I.
Es gibt in einer Situation vier Fragen nach der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken:
Die erste Frage nach der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken lautet in Übersetzungen und Wiederholungen: (a) How to reign the rain? (b) Wie, wo und wann betrachtet, deutet und händelt man eine Norm, wenn sie eine Form ist, durch die Regen (Regung)/ Bewegung/ Animation und der Kosmos gehen? (c) Wie soll man sich nach dem Regen richten? (d) Welches Recht gibt es nach Laokoon und dann, wenn man in Athen und Oraibi Verwandte und Affinitäten hat? (e) Wie soll man ein Recht händeln, das austauschbar und verwechselbar ist, auch wie ein Regen, den man mal mit dem Segen und mal mit der Flut verwechseln kann?
Die zweite Frage nach der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken lautet in Übersetzungen und Wiederholung: Was liegt unterhalb der Schwelle oder außerhalb des Rechts und der Rechte und kooperiert dennoch dabei, Recht und Rechte wahrzunehmen, wenn diese Wahrnehmung mit Einbildung und Vorstellung, mit Erfahrung und Perzeption sowie mit Übung und Ausübung einhergeht? What lies beneath the threshold or outside the realm of law and rights, yet still cooperates in the exercise of law and rights when this exercise is done with imagination and conception, done with experience and perception and done by practice and poiesis?
Die dritte Frage nach der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken lautet in Übersetzungen und Wiederholungen: Wie geht man mit der Unbeständigkeit, dem Vaguen, dem Polaren, dem Meteorologischen und dem Begehren des Rechts um?

Im August 1929 treffen sich die Warburg-Brüder, um die Bibliothek Warburg auf eine rechtlich und ökonomisch gesicherte Grundlage zu stellen, die Zukunft haben soll, auch ohne Aby Warburg. Aus dem Anlaß schreibt Aby Warburg einen kurzen Text, der mit einem kafkaesk-katholischen Titel erschienen ist: Vor dem Kuratorium. Das Kuratorium tauscht sich, wohl nicht nur dem aufmerksamen Kafka-Leser, mit dem Gesetz aus. Warburg ist aus Rom zurück und arbeitet in diesem Sommer an den beiden Staatstafeln, auch an Tafel 78, einem diplomatischen Protokoll eines diplomatischen Protokolls, das zu ‚mehr als der Hälfte‘ die Kurie (curia romana) zeigt, also römische Verwaltungsorgane des Staates der Stadt Vatikan.
In diesem Text schreibt Warburg nicht nur etwas zum ‚vierfachen Pendelsinn‘ (der steckt in der Betrachtung sinnender und sendender ‚Bruchstücke‘, Symbole, Bilder und Texte, in (Pathos-)Formeln, die in der Zeit (Geschichte), im Raum (Geographie), in Gesellschaft und in Psyche kreisen und kursieren und so in mal großer, mal kleiner Distanz erscheinen. Er schreibt in diesem Text auch dazu, wie die Bibliothek zu dem wurde, was sie ist. Eine der Anlässe sei die Begegnung mit dem Laokoon. Was er getan hätte, hätte er nach dem Laokoon getan. In der Abbildung oben hat der Laokoon eine Form, durch die Bewegung/ Regung oder ein Regen geht. Als Vorbild ist der Laokoon eine Norm, die Grund und Reiz ist. Mit dieser ‚Norm und Form‘ kommt der Begriff des Rechts nicht nur von dem, was etwas
strikt/ straight macht, verstrickt oder bindet, sondern auch davon, was etwas rinnen oder rennen, reißen oder reisen lässt (macht, was Riss ist), so anstössig oder anstossend macht, wie der Blitz. Warburgs Frage nach einer Bild- und Rechtswissenschaft kann man insoweit so formulieren: Welches Recht gibt es nach Laokoon?
Die vierte Frage nach der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken lautet, was aus den Fragen nach der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken wird, wenn es rhetorische, artifizielle, technische und künstliche Fragen sind? Was, wenn die Form der Frage dem Befragten und so auch der Antwort ähnlich ist? What becomes of questions regarding the history and theory of ‚juridicial‘ (that is an artificial word, FS) cultural techniques if these are rhetorical, artificial, and technical questions? What, if the form of the questions is similar or unsimilar to the questioned and the answer?
Die Fragen branden schon in kleiner Anzahl (4) an, auch wenn sie dann Übersetzungen und Wiederholungen sind. Man braucht nicht viele Fragen, vier reichen auf jeden Fall, vor allem im Hinblick auf Situationen des Kosmos.
II.
Die Frage nach der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken geht davon aus, dass man antike und moderne Technik unterscheiden kann (die Leute tun es ja, also kann man es). Man kann aber auch davon ausgehen, dass die Antike nicht erst in und von der Moderne entfernt wurde, sondern dass die Antike schon in der Antike entfernt war, genauer gesagt: entfernt wurde. Anders gesagt: alles das, was in der Antike antik erschien, also auch gebaut oder gebildet wurde, wurde durch Kulturtechníken gebaut oder gebildet, die man nicht nur als ‚Scheidekünste‘ in einem schon vorsokratischen Sinne (etwa wie im ersten Satz des Anaxagoras) verstehen kann, sondern auch als Distanzschaffen in Aby Warburgs Sinne verstehen kann. Schon die Antike wurde entfernt, indem sie gebaut und gebildet wurde. Das heißt weiter, dass auch die Form der Antike und die Norm der Antike in der Antike die Unterscheidung zwischen Antike und Moderne wiederholt oder übersetzt hat.
