Historische Normativität, vorab!

Wo bin ich? Ich stehe vor einer Rezension. Thomas Duve hat nämlich ein neues Buch veröffentlicht, das ich rezensieren will. Wie liest sich das Buch aus der Sicht einer Forschung zur Bild- und Rechtswissenschaft, die auch eine Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken ist?

Dazu habe ich acht spontane Anmerkungen vorab notiert. Die Spontanität steht im Vordergrund, nicht eine systematische Ordnung, darum ist der Text teils auch redundant, er ist in Schleifen, Schlingen oder Knoten geschrieben. Die acht Anmerkungen, es sind genauer gesagt Vorbemerkungen, beziehen sich zwar auch schon auf den Einstieg in das Buch, sie sind aber noch lange keine Rezension. Sie sind eine Vorbemerkung zur Rezension. Ich bitte also die Leserin und den Leser, nicht zu enttäuscht zu sein, wenn es in diesen Vorbemerkungen eher um meine Position, meine Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken geht. Ich nutze Duves Buch nicht nur als Schleifstein meiner Messer, nicht nur als Sparring-Objekt, nicht nur zur Schärfung eigener Positionen, dafür aber auch.

Im folgenden sind für die Vorbemerkungen nur das Titelblatt und die ersten drei Seiten der Einführung relevant. Mehr noch nicht. Die genaue Lektüre des Buches bleibt einer Rezension vorbehalten. Auch wenn meine Perspektive nun im Vordergrund steht, hoffe ich doch, dass man auch so etwas von der Neugierde eines Lesers erfährt, der ahnt, das da ein Buch vorliegt, dass er gründlich studieren soll. Vielleicht ahnt man dann schon, warum ich dieses Buch langsam, möglichst gründlich und mit Begeisterung sowie wissbegierigen Fragen lesen werde. Peer Zumbansen danke ich für wertvolle Anregung und wertvolle Kritik zu diesem Vorab.

Fazit für Ungeduldige vorweg: Duve gibt der Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken und der These, dass die Bild- und Rechtswissenschaft eine Wissenschaft ist, Schub und Unterstützung. Das neue Buch erklärt mir by the way, warum ich mit meinen Forschungsprojekten an diesem Institut arbeiten und mit den anderen Abteilungen kooperieren kann. Das ist eventuell der einzige Ort in Deutschland, wo diese Forschung im Moment möglich ist (wenn es mehrere gibt, umso besser!); es ist ein ausgeprochen großzügiger und internationaler Ort.

I.

Thomas Duve und ich teilen Ansichten, Fragestellungen und Interessen. Ich arbeite an dem Institut, an dem er einer der drei Direktoren ist. Wir kooperieren. Wir sind Individuen und doch ‚geteilt‘, wohl auch geteilter oder gespaltener Meinung, wie man so sagt, wenn man sich zusammen- und auseinandersetzt. Die Vorbemerkungen beginne ich wieder mit einer Diashow, ich verwandele vier Seiten des Buches in Dias oder slides, also wieder mal in schlitternde, unruhige, durchgehende Objekte, die nicht unbedingt Text und nicht unbedingt Bild, nicht unbedingt lesbar und nicht unbedingt sichtbar, aber auch nicht unbedingt unlesbar oder unsichtbar sind. Die Dias oder slides sollen unbedingt unruhig, unbeständig, durchgehend (auch wie die Pferde) sein, sie sollen ‚passieren‘. Die Umwandlung ist ein artifizieller Vorgang, ein rhetorischer Vorgang (er simuliert und dissimuliert etwas, er bildet eine Kontrafaktur und ist insoweit kontrafaktisch). Das Verfahren stammt insoweit, wenn auch nicht originär, aus der archäologischen Fundgrube juridischer Kulturturtechnik (der Rhetorik) und damit einer Wissenschaft, von der die einen sagen, sie sei eine historische Rechtswissenschaft, andere nennen sie eine Nachbarwissenschaft.

Man kann die Rhetorik eine der historischen Normwissenschaften und eine der historischen Rechtswissenschaften nennen. Ich würde beides tun, so wie ich auch Diplomatik, Kunstgeschichte, Zeremonialwissenschaft, Bildwissenschaft, Medienwissenschaft, Statistik, Logik, Forensik, Mathematik und Musik sowie viel andere Wissenschaften als historische Normwissenschaften bezeichnen würde. Ich würde mit einer Arbeitsthese noch einen Schritt weiter gehen: das sind unter Umständen auch historische Rechtswissenschaften. Unter Umständen heißt: sie sind auf situative und unbeständige Weise Normwissenschaften und auf ebenso situative und unbeständige Weise Rechtswissenschaften. Heutige Rechtswissenschaften arbeiten nicht an jeder ihrer Stellen am Rechtsbegriff und mit dem Rechtsbegriff – oder sie arbeiten mit mehreren Rechtsbegriffen, mit mehr als Rechtsbegriffen und mit mehr als einem Rechtsbegriff – und mit weniger auch. Manchmal arbeiten sie mit Geographie, mit Zeitmessung, mit Anthropologie, Theologie, Biologie, Ökonomie, Ökologie, Forensik: womit eigentlich nicht?

Das gilt auch für historische Rechtswissenschaften – und dort kommen noch andere Zeiten und Räume des Rechts hinzu. Ich würde die Geschichte der Rechtswissenschaften nicht, schon gar nicht rückwirkend, unbedingt an Webers oder Luhmanns Vorstellung westlicher Moderne binden, ich würde diese Geschichte, wie es bei Walter Benjamin heißt, unbedingt gegen den Strich bürsten. Für Geschichte und Theorie gilt in meinen Augen: die Zukunft lässt sich nicht ändern, denn sie hat noch keine Version erfahren und damit auch keine Alternativen. Die Vergangenheit, die lässt sich ändern, denn sie hat Versionen erfahren. Das klingt vielleicht spektakulärer und provokativer, als es ist. Ich weiß aber, dass manche auf Revisionen allergisch reagieren und dass es viele gibt, die an Schlussstriche glauben.

Die These des aktuellen Forschungsprojektes lautet insoweit erstens, dass auch Aby Warburg ein Rechtswissenschaftler war, zweitens: er war nicht alleine, nicht der einzige, der Rechtswissenschaft ‚diagonal‘ verstand, in dem Fall : Grenzen, Normen/ Formen kreuzend und ,pendelnd‘.

