Hotel illegal erbaut worden und wird jetzt illegal betrieben. Das ist Teil der sogenannten römischen Frage, die insofern lautet, wo Rom liegt und zu welchem Staat diese Stadt gehört. Das ist im Prinzip so, wie in Gaza Stadt oder aber im Westjordanland, zumindest wenn man davon ausgeht dass Italien nicht einfach deshalb sich dieses Gebiet einverleiben konnte, nur weil es die schlagkräftigere Armee als der Kirchenstaat hatte und die Franzosen als Schutzmacht abrückten, um Paris vor Berlin zu verteidigen.
Betritt Warburg das Hotel, stellt sich also mindestens eine der römischen FAQs: Do you have a room? Am I in Rome? Konsequenzen hat das nicht nur für Warburgs legalen Status. Tritt ihm jemand zu nahe, klaut ihm jemand was, beleidigt oder verletzt ihn: An welche Sicherheitskräfte kann er sich dann wenden? Wer sorgt für seine Freiheit und seine Sicherheit, falls er insoweit fremder Hilfe bedarf? Die Polizisten Italiens oder die Schweizer Garde? Wer besitzt das Gewaltmonopol an Orten, die allein schon zu zwei Staaten gehören sollen, mal abgesehen von all‘ den Alphatierchen, denen man sowieso überall begegnet?
Diese legale Unsicherheit und die Selbstverständlichkeiten des Alltags gehen Hand in Hand, nicht nur dort und damals. Manchmal fehlt der Staat oder man nennt ihn failed, und der Alltag funktioniert doch problemlos. Wo keine Kläger sind, da keine Richter. Wo bestimmte Dinge nicht passieren, braucht man keinen legalen Status, der Alltag funktioniert auch ohne Anwälte, Behörden, Polizisten und Richter. Das ist alltäglicher Anarchismus, man lässt fünf gerade sein. Das ist Normalität, nicht nur in Rom.
Unter anderem dafür unterscheide ich juristische Methoden und juridische Kulturtechniken. Unter anderem darum forsche ich nicht zu den ‚Medien des Rechts“ und nicht dazu, was Luhmann eine „europäische Anomalie“ genannt und damit als einzigartige Besonderheit des Westens gedacht hat. Ich forsche also nicht dazu, welche Medien die Ausdifferenzierung und die Trennung des Rechts von rechtsfremden Angelegenheiten oder vor einem Verfall des Westens, vor Korruption, Heteronomie, Heterotopie und Heterochronie bewahren sollen. Dazu forschen andere, da gibt es viele Rat- und Vorschläge. Ich forsche u.a. zu Kausalität im Süden und woanders auch. Ich forsche noch mehr dazu, wie juridische Kulturtechniken unter anderem (aber nicht nur) das wiederholen, was von von akademischen Rechtswissenschaften und Staaten mit juristischen Methoden als Recht qualifiziert wird. Diese Techniken wiederholen wie gesagt auch anderes Zeug, alle mögliche Angelegenheiten. Juridisch nenne ich diese Technik nicht, weil sie dem (also einem autonomen oder ausdifferenzierten) Recht eigen sein soll. Sie sind ihm eigen und Anderem eigen, sind ihm fremd und Anderem fremd. Seit Bildregeln (2009) mache ich das, weil ich davon ausgehe, dass Bilder dem Recht eigen und fremd sind. Juridisch nenne ich die Techniken darum, weil sie dabei kooperieren, Recht und Rechte wahrzunehmen, teilweise wurde ihnen historisch vorübergehend aber durchaus die Qualität bescheinigt, dem Recht und nur dem Recht eigen zu sein.
Die Wiederholung stiftet nicht unbedingt einen Zusammenhang. Meine These lautet seit „Vom Scheiden“ sogar, dass alles das, was mit Recht und im Recht und als Recht vorkommt, auch ohne Recht vorkommt. Das Recht ist wohl nicht eigenschaftslos, das nun wirklich nicht. Es ist aber eigenschaftsfrei. Man kann es auswechseln und verwechseln. Darum ist das, was ich mache, auch keine Kommunikationstheorie. Ich forsche auch nicht zur Variation, Selektion und Retention. Ich forsche zu Operationen, also zu dem, was Trennung, Assoziation und Austauschmanöver (Wechsel) ist.









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