Die Frage nach der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechnik kann den Begriff der techne auch in Bezug auf den Westen, als griechischen und als römischen Begriff verstehen, in Bezug auf den Osten, etwa auf China so, wie Yuk Hui das in seinem Buch zu Art and Cosmotechnics entworfen hat. Die Leute tun es ja, also kann man es auch. Es kommen aber die Teilung der juristischen und rhetorischen Institutionen, dann die Renaissancen (die Glossatoren, die Kommentatoren, die Humanisten und die Künstler oder, so nennt Giorgio Vasari sie, die artefici del disgeno mit ihren Apparaten dazu. Ihre Falten, die und das sedimentäre Geschichte kommen dazu.
In Bezug auf Rom kann man noch einmal die juristischen Institutionen von den rhetorischen Insitutionen unterscheiden. Was Quintilian im Buch II/17 zur Technik sagt, sagt etwas anderes als die juristischen Institutionen zur Technikexplizit sagen, etwa wenn die juristischen Institutionen (und der der Corpus Iuris Civilis) etwas zu tabula picta sagen oder wenn sie implizit etwas zu Technik sagen, weil ihr Sagen technisch ist. Die rhetorischen Institutionen sagen auch etwas anderes zur Technik als das, was man in der Notitia Dignitatum und dem Kalender von 354 als Technik betrachten kann. Das müssen keine Widersprüche, nicht einmal Konflikte oder Konkurrenzen sein.
III.
In Bezug auf die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken passiert im Moment sehr viel. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber in der Hoffnung, dass ich Feedback bekomme und hier später noch nachtragen kann, was ich übersehen habe, möchte ich die wichtigsten Stationen der letzten Jahre erwähnen.
Nach der inzwischen legendären Tagung in Helsinki, die Panu Minkkinen (siehe einen Text von Panu zu Vismann hier) organisiert hatte und die dem Verhältnis zwischen Cornelia Vismann und der German Media Theory gewidmet war (also dem, was auch Kittlerkreis oder Umkreis Kittler genannt und bei manchen schwarzgalligen Randfiguren mit der Formel et in Weimar ego evoziert wird) steht nicht nur der wunderbare Tagungsband vor der Veröffentlichung, der einen Blick auf die englischsprachige, internationale Rezeption der Arbeiten von Cornelia Vismann verweist.
Anthony Enns hat auch eine Reihe von Aufsätzen von Cornelia Vismann übersetzt, mit einer ausführlichen Einführung versehen und inzwischen erfolgreich herausgegeben (wir laden ihn ein und bleiben am Ball, er ‚muss‘ das Buch am MPI vorstellen). Alain Pottage hatte, jetzt schon vor wenigen Jahren, noch in einem Sammelband zu Yan Thomas eine lesenswerte Würdigung Vismanns im Kontext eines Vergleiches zwischen Vismann und Yan Thomas veröffentlicht. Erhard Schüttpelz hat inzwischen seinen Band Medium, Medium veröffentlicht, der lesenwerte Würdigungen und Kommentare zu Vismann enthält. In Tübingen hatte man ein Tagung zu Recht und Kulturtechnik organisiert, der Sammelband ist erschienen, der wichtig ist. Es gibt dort einen ersten Beitrag zur afrikanischen Rezeption der Kulturtechnikforschung (es geht um Briefe (letter)!), neue Beiträge von Gaderer und Krajweski und einen Beitrag von Thomas Vesting, der in seinen vier Bänden von den Medien des Rechts sich in Bezug auf Vismanns Arbeiten und die Forschung zur Kulturtechniken auf Randbemerkungen beschränkt hatte, jetzt aber einen Text vorgelegt hat, der mehr und grelleres Licht auf jenes gespanntes Verhältnis zwischen Vismann und der deutschen Staatsrechtslehre wirft, das Werner Hamacher schon in seiner Trauerrede erwähnt hatte. Der Text wirft freilich damit auch mehr Schatten auf das Verhältnis. Scharfe Konturen, grelles Licht und satte Schatten sind hilfreich, man kann die Konturen dann greifen, aber sollte nicht zu fest zugreifen, sonst schneidet man sich noch.
Und jetzt geht es aus Sicht des Max-Planck-Institutes in Frankfurt, Vismanns ehemaligem Arbeitsplatz, erst richtig los! Ricardo Spindola hatte zwei Jahre lang einen Reading-Vismann-Kreis leitend organisiert und das Aktenbuch kongenial übersetzt. Das Buch wurde inzwischen auch unter anderem von unserem Kollegen Bruno Lima mit einer portugiesischen Einführung versehen und herausgegeben. Das heißt, dass das Aktenbuch inzwischen in drei Sprachen vorliegt. Chinesisch oder Indisch wäre als nächstes zu erwarten, oder? Oder überlassen wir jetzt alles den Maschinen? Die Zukunft wird das zeigen.