Die Kulturtechnikforschung behandelt Unterschiede, z.B. den Unterschied zwischen Medien (wie etwa zwischen Schrift und Bild oder zwischen Mündlichkeit und Schriftlichkeit), Kulturen und Systemen so, wie sie den Unterschied zwischen rechtlichen Normen und anderen Normen sowie zwischen Rechtsformen und anderen Formen behandelt: sie behandelt jeden Unterschied, jede Markierung, jede Definition, jede Zeichnung eines Unterschiedes erstens durch Operationalisierung von Differenz und zweitens als Operationalisierung von Differenz. Sie behandelt jeden Unterschied damit erstens künstlich und zweitens auch als künstlichen Unterschied. Die Kulturtechnikforschung operiert insoweit, mit der Systemtheorie vergleichbar, rekursiv (und dazu noch: mimetisch und kreuzend). Sie operiert kulturtechnisch an Kulturtechnik.

Sie schreibt über Schreiben, zählt Zahlen, bildet Bilder ab, spricht vom Sprechen, verkörpert Verkörperungen, gestikuliert Gesten. Sie weiß vom Wissen und nimmt Wahrnehmung wahr. So behandelt die Kulturtechnikforschung also den Unterschied zwischen Normen und Formen, so behandelt sie sogar den Unterschied der Normen und der Formen: normativ und formativ. So behandelt sie den Unterschied zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit oder den zwischen Begriff und Bild. So behandelt sie den Unterschied zwischen Personen und Dingen, zwischen Kauf und Schenkung, zwischen menschlichen- und nichtmenschlichen Wesen, zwischen deutschem Recht und zwischen russischem Recht, sogar den zwischen Leben und Tod.

Alle Unterschiede behandelt die Forschung als artifizielle Unterschiede, also auch als technische, operative und dynamische Unterschiede und als Unterschiede der Wiederholung und als Wiederholungen von Unterschieden. Möglichst abstrakt formuliert: Sie operiert an und mit Operationalisierung und geht davon aus, dass jede Operation als Trennung/ Assoziation und Austauschmanöver beschrieben werden kann. Dass die Unterschiede künstlich sind, heißt nicht, dass sie nicht real, kein Teil der Realität oder dass sie eine Lüge wären. Das heißt nur, dass sich in den Normen und Formen alle Unterschiede kulturtechnisch wiederholen, sei das auch der Unterschied zwischen Wahrheit und Lüge, zwischen Natur und Kultur oder zwischen Fiktion und Realität.

Die Ontologie dieser Wissenschaft ist insoweit eine operative Ontologie (Siegert, siehe dazu den link hier) und eine ‚dynamische Ontologie‘.1 Sie ist eine artifizielle Ontologie und damit eine Ontologie artifizieller, technischer Wesen, seien es nun Subjekte, Objekte oder sei es das Wesen einer Handlung, das Wesen eines Akts oder das Wesen einer Passion. Die Phänomenologie darin ist die artifizieller Phänomene. Die Anthropologie darin ist die von artifiziellen Wesen.

Sogar dann, wenn das Wesen auch natürlich ist, beschreibt die Kulturtechnikforschung an der Natur und am natürlichen die Kulturtechnik. Sie trifft keine allgemeinen Aussagen, die Wissenschaft ist nur auch ein artifizielles, künstliches und technisches Wissen. Sie trifft also keine allgemeinen Aussagen, sie richtet Perspektiven ein, sie richtet Apparate ein.

Medien, Normen und Formen kann man, wie soziale Systeme, wie Regime, wie Felder normativer oder kognitiver sozialer Praxis, trennen. Man kann sie unterscheiden und man kann sie im Austausch manövrieren. Medien können andere Medien simulieren und dissimulieren; sie können ihnen ähnlich und unähnlich sein. Normen und Formen können das auch. Eine anthropologische Lehre gilt auch für diese Forschung. Sie lautet, dass alles das, was hier und jetzt vorkommt, auch dort und dann vorkommt, nur in anderen Frequenzen und Sequenzen. Alles das, was in einem Bild oder in einem Schreiben, im Sprechen oder Gestikulieren vorkommt, kommt auch außerhalb so eines Bildes oder eines Schreibens, eines Sprechens oder Gestikulierens vor, nur in anderen Frequenzen und Sequenzen. Ein Medium hat in dieser Perspektive keine beständige Ontologie. Die Physik der Medien ist nur limitiert verallgemeinerbar. So eine Verallgemeinerung ist auch nicht Ziel der Forschung. Fragestellungen, die man in den Medienwissenschaften findet, wenn dort nach physikalischen Eigenschaften der Schrift oder der mündlichen Rede, eines Bildes oder eines Körpers gefragt wird, werden hier nicht verfolgt, soweit damit allgemeine Aussagen verbunden werden sollen. Ein Bild kann in der Schrift und als Schrift, im Sprechen und als Sprechen, in lebenden oder nicht lebendigen Körpern, als lebender oder toter Körper vorkommen. Stumme Routinen, auch Steine oder Sternbilder können zum Sprechen gebracht werden und Bilder sein.

Kulturtechnik ist zur Imagination und Invention in der Lage, weil Kulturtechnik wandeln und verwandeln kann. Kulturtechnik kann übersetzen und übertragen. Sie kann aus Mehl und Wasser Brot, aus Milch Käse, aus Trauben Wein, aus Wachs, aus Holz, aus Gips oder Stein ein Menschengesicht, aus dem Körper eines Redners eine Affekt, aus dem Körper eines Mimen oder Stellvertreters den Körper eines Anderen machen. Kulturtechnik kann aus einem Tor die Grenze von Rechten und aus einer Furche im Acker die Grenze einer Stadt machen. Sie kann aus einer Zeichnung ein Haus machen. Sie kann aus Brot und Wein den Leib und das Blut Christi machen. Sie kann aus Stein Gesetzestafeln, aus Buchstaben Rechtsbegriffe, aus einer Choreographie mit ein paar Quiriten, Sklaven, einer Waage, einer lateinischen Spruchformel und einem Kupferstück eine mancipatio, dabei aus Gesten Bildakte und aus dem Bildakt und einem Sprechakt eine actio des römischen Rechts machen. Sie kann aus Papier und Tinte einen Vertrag oder ein Gesetz machen. Sie kann aus dem Kirchenstaat den Staat der Stadt Vatikan machen. Aus Wachs kann sie eine Signatur (eine Siegel) machen, aus Kerben und Flecken eine Unterschrift. Sie kann aus Tieren Gerichte machen. Sie kann aus Wäldern Stätten machen. Kulturtechnik kann aus den Bewegungen der Planeten Tage, Monate und Jahre machen und daraus wiederum Termine, Daten und Fristen (wie im Kalender von 354 oder auf den Wänden des Palazzo Schifanoia, mit denen Warburg arbeitete) Sie kann aus dem Raum Orte, Landschaften, Städte, Länder und Geltungsbereiche machen, wie in der Notitia Dignitatum, mit der Cornelia Vismann arbeitete.

Bildwissenschaft (in der Berliner Kulturtechnikforschung ein Schwerpunkt) ist insoweit, im Hinblick auf die Praxis und Poiesis des Machens und Handelns auch eine Wissenschaft des Bildenden (ganz besonders, aber nicht nur in Gilbert Simondons schon erwähnten Buch Imagination und Invention, der die Bildung als Ontogenese fasst). Wenn die Kulturtechnikforschung Operationen und Operationsketten, wenn sie Stellen und Passagen graphischer Züge beschreibt, dann beschreibt sie also auch Bilder/ Bildende oder Bildungen, die Praxis und Poiesis sind. Diese Bilder kann man auch als Subjekte oder Objekte begreifen, man kann sie über Verben oder das Medium begreifen, hier schließt das eine das andere doch nicht aus. Das Machen und Tun wird als bildender und künstlicher Vorgang, also auch über Abbildendes, Vorbildendes, Nachbildendes beschrieben. Die Akte(n) und Aktionen, die Passionen und Pathologien werden als Bilder und Bildendes begriffen.

I.

Wiederholungen, die Inventionen sein und produktiv sein können, gehen mit Rekursion, Mimesis und Kontrafakturen (Kreuzungen/Fiktionen) einher. Die Kulturtechnikforschung, die ich betreibe, beschreibt darum am Wissen und an den Epistemen dasjenige, was daran Wahrnehmung (1. Vorstellung/ Einbildung; 2. Perzeption/ Erfahrung; 3. (Aus-)Übung oder eben Praxis und Poiesis) ist. Dieser Begriff der Wahrnehmung deckt sich nicht mit dem der Aisthesis und dem der Ästhetik. Er steht den Literaturen der Rhetorik und den Begriffen der Künstlichkeit, des Artifiziellen näher. Diesen Begriff der Wahrnehmung verknüpfe ich unbedingt mit dem Begriff von juridischen Kulturtechniken. In diesem Kontext verorte ich auch dasjenige, was Cornelia Vismann, u.a. in einem Text zu Bildungs-Institutionen und dem vielzitierten Text zur Kulturtechnik und Souveränität, zum Instituieren und Substituieren geschrieben hat. Auch dieses Begriffspaar assoziiere ich mit dem, was Bilder machen oder mit Bildern gemacht wird.

Kulturtechnik kann aus Wesen Menschen machen, aus Menschen Gentlemen, Rektoren, Priester und Lumpensammler. Kulturtechnik kann aufsitzende und ausschlagende Wesen adeln (wie den Arthur Kampf, der ab 1912 durch Bildgebung geadelt und zu Arthur von Kampf wurde). Sie kann diese Wesen zu Bürger, zu Bauern oder zu Proletariern machen. Sie kann aus solchen Wesen Tiere machen. Sie kann Soldaten ausbilden, sie kann den Muselmann, von dem in den Lagern der Nationalsozialisten die Rede war, machen. Der Name Kulturtechnik hat sich eingebürgert, aber es sollte klar sein, dass dieser Begriff auch aus etwas Kultur macht (es könnte Natur gewesen sein und immer noch drin stecken) und aus etwas Technik macht. Was technisch zur Technik gemacht ist, das könnte ein Umweg, ein Labyrinth (nach Bruno Latour: detour und daedalion) oder eine Route, vielleicht eine Achse, ein Stab, eine Lanze oder etwas Geballtes gewesen sein und immer noch drin stecken.

Der Begriff Kulturtechnik ist auch künstlich, er ist eine Übersetzung und bleibt übersetzbar. Liest man von amazonischen Kosmologien, die Eduardo Viveiros de Castro in seiner Kannibalischen Metaphysik beschreibt, dann kann es sein, dass man Kulturtechnik am Amazonas passender als Naturverfahren begreift oder bezeichnet. Das kann ich nicht ausschließen.

Die Kulturtechnikforschung macht keinen einzelnen Unterschied zu einer Leitdifferenz, geht also auch nicht davon aus, dass die mündliche Sprache physikalisch zerfällt, während die Schrift physikalisch stabil bleibe (akustische Muster sind auch physikalisch). Sie geht auch nicht davon aus, dass Bilder schneller oder langsamer wirken als andere Medien oder dass sie mehr oder weniger Bedeutung haben als andere Medien.

Sie geht nicht einmal davon aus, dass Bilder sichtbar sind, während Sprache oder Schrift das nicht seien. Sie macht die Unterscheidung zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit, die zwischen Schrift und Bild, die zwischen Westen und Osten, zwischen Rechtsnorm und (anderer) Norm, zwischen Rechtsform und (anderer) Form, nicht einmal den zwischen Natur und Kultur zu einer Leitdifferenz oder einer Trennung, deren Größen und Elemente beständig wären. Sie ist und bleibt der Rekursion, der Mimesis und diagonalen Wissenschaften, damit auch den Kreuzungen und dem Pendeln (Warburg) verpflichtet. Sie ist nicht auf Widerlegung angelegt, sie ist auf Wahrnehmung angelegt. Alles kann es geben, jeden Unterschied, aber dann in Details und auf der Ebene von Wiederholungen, nicht auf der Ebene allgemeiner Ordnung. Denn darüber sagt zumindest meine Version der Kulturtechnikforschung nichts. Sie ist relativ und situativ.

Das alles gilt also auch für das Recht. Alles das, was im Recht, mit Recht und durch Recht vorkommt, kommt auch außerhalb des Rechts vor, nur in anderen Sequenzen und Frequenzen. Es wird vorausgesetzt, dass das Recht nicht eigenschaftslos ist, aber eigenschaftsfrei. Es kann alles auswechseln. Die Form des Rechts ist deswegen nicht leer. Sie ist vague – und das Vague ist eine Dynamik des Begehrens, sie ist auch selbst eine Form des Lebendigen und seiner Differenzen. Mit dem Recht und durch das Recht kann man alles unterscheiden, man kann alles trennen, alles assoziieren, alles im Austausch manövrieren. Ob das, was innerhalb der Norm vorkommt auch außerhalb von Normen vorkommt, das kann diese Forschung nicht sagen. Sie befasst sich nur mit Normen, versteht die allerdings als auch Formen. Immerhin kann also gesagt werden, dass alles was, was Normen auszeichnet oder nicht auszeichnet, auch Formen auszeichnet oder nicht auszeichnet. Alles, was diese Forschung wahrnimmt, nimmt sie künstlich wahr, durch Operationen und Operationsketten – oder aber durch Stellen und Passagen graphischer Züge.