Die Kürzungen der englischen Version sind hier zurückgenommen. Es lohnt sich, die drei Versionen parallel zu lesen (die Maschinen kooperieren ohnehin), insbesondere, wenn man ein Warburgsches Interesse an solchen Kulturtechniken hat, die pendeln. Vismanns Texte pendeln jetzt schon durch drei Sprachen. Spindola hat auch weitere Texte zu Kulturtechnik veröffentlicht, zuletzt einen ‚2750-Doller-Aufsatz‘ im German-Law-Journal. In Arraias/ Tocantins/ Brasilien hat er, am treffenden Ort (nämlich nicht weit von Terra Ronca. im Quilombola-Gebiet und nicht weit von Denkmal der ziemlich gründlichen Linie (das auf der Grenze zweier Bundesstaaten steht und eine Rinne/ ein Rennen (so etwas wie Rhein/ Rhon und wie alles das, was so anstossend und anstössig ist, wie der Blitz), ein Zentrum der Forschung und Lehre zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken eingerichtet – und pflegt dort den Austausch mit internationalen Gästen. Die Schwerpunkte der Rezeption Vismanns liegen jetzt also auch dort, in Brasilien. Und jetzt kommt ein für mich persönlicher Knaller: Bruno Vieira und ich arbeiten seit einiger Zeit kooperativ, er ist ausgebildeter Journalist und Sozialpsychologe, ich bin Rechts- und Bildwissenschaftler. Jetzt hat ist mit seinem Teilprojekt zum Epistemizid Humboldt-Fellow geworden, so daß wir zwei Jahre lang intensiv und großzügig gefördert zu juridischen Kulturtechniken arbeiten können.
Nach dem Jackpot, der die Unterbringung des Forschungsprojekts zu Warburgs Staatstafeln am MPI ist, ist das ein zweiter, irrittierend luxuriöser Erfolg, in den ich zumindest qua Kooperation involviert bin. Jetzt bin ich Opa und plötzlich schwingt die Tür zum Büro, Leute kommen und brauchen mich, das ist überraschend, hatte kaum mehr mit gerechnet, freue mich sehr und danke von Herzen den Kooperateurinnen und Kooperateuren. Es stehen noch Sachen an, die aber noch nicht verraten werden. Eins hatte ich auf dem Blog schon erwähnt: Die Bildwelten des Wissens haben das 21. Heft technischen Bildern an juridischen Schauplätzen gewidemt, dort ist zum ersten mal außerhalb von Vismanns Habilitationsverfahren etwas von Vismann Habilitation zur Verfassung nach dem Computer zu lesen.


Wo ziemlich gründliche Linien sind und Tore Tore wiederholen, da sind treffliche Orte für die Forschung und Lehre zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken.
Arraias in Tocantins ist nicht nur ein Ort mit ziemlich gründlichen Linien und mit Toren, die Tore wiederholen, sondern steht auch in Randzonen, im Quilombola-Gebiet und nicht weit von Terra Ronca (dagegen erscheint die idäische Grotte wie ein konsumentenfreundlich präpariertes Kämmerchen bei Ikea).
Exakt hier hat Ricardo Spindola das brasilianische Zentrum einer Forschung und Lehre zu juridischen Kulturtechniken eingerichtet.
Das Denkmal der ziemlich gründlichen Linie steht auf der Grenze zweier Bundestaaten und zeigt eine Rinne oder ein Rennen. Das Denkmal zeigt etwas, was dem Rhein oder der Rhone affin bis verwandt ist, weil es das ist, was so anstössig und so anstossend ist, wie der Blitz. Es macht was zu Recht. Es reihert. Diese ziemlich gründliche Linie, diese Rinne oder dieses Rennen ist eine Form, durch die Regen geht. Manche nennen sie ein Flußbett. Diese Linie ist ein graphischer Zug, der als (Bild-)Akt betrachtet werden kann, er kann als (Pathos-)Formel betrachtet werden. Er geht mit Aktion und Aktivität, aber auch mit Passivität/ Passion und Pathologie einher.
Wie gesagt, es passiert viel, aber ist ja auch viel passiert. Pretty pretty aktiv, a gente!
IV.
Darum und aus Anlaß von Thomas Duves Buch zur Historischen Normativitätswissen will ich Passagen aus den Bildregeln nochmal vorstellen, wie immer, indem ich sie in eine Diashow verwandele.
Bildregeln ist ein Buch von 2009, das auf einer zweiten Dissertation von 2006 basiert. Das ist ein Beitrag zur Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken. Nicht nur wo Kulturtechnik drauf steht ist Kulturtechnik drin. Es gibt keine Kulturtechnikforschung, außer man tut sie. Ich bilde Pasagen aus dem alten Buch ab, wieder mal als Diashow und Kontrafaktur des alten Buches, um aus heutger Sicht, immerhin 20 Jahre nach dem Abschluss der Disseration, genauer darauf einzugehen, wie und wozu ich dieses alte Buch als Beitrag zur Kulturtechnikforschung und als Beitrag zur Literatur über historisches Normativitätswissen verstehe.
Was mich nicht interessiert ist, wer wo und wann der erste ist, es sei denn, dass es dann um juridische Kulturtechniken der Unterscheidung, Schichtung (Stratifikation, Skalierung, Musterung und Messung geht, wenn also der Erste technisch betrachtet eine künstliche erste Person ist, wie der Fürst Bismarck, the artificial first person of modern german image law.
Man sagt, er sei tot fotografiert worden. Sagen wir so: Er ist unter Thanatos‘ Zeichen fotografiert worden. Thanatos ist zumindest nicht der Tod, er ist ein chthonisches Wesen, nämlich das schwarze Nachleben.