II.

Duves Forschung und die zu juridischen Kulturtechniken betreffen Normen und Normativität, Geschichte und Theorie. Sie betreffen das Wissen und seine Wahrnehmung.

Ich gehe davon aus, dass Norm und Form vollständige Synonyme sind. Eine Form und eine Norm sind in meiner Vorstellung beide also dasjenige, was durch die Operationalisierung von Differenz gezeichnet (gekennzeichnet, markiert oder definiert) ist. Keine Norm, die nicht Form ist. Keine Form, die nicht Norm ist. Hoffentlich einfach gesagt: Was eine Unterscheidung trifft und erstens eine Wiederholung ist und zweitens auf Wiederholung angelegt ist, das ist eine Form und eine Norm. Keine Form und keine Norm ohne Wiederholung, sei das nun eine Übertragung oder Teilung. Normativ ist, was formativ ist. Das Recht und die Normen sind Gestaltungen.2

Normativität ist die Folge von ‚Scheidekünsten‘. Normativität ist artifiziell, künstlich, technisch und auf eine Art und weise ars, dass darin Antike nachlebt, also auch eine Bedeutung von ars nachlebt, von der in den juristischen und rhetorischen Institutionen der Antike die Rede ist (vgl. zur Formel von der künstlichen Beredsamkeit einen längeren Kommentar hier). Das ist keine allgemeine Behauptung, das ist die Beschreibung der Perspektive meiner Forschung. Als Normativität bezeichne ich den Effekt operationalisierter Differenz. Normativität ist also ein Effekt und insoweit effektiv. Sie kommt nicht von alleine und nicht von selbst, sie fällt nicht vom Himmel und wächst nicht auf Bäumen, es denn, man tut was dafür. Soweit die Norm eine Wiederholung ist und auf Wiederholung angelegt ist, hängt die Effektivität daran, in anderen Normen und Formen wiederholt zu werden. Das beschreiben manche als Kommunikation, andere wiederum als Operation und über Operationsketten oder aber über Stellen und Passagen graphischer Züge.

III.

Wenn in den Arbeiten von Kulturtechnik die Rede ist, die für mich relevant sind, dann ist auch von Praxis die Rede, allerdings von Praxis und Poiesis. Duve erwähnt am Anfang der Einführung ein Normensystem und die soziale Praxis so, als könnte das ein Gegensatz bilden. Man könnte den Satz zumindest so lesen, also würde er hier ein entweder/oder aufmachen, einen entscheidenen Unterschied oder einen Gegensatz benennen. Wenn er es so meint, dann würde ich es anders sehen. Ich sehe weder zwischen Kulturtechnik und Praxis einen Gegensatz, noch sehe ich zwischen einem Normensystem und sozialer Praxis einen Gegensatz. Ein Normensystem wird praktisch und kulturtechnisch wiederholt, übertragen und geteilt. Das erfolgt durch ein Handeln (zum Beispiel Händeln, Bestreiten und Unterhalten), durch Akte oder Akten zum Beispiel, seien es auch Bildakte, Schreibakte, Sprechakte oder sogar nackte Körper (wie im Phryne-Akt, den Vismann schildert). Ein Beispiel für die Art und Weise, wie ich mit Normensystem, Praxis und Kulturtechnik umgehen wäre das erste Kapitel aus Bildregeln (2009), in dem ich nicht einfach voraussetze, dass neue Bilder in altes, schrifltiches und im Buchdruck fixiertes System ‚Recht‘ einbrechen, sondern beschreibe, durch welche Schritte das Bild eines Anwalts vor Gericht zusammen mit einer Entscheidung über Bildrechte entsteht und an die Öffentlichkeit kommt. In diesen Operationsketten oder graphischen Zügen sind Medien und Rechte auf eine Weise involviert, die man gleichursprünglich, zumindest auf rekursive, mimetische und kreuzende Weise verschlungen, verhäkelt oder verknotet nennen kann. Der Produktionsprozeß ist darin (elliptisch) kreisend, er ist zirkulär, ökonomisch oder ökologisch. Ein passender Begriff der Technik stammt schon aus rhetorischen Institutionen. Ars ist in der Lage, Dinge zu verwandeln, also zum Beispiel Stummes in Sprechendes, Schriftliches in Bildliches, Totes in Lebendiges und Lebendiges in Totes. Ars ist in der Lage, aus einer lebendigen Situation ein Foto und aus einem Foto Recht zu machen, umgekehrt sind die Wandlungen auch möglich, mehr noch: Invention ist einer der Begriffe einer Produktion, die so wandeln und verwandeln kann. In den rhetorischen Institutionen sind solche Begriffe nur im Set zu haben, sie stehen nicht alleine und isoliert, auch imitatio, simulatio und dissimulatio, nicht zuletzt ars und Mimesis, sind Begriffe dafür, dass aus Dingen Personen und aus Personen Dinge gemacht werden können. Die Unterscheidung zwischen Technik und Praxis ist für mich nicht leitend, auch nicht die, zwischen Poiesis und Praxis, auch nicht die zwischen Normensystem und sozialer Praxis.

Weil ich den Begriff der Norm und den der Form als vollständige Synonyme behandele, ist auch Luhmanns Unterscheidung zwischen normativen und kognitiven Erwartungen für mich keine Leitunterscheidung. Dass man unterscheiden kann und unterscheiden soll, was unterschieden wurde und was man zu unterscheiden begehrt, das bestreite ich natürlich nicht. Für meine Fragestellungen, danach, was dabei kooperiert, Recht und Rechte wahrzunehmen, muss ich aber weder den Unterschied zwischen Technik, Praxis, Poiesis oder zwischen Normativität und Kognition oder aber den zwischen Sollen und Sein zur Leitdifferenz oder ordnunsbildenden Instanz erheben. Seit Regel und Fiktion (2001) arbeite ich insoweit an Normen, die nicht nur Formen sind, sondern auch Fiktionen, Kreuzungen und Kontrafakturen. In einem ersten Aufsatz in der Zeitschrift Rechtsphilosophie (2003) nenne ich dieses Vorgehen Querweltein, den Begriff habe ich freilich nicht erfunden, er stammt aus der Philosophie möglicher Welten und der Literatur zu Kontrafakturen, m.E. hat Wolfgang Stegmüller diesen Begriff erfunden.