So lese ich jetzt Vestings letztes Buch nicht als Buch, das behauptet, dass die von ihm genannten und beschriebenen Personen für die große An- und Bereicherung des Westens verantwortlich gewesen seien. Ich lese das Buch als Buch zu juridischen Kulturtechniken, in dem Vesting zum Beispiel die Übertragungsakte vorführt, die Vesting- Akte sind und mit denen die Wahrnehmung des Westens und seiner Rechte unterschieden, stratifiziert, skaliert, gemustert, gemessen und genießt oder vermisst, also begehrt wird und auf jeden Fall dezent erscheint, also so, dass es geht. In dem Rahmen sind Subjekte und Persönlichkeitsideale, auch die des Gentleman, des Managers und des tippenden und tastenden Homo Digitalis für mich sehr interessant. Man kann Bücher wenden, kann sie dumm und klug lesen, man kann sie sogar entwenden, zum Beispiel anderen Lesen oder ihrem Autor.
Ich krame die Passagen des alten Buches zu den Bildregeln nicht hervor, um mich wissenschaftshistorisch an die Spitze der Kulturtechnikforschung zu schieben oder die scheinbar unvermeidliche no-literature-until-now-These aus dem Zylinder zu zaubern und zu behaupten, dass vor dem Fabian der Jahre 2006/2009 niemand so richtig bedacht hätte, welche Bedeutung der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken eigentlich zukomme. Wenn das jemand so versteht freue ich mich aber um so mehr. Eines der aufsitzenden und ausschlagenden Wesen, die für meine Forschung und Lehre ein Rolle spielen, bin nämlich ich selbst. Die Rekursion von der ich rede, ist auch die Rekursion meiner Rede, einer Rede, die mir so eigen wie fremd ist.
V.
Die Diashow beginnt mit dem Emblem, das ich hinter dem Cover des Buches und der Gliederung, aber vor dem Beginn des Textes nach dem Vorbild von Titelblättern aus der juristischen und juridischen Literatur der frühen Neuzeit in Buch eingefügt hatte (die gingen manchmal mit Emblemen einher).
Das Emblem kommt mit Schreiben, Bilden und sogar mit Sprechen einher, denn es ist eine Vorlage für ein ‚gelehrtes Gespräch‘. So ein Emblem geht, wie jedes Bild, mit einem Protokoll einher, das die Betrachtung, das Lesen und in dem Fall auch die Besprechung eines Emblems umfasst. Embleme sind nicht nur ambigue, diese Ambiguität ist im besten Fall auch technisch präzise durchdacht und zielt auf ein Gespräch, das ein Streitgespräch sein soll. Soll man das Emblem so lesen oder so? In welchen Fällen so, in welchen Fällen so? Wie soll man es betrachten: so oder so? Wann und wo so, wann und wo so? Wie soll man es deuten, so oder so? In welchen Situationen so, in welchen so? So oder so: So deutlich ambigue expliziert ein Emblem, dass die Ontologie eines Bildes eines operative Ontologie ist, die mit Echo, Ökonomie und Ökologie einhergeht. Dieses Emblem hat nicht einen Titel, es hat zwei, die aus zwei Literaturen und von zwei unterscheidlichen Autoren stammen. Ein Bild ist, was es ist, indem es bestritten und unterhalten wird. Das Emblem ist ein bolisches Objekt. Man führt den Begriff auf griechisch emballein zurück. Man kann den Begriff insoweit auch mit dem Begriff der Embolie, aber auch des Symbols, des Diabolischen, des Metabolismus etc. assoziieren. Das Emblem ist geballt. Das Emblem ist ballförmig, selbst wenn es zwar nicht rund ist, aber sein operative Ontologie mit ihrem Echo, ihrer Ökonomie und Ökologie mit elliptischen Kreisen und schwankendem Kursieren einhergeht, mit Wenden, Kehren und Kippen. Der Ball muss ja kein Fußball sein, man kann auch an die Bälle aus Krieg und Frieden (etwa bei Tolstoi) denken, das sind auch nicht unbedingt Fußbälle, auch wenn die Füße zum Tanzen und Reigen und Krieg und Frieden sowieso hilfreich sind.
Die Bilder des Buches hatte ich grundsätzlich selbst gemacht, entweder selbst fotografiert oder aber selbst die Abbildung so gestaltet, dass die Grenze des Bildes passend gesetzt wird. Die Grenzen der Bilder waren mir so wichtig, dass ich die alle selbst gestalten wollte. Auch das Cover habe ich so vorgeschlagen, es entsprach nicht dem sonst vorgeschrieben Layout der Cover vom Fink Verlag. Der Verlagh bestand darauf, die sonst durchgängig gewahrte Geometrie der Cover auch hier zu verwenden. Ich wollte aber unbedingt eine Diagonale und einen graphischen Zug, der erstens zwischen Text und Bild sowie zweitens farblich zwischen Figur und Grund wechselt. Die Form der Fragestellung ist grammatikalisch ein Genitiv, der hat der zwei Versionen, Subjekt und Objekt stehen hier im Austausch. Meine Arbeiten, die Texte und die Bilder, arbeiten immer damit, dass das Befragte im Fragen sich wiederholt. Zwischen mir und meinen Forschungsgegenstand trenne ich, aber erstens nicht unbedingt groß, ausserdem (zweitens) assoziiere ich mich mit meinem Gegenstand und tausche mich mit ihn aus. Das ist Teil einer Kritik am Dogma der großen Trennung. Das ist eine Forschung, die, wie Thomas Vesting einmal gesagt hat, sich tragen lässt. Sie lässt sich treiben. Sie trachtet nach dem Gegenstand.