Die Rechtswissenschaft ist in meinen Augen ein Teil diagonaler Wissenschaft, das ist eine Wissenschaft, die ihre Grenzen kreuzt. Mir scheint, dass die Arbeiten von Thomas Duve diesem Sicht hochaffin bis verwandt sind. Seine Rechtfertigungen sind andere. Über die Motive und Gründe dafür, kann ich spekulieren, das ist aber sekundär. Wir kommen aus unterschiedlichen Richtungen, jetzt halten wir unterschiedliche Positionen im Diskurs. Meine Forschung steht auch nicht unter dem Erfordernis, repräsentativ und allgemein zu sein. Wer meine Fragestellungen teilt, mit dem kann ich kooperieren. Wer also danach fragt, was bei der Wahrnehmung von Recht und Rechten kooperiert, selbst wenn es unterhalb der Schwelle des Rechts und außerhalb der Rechtswissenschaft liegen sollte (was ich in historischer Perspektive für äußert unwahrscheinlich halte, da die historischen Rechtswissenschaften zu allem, zu Sämtlichem im Kosmos, etwas gewußt haben), dann freue ich mich über jeden Austausch. A Propos! Ricardo Spindola und Giovanna Targia kommen bald ans Institut.


Auszug aus dem Editorial des Archivs für Mediengeschichte, Kulturgeschichte als Mediengeschichte (oder vice versa?), 2006 S. 6
Es gibt zahlreiche Wissenschaften vom Recht, die der Frage nach seinem Kontext, seiner Einbettung, seiner Genese und Bedingtheiten sowie seiner Übertragung und Teilung nachgehen. Duves Buch zu den historischen Normwissenschaften gehen dem nach, die Forschung zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken gehen dem ebenfalls nach. Diese Forschung hat sich aus den Medien- und Bildwissenschaften entwickelt, unterscheidet sich aber von anderen Projekten zu den Medien des Rechts dadurch, dass nicht nach Leitmedien oder Leitbildern gefragt wird und nicht danach, was das Primat, das ‚historische Apriori‘ oder was der Grund für eine große Trennung und eine große An- und Bereicherung eines westlichen Rechts sein soll. Die Distanz zu Projekten über Medien des Rechts, die mit der evolutionären Abfolge bestimmter Leitmedien und mit der Idee von Leitbildern arbeiten soll keine Widerlegung solcher Projekte sein. Solche Projekte haben Ziele, wie etwa eine Apologie des Liberalismus oder einer westlich qualifizierten Rationalität, oder eine Geschichte und Theorie permanter Reformation. Die Distanz ergibt sich anderen Fragestellungen und Interessen. Diese Forschung unterstellt nicht, dass sich das westliche Recht zuerst ausdifferenziert hätte und diese Ausdifferenzierung sich nun wieder, schon gar nicht als ‚europäische Anomalie‘, abschwächen würde. Insofern sehe ich zwischen einer Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken einerseits und Duves Forschung zu historischen Normwissenschaften eher Affinität und Verwandtschaft als zu den Projekten, die zu den Medien des Rechts forschen und dabei von Max Webers und Niklas Luhmanns Vorstellungen westlicher Ratiuonalität und Ausdifferenzierung geprägt sind.

IV.

Seinen Text leitet Duve mit der Anmerkung ein, wir seien etwas gewohnt. Ich wohl nicht. Ich kann durchaus gewohnt sein, Recht als ein Normsystem zu verstehen, habe dann aber eventuell abweichende Vorstellung davon, was eine Norm und was ein System ist. In meiner Vorstellung ist jede Form auch eine Norm – und eine Stadt der Frührenaissance mit ihren rhetorischen Ensemble, mit den Architekturen und dem Gewimmel, ein System. Ich kann mir auch vorstellen (und gehe sogar davon aus), dass Aby Warburgs letzte zwei Tafeln aus dem Mnemosyne-Atlas ein System bilden – obschon man auf diesen Tafeln erstens wenig Worte findet und zweitens diese Worte unbeständig sind, sie verwandeln sich auf der Tafel schnell in Bilder.

Mit der ersten Gewohnheit, die Duve erwähnt, kann ich mich also durchaus noch identifizieren. Mit dem Rest nicht. Wir sollen auch noch diese weiteren Gewohnheit haben?Alle? Der Schwarzgallige, der Melancholiker, nicht (schon weil er zwar um alles wiederkehrend kreist, sich dabei aber an nichts gewöhnt) . Der melancholiker also nicht. Ich nicht. Und ich kenne noch ein paar, Aby und Cornelia wären zwei vorbildliche Beispielgeber, denen diese Gewohnheit auch abgeht. Das ist übrigens einer der zahlreichen Gründe, warum ich meine Habilitation in Weimar geschrieben habe, nicht in Frankfurt, und warum ich dort vier Jahre den Lehrstuhl für Kulturtechniken vertreten habe, danach sieben Jahre im akademischen Prekariat tätig war, ohne dauerhaften und festen Job. Was habe ich mir für doofe Sprüche über Weimar anhören oder in der Literatur von vereinzelten Kollegen aus der Staatsrechtslehre lesen müssen. Ganz vorne dabei ebenso vereinzelte Frankfurter, entweder von Detailkenntnis und Wissbegier unbelastet oder von Alphatierchengehabe und der Frage nach dem Primat angetrieben. Wer ist der größte Elephant im ganzen Land?

Duve erwähnt also eine Gewohnheit, um dann aber der Leserin und dem Leser glücklicherweise etwas anderes zu präsentieren. Dieses Buch könnte für mich, exra für mich geschrieben sein. Ich kann es persönlich nehmen, wie einen Brief zum Beispiel, eine Sendung an mich.

V.

Mit der Einführung spricht mir Duve also aus dem Herzen, auch wenn er einmal Eulen nach Athen trägt. Ich könnte allenfalls leicht genervt sein, wenn in Texten weiterhin als Normalität, Üblichkeit und Gewohnheit aufgerufen wird, was für mich keine Geltung besitzt, dafür aber so normal wie pathologisch ist. Ich kann genervt sein, wenn ein Auseinandersetzung weitergeführt wird, die in der Vergangenheit persönliche Kosten und Ärger verursacht hat. Schon wieder german approach? Ich kann nicht so gut einschätzen, wie wichtig diese Brücksichtigung ist. Mir fehlt das Talent, die Fachcommunity richtig einschätzen zu können.