Das Foto auf dem Cover hatte ich selbst aufgenommen, ich dachte an die babylonischen Aktenstapel, mit denen Vismanns Buch über die Akten beginnt. Weiß ich noch, das Foto ist am HbF in Frankfurt entstanden (Bahnhöfe sind Stellen, die explizit groß und klein vorkommen und an denen zwar Züge halten, aber auch abgefahren werden). Bei dem Emblem geht die Grenze des Bildes, das wird im ersten Kapitel ausführlich beschrieben, mitten durch das Bild – und das sogar mannigfaltig. Das Bild ‚durchquert den Text‘, der Text das Bild (das ist eine Formel aus den Texten von Louis Marin). Das Emblem geht mit mehr als einer Grenze des Bildes einher. Die Grenzen des Bildes sind hier Falten. Im Foto kommt zum Beispiel noch eine Foto vor – und außerhalb des Fotos wiederholt sich das Bild als Sprachbild, und zwar als ekphrasis und als Metapher. Die ekphrasis ist die Beschreibung des Bildes im Medium des Pressetextes. Eine Metapher ist immer zeitlich, sie zeigt sich immer zeitlich (sie kippt oft genug um in einen Tatsache oder einen Begriff). Zur Zeit zeigt sie sich im Namen des Anwalts, der ein bildlicher Prinz ist, kein echter Prinz und schon gar nicht der echte Prinz der Prinzessin. Sie kommen nicht zusammen, der Anwalt und seinen Mandanten. Sie kommen in Kontakt, aber das Gesetz des Kontaktes ist die Trennung. Er vertritt ihre Interessen, das sagt man so.
Kulturtechnikforschung ist nicht nur Forschung am Bild sondern auch (rekursiv, mimetisch und kreuzend) , bildliche und bildende Forschung. Das ist bildnehmende und bildgebende Forschung. Das ist nicht nur eine Forschung an graphischen Zügen, sondern auch in graphischen Zügen, mit graphischen Zügen und durch graphische Züge. Sie forscht nicht nur zu Fotos, sondern auch mit, in und durch Fotos. Das Verfahren des Buches ist auch juridische Kulturtechnik, nicht nur juristische Methode. Das hat im Verfahren der Dissertation für Gespräche gesorgt, dafür sind Dissertationen da. Das hat zu der Frage geführt, ob man das machen kann. Ein Kollege sagte wörtlich, lange vor der Eröffnung des verfahrens: das macht man nicht so, das macht keiner so. Die Replik lautete (wie so soll sie anders lauten?), dass ich es aber doch gerade so gemacht hätte, also mache man das doch so, wenn auch nicht alle. Das ist nicht nur juridische Kulturtechnik, das ist auch juristische Methode, nicht nur bei Rudolf Wiethölter (der immer den Witz solcher Situationen parat hielt). die Arbeit ist umstritten, das ist gut so. Sie war im Verfahrfen erfolgreich, es gab ein Summa und denn äußerst ehrenwerten Walter-Kolb-Preis, das macht diese Arbeit nicht weniger umstritten. Das sehe ich ein. Insbesondere der Umstand, zwischen dem Subjekt und dem Objekt der Forschung die Trennung nicht unbedingt groß einratsen zu lassen, ist ein problematisches Verfahren. Das ist kein sicheres, schon gar kein gesichertes Verfahren. Das ist künstlich, artistisch – und behält Elemente des Versuchs, der Probe, der Übung und des Experiments. Das behält Elemente der Evidenz, soweit Evidenz ernergeia oder enargeia, soweit das ein Messen und Missen (Begehren) ist. Einen Beweis würde ich diese Evidenz nicht nennen.
In der Kulturtechnikforschung ist von Operationsketten die Rede. Wenn ich von graphischen Zügen spreche (Fotos, Gesten vor Gericht, Akten und Schreiben wären zum Beispiel graphische Züge), dann bitte ich das als Übersetzung des Begriffs der Operationsketten zu verstehen. Das erste Kapitel zu dem Urteil in Straßburg, das lese ich heute als ein Kapitel zu solchen graphischen Zügen.
Das Bild ist ein Effekt operationalisierter Diffferenz, das Recht ist ein Effekt operationalisierter Differenz. Die Operationalisierung besteht aus Operationsketten (Übertragungsakten nach Vismann) oder eben graphischen Zügen mit ihren Akten, Passionen und Pathologien. In Auszügen [sic!] geschildert [sic!]: Prinz druckt das Bild der Prinzessin aus, er zieht vor Gericht, er zieht vor Gericht das Bild aus der Tasche und hält es vor sich, der Fotograf drückt auf den Auslöser, das Licht fällt auf den Prozessor, die Datei wandert in den Speicher, das Foto wandert ins Archiv der Bildagentur, das Gericht schreibt sein Urteil, das Urteil wird veröffentlicht, jemand sucht über die Maske der Bildagentur ein Foto, dass er zu dem Artikel über das Urteil abdrucken kann, die Juristen kommentieren das Urteil und sagen jetzt sei alles anders und sie (aber andere) sagen, alles bleibe wie es ist.