Meine Identifikation mit Duves ‚Wir‘ ist unbeständig. Mal geht es besser, mal weniger gut. Das ‚Wir‘, von dem Duve spricht, könnte in meinen Augen auch ein aufsitzendes und ausschlagendes Wesen haben oder sogar so ein Wesen sein. Dann zeichnet es seine Welt in Episoden majestätisch, in Episoden niedrig, in Episoden souverän, in Episoden subtil. Dann hält sich diese Wir in Episoden gemeinschaftlich, in Episoden gesellig, in Episoden asozial, in Episoden wie Wüstenväter, in Episoden wie ein Unternehmer, in Episoden wie Hetären, in Episoden wie Moses, in Episoden wie ein Arbeiter, in Episoden wie die Ameisen, die mit dem Laub (also mit Blättern, die abgeworfen oder abgeschnitten wurden) abhauen, in Episoden wie ein Protein, in Episoden wie ein Künstler, in Episoden wie ein Wanderplanet, in Apisoden wie Shiva, in Episoden wie ein Fixstern, in Episoden wie eine Rose, in Episoden wie ein Kristall, in Episoden wie ein Jaguar, in Episoden wie ein Blitz, in Episoden wie ein Vulkan, in Episoden wie ein Kleinfamilienvater, in Episoden wie ein Notar, in Episoden wie eine Lady Justice, in Episoden wie ein Religöser oder Gläubiger, in Episoden wie eine Wolke, in Episoden wie eine Kamera, in Episoden wie eine Lady Rhetorica, in Episoden wie ein Bauer, in Episoden wie ein Berater, in Episoden intim, in Episoden öffentlich, in Episoden rasend, in Episoden besonnen, in Episoden als Nymphe und in Episoden als Flussgott, in Episoden als Nemesis, in Episoden als Fortuna, in Episoden als Atlas, in Episoden als (An-)Gelegenheit. Das Wir, von dem Duve spricht, ist ein phantastisches Wir. Ich verstehe mich in bezug auf dieses Wir als das, was man in gegenden, wo man Puter spricht (d.i. räteromanischer Dialekt) ils Randulins nennt. Das sind Wesen, die alleine keinen Sommer machen (man nennt die auch Schwalben), sie ziehen und fliegen, sie pendeln, sollen erst arm sich entfernen und dann reich zurückkommen.

VI.

Die Rechtswissenschaft soll wissen, was (die) Wahrheit ist. Sie soll dazu auch wissen, was das Wissen und das Recht ist, was Wissenschaft ist. Sie soll wissen, was Wahrnehmung ist, was Einbildung und Vorstellung ist, was Perzeption und Erfahrung ist, was ( Aus-)Übung, etwa Praxis und Poiesis ist. Sie soll wissen, was Kulturtechnik ist. Sie soll wissen was Fiktionen, Kontrafakturen und Kreuzungen sind. Die Vielfalt, Unübersichtlichkeit, Widersprüchlichkeit und Ambiguität halten manche für ein Kennzeichen der Moderne. Alles das kommt in der Moderne sicher auch signifikant vor. Soweit diese Erscheinungen ein Kennzeichen der Moderne wären, wäre das auch eine Moderne, in der Antike nachlebt.

Was Duve mit dem Begriff der Moderne zum Thema macht, das mache ich (wie andere, zum Beispiel Jack Goody, Bruno Latour oder Eduardo Viveiros de Castro) mit dem Begriff (vom Dogma der) ‚großen Trennung‘ zum Thema. Es geht in der Kritik nicht darum, Unterscheidungen, die gemacht wurden, zu leugnen oder zu widerlegen. Die westliche Moderne soll nicht geleugnet oder abgeschafft werden. Interessanter ist für mich an einer Form und einer Norm, wie zum Beispiel der Form oder Norm westlicher Moderne, was daran wiederum auch mit der Übersetzung aristotelischer Unterscheidungen die Form des Lebendigen (also auch sein Tod), was Dynamik, Energie, Bewegung, Regung oder Regen genannt wird. Die Operationalisierung von Differenz, durch die eine Form und Norm westlicher Moderne gezeichnet oder gekennzeichnet wird, liefert nicht unbedingt solche (parmenidischen) Unterscheidungen und euklidische Formen, die dann auch als Gegensätze auftreten. Die Form und die Norm westlicher Moderne sind nicht unbedingt konstant. Das unbeständige ‚Wir‘ ist auch Leibnizianer, barock und Kannibale. Es gibt neben den großen Trennungen kleine Trennungen. Die Trennungen wechseln ihr Maß. Vor allem aber gehe ich davon aus, dass solche Trennungen Operationen sind und eine Operation eine Einheit aus Trennung, Assoziation und Austauschmanöver darstellt. Wenn es so etwas wie westliche Moderne gibt, muss man es nicht leugnen oder widerlegen. Es bleibt ohnehin auch verwechselbar und austauschbar.

VII.

Die Rechtswissenschaft, an der ich arbeite, ist nicht nur eine Wissenschaft der Wiederholung (nicht allgemeiner Ordnung) sondern auch eines Rechts, das weder ausdifferenziert noch stabil, stabilisierend oder stabilisiert ist. Es ist vague, meteorologisch und polar. Es ist wendig und windig, es ist nicht leer, es ist wüst und witzig. Das ist unbeständig, weil es seinen Bestand anhaltend und durchgehend wechselt. Seine Unbeständigkeit ist keine Leere, keine Unschärfe, keine Grenzenlosigkeit und keine Unbestimmtheit. Diese Unbeständigkeit ist an jeder Stelle, in jeder Passage präzise. Der graphische Zug ist immer scharf. Das Recht ist vague, weil es mit dem Begehren einhergeht, mit dem Begehren kommt und geht. Das Begehren kommt aber nicht aus dem Mangel, es kommt aus der Fülle, das heißt aus der Fülle der Normen und Formen, darum ist Begehren auch immer scharf.

An dem, was Duve als Wissen und als Praxis beschreibt, interessiert mich von Haus aus [also noch vor der der Lektüre!] besonders dasjenige, was auch Kulturtechnik ist. Die Geschichte und Theorie juridscher Kulturtechniken befasst sich mit pendelnden und kreuzenden Normen und Praktiken. Westliche Moderne ist darin auch eine Norm und sie ist auch eine pendelnde und kreuzende Norm, also in Episoden ist diese Norm auch östlich und antik (ich komme später zu den einschlägigen Passagen). Die Praxis ist in Episoden westlich und modern, in Episoden östlich und antik, in Episoden westlich und antik und in Episoden östlich und modern. Im Recife ist ja sogar der Westen östlich und in Alexandria so gut wie in Halle der Osten westlich. Um so wichtiger ist mir also die Auseinandersetzung mit Duve, weil diesse Auseinandersetzung nicht in schon erwähnte Sackgassen einer Rechtstheorie führt, die auch eine Apologie des liberalen Westens oder eine Geschichte und Theorie permanenter Reformation sein will, wie das bei Anderen der Fall ist.