Das Verhältnis zwischen Recht und Bild kann mit einem iconic turn erscheinen, aber dann würde ich iconic turn nicht so verstehen, dass vor dem iconic turn ein Bild ohne Recht und Rechte erschien und dass Recht und die Rechte vorher ohne Bilder erschienen. Der Begriff vom Eindringen, der Begriff der Bilderflut – diese beiden Begriffe sind selbst Bilder und es sind juridische Bilder, sie sind schon in die Wahrehmung von Recht und Rechten involviert. Nur dadurch sind es Bilder und Begriffe, nur dadurch gerät das, was an der Formulierung Begriff ist und das, was an der Formulierung Bild ist, an seine Position. Die graphischen Züge, jeder davon, sind Einheiten/ Token, Stellen oder Passagen der Trennung, Assoziation und des Austauschmanövers.
Bild und Recht sind aber sowohl im Bild als auch im Recht der Igel, der immer schon vor dem Hasen da ist. Im Bild ist Recht immer schon eingeigelt und im Recht ist Bild immer schon eingeigelt. Man kann das Recht der westlichen Moderne so beschreiben, wie das in Bezug auf Bilder dann zum Beispiel Thomas Vesting und Klaus Röhl tun (die westliche Moderne habe die Bilder verdrängt, nun würden sie wieder eindringen). Die tun es, also kann man das auch. Das soll man aber nur dann tun, wenn man so eine westliche Moderne der Norm und der Form nach begehrt. Wann man an den Stellen, wo das Recht der westliche Moderne sitzen soll, ein anderes Recht begehrt, dann soll man es nicht tun. Wenn man etwa wissen will, welche anderen Recht und Rechte an Sitz der westlichen Moderne zwar wahrgenommen aber nur in Details und nicht verallgemeinerbar erschienen, der soll es nicht zum. Wer etwas über den rechtswissenschaftler Warburg wissen will, soll es nicht tun, weil er sonst gleich die Beobachtung mit der Voraussetzung abbrechen muss, Warburg sei kein Rechtswissenschaftler.
In diesem Buch von den Bildregeln gibt es schon zahlreiche Bezüge zu Vismanns Arbeiten. Kein Wunder, sie war ja Kollegin und Gesprächspartnerin. Die Einleitung ins Buch stellt auch gleich klar, dass das Projekt ein Teilprojekt des Forschungsprojektes zu den Medien des Rechts mit Thomas Vesting war. Er hat seine Ergebnisse dann ab 2010 veröffentlicht, einen Sommer später liest sich die Geschichte des Projekts schon wieder anders, da war ich schon auf dem Weg nach Weimar. So kommt’s manchmal. Dass unsere Sicht auf die Medien des Rechts und auf Kulturtechnikforschung unterschiedlich ist und die Sicht auf die Geschichte dieses Projekts unterschiedlich ist, das kann man daran verfolgen, was ich dort 2009 geschrieben habe und was er dann ab 2010 zu diesem gemeinsamen Projekt veröffentlicht hat. Es ist selbstverständlich und bleibt was zum fremdeln: bei allen Unterschieden bleiben Verbindungen, Übersetzbarkeiten oder aber Inkommensurabilitäten, die zu händeln sind (mit Thomas Duve gedacht).
Die Kooperation mit Vismann war eng. Ich hätte mit gewünscht, dass sie mit der lebendigen Cornelia eng geblieben wäre. Manchmal gehe ich über den Main und bin in Sachsenhausen, dann wünsche ich mir, jetzt in ihrer Küche auftauchen zu können. Das war ein offener Salon. Dann ist mal wieder was passiert. 2009 und 2010 waren zwei Katastrophenjahre, apokalyptische Jahre, also Jahre, die mit ‚irreversiblen Wenden‘ und mit der nicht ignorierbaren und aufdringlichen Frage danach, wie wir Leben sollen, einhergehen. Irreversible Wenden sind unabhängig von ihrer Ausgestaltung so etwas wie ein Fluch. Wenden sollen wendig sein, die sollen nicht Irreversible sein. Sind sie es aber doch dann, verfolgen sie einen. Sie bleiben mnit dem, was sie abschneiden. Die Kooperation blieb aber auch so eng, ab da mit der nachlebenden Cornelia. Im Unglück saß die Chance, Cornelias Projekt, die nur zwei Jahre Zeit in Weimar bekommen hatte, für weitere vier Jahre fortzusetzen. Über 2009 sage ich jetzt nichts.
An der Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken erforsche ich besonders die archäologische Fundgrube, die mit dem Begriffen der Rhetorik, des rhetorischen Ensembles und der rhetorischen Institutionen assoziiert ist. Das liegt daran, dass die Rhetorik die Unterscheidung zwischen Bild, Sprache, Schrift, Buch und Körper unbeständig hält. Sie trennt das alles, sie assoziiert das alles und sie lässt die Austauschmanöver wahrnehmen, also auch die Verwandlungen von Bildern in Sprache, in Schrift, in Bücher und in Körper oder die Verwandlung aller dieser vier Elemente in Bilder. Es gibt in der Literatur die Ansicht, Vismanns Begriff der Technik sei Kittlers Begriff der Technik oder sei einer der modernen, postmarxistischen Begriffe der Technik, also zum beispiel Guattaris Maschinentheorie in Sekretärinnengewand. Selbst wenn es so wäre (mir hilft diese Vorstellung im Moment nicht), dann wären das Begriff einer modernen Technik, in der Antike nachlebt. Vismann hatte auch einen Begriff von Technik, der juristischen Quellen, sowohl den Institutionen als auch den Akten (allen voran der Notitia Dignitatum und ihren Bilderlisten) assoziiert war als auch rhetorischen Institutionen assoziiert war.