Duves Arbeiten machen es mir leichter, Aporien in Passagen zu verwandeln. Das ist die Arbeit eines Forschers, der lange genug draußen und weit entfernt, nämlich in Südamerika war, und der seit dem auch die Unterscheidung zwischen Rechtswissenschaft und Nachbarwissenschaft nicht mehr als Leitunterscheidung händeln muss. Hoffentlich einfach gesagt: andere Länder, andere Zeiten, andere Sitten, andere Rechte. Zur Selbstverständlichkeit muss das nicht gerinnen, so stellen sich aber mehr und m.E. besser Fragen.

VIII.

Ich glaube, dass man von Warburgs Bild- und Rechtswissenschaft viel darüber lernen kann, wie das Wissen um Recht und Rechte produziert wird. An dieser Produktion interessiert mich das, was daran Wiederholung ist. Ich bestreite nicht, dass es in dieser Wiederholung Diskontinuität und etwas Neues unter der Sonne gibt, das Gegenteil ist der Fall. Die Diskontinuität ergibt sich wie die Kontinuität aus der Wiederholung. Das Neue ergibt sich aus einer Wiederholung, die zum Beispiel Boris Groys als Ökonomie und Austausch beschreibt. Ich gehe schließlich von Wesen auf, die aufsitzen, seien es Subjekte oder Objekte, seien es Personen, Dinge oder Handlungen. Ich gehe von einer sedimentären Geschichte mit seismischen Aktivitäten und seismischen Passionen aus, von aufsitzenden und ausschlagenden Wesen.

Rechts- und Bildwissenschaft als Summe und Manual (1929)
Tafel 78 und 79 des Mnemosyne-Atlas von Aby Warburg mit dem diplomatischen Protokoll eines diplomatischen Protokolls (links, Tafel 78) sowie einem Kommentar zu den Lateranverträgen und der Gründung eines neuen, römischen Staates (rechts, Tafel 79).

Diese Wissenschaft ist auch eine historische Normwissenschaft, Warburg ist ein Vorbild für die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken. Was hier System ist, ist durch ein Operationsfeld und Operationsketten oder aber durch graphische Züge auf einer Tafel (einem Operationsfeld) ein System. Was hier Operation und Operationalisierung ist, ist Trennung, Assoziation und Austauschmanöver.

Aby Warburg, so lautet die These meines aktuellen Forschungsprojektes, präsentiert eine besondere Geschichte und Theorie des Rechts, nämlich eines Rechts, das vague, polar und meteorologisch ist. Er ist nicht nur Normwissenschaftler, er ist sogar Rechtswissenschaftler. Das ist ein Recht, in dessen Moderne Antike nachlebt. Das ist ein pendelndes Recht, auch zwischen Westen und Osten oder Norden und Süden pendelndes Recht.

An dieser Geschichte und Theorie arbeitet Aby Warburg vom Sommer 1896 bis in den Herbst 1929, also bis zu seinem Tod. Was hier Norm ist, ist auch Form. Durch Norm und Form gehen hier auch Regen/ Regung/ Bewegung und Animation/ dynamis/ energeia/ enargeia). Die elementaren juridischen Kulturtechniken bezeichnet Warburg im Kontext des Atlas als Distanzschaffen und Verleibung.

Abbildung aus Fabian Steinhauer, Warburg: ein Rechtswissenschaftler, Bildwelten des Wissens, Heft 21/ 2026: Bildformen des Rechts. Juridische Schauplätze technischer Bilder. Die Bildwelten des Wissens sind eine Zeitschrift der Berliner (nicht der Weimarer) Kulturtechnikforschung.
Wozu so eine historische Normwissenschaft? Der Analphabet (der Zukunft) wird derjenige sein, der (bewegte und bewegende) Bilder nicht händeln, sich und andere mit Bildern nicht orientieren, mit ihnen Worte nicht nehmen und nicht geben kann.

Man kann von Aby Warburg viel darüber lernen, was dabei kooperiert, wenn Recht und Rechte wahrgenommen werden. Insoweit ist mir Warburg, insbesondere mit der Summe und dem Manual seiner Wissenschaft, nämlich mit Tafel 78 und Tafel, ein Vorbild. Vismann ist mir ein weiteres Vorbild. Ich lese Vismann nicht nur als Stimme und Vertreterin von Friedrich Kittler, auch nicht unbedingt als Historikerin und Theoretikerin der Macht. Ich lese sie auch und vor allem als römischstes Pastorentöchterlein aller Zeiten, als beste Basler Archäologin (als Bachofen-, Nietzsche-, Klossowski- und Benjaminleserin, als Vorsitzende der Frankfurter Schule, Abteilung Benjamin und schließlich als Historikerin und Theoretikerin des Begehrens. Ich lese ihre Ideen zu den Sekretärinnen (etwa aus ihrem Kommentar zu Adornos Minima Moralia) im Zusammenhang mit Warburgs Wissen von den Nymphen. Meine These ist, dass Vismann Geschichte und Theorie des Akts und der Akten auch eine Geschichte und Theorie solcher graphischer Züge ist, die nicht nur Form haben (und Formel sein können), sondern auch mit Passionen und Pathologien einhergehen. Sie hätte ebenso gut auch ein Buch namens Pässe schreiben können und hätte dann in der Einführung dasselbe schreiben können wie in Akten, weil es auch dort schon nicht nur um Akte(n), Akteure und Aktanten geht, sondern auch um Passanten, Passionen und Pathologien (Wahrnehmungen des Ergriffen-Seins).

Diese Lesart Vismann ist durch meine Lektüre Warburgs bedingt. Wieweit meine Lesart der Ansicht, dem Willen und der Intention Vismanns entspricht, das ist Spekulation. Insoweit lautet die These, dass Vismanns Texte so, in der Verhäkelung mit Warburg, zu lesen wären, sei das auch gegen den Strich.

Die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken ist eine Forschung, die nicht nur an Cornelia Vismann hängt. Nach Vismanns frühem Tod 2010 ist viel passiert. Aktuell passiert viel, vor allem in den USA, Finnland, England, Australien und Brasilien.