Die Diashow zeigt nicht nicht nur eine Wissenschaft, in der jeder kommen kann, weil das eine Wissen für alle und keinen, auch alle und keinen Juristen ist. Sie zeigt auch, dass man Wissenschaft dicht machen kann, indem sie Wissenschaft dicht macht. Der Text ist dementsprechend, in dieser Dichte, kommentierungsbedürftig, in ihm und den Bildern sitzt aber auch das Begehren eines Kommentars. Eine Weisung, wohin es gehen soll, gibt der Text, nämlich in Richtung von Wissenschaften, zur dazu befähigen, sich und andere zu orientieren, Rechte und Bilder zu händeln.
Es gibt Auseinandersetzungen mit dem Buch. In der KJ hat Ino Augsberg das Buch rezensiert. Er hat es schlau und klug gelesen, da habe ich Glück gehabt, einen Leser zu haben, der einen Text dumm und klug lesen kann und sich dann für kluge Variante entschieden hat. Dass er das Buch klüger gelesen hat als es ist, nehme ich gerne in Kauf, in Verkaufszahlen hat es sich nicht messbar niedergeschlagen. Horst Bredekamp arbeitet mit dem Buch in seinem Buch zum Bildakt, dort, wo es um Bildökonomie und -ökologie und Bismarck geht, um Akte(n) geht es ja sowieso. In der Literatur wird freilich weiterhin fröhlich behauptet, der Bismarckfall sei der Auslöser für die Gesetzgebung zu den Paragraphen 22 ff. KUG gewesen. Weiterhin findet man Texte zum Astra-Nielsen-Urteil. Aber ich verrate niemandem was, wenn ich sage, dass Juristen abschreiben, wenn auch von allen. Sie kopieren, wenn auch nicht alles. Sie kapieren, aber nicht alles.
VI.

Karin Harrasser beschreibt die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken, wie sie von Erhard Schüttpelz entworfen werden, als Elemente einer pasiphaischen Techniktheorie. Um zu erläutern, was sie damit meint, beschreibt sie ein Wandbild im Haus der Vettier in Pompeji. Auf diesem Bild sitzt Pasiphae vor Deadalus (und links unten Ikarus) und seiner kulturtechnischen Invention, einer künstlichen Kuh auf Rädern.
Diese Kuh auf Räder ist ein Bild-im-Bild. Diese künstliche Kuh ist kommentarförmig, sie ist eine Heteroglosse. Sie ist auch ein Nebenbild, eventuell ein Gegenbild. So wie Daedalus hier ein anderer listenreicher Macher ist, also ein dem Odysseus anderer, aber nicht total Anderer, so ist diese minoische Kuh dem trojanischen Pferd ein anderes Bild, aber nicht das total Andere. Was auffällig ist: vom trojanischen Pferd wird eher oft gesprochen, von der minoischen Kuh eher selten.
Dass es daran liegen würde, dass die eine Geschichte familienfreundlicher wäre als die andere, das würde ich nicht so schnell sagen. Wenn das so ist, dann wäre es absurd und man sollte daran glauben. Beide Geschichten sind Gespenstergeschichten für ganz Erwachsene, am besten entfalten sie sich, wenn in diesen ganz Erwachsenen die Kinder nicht versiegen. Es können also auch solche Betrachter und Zuhörer mit beiden Geschichten viel anfangen, die schon deswegen ganz erwachsen sind, weil sie sich gerade in der Phase ihrer surrealen Hochausbildung, also im Vorschulalter befinden. Wir dem auch sei. Vielleicht wird in Zukunft oder bei manchen Gelegenheiten ja auch häufiger die minoische Kuh als das trojanische Pferd erwähnt. Beim trojanischen Pferd geht es um’s Schlachten, bei der minoischen Kuh um’s befruchten.
Harrasser bezeichnet Schüttpelz‘ Arbeiten als pasiphaisch. Auch das ist ein Bild neben einem Bild, sie bezieht sich explizit auf Latours Techniktheorie, in der Technik als daedalion und Latour selbst als Ariadne konzipiert wird. Wenn es so ist, dann soll Schüttpelz nicht Ariadne, er soll Pasiphae sein; dann sind bei ihm, so legt sie es nahe, Techniken und Medien doch eher die minoische Kuh auf Rädern als eine labyrinthische Immobilie. Harrassers Bildbetrachtung und ihre Ausführungen zu Schüttpelz findet man in der Einführung zu Schüttpelz‘ Buch Medium, Medium: Elemente einer Anthropologie.
Das ist nicht nur Techniktheorie. Schüttpelz ist aus der deutschen Medienwissenschaft einer der wichtigen Autoren für die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken. Er hat zahlreiche, brillante Kommentare zu Cornelia Vismanns Aktentheorie vorgelegt und ist einer derjenigen, die hervorheben, dass es sich hierbei um eine Theorie der Praxis von Listen und Algorithmen handelt. Auch in in seinem neuen Buch gibt es lesenswerte Passagen dazu, wie er Vismann liest und wie er das mit dem verbindet, was Praxis sein soll. Das Buch ist insoweit eine Gegenlektüre zu der Art und Weise, wie Philip Schimchen in seinem Buch Recht als Praxis in deutlicher, allzu deutlicher Treue zum Frankfurter Fachbereich (Abteilung Nichtbenjamin) die Literatur dessen liest, was er ‚deutsche Kulturtechnikforschung‘ nennt.