Zu den Arbeiten von Thomas Duve sehe ich hohe Affinität, eventuell auch Verwandtschaft, obschon unsere Wege und unsere Positionen, vor allem unser Begriffsapparat unterschiedlich ist. Duves Arbeiten kann ich mir aber leicht in meinen Begriffsapparat übersetzen und leicht Differenzen fassen. Die Auseinandersetzung ist anregend, produktiv – und ich erfahre viel von Bereichen, mit denen ich mich selbst nicht befasse. Die Auseinandersetzung ist zu führen. Die ergibt sich m.E. besonders da, wo man mit dem zu tun hat, was dasselbe, aber nicht das Gleiche ist. Die ergibt sich da, wo die Übersetzung Unübersetzbarkeiten (Cassin) zu händeln hat. Konfliktreich bleibt die Welt auch ohne diese Auseinandersetzung. Ich verstehe die Rhetorik und die Kunstgeschichte nicht nur als archäologische Fundgrube juridischer Kulturtechniken , sondern beide auch als eine historische Rechtswissenschaften – und verstehe auch die weiteren sogenannten ‚Nachbarwissenschaften‘, wie etwa die Zeremonialwissenschaft, die Diplomatik und die Medienwissenschaft als historische Rechtswissenschaften. Ich verbinde den Begriff der Rechtswissenschaft mit der Wahrnehmung vom Recht. Ich verstehe Aby Warburg zum Beispiel als Rechtswissenschaftler. Den Begriff der Rechtswissenschaft verbinde ich nicht mit formaler Qualifikation. Den Begriff der historischen Normativitätswissenschaft weckt bei mir eine große Neugierde, bevor ich anfange, das Buch zu lesen, stelle ich mir vor, dass ich in diesem Buch mehr davon erfahren, was bei der Wahrnehmung von Recht und Rechten kooperiert, auch wenn es sich dabei nicht um Recht handelt. Das heißt: Bevor ich anfange, das Buch zu lesen, stelle ich mir vor, dass dieses Buch von dem handelt, zu dem auch ich forsche. Let’s see. let’s read.

In seiner Einführung sagt Thomas Duve, er würde sich bei seiner Vorstellung von Normen an Christoph Möllers orientieren. Ich nicht.
Warum nicht, das habe ich vor ein paar Jahren kurz im Merkur erklärt, länger noch in „Vom Scheiden“ (2015). Meine These lautet heute, dass die Idee der Distanznahme nicht auf Möllers zurückzuführen ist, er insoweit also gar nicht originell ist. Muss er ja auch nicht, aber dann kann man sich auch an anderen Autorinnen und Autoren orientieren. Im Buch scheint das so, als sei er ein Vorkämpfer, aber nur, weil das Ziel des Buches nicht die historische Rekonstruktion so eines Gedankes ist, sondern die Kritik an einem analytischen, modernen und wenn man so will öffentlich-rechtlichen Diskurs. Möllers scheint einen Diskurs der analytischen Philosophie ändern zu wollen (viel Erfolg!) statt auf existierende Diskurs aufsetzen zu wollen. Dass Möllers in deisem Fall nicht originell ist, ist keine Kritik, sonst ist er es ja, ich aber habe auch noch nie in meinem Leben auch nur irgendwas erfunden oder entdeckt. Dass ich das erwähne, das heißt nur, dass ich mich an den historischen Autoren orientiere, die den Gedanken der Distanznahme aus der Perspektive meiner Fragen und Interessen noch schärfer, länger und gründlicher, anhaltender und durchhaltender und hilfreicher durchdacht haben. Es gibt auch sogar schon die bekannte satirische oder immerhin saturierte Auseinandersetzung mit einer Theorie des Möglichen im anthropofagen Manifest von Oswald di Andrade, die mich davon abhält, Möllers als den theoretischen Leuchturm zu verstehen, an dem man sich orientieren sollte.
Letztlich ist es für mein Interesse auch nicht wichtig, dass es sich bei der Markierung einer Norm um eine ‚positive Markierung‘ und um die ‚Affirmation einer Verwirklichung‘ handelt. Eine Norm ist eine Form, so etwas hat immer zwei Seiten und behält etwas Paradoxes, etwas Ambigues und sogar etwas Parasitäres. Die Markierung kann auch negativ und auf eine Verhinderung, Beibehaltung oder Unterlassung gerichtet sein.
Ich orientiere mich also lieber an Aby Warburg, schon (1.) wegen der privaten Praxis öffentlicher Dinge, (2.) weil bei ihm Normalität und Pathologie Hand in Hand gehen können, (3.) weil Warburg das Distanzschaffen mit der Verleibung zusammen denkt und (4.) dazu einen brillianten Atlas anlegt, der dazu noch die Summe und das Manual einer Bild- und Rechtswissenschaft enthält. Ich orientiere mich auch lieber an Cornelia Vismann (wegen der Akte(n), der Passionen/ Pathologien und des Begehrens sowie wegen der Ideen zu den Techniken, vor allem zu den graphischen Zügen) und an allen jenen, denen Norm und Form Synonyme bilden
. Die Norm ist eine Form, an der Unterscheidungen und andere Operationalisierungen von Differenz wiederholt werden, auch die Unterscheidung zwischen Wirklichkeit und Möglichkeit (oder z.B. zwischen Fiktion und Realität oder zwischen Sollen und Sein und zwischen Affirmation und Negation). Möllers Theorie nenne ich eine inwendige Selbstbehauptung, sie schlägt sich auf die Innenseite eines ‚eigenen Denkens‘. Man kann auch von einer Asymmetrie sprechen (die manche Normtheoretiker wie Luhmann für notwendig halten). Mit Eduardo Viveiros de Castro oder Bruno Latour habe ich aber ein Interesse an einer symmetrischen Normwissenschaft, oder aber, mit Warburg, an einer Norm, die austauschbar und verwechselbar bleibt.

  1. U.a. dazu Zeitschrift für Medien- und Kulturforschung (2/2017) mit dem Schwerpunkt Operative Ontologien,; Gilbert Simondon, Imagination und Invention, Berlin 2024 (dort auch die Einführung Emmanuel Alloa, Simondons findige Bilder, S. 7- 25. ↩︎
  2. Vgl. am Beispiel Giorgio Agamben u.a. Fabian Steinhauer, Gestaltung des Rechts, in Sonja Buckel, Ralph Christensen & Andreas Fischer-Lescano, Neue Theorien des Rechts. Stuttgart 2006, S. 187-211 ↩︎

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