Schüttpelz ist aus zwei weiteren, eng assoziierten Gründen für die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken wichtig: erstens wegen seiner Arbeiten zu Aby Warburg, insbesondere zum Schlangenritual, und zweitens wegen seiner Arbeiten zu Körpertechniken. Schüttpelz sprudelt zuverlässig und nährstoffreich, wir reden hier von erstaunlicher, herausragender Hochbegabung. Das mag jetzt wie Schmeichelei klingen, dann soll man sich einmal irgendwo, egal wo und wann, neben in stellen und dazu noch eine Frage zur Wissenschafts- und Technikgeschichte stellen. Was dann passiert, wird den Eindruck, dass ich hier schmeichel, korrigieren, also auch relativieren.
Wer wissbegierig ist: lesen, was lesenswert ist, zum Beispiel das reiche, fantastische Buch von Schüttpelz, the unstoppable. In meiner Erinnerung sehe ich in immer am Rande einer Tanzfläche stehen und im Gespräch so kenntnis- wie ideenreich, vor allem auch gelehrt und mit witzig forschenden Augen stehen. Das liegt daran, dass wir unser erstes mindestens- 180-Minuten-Gespräch so geführt haben, so habe ich ihn bei einer ‚Disco‘ (je suis 1970 geboren) der Tagung der Gesellschaft für Medienwissenschaft in Marburg kennengelernt. Ein fantastischer Lehrer und Forscher. Eine gewisse Überforderung, gemildert im Witz der Augen und der ironischen Haltung der Lippen. Karin Harrasser: eine Baseler Archäologin, das zeigt nicht zuletzt diese Einführung in das Buch von Schüttpelz.
Was bitte schön soll an der minoischen Kuh eine juridische Kulturtechnik sein? Das Recht teilt die Geschlechter, zum Beispiel Männer und Frauen oder Menschen und Rinder. Juristische Mittel regeln, normieren und formieren die Teilung der Geschlechter, sie sagen etwas dazu, wie die Geschlechter getrennt, assoziiert und im Austausch manövrierbar sind. Was unterscheidet die Geschlechter, was verbindet sie, wie sollen die Interaktionen laufen? Darf man sich schlachten? Darf man sich befruchten? Darf man heiraten? Darf man töten? Sowas zum Beispiel sagt das Recht und seine juristischen Methoden, die Anthropologie spricht vom Wissen um Mord und Geschlechtsakte.
Die minoische Kuh kooperiert bei dieser Teilung der Geschlechter. Sie trennt und assoziiert die Geschlechter und kooperiert bei einem Austauschmanöver. Sie ist eine Kontrafaktur, sie ermöglicht einen Vesting-Akt, das ist ein einhüllender, trachtender und in dem Fall sogar trächtig machender Übertragungsakt (und der Vesting-Akt ist wieder ein Nebenbild, steht insoweit neben dem Phryne-Akt). Pasiphae nutzt die minoische Kuh für den Geschlechtsakt mit dem minoischen Stier, der zeugt so den Minotaurus. Eine minoische Kuh herzustellen, das ist keine juristische Methode. Es gibt dafür keine Rechtsquellen, keine Rechtsgrundlagen. Der Auftrag dazu (Werkvertrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag? ), ein Verkauf so einer Kuh, die Miete oder Leihe, das Leasing, die Pfändung, die Übereignung, die Vererbung: dazu gibt es Rechtsquellen, Rechtsgrundlagen und juristische Methoden. Greift der Staat in die Herstellung der minoischen Kuh oder ihrer Austellung auf der documenta ein, dann es gibt Grundrechte und zum Beispiel Christoph Möllers, der dazu was sagen kann, und das auch noch schnell und effektiv. Zur Herstellung gibt es juridische Kulturtechniken. Simulation, Dissimulation, figura, schema, imagines, pictura; die vielen Vorbilder in Bilderbüchern oder, zum Beispiel indischen, Kuhlskulpturen. Das ‚bio‘- und kosmologische Wissen über die Teilung der Geschlechter kommt auch ohne Rechtsquellen und juristische Methoden vor. Die (Vor-)Bilder kooperieren, wenn es darum geht, Recht und Rechte wahrzunehmen, und sei es nur, dass man sie wahrnehmen will, um urteilen zu können, ob Pasiphae ein Recht dazu hatte, zu tun, was sie tat.
I love it! Das ist eine pointierte Einführung (sic!), was Karin Harrasser da vorgelegt hat. Sie erklärt exakt, warum ich von Schüttpelz‘ Texten so fasziniert bin. Er mache etwas stark, so schreibt sie und listet dann auf: „ein symbolisch überdeterminiertes Gefäß (Corpus quasi vas, FS) als Ausweitung (Hall/ Halle Wiederhall/ Wiederholung/ Echo/ Öko/ Eco/ Ikon, FS) des ganzen Köpers (eines durchgehenden und anhaltenden Körpers, FS), nicht nur der Extremitäten, Begehren und Sinnlichkeit, Vermischung von Personen, Tieren, Dingen, handwerkliche Routinen, die in Kunstfertigkeit übergehen, Nachahmung und Arbeit an Bildern.“




























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